Ich habe vorhin schon gesagt, dass sie nur 4,3 % aller Straftaten in Nordrhein-Westfalen ausmachen, aber in hohem Maße prägend sind für das Sicherheitsgefühl der Menschen. Der materielle Schaden ist in der Regel übersichtlich; die allermeisten haben eine Hausratversicherung, die den Schaden abdeckt. Entscheidend ist das Eindringen in die Privatsphäre, in die eigene Intimsphäre durch andere. Mir haben Opfer gesagt, das Schlimmste für sie sei gewesen, dass ein Fremder ihre Wäsche durchwühlt habe. Die wurde noch nicht einmal gestohlen. Allein das Berühren durch Fremde prägt das Sicherheitsgefühl dieser Menschen enorm.
Neben der Repression ist die Prävention extrem wichtig, Herr Kruse. Das ist kein Verzicht auf den Sicherheitsstaat, sondern der Appell an die Bürgerinnen und Bürger, dass auf der einen Seite die Polizei ihre Hausaufgaben machen muss, aber wir auch die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger brauchen, sich selbst besser zu schützen und vor allem dann, wenn ihnen etwas Verdächtiges auffällt, die 110 anzurufen – lieber einmal mehr, als einmal zu wenig.
Ich freue mich auf die Debatte im Innenausschuss. Jeder gute Vorschlag, der uns unterbreitet wird und der die Situation verbessert, wird von uns gerne aufgenommen. Diese Debatte hat bisher allerdings noch keinen offenbart. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister Jäger. – Der guten Ordnung halber kann ich mitteilen, dass die Landesregierung ihre Regierungszeit …
Ich meinte natürlich die Redezeit, das andere dürfte schwer werden. Der gefällt mir selber ganz gut, dieser Versprecher. Also: Sie haben Ihre Redezeit um 2:30 Minuten überzogen. Insofern stehen den Fraktionen noch ein paar Sekunden zu – fast alle haben überzogen. Gibt es jemanden, der sich noch zu Wort melden will? Ich frage es der guten Ordnung
Wir stimmen ab. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/12344 an den Innenausschuss zur abschließenden Abstimmung in öffentlicher Sitzung. Wer stimmt dem zu? – Gibt es Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Antrag einstimmig so überwiesen.
Ganz herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen, sehr geehrte Herren! Es ist jetzt etwa einen Monat her, dass das Oberverwaltungsgericht für das Land NordrheinWestfalen in Münster eine konkrete Planung für verkaufsoffene Sonntage in der Stadt Velbert untersagt hat. Bei der Lektüre der Begründung dieser Untersagung zeigt sich, dass der Gerichtsbeschluss nachvollziehbar und verständlich ist.
Aus Sicht der Freien Demokraten zeigt der ganze Vorgang aber vor allem eines: dass das Ladenöffnungsgesetz in Nordrhein-Westfalen – man sollte vermutlich besser sagen: Ladenschlussgesetz in Nordrhein-Westfalen – weder besonders bürger- noch besonders kommunalfreundlich ist.
Um es ganz klar zu sagen, um irgendwelchen Unterstellungen vorzugreifen: Es geht hier nicht um die grundsätzliche Frage der Sonn- und Feiertagsruhe. Diese Frage ist ja nicht zuletzt verfassungsrechtlich abgesichert.
Wir als Fraktion sind aber der Auffassung, dass nicht in Düsseldorf und bestenfalls auch nicht bei Gericht in Münster darüber entschieden werden sollte, wie die rund 400 Kommunen in Nordrhein-Westfalen ihre schon heute möglichen und zulässigen verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage gestalten, planen und organisieren. Wir wollen, dass das dort passiert, wo es die Menschen konkret betrifft.
Wir wollen nicht, dass das Ladenöffnungsgesetz für ganz Nordrhein-Westfalen unter engen Bedingungen vorgibt, in welcher Form verkaufsoffene Sonn- und Feiertage möglich sind.
Faktisch ist es ja so, dass das Land extrem weitgehend vorgibt, unter welchen Umständen vor Ort Ausnahmen erfolgen dürfen und wie davon Gebrauch gemacht werden kann. Hier werden alle Kommunen im Land – egal wie groß sie sind, egal wie die Situation vor Ort ist, egal welche regionalen Unterschiede bestehen – über einen Kamm geschoren. Das halten wir für falsch, meine Damen und Herren.
Auch die Kopplung an bestimmte Anlässe halten wir für sehr staatsinterventionistisch und letztendlich bürgerfeindlich.
Warum überlassen wir denn nicht die Verantwortung für die freie Entscheidung, an welchen Tagen welche Geschäfte im Rahmen der vier verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage geöffnet sein dürfen, den betroffenen Menschen vor Ort selbst? Dann können die Bürgerschaft, die Händler, die Kommunen, die Mitarbeiter und die gewählten politischen Verantwortungsträger vor Ort darüber sprechen und gemeinsame Lösungen finden, die für alle Beteiligten am besten sind. Dann muss sich auch keine Kommune Gedanken darüber machen, ob zum Beispiel eine voraussichtliche Besucherzahl bei einem Stadtfest, die ja schwer zu prognostizieren ist, einen verkaufsoffenen Sonntag zulässt. Aktuell ist nämlich genau das der Fall.
Ergänzt wird dieses Problem durch ein weiteres Problem, nämlich die Beschränkung auf jährlich elf Sonn- und Feiertage mit geöffneten Geschäften pro Kommune. Schließlich gilt diese Regelung genauso für eine Millionenstadt wie Köln auf der einen Seite wie für eine Gemeinde wie Weeze mit einem Hundertstel der Einwohnerzahl auf der anderen Seite.
Das allein zeigt schon, dass diese Einschränkung der Vielfalt unseres Landes einfach nicht gerecht werden kann. Sie ist einfach lebensfremd, meine Damen und Herren. Und sie ist im Ergebnis auch unfair; denn die Möglichkeit eines verkaufsoffenen Sonntags in Köln-Lövenich kann doch nicht maßgeblich davon abhängig gemacht werden, wie in 20 km Entfernung auf der anderen Rheinseite in Köln-Dellbrück die Stadtteilfeste geplant werden. Das wird der Situation in einer solchen Großstadt einfach nicht gerecht, meine Damen und Herren.
Einer muss dabei unter die Räder kommen. Im Zweifelsfall sind es die kleineren Bezirke, im Zweifelsfall sind es die Außenbezirke. Das wird den Menschen, das wird den Händlern und das wird den Mitarbeitern
(Beifall von der FDP – Vereinzelt Beifall von der CDU – Zuruf von Michael Hübner [SPD] – Gegenruf von Josef Hovenjürgen [CDU])
Auf der anderen Seite können 5 km weiter außerhalb der Tore Kölns zwei Gemeinden, die geradezu fußläufig voneinander entfernt liegen, so agieren, wie sie wollen, und müssen überhaupt keine Rücksicht auf die jeweiligen Nachbarn nehmen. Das ist nicht sachgerecht.
Das alles spricht für uns Freie Demokraten dafür, dass über eine konkrete Regelung der Ladenöffnungszeiten, die vor Ort gelten, auch vor Ort entschieden werden muss, meine Damen und Herren.
(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU] – Mi- chael Hübner [SPD]: Das wird ja auch vor Ort entschieden!)
Kommunen und ihre Bürgerinnen und Bürger können besser als das Land darüber entscheiden, wann sie geöffnete Geschäfte wollen und brauchen. Sie können es übrigens auch wesentlich rechtssicherer machen. Nicht nur das vorliegende Urteil, sondern auch die Tatsache, dass ver.di jetzt großflächig gegen solche Regelungen klagt, zeigt, dass mit diesem Gesetz keine Rechtssicherheit geschaffen worden ist.
Wir müssen die Verantwortung für die Entscheidung vor Ort legen. Wir müssen damit vielleicht auch einmal dem stets geforderten Trend folgen, dass vor Ort entschieden wird, was vor Ort besser zu entscheiden ist. So ist die Rechtsicherheit wiederherzustellen. Nordrhein-Westfalen braucht mehr Freiheit und weniger Bürokratie bei den Ladenöffnungszeiten.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! So ein totgerittenes Pferd wieder nach oben zu ziehen, das bedarf schon Mut.
Jetzt haben Sie die Entscheidung des OVG Münster zum Anlass genommen, diese Debatte noch einmal anzuziehen, nachdem wir in Nordrhein-Westfalen
eine Regelung geschaffen hatten, die fast in der gesamten Fläche komplett unstrittig ist und mit allen gemeinsam erarbeitet worden ist.
Ich war an dem Prozess sehr intensiv beteiligt und kann Ihnen sagen, dass diese Regelung mit dem Einzelhandelsverband intensiv diskutiert und erarbeitet worden ist. Sie skizzieren sie hier als Bürokratiemonster und kommunenfern. Das ist schlichtweg dummes Zeug.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Das sind al- les gottlose Gesellen!)