Protokoll der Sitzung vom 07.07.2016

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder meiner Vorredner hat an irgendeiner Stelle Kritik geübt am Verfahren oder an den Inhalten dessen, was jetzt von der Großen Koalition vorliegt. Und diese Kritik ist mehr als berechtigt, nur werden nicht die richtigen Schlussfolgerungen daraus gezogen.

Das Bundesverfassungsgericht hat seinerzeit eine klare Neuregelung eingefordert, die eine möglichst gerechte Behandlung für alle darstellt. Nach den aktuellen Plänen der Großen Koalition drohen aber dramatische Mehrbelastungen für inhabergeführte Familienunternehmen, die allein in Nordrhein-Westfalen die Existenz Tausender Betriebe bei der Unternehmensnachfolge gefährden. Eine Million Beschäftigte allein in Nordrhein-Westfalen sind von der wirtschaftlichen Lage der großen inhabergeführten Mittelstandsbetriebe betroffen.

Deshalb ist die Frage, die wir heute diskutieren, absolut relevant: wie sich unterschiedliche Unternehmensformen und -strukturen auch im Erbfall steuerlich verhalten. So traurig das in jedem Einzelfall ist, aber bei einer großen Aktiengesellschaft mit viel Streubesitz unter Tausenden von Aktionären kommt es regelmäßig recht gleich verteilt zu Todesfällen. Das Aktienkapital halten dann eben die Erben oder neue Erwerber. Dem Unternehmen entsteht dadurch jedenfalls kein unmittelbarer Schaden.

Es ist eine komplett andere Situation, die wir im Mittelstand vorfinden, bei großen inhabergeführten Familienunternehmen. Denn da ist es anders. In einer emotional besonders heiklen Phase für das Unternehmen und die Familie stellen sich im Todesfall gleich mehrere fundamentale Fragen: die der Unternehmensnachfolge sowie die der ökonomischen Fortexistenz eines Betriebes bei der Entrichtung der Erbschaftsteuer.

Wird die Erbschaftsteuer dabei eine zu große Belastung, werden Unternehmen aufgegeben, Unternehmensteile verkauft oder sind Unternehmen im Fortführungsfalle über lange Jahre nicht mehr investitionsfähig, haben keine Rücklagen mehr und drohen bei Branchenkrisen umzukippen.

Dieser Problematik muss der Gesetzgeber Rechnung tragen. Da der Verzicht auf die Erhebung einer Erbschaftsteuer der einfachste Weg wäre, aber keine politische Mehrheit in unserem Land finden dürfte, müssen Modelle einer unbürokratischen, rechtssicheren und aufkommensneutralen Neuregelung gefunden werden.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Erben muss sich wie- der lohnen! Das ist das FDP-Motto!)

Diesen Kriterien genügt das, was die Große Koalition vorgelegt hat, ausdrücklich nicht.

Das nach dieser Abwägung beste Modell ist sicherlich das einer Flat Tax. Es gibt einen Freibetrag so wie heute und oberhalb dessen genügt dann ein Steuersatz von 10 % zur Aufrechterhaltung des heutigen Steuerertrages, für Unternehmen über zehn Jahre streckbar in der Zahlung, also 1 % jedes Jahr. Das ist wirtschaftlich aufzubringen und sichert in dem heutigen Umfang die Einnahmebasis, die steuerlichen Interessen des Staates.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Und wieder Politik für Milliardäre!)

Die aktuellen Pläne der Großen Koalition stellen allerdings eine Gefahr für viele Unternehmen dar und weisen immense Schwächen auf. Für Unternehmensfortführungen sollen Privatvermögen aufgebraucht werden. Vielen Unternehmen droht Unterkapitalisierung, wenn betriebsnotwendige Finanzmittel kaum noch unter das begünstigte Vermögen fallen. Der Finanzverwaltung drohen erhebliche Bürokratielasten bei der Ermittlung der Abschläge aufgrund von

Verfügungsbeschränkungen in Gesellschafterverträgen. Rechtsunsicherheit droht weiter, ob dieses neue Modell mit seiner komplizierten Konstruktion überhaupt verfassungsfest ist.

(Beifall von Martin-Sebastian Abel [GRÜNE] – Stefan Zimkeit [SPD]: Der Beifall steht jetzt so im Protokoll!)

Etliche Länder im Bundesrat wollen sogar noch mehr Belastungen im Vermittlungsverfahren durchsetzen, was die Probleme für die Unternehmen in unserem Land weiter verschärfen würde. Es drohen also Chaos, Wirtschaftsfeindlichkeit und massive Rechtsunsicherheit bereits seit dem eingetretenen Fristablauf 30. Juni 2016.

Deshalb kann es nicht Aufgabe dieses Hohen Hauses sein, bei der großen Betroffenheit von mittelständischen Betrieben des Landes Nordrhein-Westfalen das Schäuble-Modell zu verteidigen, wie das der Antragsteller hier tut, ebenso wenig natürlich auch noch Verschärfungen einzufordern.

Die Erbschaftsteuer ist immer eine Sekundär- und Tertiärbesteuerung von längst teils mehrfach zuvor besteuerten Werten und darf deshalb auch nicht die Wirkung haben, Unternehmertum abzuwürgen, Investitionen zu ersticken und ohne die Erbschaftsteuer ansonsten sichere Arbeitsplätze zu vernichten. Wir dürfen nicht den Trend verschärfen, dass immer mehr Familienbetriebe teilweise geschlossen oder filetiert und an internationale Konzerne verkauft werden.

Mittelstand ist oft prägend für eine Region und auch ein wichtiger Arbeitgeber und Ausbilder in kleineren Städten und für andere Standortgemeinden. Mehr als ein Viertel der 500 umsatzstärksten Familienunternehmen stammt aus Nordrhein-Westfalen und stellt dort rund 10 % der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten.

Deshalb ist es jetzt an der Zeit, dass diese Landesregierung nicht nur freundliche Worte findet für Hidden Champions – mit denen sich der Wirtschaftsminister gerne mal ablichten lässt –, sondern dass sie dann, wenn es um im Falle von Erbschaften um existenzielle Interessen der Unternehmen geht, auch dafür sorgt, dass Betriebe, betriebliche Existenzen und Arbeitsplätze in unserem Land erhalten werden. Genau das ist jetzt die Hausaufgabe, die zu erledigen ist. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Witzel. – Für die Piratenfraktion spricht Herr Kollege Schulz.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Verehrte erbschaftsteuerinteressierte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauerinnen im Saal und daheim! Ich stehe sicherlich nicht im Verdacht, häufig einer Meinung zu sein mit Rot-Grün im Hinblick auf finanzpolitische Themen.

(Stefan Zimkeit [SPD]: Gott sei Dank!)

In diesem Fall bin ich es aber.

Ich heiße Sie im Übrigen auch herzlich willkommen zur Werbeveranstaltung der NRW-CDU für die Bundes-CDU und die CSU im Hinblick auf ein Erbschaftsteuergesetz, welches – das wurde hier schon gesagt – aller Voraussicht nach vor dem Bundesverfassungsgericht keinen Bestand haben wird.

Der Kollege Abel hat mal eben so eine Zahl genannt, der Kollege Zimkeit auch. Herr Kollege Witzel hat auch ein paar Zahlen genannt. Leute, wenn wir streiten wollen, müssen wir uns doch klar darüber sein: Es geht hier um 1 % aller Unternehmen, die betroffen wären von etwaigen, ich sage mal, Erschwernissen hinsichtlich der Befreiung von Steuerlast. Es geht wohlgemerkt um Erschwernisse hin zu einer Befreiung von Steuerlast.

(Ralf Witzel [FDP]: Um die Existenz geht es!)

Alle Unternehmen bis zu einem Betriebswert von 26 Millionen € haben aus dieser sogenannten Steuerreform einen Vorteil. Die zahlen nämlich unter dem Strich einen marginalen Steuersatz von durchschnittlich 1,8 % auf das Betriebsvermögen. 1,8 %! Wenn jemand hier im Saal von seiner Tante 50.000 € erbt, zahlt er mehr, als wenn er einen reichen Onkel hätte mit einem Unternehmen, das einen Wert von 25 Millionen € hat.

(Karlheinz Busen [FDP]: Dummes Zeug!)

Nein, das ist kein Schwachsinn. Das sind Zahlen, die allgemein bekannt sind. 99 % aller Unternehmen in Deutschland – im Übrigen auch, im Durchschnitt, NRW-bezogen – liegen unterhalb dieser Grenze, für die es eben eine Bedürfnisprüfung gibt. Ansonsten gelten die Zahlen: Kleine Unternehmen mit 100.000 bis 200.000 € Wert zahlen 14,6 %. Unternehmen mit 500.000 € bis 2,5 Millionen € Wert zahlen 8,5 %. Alles darüber hinaus zahlt weniger.

Wenn Sie das für gerecht halten, dann würde es mich freuen, wenn Sie erkennen würden, dass das Bundesverfassungsgericht mit seiner Entscheidung vom 17. Dezember 2014 recht hatte und dass die Große Koalition in Berlin – da muss ich allerdings sagen: das ist natürlich ein Wermutstropfen, Herr Finanzminister – einschließlich der SPD dieser Reform zugestimmt hat. Wenn etwas Mist ist, stimmt man am besten nicht zu. Aber gut; vielleicht hat man auch auf den Bundesrat geschielt und gesagt: Na ja, der wird es schon richten. – Ich finde das nicht so ganz in Ordnung. Sei‘s drum!

Jetzt die bekannten Neuregelungen auseinanderzudröseln, würde den Rahmen sprengen; diese Zeit haben wir einfach nicht. Was hier als Erbschaftssteuerreform vorgestellt wurde, ist bereits kompliziert genug.

Die Rechtslage, wie sie sich jetzt ergibt – das gilt auch für die Unternehmen, die ich eben meinte, diese besagten 1 % über der Grenze von 26 Millionen € Betriebsvermögenswert –, ist ein Fest für Steuerberater, für Gesellschafts- und Vertragsjuristen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Das stimmt!)

Daran ist gar nichts auszusetzen, und ich finde das aus Berufssicht überhaupt nicht schlecht. Aber: Es ist sozial unverträglich.

Liebe Landtags-SPD, es wäre wahrscheinlich falsch, an Sie die Frage zu richten, warum Ihre Bundes-SPD dieser Reform in der Koalition im Bundestag zugestimmt hat. Ich kann nur darum bitten, Herr Finanzminister, dass Sie an der auch öffentlich geäußerten Kritik festhalten; soweit ich Sie kennengelernt habe, werden Sie da auch nicht einknicken. Dieses Gesetz darf keinen Bestand haben. Wir werden den Antrag der CDU daher wohl kaum unterstützen können. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Für die Landesregierung erteile ich Herrn Minister Dr. Walter-Borjans das Wort.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Schulz, ich bin Ihnen für Ihre Ausführungen dankbar,

(Stefan Zimkeit [SPD]: Dass wir das noch er- leben dürfen!)

weil Sie die Sache wirklich auf den Punkt gebracht haben; auch wenn es Teile der FDP gestört hat, wie Sie die Daten dargestellt haben. Es entspricht jedoch der Realität.

Hier ist offenbar ein wenig in Vergessenheit geraten, warum wir überhaupt über die Erbschaftsteuer diskutieren. Wir haben ja schon ein Erbschaftsteuergesetz. Das Bundesverfassungsgericht hat dieses Erbschaftsteuergesetz ausgesetzt und moniert, weil es die Erben von Unternehmen zu weit privilegiert, und zwar Erbschaften in mehrfacher Millionenhöhe.

Es hat angemahnt, hier nicht etwa die Ausnahme zur Regel werden zu lassen, sondern anständige Regeln zu finden, nach denen man zumutbare Besteuerungen auch bei Unternehmenserben durchsetzen kann. Daraufhin hat es einen Vorschlag des Bundesfinanzministers gegeben, der diskussionsfähig und diskussionswürdig war. Außerdem hat es einen Bundesratsbeschluss gegeben.

Dabei ist auf die auch vom Bundesverfassungsgericht noch einmal unterstrichene Wertschätzung den Unternehmen gegenüber, die familiengeführt sind, Bezug genommen worden. Es wurde ja nichts unternommen, womit man diese Privilegien etwa ausgesetzt hätte.

Uns liegt jetzt ein Gesetz vor, das von seiner Hülle her den Eindruck erweckt, dass die einzelnen Bedingungen der Unternehmen überall berücksichtigt würden. Zu diesem Gesetz können wir aber auch sagen: Was von Zig-Millionen-Erben mit dem verlängerten Arm einer Null-Steuer-Lobby in das Gesetz hineingebracht worden ist, hätte man am Ende auch einfacher fassen können. Da hätte man nämlich sagen können: Wir haben hier ein Gesetz, und das Gesetz hat drei Paragrafen:

§ 1 heißt: Unternehmenserben, die – und zwar pro Erben und nicht pro Unternehmen – bis zu 26 Millionen € – inklusive privatem Vermögen wie etwa Oldtimersammlungen – erben, sind, wenn sie einen guten Steuerberater haben, erbschaftssteuerfrei.

§ 2 heißt: All diejenigen, die zwischen 26 Millionen € und 90 Millionen € pro Erben erben – inklusive privatem Vermögen –, können sich gegen Entrichtung eines kleinen Obolus davonmachen. Sie können allerdings auch noch weiter prüfen lassen, und dann sind gegebenenfalls auch diese Erben bis 90 Millionen € erbschaftsteuerfrei.

(Dietmar Schulz [PIRATEN]: Das schaffen die!)

§ 3 heißt: All diejenigen, die mehr als 90 Millionen € pro Erben erben, müssen noch etwas ausführlicher belegen, dass sie nicht in der Lage sind, die Erbschaftsteuer zu zahlen, und dann sind auch sie erbschaftsteuerfrei.

Das ist sicher nicht im Sinne dessen, was das Bundesverfassungsgericht vorgegeben hat.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Es sei denn, diejenigen, die das Ganze in einer für mich bislang nie gekannten Lobbyarbeit zusammen mit einem parlamentarischen Ausleger, der sich CSU nennt, betrieben haben, führen noch etwas anderes im Schilde: dass man nämlich die Gleichbehandlung dadurch hinbekommt, dass auch private Erbschaften erbschaftsteuerfrei gestellt werden.