Protokoll der Sitzung vom 20.04.2016

Vielen Dank, Herr Kollege Kruse. – Wir hatten hier gerade noch eine kleine Debatte. Herr Kollege Mostofizadeh hatte noch eine Kurzintervention angemeldet, die nicht mehr innerhalb der regulären Redezeit erfolgt war. Sie haben die Frage noch beantwortet. Wir wollen jetzt aber auch nicht päpstlicher sein als der Papst; das werden wir dann später noch einmal klären. Wenn Sie einverstanden sind, Herr Kollege Kruse, würde ich Herrn Mostofizadeh das Wort erteilen. – Wir werden das hinterher, Frau Kollegin Beer, noch einmal gemeinsam besprechen.

(Sigrid Beer [GRÜNE]: Genau! Danke schön!)

Dann machen wir das auch noch. Herr Mostofizadeh bekommt für 90 Sekunden das Wort. Bitte.

Herr Kollege Kruse, weil die CDU-Fraktion das immer und immer wieder tut, möchte ich an dieser Stelle klarstellen: Die Steuereinnahmen steigen. Das ist richtig. Sie haben aber einen konkreten Vorschlag für Mehrausgaben gemacht. Also müssen Sie einen konkreten Vor

schlag anhand des vorliegenden Haushalts für Minderausgaben machen. Sie müssen hier nicht Voodoo betreiben. Sie müssen sich nicht auf Nebenkriegsschauplätze verlegen.

Die CDU-Fraktion backt immer mit fremdem Geld, mit Geld, das nicht vorhanden ist. Das, was Sie auch tun und was mich ärgert, ist: Wir sind das einzige Bundesland, das mehr Polizistinnen und Polizisten eingestellt hat – auch mehr als der Bund –, und Sie tun so, als wenn das zurückgerechnet würde.

Diese CDU-Fraktion verschließt sich nicht nur vor der Realität, sondern sie widerlegt die Realität. Das hat mit seriöser Haushaltspolitik, Herr Kruse, genauso viel zu tun wie Ihr Blogbeitrag auf Ihrer Homepage mit der Verfassung des Landes Nordrhein-Westfalen und der Bundesrepublik Deutschland.

(Beifall von den GRÜNEN)

Herr Kollege, ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mit der entsprechenden Solidität die Initiativen, die Anträge, die Gesetzesinitiativen der CDU-Landtagsfraktion seit 2010 bis heute auflisten und sich verdeutlichen würden, was wir antragsmäßig hier im Hause auf den Weg gebracht haben im Vergleich zu den rot-grünen Initiativen.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Beispiele! Was denn?)

Unsere Anträge und Initiativen erstrecken sich auf ca. 4 DIN-A4-Seiten einzeln aufgeführt; für Ihre Initiativen seitens Rot-Grün braucht man gerade einmal eine Dreiviertelseite.

(Zuruf von der SPD: Das sind Mehrausgaben!)

Ich sage in aller Nachdenklichkeit: Sie tragen seit 2010 die Verantwortung mit dem populistisch agierenden Innenminister als federführender Fachminister. Seit diesem Zeitraum sind in der Substanz in allen sicherheitsrelevanten Bereichen die Daten schlechter geworden –

(Beifall von der CDU)

siehe beim Wohnungseinbruch, siehe bei der Benennung von No-Go-Areas, siehe bei der Gewalt gegen Polizeibeamte usw. Wir könnten sie alle auflisten.

Wir fordern Sie dazu auf: Nehmen Sie diese Herausforderung endlich ernst und bemühen Sie sich als regierungstragende Fraktionen darum, diese Landesregierung dazu zu bringen, sich endlich auf die klassischen hoheitlichen, auf die Kernaufgaben zu konzentrieren und ein Höchstmaß an innerer Sicherheit in einer freiheitlichen Republik, ein Höchstmaß an innerer Sicherheit gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern zu gewährleisten.

Warum sind die Daten in nahezu allen Ländern besser als in Nordrhein-Westfalen?

Herr Kollege, Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Vergleichen Sie Köln mit München und vergleichen Sie diese Entwicklungen und ziehen Sie daraus die entsprechenden Konsequenzen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU)

Soweit die Kurzintervention und die Antwort darauf. Vielen Dank. – Für die FDP-Fraktion erhält jetzt Herr Kollege Wedel das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Nachtragshaushalt ist durch die Ereignisse der Silvesternacht veranlasst und holt Maßnahmen nach, die die Versäumnisse von Rot-Grün im Bereich der inneren Sicherheit vergessen machen sollen.

Dabei gibt es jedoch mehrere wesentliche Kritikpunkte. Erstens ist der Nachtragshaushalt unsolide finanziert, zweitens greift er deutlich zu kurz und drittens geht er zulasten des ländlichen Raums.

(Beifall von der FDP)

Zum Ersten: Die in Höhe von knapp 50 Millionen € zusätzlichen Ausgaben sind nicht durch strukturelle Einsparungen gegenfinanziert, sondern werden durch die Erhöhung der globalen Minderausgabe erbracht. Hauptsächlich strukturellen Mehrausgaben stehen einmalige Minderausgaben gegenüber. Hier hätten wir uns im Sinne des Steuerzahlers eine nachhaltigere Lösung gewünscht.

(Beifall von der FDP)

Eine globale Minderausgabe bedeutet nichts anderes, als dass der Haushalt weiterhin auf Material gefahren wird. Zudem schränkt sie auch die Haushaltsklarheit und Haushaltswahrheit ein, wie folgendes Beispiel aus der Haushaltsrechnung zeigt:

52 Millionen € waren im Jahr 2014 für Mittel vorgesehen, die in den Vertretungsunterricht fließen sollten. Über 13 % dieser Mittel sind aber nicht etwa für Vertretungslehrer ausgegeben worden, sondern in die globale Minderausgabe geflossen – trotz Unterrichtsausfalls. 7 Millionen € wurden in der Schule eingespart, ohne dass es das Parlament beschlossen hat.

Um nicht missverstanden zu werden: Eine globale Minderausgabe ist durchaus ein probates Mittel, um Haushaltsreste abzuschöpfen.

(Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Sie haben doch eine Erhöhung vorgeschlagen! Meine Güte!)

Es drängt sich aber mittlerweile die Vermutung auf, dass sich Rot-Grün hinter globalen Minderausgaben versteckt, um titelscharfe Kürzungen zu vermeiden und politisch niemandem auf die Füße zu treten. Die Haushaltsrechnung genießt halt weniger öffentliche Aufmerksamkeit als die Haushaltseinbringung und beratung.

Zweitens. An der personellen Aufstockung wird deutlich, warum der Nachtragshaushalt zu kurz greift. Wenn wir die Kriminalität in unserem Land durch eine zügigere Reaktion der Justiz effektiv bekämpfen wollen, geht das nur mit mehr Personal. Dies hat mittlerweile auch Rot-Grün eingesehen und schafft unter anderem 200 neue Stellen für Richter und Staatsanwälte, die auch dringend gebraucht werden.

Frau Gebhard, zum Thema „verpasste Chancen“ kann ich nur auf die Haushaltsanträge verweisen, die wir als FDP-Fraktion – 157 Stellen für die Justiz – für das Haushaltsjahr 2016 gefordert haben und die von Rot-Grün abgelehnt worden sind.

(Beifall von der FDP)

Allein dort hört die Kriminalitätsbekämpfung doch nicht auf. Mehr als die Hälfte der Gesamteingänge bei den Staatsanwaltschaften – landesweit 51 % – fallen im Ergebnis in die Zuständigkeit der Amtsanwälte. Die Amtsanwälte müssen das Ermittlungsverfahren führen, die Anklageschrift verfassen und die Sache vor Gericht vertreten und das bei einer verwendungsbasierten Belastungsquote von über

160 %. Der Personalbedarf übersteigt die vorhandenen Planstellen um knapp 30 %.

Herr Kollege Wedel, entschuldigen Sie bitte. Herr Hübner möchte gern eine Frage stellen.

Bitte schön.

Die lassen Sie bestimmt gern zu. Bitte.

Herr Kollege Wedel, vielen Dank, dass Sie die Frage zulassen. Ihr Wortbeitrag verleitet mich zur gleichen Frage, die ich gerade dem Kollegen Kruse gestellt habe.

Ich höre bei Ihnen deutlich heraus, dass Sie sich mehr Engagement der Landesregierung im Sinne von mehr Ausweitung von Stellen gewünscht hätten. Gleichzeitig vermisse ich einen ganz wesentlichen Fakt, nämlich wo Sie Minderausgaben für richtig halten und wo Sie Einsparungen vorschlagen würden, die der gleichen Größenordnung entsprechen, die Sie jetzt für Mehraufwendungen fordern.

Das interpretieren wir einmal als Frage. Herr Kollege Wedel nickt. Dann bitte.

Herr Kollege Hübner, vielen herzlichen Dank für die Frage. Sie zeigt nämlich, dass Sie schlicht und ergreifend die Beschlussempfehlung aus dem Haushalts- und Finanzausschuss nicht gelesen haben.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Unser Antrag, den wir im Haushalts- und Finanzausschuss gestellt haben, ist eins zu eins gegenfinanziert, auch mit einem entsprechenden Haushaltsantrag im Haushalts- und Finanzausschuss aus dem Titel „Sonstige Auslagen in Rechtssachen“.

Dieser Titel, lieber Herr Hübner, ist schon seit vier Jahren um mindestens 20 Millionen € überzeichnet. Da wurde zu viel veranschlagt. Insofern kann er natürlich auch herangezogen werden, um an der Stelle einer haushaltsneutralen Gegenfinanzierung für die 100 Einstellungsermächtigungen in Bezug auf Rechtspfleger und dann auch Amtsanwälte zu dienen.

Sie sollten sich, bevor Sie hier solch eine Frage stellen, eigentlich erst einmal bewusst machen, dass von uns an der Stelle eins zu eins ein Gegenfinanzierungsvorschlag eingebracht worden ist.

(Beifall von der FDP)

Meine Damen und Herren, wenn Sie also auch die kleine und mittlere Kriminalität effektiver bekämpfen wollen, dann braucht es auch mehr Amtsanwälte. Die Landesregierung weigert sich aber mit der Begründung, dass diese ja nicht sofort zur Verfügung stünden, auch neue Stellen für Amtsanwälte zu schaffen. Das, meine Damen und Herren, ist ein geradezu aberwitziges Argument. Besser die erforderlichen Amtsanwälte stehen in zwei oder drei Jahren zur Verfügung als in vier Jahren, später oder gar nicht.

Einen besseren Beleg für die kurzfristige und kurzsichtige Denkweise dieser Regierung kann es gar nicht geben. Auf auftauchende Probleme wird stets im Ad-hoc-Verfahren reagiert. Und wenn es keine scheinbare Sofortlösung gibt, dann tut man lieber nichts.

Deshalb hat meine Fraktion Änderungsanträge eingebracht, mit denen die dringend notwendige Neueinstellung von Amtsanwälten vorbereitet werden kann. Wir haben ja schon die Gelegenheit gegeben, dazu näher Stellung zu nehmen, Herr Hübner.