Der letzte Punkt inhaltlicher Natur ist: Sie reden sonst immer sehr gerne vom Bürokratieabbau. Dazu will ich für Sie auch einmal einen Textbaustein einpflegen. Für Sie ist Bürokratieabbau sonst der Abbau von Arbeitnehmerrechten und von Umweltstandards. Aber lassen Sie uns doch in der Frage einmal über Bürokratieabbau reden!
Bei der Vermögensteuer beschweren Sie sich darüber, dass diese, wenn man sie einführen würde, zu mehr Bürokratie führen würde, die aber immerhin dazu da wäre, Staatseinnahmen zu erhöhen. Hier wollen Sie jede Menge Bürokratie schaffen, um Staatseinnahmen zu senken. Das kann doch nicht der Weg sein.
Wenn Sie Bürokratieabbau wollen, dann tun Sie das doch auch mal an den Punkten, wo es Sinn macht, und fordern Sie nicht wie hier immer mehr Bürokratie.
Ich halte dieses Vorgehen auch deswegen so, wie es jetzt ist, und die Anrufung des Vermittlungsausschusses für richtig.
Kleine Zwischenbemerkung: Dass Sie eine Blockadehaltung darin sehen, wenn man einen Vermittlungsausschuss anruft, der eine bessere Lösung finden soll, das offenbart ein sehr merkwürdiges Politikverständnis.
Den Vermittlungsausschuss anrufen heißt: Man setzt sich noch mal zusammen und guckt, ob man zu besseren Lösungen kommt. Das ist doch sinnvoll und hat mit Blockadehaltung schon mal gar nichts zu tun.
Aber warum es auch richtig ist, den anzurufen und so vielleicht eine Verbesserung zu erreichen, ist, dass Ihr Bundesfinanzminister, Herr Schäuble, doch eine gute Grundlage vorgelegt hat. Wir hätten uns noch etwas Besseres vorstellen können – und wenn wir das schreiben könnten, sähe das auch noch anders aus –, aber es war doch eine gute Grundlage. Die ist dann von Herrn Seehofer aufgeweicht worden.
Deswegen: Stehen Sie doch einmal zu Herrn Schäuble und nicht zu Herrn Seehofer und unterstützen Sie es, im Vermittlungsausschuss dafür zu sorgen, dass man zu besseren Lösungen kommt!
Sie haben hier auch ein interessantes Politikverständnis der CDU Nordrhein-Westfalens offenbart. Sie haben hier einen SPD-Kollegen aus dem Bundestag zitiert und haben gesagt: Der sagt das und das. Dann müssen Sie dem doch folgen.
Wir hier sehen das etwas anders. Das ist das Vorgehen der CDU Nordrhein-Westfalens, die ja wenig Einfluss auf Bundesebene hat. Ich habe gehört, im Moment laufen sehr viele wichtige Gespräche zum Thema „Länderfinanzausgleich“, in denen sich die CDU-Größen versammeln, wo Herr Laschet aber nicht unter den Namen war, die die Presse aufgeführt hat.
Herr Kollege Zimkeit, entschuldigen Sie. Würden Sie eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Optendrenk zulassen?
Sind Sie mit mir der Meinung, dass es in dem weiteren Verfahren darauf ankommt, dass es eine rechtssichere Regelung gibt, die auch dann standhält, wenn es den Übergangszeitraum ab 1. Juli nicht mehr gibt?
Kurz zur Erläuterung: Wir haben ja die Rechtssituation, dass die Umsetzung jetzt erfolgt sein muss; ansonsten könnte es sein, dass uns die gesamte Erbschaftssteuer nicht mehr zur Verfügung steht, dass wir insgesamt ein neues Erbschaftssteuerrecht machen müssen – nach den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts.
Wenn Ihre Argumentation stimmen würde, dass es sozusagen keine rechtsgültigen Lösungen mehr gäbe, wenn es jetzt nicht sofort zu einem Beschluss käme, dann wäre es sowieso zu spät. Sie selbst haben hier gerade gestanden und einen Kompromissvorschlag vom 23. Juni zitiert. Und der ist ein bisschen spät, um zum 1. Juli eine gesetzliche Regelung herbeizuführen. Insofern sehen wir dieses Argument nicht.
Das Erbschaftsteuergesetz gilt erst einmal weiter. Man hätte aus meiner Sicht viel zügiger dazu kommen müssen. Es ist aber – ich habe es ausgeführt – von der CDU verhindert worden, vorher zu entsprechenden Lösungen zu kommen.
Da sind wir auch wieder bei der Rolle der CDU in dieser Frage. Ich bin der Auffassung, die CDU sollte zumindest den Mut aufbringen – wenn sie schon nicht der Stimme der Vernunft in der Großen Koalition, der SPD, folgen will –, wenigstens die NRW-CDU, ihre CDU-Leute zu unterstützen. Ihre Position ist es jetzt aber immer, den Forderungen der CSU hinterherzulaufen. Ich bekomme langsam das Gefühl, Sie wollen sich als Kofferträger von Herrn Seehofer hier in Nordrhein-Westfalen profilieren. Ich glaube nicht, dass das sachdienlich ist.
Das Problem bei dieser Angelegenheit ist doch, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass das, was jetzt vorliegt, nicht dem Ziel, das wir teilen, gerecht wird, nämlich Arbeitsplätze bei der Vererbung von Vermögen zu sichern, sondern mehr dazu dient, dass Herr Seehofer es durchgesetzt hat, dass seine Klientel grundsätzlich von Steuern entlastet werden soll. Und das ist der falsche Weg.
Vielen Dank, Herr Kollege Zimkeit. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Herr Kollege Abel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die weitreichende Verschonung bei Betriebsvermögen entspricht nicht dem Grundsatz einer gleichmäßigen Besteuerung. Das Bundesverfassungsgericht hat im Dezember 2014 ein Urteil gefällt und gesagt: Die bisherigen Regelungen zur Erbschaftsteuer sind nicht verfassungskonform. – Der Gesetzgeber hatte eine Frist bis zum 30. Juni 2016, das umzusetzen. Das heißt, anderthalb Jahre Zeit waren da, um über eine neue Form der Erbschaftsteuergesetzgebung zu debattieren.
Herr Kollege Dr. Optendrenk, wissen Sie, wie viel Zeit der Deutsche Bundestag hatte, das zu beraten? Am Dienstag, den 21. Juni, um 17:58 Uhr kam ein 58-seitiger Änderungsantrag mit weitreichenden, umfassenden Änderungen. Am nächsten Morgen um 9 Uhr tagte der Fachausschuss, und am darauffolgenden Freitag, also innerhalb von drei Tagen, waren die zweite und die dritte Beratung.
Sie haben sich dann auch noch mit der Mehrheit der Großen Koalition dem Antrag der Grünen verweigert, dass es eine Expertenanhörung gibt.
Lieber Kollege Marcus Optendrenk, wenn wir so ein Verfahren auch nur ansatzweise hier im Landtag erleben würden, dann würden Sie sich wahrscheinlich draußen anketten oder in den Hungerstreik gehen mit Herrn Witzel.
Wenn wir uns alleine mal die letzten Wochen vergegenwärtigen, für was wir alles eine Sondersitzung gemacht haben: regionalisierte Steuerschätzung. Es wird immer wieder moniert, wenn Anfragen nicht rechtzeitig beantwortet werden. Der Maßstab, der hier gilt, muss dann auch für die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag gelten,
Und was liegt uns da für ein Murks vor? Das war wahrscheinlich auch der Grund, die Anhörung zu verweigern: weil sich kein Experte gefunden hätte, der seinen guten Namen dafür hergibt, das auch noch als verfassungskonform zu titulieren.
Es liegt ein Entwurf vor, der kleinere und mittlere Unternehmen nach wie vor belastet. Eine Regelung soll sein, bis 200.000 € 15 % Besteuerung. Der kleine Bäcker soll im Falle einer Erbschaft also 15 % Erbschaftsteuer zahlen. Und ab 2,5 Millionen € haben wir eine Quote von 3 %, also einem Fünftel. Was soll daran gerecht sein? Was soll daran verfassungskonform sein, wenn auf einmal ab 2,5 Millionen € andere Regeln gelten als für die kleineren Erbschaften? Das
Vielleicht liegt das Motiv ja darin, dass versucht wird, das vor die Wand zu fahren: weil Sie sich mit der CSU nicht einigen können, weil nämlich die AlpenAjatollahs alles ins Getriebe werfen, um eine verfassungskonforme Erbschaftsteuer zu verhindern, weil Herr Seehofer glaubt, dass es ihm nützen wird, damit die CSU wieder über 50 % kommt.
Dann müssen Sie aber doch ehrlich sein, da müssen Sie die Diskussion suchen und nicht uns hier auffordern, ein verfassungswidriges Gesetz im Bundesrat einfach so durchzuwinken. Wir werden den Vermittlungsausschuss anrufen. Ich kann nur allen empfehlen, da mit uns mitzugehen.
Denn es kann nicht sein – das stößt auch draußen in der Bevölkerung auf Unverständnis –, dass wir ein Gesetz bekommen, bei dem man die Uhr danach stellen kann, dass es wieder in Karlsruhe landet und dass der Richterspruch wahrscheinlich wieder sein wird, dass es verfassungswidrig ist.
Das zerstört das Vertrauen der Leute in die Politik, und das ist eine Missachtung des Gerichts, das eine Frist gesetzt hat. Und es ist eine Missachtung des Deutschen Bundestages, den Parlamentariern das Recht auf Anhörung zu verweigern und innerhalb von vier Tagen so einen Murks durchzuboxen.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jeder meiner Vorredner hat an irgendeiner Stelle Kritik geübt am Verfahren oder an den Inhalten dessen, was jetzt von der Großen Koalition vorliegt. Und diese Kritik ist mehr als berechtigt, nur werden nicht die richtigen Schlussfolgerungen daraus gezogen.