Es sei denn, diejenigen, die das Ganze in einer für mich bislang nie gekannten Lobbyarbeit zusammen mit einem parlamentarischen Ausleger, der sich CSU nennt, betrieben haben, führen noch etwas anderes im Schilde: dass man nämlich die Gleichbehandlung dadurch hinbekommt, dass auch private Erbschaften erbschaftsteuerfrei gestellt werden.
Dann sollten Sie von der FDP aber auch Farbe bekennen und sagen: Die wegfallenden 6 Milliarden € müssen dann unter anderem von den Menschen gezahlt werden, die hier oben auf der Tribüne sitzen und zuhören.
Und dann erzählen Sie bitte, wofür Sie Politik machen! Wir kommen dann an einen Punkt, an dem wir sagen: Nein, mit uns, Sozialdemokraten und Grünen, ist das nicht zu machen.
Ich muss auch sagen: Herr Schulz, Sie haben recht mit dem Wermutstropfen, von dem Sie vorhin gesprochen haben. Ja, ich stehe in engen Gesprächen auch mit Abgeordneten der SPD-Bundestagsfraktion. Dass ich nicht glücklich über diese Entscheidung war, das sage ich jetzt nicht zum ersten Mal.
Ich weiß aber auch, wo in einer solchen Konstellation die Grenze im Zusammenhang mit Horst Seehofer lag, was Sigmar Gabriel da noch erreichen konnte, bevor er es anschließend an die Länder weitergeben musste. Wir müssen jetzt den nächsten Schritt machen. Das ist alles andere als ein Widerspruch.
Diese Art von Lobbyarbeit, wie ich sie dort erlebt habe, war wirklich einzigartig. Das alte Gesetz wurde ja überhaupt nicht kritisiert, aber man hat die Möglichkeit gesehen: Jetzt, wo die Tür einen Spalt breit offen ist, sorgen wir dafür, dass man selbst von dem, was bisher noch zu zahlen war, herunterkommen kann.
Im Übrigen, Herr Optendrenk: Das Bundesverfassungsgericht hat im März eindeutig erklärt, dass dieses Gesetz so lange Bestand hat, bis wir eine anständige Lösung hinbekommen haben. Diejenigen also, die sich auf die Rechtsunsicherheit beziehen, laufen fehl.
Wir stehen an einem Punkt, an dem wir gefordert sind, das, was das Gesetz an Anschein erweckt, nun auch mit Inhalt zu füllen. Das möchte ich an ein paar kleinen Punkten festmachen:
Es geht darum, dass man die Möglichkeit hat, alles das, was an Privatvermögen vorhanden ist, ungedeckelt – mit dem Etikett „Altersvorsorge“ versehen – aus einer vorgesehenen Besteuerung herauszunehmen.
Es geht auch darum, dass die Cash-GmbH – für die sich die FDP ja lange eingesetzt hat und die wir gegen die schwarz-gelbe Bundesregierung, damals sogar mit der CDU, abgeschafft hatten – jetzt wieder eingeführt wird. Das bedeutet, dass hier Privatvermögen im Kleid einer Gesellschaft der Besteuerung entzogen wird.
Sagen Sie das den Menschen im Land! Dann ist es ja in Ordnung. Dann aber haben Sie uns gegen sich, und wir werden das ändern. Deswegen: Wir berufen den Vermittlungsausschuss ein, nicht um zu blockieren, wir wollen keinen Verhinderungsausschuss,
sondern wir wollen Vermittlung, sodass aus dem Gesetz, so wie es angelegt ist, noch etwas entsteht, was dann den Ansprüchen des Bundesverfassungsgerichts und den Ansprüchen an eine gerechte Besteuerung wirklich gerecht wird. – Ganz herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. Herr Minister, bleiben Sie bitte hier vorne; Herr Kollege Dr. Optendrenk hat eine Kurzintervention angemeldet. Er bekommt jetzt für 90 Sekunden das Wort. Sie können dann entgegnen; Sie kennen das Verfahren. – Herr Kollege Dr. Optendrenk.
Die Debatte hat aus meiner Sicht sehr deutlich gemacht, dass viele von uns im Zweifel nicht jede einzelne Regelung, die dieses Gesetz auf Bundesebene erfahren hat, für zwingend gehalten haben. Es ist aber auch deutlich geworden, Herr Minister, auch in Ihrem Wortbeitrag jetzt, dass das Problem ganz erkennbar darin besteht, dass Sie es so weit auf die Frage, dass Menschen oder Unternehmen keine Steuern zahlen müssen, verkürzen, dass es schon wieder falsch wird. Das wissen Sie auch.
Die Regelung mit den 26 Millionen ist eine Berechnung auf Basis von Zinssätzen und hat nichts damit zu tun, dass jemand ein tatsächliches Vermögen in cash hätte oder dass das ein realisierbares Vermögen von 26 Millionen wäre. Von daher ist es tatsächlich ein Kompromiss, den Ihre Bundeskollegen und auch der von Ihnen geschätzte Kollege Schneider ausgehandelt haben – und zwar nicht mit Herrn Seehofer, denn die marginalen Änderungen, die beispielsweise Kleinstbetriebe betreffen, sind am Schluss reingekommen.
Alles andere ist seit Februar bekannt. Und das war nichts mit Herrn Seehofer, sondern mit Frau Hasselfeldt und Herrn Kollegen Brinkhaus. Und da habe ich nicht gehört, dass Sie irgendwo angekündigt haben: Wenn die sich doch noch einigen, mache ich das Ding nicht mit. – Das habe ich nirgends gehört. Insofern bleibt der Eindruck – und der ist an dieser Stelle noch wegzunehmen –, dass Sie nichts anderes wollen, als hier mit einer höchsten Vereinfachung Neid zu schüren und politisch Stimmung zu machen.
Im Übrigen verdrehen Sie die Äußerungen des Pressesprechers des Bundesverfassungsgerichts vom vergangenen März. Und dass ein Pressesprecher eines Bundesverfassungsgerichts für einen Gesetzgeber die richtige Autorität ist, auf die er sich beruft, daran kann man als Gesetzgeber wie als Minister doch etwas Zweifel haben.
Herr Optendrenk, erstens: Sie wissen, dass ein Gerichtssprecher des Verfassungsgerichts nicht der Pressesprecher des Verfassungsgerichts ist, dass das eine andere Grundlage hat, auf der er Äußerungen tätigt. – Das ist das eine.
Das Zweite ist: Wir haben und ich persönlich habe eindeutig erklärt, dass der weitgehende Kompromiss, den Gerda Hasselfeldt, Carsten Schneider und Ralph Brinkhaus gemeinsam gefunden haben, nach unserer und auch nach meiner Ansicht, ich sage mal, sehr an die Grenze, wenn nicht über die Grenze dessen hinausgegangen ist, was vom Verfassungsgericht erwartet worden ist. Wir haben gesagt: Es geht darum, Unternehmen nicht in Bedrängnis zu bringen, ihre Entwicklung zu sichern. Das würden wir mittragen.
Dazu gehört auch die 26-Millionen-Grenze. Ich habe ja nur gefragt, was es denn heißt, was jetzt daraus gemacht worden ist. Auf der 26-Millionen-Grenze hat die CSU mit einer Lobby aufgesetzt, bei der ich mich, ehrlich gesagt, manchmal frage: Wie kann es dazu kommen, dass die Handwerkerschaft als diejenige dasteht, die offenbar alle mit 26 Millionen pro Erben in ihrem Unternehmen in der Existenz bedroht sind?
Ich weiß ja, dass Handwerk goldenen Boden hat, aber dass er so golden ist, habe ich mir als jemand, der selbst aus einer Handwerkerfamilie kommt, nicht vorgestellt.
Ich kann nur sagen: Wir haben genau das berücksichtigt. Über Berater – das sagen Ihnen Berater selbst, die da ihren Ansatzpunkt sehen – ist diesen Unternehmen gesagt worden – obwohl die selbst sagen: natürlich müssen wir auch bei der Erbschaft zur Finanzierung des Gemeinwesens mit beitragen –: Wir kriegen für euch eine Nullsteuer raus.
Das ist der Punkt, der sich jetzt in dieser letzten Variante wiederfindet, und der muss wieder raus.
Vielen Dank. – Soweit Kurzintervention und Antwort darauf. Zu Wort gemeldet hat sich noch einmal für die Grünen Herr Kollege Abel.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht allzu lange zwischen Ihnen, der Sommerpause und anderen Ereignissen heute stehen, aber ich habe mich noch einmal zu Wort gemeldet, weil ich es schon bemerkenswert finde, wie isoliert Sie hier im Hause mit Ihrer Position sind, meine Damen und Herren von der Union.
Es geht darum, Ausnahmen für Unternehmen zu finden, die eine Erbschaftsteuer wirtschaftlich nicht stemmen können. Aber es kann doch nicht sein, dass wir bzw. – besser gesagt – Sie wieder den Fehler begehen wollen, pauschal 90 % oder sogar 95 % aller Erbfälle der letzten fünf bis zehn Jahre einfach auszunehmen, dass Sie diese Steuer aussetzen.
Es ist doch schon bemerkenswert, dass ich zum ersten Mal in die Verlegenheit kam, Herrn Witzel mit Applaus zustimmen zu müssen. Aber er hat schon recht.
Wir als Landespolitiker müssen doch auch darüber reden, wo die vom Finanzminister völlig zu Recht erwähnten 6 Milliarden denn dann herkommen. Das sind 1,3 Milliarden für Nordrhein-Westfalen. Dann sagen Sie uns doch, solange wir keine Regelung haben: Wo wollen Sie diese Gelder hernehmen? Wo sind die Stellen, die Sie kürzen wollen? Wollen Sie das bei der Polizei wegnehmen? Wollen Sie das bei den Lehrern wegnehmen? Wir haben gerade über U3 diskutiert. Die Fragen müssen Sie dann schon beantworten, wenn Sie sich so aufstellen wie jetzt.
Vielen Dank, Herr Kollege Abel. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe deshalb die Aussprache.
Wir sind in der Abstimmung, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn Sie einverstanden sind, führen wir die jetzt durch.
Wer ist für den Antrag der CDU-Fraktion? – Das ist die CDU-Fraktion. Wer stimmt dagegen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, Piraten und der fraktionslose Abgeordnete Schwerd. Enthält sich jemand der Stimme? – Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit