Deshalb fange ich den Satz noch einmal an: Der nordrhein-westfälischen Landesregierung aber halten Sie vor, dass eine öffentliche Bewertung des Sachverhaltes aussteht. Aber ist es nicht vielmehr so, dass auch das Schulministerium NRW die Teilnahme am Amazon-Wettbewerb für unzulässig erklärt hat? In meiner Region war dies bereits Gegenstand eines Zeitungsartikels. Von daher dürfte das ja bekannt sein.
Damit komme ich zum Abschluss. Wir sagen ganz klar: Vorhaben wie der Amazon-Wettbewerb gehören nicht an die Schule.
Aber ist deshalb ein Vorlesetag im November, bei dem Buchhandlungen Klassen zu einer Lesestunde einladen, schon eine unzulässige Unterstützung? Da sagen wir: Nein. Das gilt es in jedem Fall zu prüfen und abzuwägen. Diese Verpflichtung ist gängige Praxis.
Ihr Antrag ist weitgehend obsolet. Ihre Forderungen sind bereits Realität. Die Abwägung im jeweiligen Einzelfall muss den Schulen unter den klar restriktiven Rahmenbedingungen erhalten bleiben. Eine weitergehende bürokratische Regelung für unsere Schulen lehnen wir ab.
Denn in den Fokus der kritischen Betrachtung gehören meines Erachtens nicht die Schulen, sondern die Unternehmen, die versuchen, entgegen den Bestimmungen Einfluss auf Schulen, auf Lehrerinnen und
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es an dieser Stelle ganz kurz machen; das passiert ja selten in diesem Hause, dass es derart übereinstimmende Meinungen gibt, mal ausgenommen die Piraten. Ich möchte Ihnen jetzt nicht all das noch einmal vortragen, was Ihnen bereits durch meine Vorrednerin und Herrn Feuß kundgetan worden ist.
Ich kann mich in vollem Umfang – das passiert ja wirklich selten – den Ausführungen anschließen. Ich glaube, es ist richtig und wichtig, dass wir dieses eigenverantwortliche Handeln der Schulleitungen an dieser Stelle stärken. Es gibt den Leitfaden, der angesprochen worden ist. Man kann vielleicht darüber nachdenken, dass es zum Schuljahresauftakt noch einmal ein Schreiben seitens des Ministeriums gibt,
mit dem auf diesen Leitfaden hingewiesen wird. Aber im Endeffekt halten wir es für richtig und wichtig – das wollen wir auch –, dass die Schulleitungen entsprechend ihren Kompetenzen Entscheidungen treffen, die sie dann auch in ihrer Verantwortung tragen. Alles Weitere besprechen wir später noch im Ausschuss. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin Gebauer. Sie meinten sicherlich Herrn Kollegen Weiß. Das zur Klarstellung. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Löhrmann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Trotz der fortgeschrittenen Zeit ist es ja gewünscht, dass ich sozusagen als oberste Schulaufsicht ein paar Dinge erläutere.
Ich will vorwegschicken, dass ich nicht nur in meiner Funktion, sondern auch persönlich die strikten Regelungen, die wir in Nordrhein-Westfalen haben, ausdrücklich richtig finde. Ich will daran erinnern, dass es vor einiger Zeit Versuche gab, dieses strikte Werbeverbot zu lockern. Ich habe mich damals ausdrücklich und offenbar erfolgreich dafür starkgemacht,
Ich finde es auch wichtig, wenn Sie von Vorfällen dieser Art wissen, dass Sie die an uns herantragen, wenn das nicht sowieso durch die Öffentlichkeit oder die Schulen oder die Bezirksregierungen passiert. Aber – ich will da keine Schärfe hineinbringen – dass es vermehrt Fälle gäbe in letzter Zeit, ist dem Schulministerium nicht bekannt.
Ein Hinweis auf eine fehlende Bewertung zu den Schulwettbewerben eines Versandhändlers trifft nicht zu. Ich erlaube mir den Hinweis, dass wir auch schon vor Ihrem Antrag reagiert hatten – es findet nicht immer alles direkt Niederschlag in den Medien, was wir verlautbaren – und dass wir auch nicht monatelang andere Anfragen anderer Akteure in diesem Bereich haben verstreichen lassen.
Im Mai hat das Schulministerium Kenntnis von dem Wettbewerb erhalten und den Sachverhalt unverzüglich geprüft; ich nenne hier bewusst den Händler nicht – im Gegensatz zu anderen. Er ist wegen des überwiegenden Werbecharakters unzulässig. Diese Bewertung wird in Bayern, Baden-Württemberg und Hessen geteilt. Dass die „Frankfurter Rundschau“ vielleicht etwas näher an Hessen dran ist, das kann man ja durchaus nachvollziehen.
Die betroffenen Bezirksregierungen, in deren Bezirk ein Logistikzentrum des Händlers liegt und deren Schulen potenzielle Adressaten des Wettbewerbs sind, wurden unmittelbar auf die Unzulässigkeit der Teilnahme hingewiesen.
Meine Damen und Herren, in dem vorliegenden Antrag wird außerdem gefordert, Schulen und Öffentlichkeit über die Regelungen zum Schulsponsoring zu informieren. Allen Schulen – ich sage es nur einmal – wurde bereits eine umfangreiche Handreichung „Schulsponsoring heute“, ein Leitfaden für Schulen, Schulträger und Unternehmen, bereitgestellt, die auch online verfügbar ist.
Darüber hinaus werden die Schulleitungen von den Schulaufsichtsbehörden beraten. Auch das Schulministerium ist mit den Bezirksregierungen in Dienstbesprechungen oder aus Anlass von Einzelfällen im Austausch.
Ich meine, das ist doch klar. Da brauche ich doch keinen Zeitpunkt zu setzen, an dem anlasslos Erlasse formuliert werden: sondern immer wenn es bedauerlicherweise Einzelfälle gibt, nehmen wir das natürlich zum Anlass in den Besprechungen, die regelmäßig stattfinden, die Thematik auf die Tagesordnung zu setzen und darauf hinzuweisen, dass die Rechtslage bitte zu beachten ist.
„Schulen dürfen zur Erfüllung ihrer Aufgaben für den Schulträger Zuwendungen von Dritten entgegennehmen und auf deren Leistungen in geeigneter Weise hinweisen …, wenn diese Hinweise mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule vereinbar sind und die Werbewirkung deutlich hinter den schulischen Nutzen zurücktritt. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter mit Zustimmung der Schulkonferenz und des Schulträgers.“
Ich habe keine Hinweise darauf, dass Schulleiter leichtfertig diese Bestimmungen nicht ernst nähmen. Das dient doch auch ihrem eigenen Schutz, sich nicht in einen Graubereich hineinzubewegen. Deswegen ist es auch keine Verpflichtung, die sie nicht richtig finden, sondern sie wenden das natürlich an.
Die Rechtslage ist eindeutig und restriktiv. Natürlich kann es in der Anwendung zu Fragen kommen. Und wenn sie da sind, dann werden sie geklärt. Die Beratung der Schulen ist mit der ausführlichen praxisorientierten Empfehlung gegeben und ist auch breit angelegt, und die Schulaufsichtsbehörden unterstützen.
Ich begrüße noch einmal ausdrücklich die Rechtslage. Sie hat sich bewährt. Wir haben regelmäßig Gespräche mit Schulleitungen in Vor-Ort-Terminen. Dort ist diese Frage auch nicht als Problemanzeige an das Schulministerium formuliert worden. Deswegen, glaube ich, tun wir gut daran, diese Rechtslage beizubehalten. Wir tun gut daran, wenn es Problemanzeigen gibt, diesen konsequent nachzugehen, damit die Rechtspraxis, die sich bewährt hat, auch fortgeschrieben werden kann.
Auf den letzten Drücker kam noch eine Kurzintervention der Piratenfraktion rein. Wenn Sie einverstanden sind, nehmen wir die noch mit. – Das heißt, Herr Marsching möchte 90 Sekunden in seiner Kurzintervention zu uns sprechen. Danach hat Frau Ministerin Löhrmann Gelegenheit, darauf zu erwidern. – Herr Kollege Marsching.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Frau Ministerin. Es ist auch kürzer. Ich hatte drei Fragen gestellt, ich habe jetzt eine Antwort gehört. Ich darf vielleicht die eine Frage noch einmal wiederholen.
Wie kann es sein, dass es tatsächlich fast drei Jahre gedauert hat, bis dieser Lesewettbewerb bei dem
Versandhändler – ich nenne den Namen jetzt für Sie auch einmal nicht –, der offensichtlich gegen das Gesetz verstößt, aufgefallen ist, wenn so viele Schulen daran beteiligt sind, wenn auch so viele Schulleiter an den betroffenen Standorten daran beteiligt sind? Haben die das alle nicht gewusst?
Hier wird ständig von bedauerlichen Einzelfällen geredet. Wenn ich aber sehe, dass diese Aktion von so vielen Schulen und so vielen Schulleitern freudig angenommen wurde, und Sie jetzt auf einmal sagen: „Ach nein, das ist doch unzulässig“, dann ist es doch ein strukturelles Problem. Dann können Sie doch nicht sagen: „Na ja, das sind alles Einzelfälle“, und das so vom Tisch wischen. Wie kann es sein, dass das fast drei Jahre unentdeckt geblieben ist?
Ich habe die Antworten auf Ihre Fragen, soweit ich sie aufgenommen habe, sehr geehrter Herr Marsching, in meinen Text mit eingebaut. Ich hatte also die Absicht, diese Fragen auch zu beantworten.
Was das angeht, ist doch klar, dass eine Behörde erst dann einschreiten kann, wenn ihr Dinge bekannt werden. Im Übrigen ist das dann, insgesamt betrachtet, ein Sachverhalt, es sind nicht mehrere Sachverhalte.
Das will ich bei der Gelegenheit noch einmal sagen. Durch welchen Mechanismus es hätte vermieden werden können und eine frühere Bearbeitung hätte hergestellt werden können, das hat sich mir aus Ihrer Frage nicht erschlossen. Ich bin dankbar, dass die anderen Fraktionen des Hauses diese Einschätzung offensichtlich teilen.
So weit vielen Dank, Frau Ministerin Löhrmann: Kurzintervention, Entgegnung der Landesregierung. Damit sind wir endgültig am Ende der Aussprache angelangt.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/12103 an den Ausschuss für Schule und Weiterbildung. Die abschließende Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer ist für diese Überweisungsempfehlung? – Stimmt jemand dagegen? – Oder enthält sich? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.