Aus FDP-Sicht wäre eine ernsthafte Prüfung einer integrativen Ausbildung der richtige Weg. Dafür scheint es leider schon zu spät zu sein, da die Große Koalition in Berlin die Generalistik noch dieses Jahr durch alle Gremien peitschen will.
Noch ein paar Worte an die Ministerin: Wir teilen weitgehend die Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf. Zu den verfassungsrechtlichen Bedenken werden Sie wahrscheinlich noch etwas ausführen; dazu fehlt mir auch die Redezeit.
Etwas verwundert hat mich Folgendes: Einerseits präsentieren Sie auf einer Veranstaltung in Berlin den Schulterschluss der Grünen in Bund und Land gegen die Generalistik. Andererseits schaffen Sie es aber nicht, für Ihren Antrag eine Mehrheit im Bundesrat zu bekommen –
und das trotz aller rot-grünen, rot-rot-grünen und schwarz-grünen Regierungsbeteiligungen. Konnten Sie die grünen Parteifreunde in anderen Ländern nicht überzeugen, oder können Sie dies als Koalitionspartner nicht durchsetzen?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, aus unserer Sicht gehört das Pflegeberufereformgesetz zurück in die Werkstatt. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete Schneider. – Für die SPDFraktion erteile ich Frau Kollegin Lück das Wort.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die demografische Entwicklung lässt den Anteil hochbetagter Patientinnen und Patienten in den Krankenhäusern und den Anteil multimorbider Pflegebedürftiger in der stationären und ambulanten Altenpflege immer weiter ansteigen. In beiden Bereichen kann die hohe Qualität der Pflege daher nur mit Fachkräften gesichert werden, die gleichermaßen über Kenntnisse in der medizinischen Behandlungspflege und der Altenpflege verfügen.
Nach vielen Jahren der berufsfachlichen und politischen Diskussion sollen die drei bisher getrennten Ausbildungsgänge nun im Pflegeberufegesetz zu einer generalistischen Ausbildung zusammengefasst werden. Es ist der Großen Koalition in Berlin zu verdanken, dass wir damit nun einen Schritt vorankommen. SPD und CDU haben bereits im Koalitionsvertrag festgeschrieben, die Pflegeausbildung zu reformieren, um ein einheitliches Berufsbild mit einer gemeinsamen Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflege zu etablieren.
Ziel des Pflegeberufegesetzes ist es, die notwendige Grundlage für eine moderne und durchlässige Pflegeausbildung, eine weitere Verbesserung der Qualität in der Pflege und eine Steigerung der Attraktivität des Pflegeberufes zu schaffen.
Die neue Pflegeausbildung soll auf einen Einsatz in allen Arbeitsfeldern der Pflege vorbereiten, einen Wechsel zwischen den einzelnen Pflegebereichen erleichtern und den Pflegekräften selbst damit zugleich wohnortnahe Beschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Einsatz- und Aufstiegsmöglichkeiten eröffnen. Sie wird die Pflegekräfte dazu befähigen, die pflegerische Versorgung von Menschen über Altersgrenzen hinweg in allen Versorgungsformen in weiterhin hoher Qualität sicherzustellen.
Der Bedarf an professioneller Pflege und der Wettbewerb aller Berufe um potenzielle Auszubildende nehmen weiter zu. Deshalb muss das neue Gesetz auch die Attraktivität des Pflegeberufs steigern. Zudem soll die Ausbildung nun endlich grundsätzlich kostenlos sein.
Das Gesetz ist zurzeit in der parlamentarischen Beratung und nicht in einer Werkstatt, Frau Schneider.
Die Finanzierung der Ausbildung ist sicher immer noch eine der strittigsten Fragen. Für uns in NRW ist es absolut wichtig, dass die gute Situation bei uns in der Altenpflegeausbildung nicht gefährdet wird. Die Ausbildungsplätze, die insbesondere durch die Umlagefinanzierung und die Mitfinanzierung der Landesregierung neu geschaffen wurden, müssen erhalten und weiter ausgebaut werden. Ob die verfassungsrechtlichen Einwände gegen die angedachte Finanzierung einer rechtlichen Prüfung standhalten, ist abzuwarten.
Aber in die vorliegenden Eckpunkte zur Ausbildungs- und Prüfungsordnung wurden weitere Verbesserungsvorschläge aufgenommen. Jedoch liegt die endgültige Verordnung noch nicht vor. Vor der Verabschiedung des Gesetzes muss aber die Ausbildungs- und Prüfungsordnung vorliegen, damit die Inhalte in die Beratung mit aufgenommen werden können.
Es ist zu begrüßen, dass in der praktischen Ausbildung mehr Zeit für Spezialisierung und Vertiefung eingeräumt wird. Die Auszubildenden können bis zu 50 % ihrer praktischen Ausbildung beim Träger verbringen und sich dort in einem der Schwerpunktbereiche spezialisieren. Auch die Praxisstationen sind neu strukturiert und bieten den Auszubildenden die Möglichkeit, Teile der Praxiseinsätze auch beim Träger der Ausbildung zu absolvieren und so den Schwerpunktbereich zu vertiefen.
Durch die bundesweite Einführung eines Pflegestudiums soll erreicht werden, die immer weiter fortschreitenden pflegewissenschaftlichen Kenntnisse in der Hochschule zu erlernen und anschließend in die Pflegepraxis einzubringen, um die Pflege innovativer zu gestalten.
Dass noch Änderungen zu dem vorgelegten Gesetz notwendig sind, die auch eine Bearbeitungszeit benötigen, wird daran deutlich, Frau Schneider, dass das Gesetz erst 2019 in Kraft treten soll.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP, Sie fordern, dass die Landesregierung im Bundesrat gegen dieses Gesetz stimmen soll. Das ist vielleicht ein wenig kurz gesprungen. Sie wissen doch, dass kein Gesetz das Parlament so verlässt, wie es das Parlament erreicht hat.
Daher erwarten wir im Ausschuss Ihre konstruktive Mitarbeit und würden uns freuen, gemeinsam zu besseren Beschlüssen zu kommen, als Sie sie in Ihrem Antrag fordern. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die FDP hat einen Antrag eingebracht, die Generalisierung im Bundesrat abzulehnen. Die Ministerin hat ja bereits, glaube ich, fünfmal den Vorschlag unterbreitet, dieses Gesetz zu torpedieren und abzulehnen.
Sie ist kläglich gescheitert, und diese Aussage „kläglich gescheitert“ stammt nicht von mir, sondern von der gesundheitspolitischen Sprecherin Mechthild Rawert; sie sagte dies letzte Woche Freitag auf dem Podium des Pflegetags – Sie können Rücksprache mit Ihrer Kollegin Klein-Schmeink nehmen –; das war die Antwort der SPD-Bundestagsabgeordneten Rawert auf einen Einwurf Ihrer Kollegin.
Frau Schneider, Sie haben in Ihrem Antrag mehrere Punkte aufgeführt, die im Bereich der Ausbildungsordnung noch nicht vorlägen. Sie haben dies in Ihrer Rede gerade relativiert; sie sind ja mittlerweile da.
Und die parlamentarische Beratung, meine Damen und Herren, beginnt morgen. Morgen beschäftigt sich der Gesundheitsausschuss mit diesem Gesetzentwurf. Bisher hat nur die Einbringung stattgefunden, aber noch keine Beratung.
Meine Damen und Herren, es ist ja hochinteressant: Bereits in den 90er-Jahren hat es Diskussionen, Arbeitspapiere gegeben, um diese Generalisierung zu erreichen. 2001 – ich glaube, da hieß die Gesundheitsministerin noch Andrea Fischer von den Grünen – hat man sich dann intensiv ans Werk gemacht
und eine Arbeitsgruppe eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe ist dann zu folgender Erkenntnis gekommen. Das dip sagt:
„Der Gesetzgeber sollte eine Reform der Pflegeausbildung auf den Weg bringen mit dem Ziel der Verschmelzung von Altenpflegeausbildung einerseits und Gesundheits- und Krankenpflegeausbildung und Gesundheits- und Kinderkrankenpflegeausbildung andererseits. Angestrebt werden sollte eine Pflegeausbildung, die im theoretischen Teil weitestgehend integriert ist und im praktischen Teil Schwerpunkte entsprechend einem angestrebten Arbeitsfeld vorsieht …“
Man hat daran weitergearbeitet. In jedem Koalitionsvertrag – ob es der der Großen Koalition 2005 war, ob es der Koalitionsvertrag von CDU und FDP 2009 mit den Gesundheitsministern Rösler und Bahr war – hat man dieses Thema angestrebt, aber man ist nicht zum Abschluss gekommen.
„Mit einer Generalisierung, also der vollständigen Zusammenführung der bisher getrennten Pflegeausbildungsgänge, würde ein neuer Pflegeberuf entstehen, der für die gesamte Breite des Berufsfeldes qualifizieren und den Absolventinnen und Absolventen zugleich eine größere Flexibilisierung ermöglichen würde.“
Ich halte es schon für einen Treppenwitz, dass bereits einen Tag, nachdem das Gesetz im Kabinett beschlossen wurde, ein Gutachten zur Verfassungsmäßigkeit eingefordert wird. Im Bundesrat sind Sie ja kläglichst gescheitert. Sie waren ja die Einzige,
Am 26. Februar haben Sie diesen Plenarantrag eingebracht. Alle anderen Bundesländer sind Ihren Bedenken nicht gefolgt.
Ich denke, wir sollten gemeinsam – so, wie wir, wie ich ja schon gesagt habe, in den unterschiedlichsten Koalitionen diese Forderung aufgestellt haben – end