Protokoll der Sitzung vom 08.11.2012

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Hinter uns allen liegt bereits eine lang andauernde Diskussion über den sogenannten Kanal-TÜV, die Funktionsprüfung der privaten Abwasserkanäle hier in Nordrhein-Westfalen. Dabei haben wir vieles erlebt, was, vornehm ausgedrückt, an Legendenbildung heranreicht. Vielleicht sollte man da aber lieber von Grimms Märchen reden, und der größte Märchen

onkel in dieser Geschichte waren Sie, Herr Hovenjürgen.

(Beifall von der SPD)

Sie haben nämlich nichts unversucht gelassen, die Bürgerinnen und Bürger in diesem Land zu täuschen und von der eigenen Verantwortung zur Dichtheitsprüfung abzulenken.

Herr Deppe, mit dem wir sehr sachorientiert an dem Thema gearbeitet haben, hat mir immer ein bisschen leidgetan. Ich habe mir immer gedacht: Was muss sich der Mann all die Wochen und Monate fremdschämen angesichts dessen, was Sie dort gemacht haben.

(Beifall von der SPD)

Dass die heutige Opposition von CDU und FDP im Jahre 2007 unter großem Tamtam und voller Eigenlob die Dichtheitsprüfung von der Landesbauordnung in das Landeswassergesetz überführt hat, ohne die heute von ihr angemahnten Änderungen vorzunehmen, wurde und wird in der Diskussion von Ihnen gerne unterschlagen.

Es gehört zur Ehrlichkeit dazu, dass wir alle festgestellt haben, dass die bisherigen Regelungen nicht in Gänze praxistauglich waren. Dass Vertreter der damaligen Regierungsfraktionen – also die

schwarz-gelben Verursacher der heute noch geltenden Regelung – in den vergangenen Monaten gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern den Eindruck erweckten, als hätten sie damit nichts zu tun gehabt – ich erwähnte es schon –, war in Bezug auf manche Formulierungen ihrer Desinformationskampagne an Dreistigkeit kaum zu überbieten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Von daher hat es mich immerhin gefreut, dass Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, die Historie und die eigene Verantwortung für das noch geltende Landeswassergesetz in Ihrem aktuellen Antrag zumindest noch einmal angesprochen und dokumentiert haben.

Bei aller politischen Auseinandersetzung darf letztendlich die eigentliche Problematik aber nicht aus dem Auge verloren werden: der Schutz des Grundwassers. Deswegen ist es noch einmal wichtig, zu erwähnen und klarzustellen: Trinkwasser ist unser Lebensmittel Nummer eins. Der Schutz dieses Lebensmittels muss soweit wie möglich gewährleistet werden. Aus diesem Grunde muss die Funktionsfähigkeit der Abwasserleitungen selbstverständlich gegeben sein. Die Fraktionen von SPD und Grünen haben daher einen gemeinsamen guten Vorschlag für die Änderung des Landeswassergesetzes sowie einen Antrag, der die Anforderung für eine Verordnung zur Selbstüberwachung definiert, vorgelegt. Die Regelung ist bürgerfreundlich, praxistauglich und trägt selbstverständlich dem Besorgnisgrundsatz, wie er im Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gefordert wird, Rechnung.

Sie kennen die Vorlage. Ich brauche nicht alles zu erwähnen, was wir dort vorschlagen. Wichtig ist aber: Das bedeutet für private Abwasseranlagen, dass für Wohnhäuser, die nicht in Wasserschutzgebieten stehen, keine Prüffristen mehr vorgesehen sind. Ich glaube, mit dieser wichtigen Änderung haben wir eine gute Lösung für die Menschen gerade auch in den ländlichen Regionen gefunden.

In den Wasserschutzgebieten werden wir Prüffristen bis 2015 bzw. 2020 beibehalten, weil es eben beim Schutz des Trinkwassers in dieser Richtung keine Kompromisse geben darf. Dabei verlieren wir nicht den Blick auf die Menschen. Für uns als SPD ist es besonders wichtig, dass wir auch soziale Härtefälle im Blick behalten. Daher können die Bürgerinnen und Bürger günstige Fördermöglichkeiten des Landes in Anspruch nehmen, um die finanziellen Belastungen auf das kleinstmögliche Maß zu reduzieren. Oder anders ausgedrückt: Die Oma wird selbstverständlich ihr kleines Häuschen mit Sicherheit behalten können. Dafür sorgen wir; denn für die Sanierung privater Kanäle gibt es passgenaue Förderangebote in Form von Zuschussförderungen oder Darlehen, für die wir im Landeshaushalt bis zu 10 Millionen € bereitstellen werden.

Nach der Anhörung zu den Anträgen der Regierungsfraktionen und der Opposition werden wir alle Überlegungen und Anregungen, die im Laufe des Beratungsverfahrens in die Diskussion kommen, in eine endgültige Abwägung einfließen lassen. Im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sollten wir diese Anhörung gleich in der zweiten Januarwoche durchführen. Dies entspricht sicherlich auch der Interessenlage der Opposition, die eine zügige Novellierung der Dichtheitsprüfung gefordert hat. Es ist für uns im Übrigen selbstverständlich, dass wir auch Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinitiativen zu dieser Anhörung einladen werden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin überzeugt, mit dem vorliegenden Gesetzentwurf und mit dem Antrag haben wir einen guten Vorschlag gemacht und eine gute Lösung gefunden. Wir haben einen guten inhaltlichen Vorschlag für eine bürgerfreundliche und trinkwasserschutzorientierte Regelung vorgelegt. Ich freue mich nun auf die inhaltliche Diskussion im Fachausschuss und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Meesters. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat Herr Kollege Markert das Wort.

Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zu vorgerückter Stunde – wir haben ja heute noch einiges vor uns – behandeln wir wieder ein Thema, das wir jedenfalls in meiner noch relativ kurzen Zeit als Abge

ordneter von allen Seiten gut und intensiv behandelt haben, wobei die meisten Argumente intensiv ausgetauscht worden sind.

Es geht, wenn man sich die Häufigkeit der Befassung des Parlaments anschaut, um ein großes Thema. Der weise Solon hat einmal gesagt: In großen Dingen ist es schwer, es immer allen recht zu machen.

(Kai Abruszat [FDP]: Wohl wahr, wohl wahr!)

Wir hatten uns – und haben das im Koalitionsvertrag noch einmal festgeschrieben – eine Lösung in dieser Frage vorgenommen, an der bis auf die Piraten alle hier im Landtag vertretenen Parteien in den letzten 15, 20 Jahren mitgewirkt, sich versucht haben. Wir wollten eine faire, interessenabwägende Lösung finden.

Es ist in der Tat so: Man kann es natürlich nicht immer allen recht machen, aber ich glaube, der Vorschlag, der nun nach langer Zeit auf den Tisch gekommen ist, ist eine gute Grundlage. Wir haben – darauf hat Kollege Meesters hingewiesen – in den Wasserschutzgebieten das Prinzip der Besorgnis noch einmal sehr intensiv gewürdigt. Da, wo es darum geht, unser Trinkwasser zu produzieren, ist es in besonderer Weise notwendig, den Schutz in den Mittelpunkt zu stellen. Insofern wird es dort bei den Fristen bleiben. Ich vermute, die allermeisten im Lande werden verstehen, dass hier der Besorgnisgrundsatz einer besonderen Würdigung bedurfte.

Ich kann deswegen nicht ganz nachvollziehen, warum Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen von der heutigen Opposition, CDU und FDP, jetzt noch versuchen, in den Wasserschutzgebieten das auch noch infrage zu stellen. Sie könnten doch auch die Größe besitzen und sagen: Das war ein Irrtum. – Cicero hat jedenfalls einmal gesagt: Jeder Mensch kann irren, nur der Tor im Irrtum verharren.

(Zurufe von der CDU und der FDP: Oho!)

Als Umweltpolitiker hat man in diese Auseinandersetzung auch Interessen mit hineingebracht. Es gibt natürlich auch soziale Interessen, wirtschaftliche Interessen und viele andere Interessen, die bei so einer Geschichte auch berücksichtigt werden müssen.

(Kai Abruszat [FDP]: Vor allem Bürgerinte- ressen!)

Ja, lieber Kai Abruszat, die FDP wird gleich auch noch die Möglichkeit haben, sich noch einmal in den Geschichtsbüchern zu verewigen und vielleicht neues Gedankengut zu präsentieren. Aber wir alle sollten versuchen – jetzt, wo wir uns alle auf den Weg machen, das ganze Thema zu entkrampfen –, verbal abzurüsten.

Ich bin der Meinung, dass wir in Gebieten, in denen Bürgerinnen und Bürger außerhalb von Wasserschutzgebieten wohnen, gut daran tun, vor dem

Hintergrund des Gewässerschutzes auch noch einmal intensiv nachzugucken: Wie können wir das Wasser wirklich dort schützen? Wie können wir den Bürgerinteressen entgegenkommen? Deswegen ist das Monitoring, das wir jetzt vereinbaren wollen, auch richtig, noch einmal genau nachzugucken, welche Gefahren drohen und welche nicht.

Ich will aber auch in Richtung der FDP, einer sogenannten liberalen Partei,

(Zurufe von der FDP)

sagen: Die Freiheit zu entscheiden, Herr Lindner, ob ich eine Prüfung in diesem Fall durchführe oder nicht, hat als Kehrseite der Medaille auch die Freiheit zur Verantwortung. Das bedeutet: Wenn ich mich entscheide, das, was die DIN-Norm vorsieht, nämlich meine Kanäle in Ordnung zu halten, nicht durchzuführen, dann muss ich auch für die Konsequenzen geradestehen, wenn es zu einem Schaden kommt so wie vor einiger Zeit in Solingen, wo es infolge eines beschädigten privaten Kanals zu einer empfindlichen Störung im öffentlichen Verkehrsraum gekommen ist.

Wir hatten gerade den Verkehrsetat. Wenn Autos dann nicht fahren können, weil Kanäle eingestürzt sind, dann muss der Private dafür auch geradestehen. Verantwortungsliberalismus gibt es auch noch. Der Bundespräsident redet davon völlig zu Recht.

(Zuruf von Dietmar Brockes [FDP])

Ja, es gehört zu einer ehrlichen Debatte dazu, Herr Brockes, dass Sie das den Bürgerinnen und Bürgern in den Bürgerinitiativen dann auch sagen.

Last, but not least: Ich hoffe, dass wir jetzt eine gute und sachliche Anhörung machen werden, dass wir den Prozess für die nächsten Jahre hoffentlich zu einem guten Ende bringen können, so wie Rot-Grün es jetzt vorgeschlagen hat. Wir werden in den Beratungen, in der Anhörung und im parlamentarischen Verfahren allerdings auch Antworten für die Menschen finden müssen, die im Vertrauen auf Politik und Gesetze in den letzten Jahren investiert haben, also Bürgerinnen und Bürger, die ihre Kanäle bereits haben sanieren lassen,

(Das Ende der Redezeit wird angezeigt.)

und Handwerkerinnen und Handwerker, die den Auftrag hatten, Gesetze umzusetzen. Auch deren Interessen werden wir im parlamentarischen Verfahren jetzt ausreichend würdigen. Ich bin guter Hoffnung, Frau Präsidentin, dass wir das nicht nur heute Abend miteinander hinbekommen, sondern dass wir das auch in den Beratungen gut hinbekommen. Dann können wir dieses Thema vielleicht auch Anfang nächsten Jahres wirklich abschließen. – Herzlichen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Markert. – Für die FDP-Fraktion spricht der Kollege Höne.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bürgerinnen und Bürger sind auch nach den Diskussionen in den letzten Wochen zur Dichtheitsprüfung beunruhigt, weil in den Medien suggeriert wird, dass die Dichtheitsprüfung jetzt endgültig vom Tisch sei.

In der Tat kann ich die Bürger sehr gut verstehen, wenn sie bei diesen irreführenden und gegensätzlichen Äußerungen nicht mehr mitkommen, die uns die Landesregierung bei diesem Thema in den letzten Wochen geboten hat.

(Beifall von der FDP und der CDU – Verein- zelt Beifall von den PIRATEN)

Ministerpräsidentin Kraft hat im Wahlkampf und auch auf dem jüngsten Landesparteitag der SPD weiterhin versprochen, dass es zu einer bürgerfreundlichen Lösung kommt, zu keiner verpflichtenden flächendeckenden Dichtheitsprüfung für private Abwasseranlagen. Das ist erst mal gut. Darüber freuen wir uns.

Das Komische war: Noch eine Woche davor bekräftigte das Umweltministerium schriftlich gegenüber dem Umweltausschuss, dass es weiterhin Linie der Landesregierung sei, an einer generellen Prüfpflicht festzuhalten, nur um dann wenige Tage vorher das Ganze zu widerrufen. Liebe Kolleginnen und Kollegen, so sieht keine abgestimmte Regierungsarbeit aus. Das beunruhigt die Bürger.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Ich glaube natürlich, dass wir – das wurde gerade schon angesprochen – alle ein Interesse daran haben, diese fast unendliche Geschichte zum Wohle der Bürgerinnen und Bürger sowie der Umwelt abzuschließen. Darum lohnt sich ein Blick in den Entwurf von SPD und Grünen.

Sie sagen darin, dass die flächendeckende Prüfpflicht an sich vom Tisch ist. In Ihrem Antrag steht aber, dass Sie in Wasserschutzgebieten an einer generellen Prüfpflicht festhalten wollen. Ich muss zugeben: Im ersten Moment mag das umweltpolitisch vernünftig klingen. Aber man muss genauer hinschauen und sich fragen, wo eigentlich die Wasserschutzzonen sind und in welchem Umfang die Bürger betroffen sind.

(Beifall von Josef Hovenjürgen [CDU])