Nein, das Ergebnis ist eindeutig. Ich wiederhole es, auch wenn es manchem nicht gefällt. Wir haben eine Mehrheit für die Beschlussempfehlung von SPD und Grünen bei Gegenstimmen von CDU und FDP sowie Enthaltungen der Piratenfraktion und des fraktionslosen Kollegen Schwerd. Damit ist die Beschlussempfehlung Drucksache 16/12380 angenommen und der Gesetzentwurf Drucksache 16/11844 in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in zweiter Lesung verabschiedet.
Zweitens kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/11896. Der Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend empfiehlt in Drucksache 16/12381, diesen Antrag abzulehnen. Also stimmen wir hier über den Antrag und nicht über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist für diesen Antrag? – CDU, FDP und die
Fraktion der Piraten. Wer ist gegen diesen Antrag? – SPD und Grüne. Wer enthält sich? – Herr Schwerd. Ich freue mich über eine Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten. Damit ist der Antrag Drucksache 16/11896 mit der Mehrheit des Hohen Hauses abgelehnt.
Am 20. Juni 2016 haben Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble, CDU, Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel, SPD, und der Ministerpräsident von Bayern und CSU-Vorsitzende Horst Seehofer eine Einigung zur Reform der Erbschaft- und Schenkungsteuer erzielt.
Diese Einigung setzt die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts aus seinem Urteil vom 17. Dezember 2014 um.
Hierin sind sich die Bundesregierung, die CDU/CSUBundestagsfraktion und die SPD-Bundestagsfraktion einig. Der Bundestag hat daher die Reform der Erbschaftsteuer am 24. Juni 2016 mit den Stimmen von CDU/CSU und SPD beschlossen.
Damals hat der eine oder andere mit Überraschung festgestellt, dass zu diesem Zeitpunkt in NordrheinWestfalen der oberste deutsche Steuerpopulist auf den Plan getreten ist und erklärt hat: So geht es nicht.
(Eva Voigt-Küppers [SPD]: Jawohl! – Dietmar Schulz [PIRATEN]: Nicht nur der! – Jochen Ott [SPD]: So geht es ja auch nicht!)
Wie kommunizieren Sie eigentlich mit dem sonst von Ihnen hochgeschätzten Kollegen Carsten Schneider? Wie kommunizieren Sie eigentlich überhaupt seit Februar mit Ihren Bundesleuten?
Neuerdings äußern Sie hier verfassungsrechtliche Bedenken. Übrigens kann man schon die Frage stellen, warum sie jetzt an dieser Stelle geäußert werden. Sie waren nämlich in der ganzen Diskussion der letzten Monate nicht Kern des Geschehens. Das sind also – mit Verlaub, Herr Minister – Nebelkerzen. Im Übrigen nimmt Ihnen die Rolle des Verfassungshüters nach vier Verfassungsgerichtsurteilen, die Sie hier kassiert haben, sowieso keiner mehr ab.
Dass Sie etwas als verfassungswidrig bezeichnen, ist auch schon erstaunlich; denn das Verfassungsrecht ist für Sie ohnehin gar nicht so wichtig. Sie haben noch bei dem Urteil zur Besoldung gesagt, das Verfassungsgericht in Münster sei ein Schiedsgericht. Die Zitate können Sie sich gerne noch einmal durchlesen.
Es geht – und das ist der Kern der Dinge – eigentlich nur um eines. Sie sind nämlich der Meinung, dass Sie mit der Reform der Erbschaftsteuer wieder nicht genug Geld bekommen. Sie wollen lieber Steuern erhöhen. Das hat Ihre Fraktion in den letzten Tagen ja auch in einem Positionspapier hier unterstützend deutlich gemacht. Sie wollen alle möglichen Steuerarten erhöhen, wie Sie das als SPD immer wollen.
Es ist einfach nie genug Geld da. Bei dem nachlässigen Umgang, den Sie mit dem Landeshaushalt seit 2010 entschlossen pflegen, wundert das auch nicht.
Sie wollten nichts davon wissen und wollen auch weiterhin nichts davon wissen, dass wir hier Treuhänder des Bürgers sind – und Sie als Finanzminister als Kassenwart in ganz besonderer Weise.
Ich möchte einmal kurz aus dem Plenarprotokoll des Deutschen Bundestages vom 24. Juni 2016 zitieren, was der Kollege Carsten Schneider zu der Frage gesagt hat, worum es denn jetzt tatsächlich geht. Es geht nämlich offensichtlich darum, dass Sie einen Vorwand suchen, jetzt nicht zuzustimmen – ob das nun ein zu knappes Verfahren ist, wie es die Grünen kritisieren, oder ob es verfassungsrechtliche Bedenken sind. Der Kollege Schneider – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten – hat dazu gesagt:
„Die Opposition hat kritisiert, dass sie zu spät über die Änderungen im parlamentarischen Verfahren informiert wurde. Das finde ich bemerkenswert; denn der Kern dessen, was Ihnen heute vorliegt, ist seit Februar klar. Seit Februar hatten Sie die Chance, sich damit auseinanderzusetzen. Es gibt jetzt noch ein oder zwei marginale Änderungen, die zu einer Verbesserung des Erbschaftsteuergesetzes führen.“
Herr Minister, wenn es Ihnen wirklich darum gegangen wäre, in der Sache noch etwas fundamental zu ändern, dann hätten Sie das seit dem 22. Februar
energisch tun können. Jetzt sagen Sie: Die Steuerlobbyisten – neues Schimpfwort – sind schuld. – Herr Finanzminister, ich frage Sie: Wer ist das denn? Ist das der Sigmar Gabriel? Ist das der Joachim Poss? Ist das Ihre ganze Landesgruppe der SPD Nordrhein-Westfalen? Zwei von 193 SPD-Bundestagsabgeordneten haben gegen die Reform gestimmt. Alle anderen sind also Steuerlobbyisten?
Die konkrete Ausgestaltung der Erbschaftsteuer ist ganz wichtig für die Unternehmen – für die familiengeführten Unternehmen in Nordrhein-Westfalen zumal.
Wenn Sie jetzt hingehen und als ehemaliger Wirtschaftsförderer der Stadt Köln, als ehemaliger Wirtschaftsstaatssekretär so tun, als würden Sie nicht massiv zum Standortrisiko für Nordrhein-Westfalen und für Deutschland, wenn Sie so agieren, wie Sie agieren, dann ist das verantwortungslos. Dazu will ich Ihnen sagen: An dieser Stelle muss man sich nicht wundern, dass diese Landesregierung verantwortlich ist für Stillstand in Nordrhein-Westfalen.
Franz Müntefering hat einmal gesagt: Es gibt Investoren, die haben nur im Kopf, Arbeitsplätze zu vernichten und möglichst viel Geld aus den Läden herauszuziehen. Das sind die Heuschreckenschwärme, die über die Unternehmen herziehen, sie abgrasen und weiterziehen. Diese Form des Kapitalismus, die bekämpfen wir als SPD.
Ich kann Ihnen nur sagen: Wenn Sie so mit Familienunternehmen in Nordrhein-Westfalen umgehen, wie Sie das in den letzten Wochen getan haben, dann machen Sie hier ein Heuschreckenförderungsprogramm. Das ist Stillstand in Nordrhein-Westfalen und Heuschreckenförderung durch die SPD. Das hätte ich nicht für möglich gehalten.
Herr Präsident! Lieber Kollege Optendrenk, bemerkenswert war ja, dass Sie Ihre ständigen Textbausteine aus Ihren Reden zu verschiedenen Themen vorgetragen haben, aber zum Thema „Erbschaftsteuer“ sehr wenig gesagt haben. Und dazu haben Sie, glaube ich, auch guten Grund: weil der vorliegende Kompromiss zur Erbschaftsteuer auch aus unserer Sicht nicht der große
Wurf ist, den Sie hier beschreiben; denn dieser Entwurf macht die Ausnahme in einem Gesetz zur Regel, und das kann eigentlich nicht der Weg zu einem richtigen Gesetz sein.
Das Gesetz verfehlt sein Ziel. Es macht eben nicht ausschließlich das, was es tun soll, nämlich die Erbschaftsteuer zu regeln und dabei zu verhindern, dass Arbeitsplätze vernichtet werden, sondern es stellt pauschal einen Großteil an Unternehmen von der Erbschaftsteuer frei und behandelt Unternehmen damit besser als Einzelerben. Das kann aus unserer Sicht nicht der richtige Weg sein, weil es ungerecht ist.
Ich will auch etwas zur Frage der verfassungsrechtlichen Bedenken sagen. Sie haben gesagt, der Finanzminister sei nicht im Kern der Diskussion. Sie haben mit Ihrer Äußerung gezeigt, dass Sie die Diskussion außerhalb der Parteipolitik nicht verfolgt haben.
Denn unisono sagen Verfassungsrechtler, sagen Steuerberater, sagen diejenigen, die sich mit diesem Thema beschäftigen: Natürlich ist das ein riesiges verfassungsrechtliches Risiko, weil man das Verfassungsgericht ignoriert und nicht weniger Ausnahmen schafft, sondern mehr Ausnahmen.
Der letzte Punkt inhaltlicher Natur ist: Sie reden sonst immer sehr gerne vom Bürokratieabbau. Dazu will ich für Sie auch einmal einen Textbaustein einpflegen. Für Sie ist Bürokratieabbau sonst der Abbau von Arbeitnehmerrechten und von Umweltstandards. Aber lassen Sie uns doch in der Frage einmal über Bürokratieabbau reden!