Protokoll der Sitzung vom 11.05.2016

(Beifall von den GRÜNEN – Vereinzelt Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Goldmann. – Für die FDP spricht der bereits angesprochene Kollege Ellerbrock.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Goldmann, dem drittletzten Satz stimme ich ausdrücklich zu.

Um das Ergebnis vorwegzunehmen: Auch dem Antrag der CDU-Kollegen stimmen wir zu.

Bei dem Gesetzentwurf der Landesregierung werden wir uns enthalten, weil wir ein paar Fragen haben oder manches anders sehen. Lassen Sie mich kurz darauf eingehen:

Nach wie vor gilt, dass der Schwanz mit dem Hund wackelt. Landesplanung ist überörtlich, überfachlich und zusammenfassend. Gleichzeitig macht das Klimaschutzgesetz Vorgaben, die die Landesplanung zu übernehmen hat. Das finden wir nicht richtig; das ist ein Umkehrschluss.

(Beifall von der FDP)

Der nächste Punkt ist die Entkopplung von Eignungs- und Vorranggebieten. Das kann man machen. Man kann das Raumordnungsgesetz übernehmen und streng anwenden. Das hat Vorteile. Aber meiner Meinung nach wäre Flexibilität besser. Trotzdem kann man das so machen.

Dann fehlt mir nur – darauf haben wir in der Diskussion hingewiesen – wegen der Rechtsklarheit eine Überleitungsvorschrift, wie lange das eine noch gilt und ab wann das andere in Kraft ist.

Ein anderer Punkt ist die vom Kollegen angesprochene Verfristung, die im regionalen Flächennutzungsplan vorhanden war. Das haben wir gemeinsam gelöst; das ist in Ordnung.

Allerdings ist – ich will es niedrig hängen – ein redaktionelles Versehen passiert. Im Gesetzentwurf steht, dass der letzte Halbsatz zu streichen ist. Dieser letzte Halbsatz ist aber schon durch die damalige Gesetzesänderung gestrichen. Da muss etwas geändert werden. So etwas kann passieren. Ich fände es nur nicht gut, von Rechthaberei zu sprechen und zu sagen, das wäre nicht so schlimm, weil es ins Leere laufen würde.

Stark sein heißt auch, einen Fehler zuzugeben. Es ist ein Fehler gemacht worden. Das kann passieren. Wir stehen darüber und stimmen Ihrem Gesetzentwurf zwar nicht zu, aber enthalten uns. Das ist schon relativ viel, was Sie von der Opposition für ein Landesplanungsgesetz bekommen können. – Schönen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Ellerbrock. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Bayer.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Verehrte Streamzuschauende! Die zwischenzeitlich stattgefundene Anhörung mit einer ganzen Reihe von schriftlichen und mündlichen Stellungnahmen verhallte offenbar relativ wirkungslos in den Tiefen des

Regierungsunterholzes. Dabei gab es durchaus einige ernst zu nehmende Hinweise auf inhaltliche und vor allem formale Verbesserungsmöglichkeiten. So hat sich bis auf einen kleinen Änderungsantrag nichts geändert.

Ich komme zu den vorgeblich herausgehobenen Zielen:

Deregulierung zum Beispiel ist kein Selbstzweck. Aber das Gesetz bringt auch nicht mehr Deregulierung, sondern es wird nur ein bisschen entschlackt.

Zur Öffentlichkeitsbeteiligung, die in den Vordergrund gestellt wurde, hätten wir gerne mehr gelesen. Elektronische Auslegung ist gut, aber ansonsten ist Öffentlichkeitsbeteiligung etwas mehr als die Schaffung der prinzipiellen Möglichkeit. Da gibt es zum Beispiel eine Bringschuld. Das Recht einklagen zu können, reicht nicht. Aktiv bewerben, ernsthaft anbieten und vor allem klare und von selbst funktionierende Prozesse wären der Weg.

Den Antiklimaschutzplanantrag der CDU muss ich nicht weiter zerlegen. Das, was sie Hütchenspielertrick nennen, erwarte ich an der Stelle.

Bei der Abstimmung empfehle ich zweimal eine Ablehnung. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Danke, Herr Kollege Bayer. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Lersch-Mense.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren Abgeordnete! Mit dem Landesplanungsgesetz – darauf ist schon hingewiesen worden – ergänzen wir die materiell-rechtlichen Regelungen des Landesentwicklungsplans um die notwendigen Verfahrensregelungen. Damit haben wir in dieser Legislaturperiode beides auf den Weg gebracht: Wir haben einerseits Weichen für eine gute Landesentwicklung und andererseits für ein rechtssicheres Verfahrensrecht gestellt.

Im Rahmen der Novellierung des Landesplanungsgesetzes geht es darum, in hochverdichteten Räumen, in denen der materielle Regelungsbedarf besonders groß ist, umso klarer dafür zu sorgen, den Instrumentenkasten rechtssicher zu regeln.

Ich will einige Punkte aus der Novellierung des Landesplanungsgesetzes kurz ansprechen:

Wir haben – darauf ist schon aufmerksam gemacht worden – durch die Verfassungsreform die Rahmengesetzgebung abgeschafft und die Rechtsmaterie der Raumordnung in die Abweichungsgesetzgebung überführt. Damit haben wir die Anforderungen an die entsprechenden Landesgesetze deutlich erhöht. Das

Bundesraumordnungsgesetz gilt in dieser Systematik direkt und unmittelbar und gibt nicht nur wie früher den Rahmen vor.

Deshalb haben wir alle Normen des geltenden Landesplanungsgesetzes auf das Verhältnis zum Raumordnungsgesetz des Bundes überprüft und entsprechende Doppelregelungen entfernt. Auch damit schaffen wir mehr Rechtsklarheit und mehr Rechtssicherheit.

Dankbar bin ich für die Änderungen, die noch in der Ergänzung des Braunkohlerechts vorgenommen worden sind. Die Braunkohlenplanung ist gegenüber anderen Planverfahren von Besonderheiten geprägt. Daher soll nun in § 30 klar- und sichergestellt werden, dass – auch bei einer Änderung des Braunkohlenplans – mit den §§ 27 ff. die gesamten Verfahrensregelungen zur Anwendung kommen.

Wir sehen übrigens keinen Bedarf, Herr Dr. Bergmann, an den Absätzen von § 12 hinsichtlich des Klimaschutzes noch Änderungen vorzunehmen. Die Verzahnung von Klimaschutz und Raumordnung ist sinnvoll und erstrebenswert. Die von der CDUFraktion und anderen geäußerten Bedenken dagegen teile ich an dieser Stelle ausdrücklich nicht.

Meine Damen und Herren, auch was das Raumordnungsverfahren angeht, nehmen wir mit der Novellierung Änderungen vor. Wir wollen beim Bau von Leitungen künftig die Akzeptanz bei den vom Leitungsbau Betroffenen erhöhen und führen eine allgemeine Öffentlichkeitsbeteiligung für Raumordnungsverfahren ein. Bisher war eine solche Öffentlichkeitsbeteiligung zwar möglich. Jetzt soll sie aber ausdrücklich verpflichtend werden. Wir sind davon überzeugt, dass durch eine solche frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung spätere Verfahrensschritte deutlich effizienter gestaltet werden können.

Meine Damen und Herren, es ist auch bereits darauf hingewiesen worden, dass wir Änderungen beim Zielabweichungsverfahren vornehmen, indem wir die bisherige Einvernehmensregelung seitens der Belegensgemeinde und des regionalen Planungsträgers im Falle von baulichen Anlagen des Bundes oder des Landes mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung im Sinne des § 37 des Baugesetzbuches in eine Benehmensregelung überführen.

Dies gilt ausdrücklich dem Zweck, notwendige Anlagen zum Beispiel im Bereich Forensik, aber auch in den Bereichen Flüchtlingsunterbringung und Justizvollzugsanstalten schneller und effizienter gestalten zu können. Das ist, glaube ich, gerade im Interesse des Ausbaus der öffentlichen Infrastruktur in diesen Bereichen. Meine Damen und Herren, damit schaffen wir ein geeignetes Mittel, um entsprechende Ausnahmen gestatten zu können, ohne das Ziel des Plans insgesamt zu konterkarieren.

Herr Ellerbrock, Sie haben auf ein redaktionelles Versehen hingewiesen. Es ist völlig richtig: Wir haben Ihrem Gesetzentwurf zugestimmt. Insofern ist dieser Änderungsbefehl durch die Zustimmung zu Ihrem Gesetz erledigt. Wir werden einen geeigneten Weg finden, das im weiteren Verfahren zu korrigieren. Vielen Dank für diesen Hinweis. Und ich bedanke mich für die weise Enthaltung von Ihrer Seite und freue mich auf die Zustimmung der Koalitionsfraktionen zu diesem Gesetzentwurf. – Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Lersch-Mense. – Meine Damen und Herren, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe somit die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben zwei Abstimmungen vorzunehmen, nämlich erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9809. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt in Drucksache 16/11906, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9809 in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir stimmen somit ab über die Beschlussempfehlung in Drucksache 16/11906 und nicht über den Gesetzentwurf.

Wer dieser Beschlussempfehlung zustimmen

möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen. – Wer stimmt dagegen? – Das ist nach einigem Zögern … Okay. Jedenfalls stimmen jetzt die CDU-Fraktion und die Piratenfraktion dagegen. – Wer enthält sich der Stimme? – Das ist die FDP-Fraktion. – Ich stelle fest, dass die Beschlussempfehlung Drucksache 16/11906 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/9809 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk in zweiter Lesung verabschiedet ist.

Wir stimmen zweitens ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9805. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt in Drucksache 16/11907, den Gesetzentwurf Drucksache 16/9805 abzulehnen. Wir stimmen hier somit ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/9805, über den Gesetzentwurf selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer dem Gesetzentwurf Drucksache 16/9805 zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. – Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. – Enthält sich ein Kollege der Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/9805 in zweiter Lesung abgelehnt ist.

Ich rufe auf:

16 Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes

und weiterer landeswahlrechtlicher Vorschriften (Landeswahlrechtsänderungsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/11642

Beschlussempfehlung und Bericht des Hauptausschusses Drucksache 16/11889

zweite Lesung

Alle im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, die Reden zu Protokoll zu geben. (siehe Anlage 3)

Wir kommen somit direkt zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/11889, den Gesetzentwurf Drucksache 16/11642 unverändert anzunehmen. Wir stimmen somit ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/11642 selbst und nicht über die Beschlussempfehlung.

Wer dafür ist, dass wir diesen Gesetzentwurf annehmen, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache