Das ist mindestens schofelig gegenüber den Fraktionen von FDP und Piraten, vor allem aber ist es auch ein unmögliches Verhalten gegenüber den Sachverständigen, die ja vor einer Beschlussfassung sicherlich gerne mitbekommen hätten, wie wir im Ausschuss darüber diskutieren, um zu einem Ergebnis zu kommen. Ich arbeite nun seit 1992 in diesem Hohen Hause und kann sagen: Das habe ich in den 24 Jahren hier noch nicht erlebt.
Auch wenn Ihre Vorgehensweise eigentlich schon Grund genug ist, den Antrag abzulehnen, möchte ich noch kurz auf ihn eingehen.
oder „Finger weg vom Bargeld“ –, was genau das Gegenteil bedeutet, will ich jetzt nicht eingehen, aber auf den Inhalt. Der CDU-Antrag beschäftigt sich an erster Stelle mit der Einstellung der Herstellung und Ausgabe des 500-€-Scheins, die die Europäische Zentralbank beschlossen hat. Das ist im Übrigen etwas anderes als die Abschaffung, bei der die Scheine alle zerrissen werden müssen.
Damit hat der EZB-Rat den Bedenken Rechnung getragen, dass diese große Banknote illegalen Aktivitäten Vorschub leisten könnte. – Ich kann den Schritt nachvollziehen; Sie können das offensichtlich nicht.
Fast zeitgleich hat übrigens – das wiederum gefällt Ihnen wahrscheinlich – die Schweizerische Nationalbank beschlossen, den 1.000-Franken-Schein, die
wertvollste Banknote, die weltweit von einer Nationalbank ausgegeben wird, kleiner und handlicher zu machen. Er soll in Zukunft nicht mehr 181 mm, sondern nur noch 158 mm lang sein.
Ein Schelm, wer Böses dabei denkt. – Das muss Sie doch freuen, wer viel Bargeld transportiert, muss künftig weniger schwer tragen.
Aber all das – ich erwähnte es bereits bei der letzten Debatte hierzu im Plenum – hat mit der Wirklichkeit der Menschen in unserem Land, mit ihren Sorgen und Nöten nichts zu tun. Und wenn doch, klären Sie mit Ihrem Antrag nicht auf, sondern schüren Ängste: Viele Bürgerinnen und Bürger sind verunsichert; der erste Schritt hin zu einem bargeldlosen Zahlungsverkehr usw.
Warum haben Sie in Ihrem Antrag nicht geschrieben, was der EZB-Rat genau beschlossen hat? Ich zitiere:
„Angesichts der internationalen Bedeutung des Euro und des großen Vertrauens in die Banknoten des Währungsraums bleibt der 500-€-Schein gesetzliches Zahlungsmittel und kann somit weiter als Zahlungsmittel und Wertspeicher verwendet werden. …
Wie die anderen Stückelungen der Euro-Banknoten wird der 500-€-Schein seinen Wert auf Dauer behalten.“
Es ist also nicht so, wie Sie in Ihrem Antrag schreiben, der erste Schritt hin zu einem bargeldlosen Zahlungsverkehr. Es ist vielmehr wie bei den Lottozahlen. Auch wenn die Zusatzzahl nicht mehr gezogen wird, gibt es die anderen sechs Zahlen immer noch, und es wird sie auch weiterhin geben.
Von mir aus. – Wenn ich irgendwann einmal sechs Richtige im Lotto haben sollte, werde ich mir den Gewinn bar auszahlen lassen. Denn auch bei einer möglicherweise eingeführten Obergrenze bei Barzahlung darf man so viel Bargeld zu Hause horten, wie man möchte, und kann auch Rechnungen in fünfstelliger oder noch größerer Höhe begleichen. Ich muss nur zu meiner Sparkasse
Durch die Einführung einer Obergrenze wird das Bargeld selbst eben nicht abgeschafft. Das ist wie auf dem Kölner Ring. Auch Höchstgeschwindigkeiten und Blitzer sorgen nicht dafür, dass die Autobahn stillgelegt wird.
Ich komme zum Ende. – Aber zu diesen Details werden wir uns, wie es sich gehört, nach der Auswertung der Anhörung im Haushalts- und Finanzausschuss verhalten. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Weske. Jetzt wollten Sie noch die Zwischenfrage von Herrn Kollegen Dr. Optendrenk mitnehmen. – Herr Kollege, bitte.
Danke, dass Sie die Zwischenfrage noch als Endfrage zulassen. – Wie stehen Sie denn zu der Tatsache, dass die Sorgen und Ängste, die wir artikuliert haben, von Ihrem Koalitionspartner auf einem Landesparteitagsbeschluss genauso formuliert worden sind? Der Beschluss hat deutlich gemacht, dass genau das, was wir als Gegenstand des Antrags hatten, die Sorgen und Ängste der Menschen in Nordrhein-Westfalen sind.
Das können die Grünen gerne so handhaben. Vielleicht führt es ja dazu, dass viele Wähler von der CDU zu den Grünen wechseln werden. Vonseiten der Sozialdemokraten sehe ich keinen Handlungsbedarf. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Dr. Optendrenk, der CDU-Antrag ist ein ziemlich billiger Versuch. Kollege Weske hat auf den Zeitplan hingewiesen; es gibt bereits Anträge im Hause. Es ist besonders billig, wenn man sieht, dass Ihr Finanzminister Herr Dr. Schäuble einer der brennenden Befürworter einer Bargeldobergrenze ist.
Man muss sich an dieser Stelle wie auch an anderen Stellen fragen, ob Sie als größter Landesverband der CDU in Ihrer Partei überhaupt irgendetwas zu sagen haben. Denn wenn Sie geißeln, dass es hier vonseiten des Finanzministers – was er nicht gemacht hat – Vergleiche mit der Mafia gegeben hätte, kann man nur sagen: Wenn Sie mit dem Finger auf uns zeigen, zeigen drei Finger auf Sie selbst zurück.
Es war Staatssekretär Meister, der gesagt hat, er sei für eine Abschaffung des Bargeldes, weil damit sehr viele illegale Geschäfte gemacht würden.
Das heißt, Staatssekretär Meister hat alle Bürgerinnen und Bürger unter Generalverdacht gestellt, und damit zeigen drei Finger eindeutig auf Sie zurück. Das ist schon sehr billig, Herr Kollege.
Herr Kollege Abel, der von Ihnen soeben angesprochene Abgeordnetenkollege möchte Ihnen gerne seinerseits eine Frage stellen. Ich nehme an, Sie lassen sie zu.
Herr Kollege, ich danke herzlich dafür und frage Sie, wie Sie die Einschätzung von Kollegen Weske bewerten, dass die Äußerungen, die Sie als Grüne auf Ihrem Landesparteitag getätigt haben, nicht die Meinung der SPDFraktion sind. Darf ich daraus schließen, dass es heute ein abweichendes Abstimmungsverhalten der Grünen zu unserem Antrag gibt, oder wie werden Sie sich gleich verhalten?
Vielen Dank, Herr Kollege Dr. Optendrenk, für die Zwischenfrage. – In der Tat, 95 % Ihres Antrages entsprechen wortwörtlich einem sehr guten Parteitagsbeschluss, den die Grünen auf dem Landesparteitag zu dem Thema gefasst haben.
Ihnen ist sicherlich bekannt, dass sich auch die Fraktion sehr eindeutig gegen die Einführung einer Bargeldobergrenze positioniert hat, weil wir sagen: Das ist ein nicht verhältnismäßiger Eingriff in die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger.