Übrigens auch in seiner Argumentation liegt der Staatssekretär falsch. Eine Aktivität verliert doch nicht automatisch deswegen ihren gemeinnützigen Charakter, wenn im gleichen Bereich auch kommerzielle Anbieter unterwegs sind. Niemand käme auf die Idee, die Gemeinnützigkeit eines Vereins infrage zu stellen, dessen Mitglieder Alte und Kranke besuchen und betreuen, nur weil es auch kommerzielle Pflegedienste gut.
Also, liebe Landesregierung, gehen Sie bitte zu Herrn Meister und erklären ihm das noch einmal. Wir sind gerne bereit, Sie dabei zu unterstützen. Wirken Sie darauf ein, dass Freifunk in den Katalog gemeinnütziger Zwecke aufgenommen wird und veranlassen Sie alles Notwendige, dass das in NordrheinWestfalen jetzt schon passiert. – Vielen herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Schwerd. – Für die Landesregierung spricht nun Herr Minister Groschek in Vertretung für Herr Minister Lersch-Mense.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! In der Tat, wenn Sie vor die Haustür des Landtags in den Bürgerpark gehen, können Sie Freifunk genießen. Sie können die Plenardebatte miterleben oder miterleiden, Sie können E-Mails lesen, Sie können Pfadfinder-Apps nutzen, um sich Düsseldorf zu eigen zu machen, Sie können mit Realmap überprüfen, wo Barrierefreiheit Zugangsmöglichkeiten für alle schafft.
Freifunk ist also so etwas wie die Freiwillige Feuerwehr der Digitalisierung. Die Freiwillige Feuerwehr der Digitalisierung ist schon ein Indiz dafür, dass Gemeinnützigkeit ein naheliegendes steuerliches Prädikat ist. Der besondere Charakter von Freifunk ist die Offenheit, die Nutzung für alle, die wenige freiwillige Feuerwehrleute garantieren.
Freifunk hat hohe soziale Kompetenz, denn wir haben es nur den Freifunkern zu verdanken, dass viele Integrationsbrücken gebaut wurden; denn unsere Flüchtlingsheime wären nicht mit digitalen Brücken in die Heimat ausgestattet, gäbe es die Freifunker nicht. Also auch da vorbildliches, den Staat ersetzendes Handeln.
Wir haben unzweifelhaft gesellschaftliches Engagement, gepaart oftmals zumindest mit einem Volkshochschulcharakter von unten: Wissen wird gesammelt, wird geteilt und verteilt, also durchaus auch die Inanspruchnahme des Bildungsanspruchs als Voraussetzung für Gemeinnützigkeit.
Vor einem Jahr hat der Landtag beschlossen, die Freifunker zu unterstützen, sie zu stärken, und hat ja auch einiges auf den Weg gebracht. Den Einsatz für die rechtssichere Störerhaftung, Förderprogramm, Projekt „100xWLAN“, Freifunk also auf den Landesgebäuden. Freifunk braucht die Spendenfreude als Finanzierungsquelle. Aber selbst eingetragene Vereine als Freifunkorganisation sind in der Regel davon ausgeschlossen, Gemeinnützigkeit in Anspruch nehmen zu können.
Hier korrespondiert die Interpretation des § 52 der Abgabenordnung eben nicht mit der Freifunkrealität. Deshalb brauchen wir eine schnellstmögliche Klärung, aber die muss dauerhaft belastbar und gerichtsfest sein. Denn guter Wille alleine genügt nicht. Gutes zu wünschen unterscheidet sich von Gutes zu tun.
Deshalb müssen wir einen möglichst offenen Weg als Beschlussgrundlage wählen, um Gemeinnützigkeit für die Freifunkorganisationen gewährleisten zu können.
Bei gleicher Zielsetzung engt der Antrag der Piraten aus Sicht der Landesregierung den gangbaren Weg zu sehr ein. Der Antrag der rot-grünen Fraktionen eröffnet mehr Spielraum, um das Ziel zu erreichen.
Deshalb empfiehlt die Landesregierung diesem zuzustimmen, ohne zu ignorieren, dass im Grunde alle Diskutanten unabhängig von der konkreten Zustimmungsfähigkeit einzelner Antragsformulierungen
deutlich gemacht haben, dass die Zielsetzung eine gemeinsame ist. Das ist ein schönes Signal an den Freifunk.
Also stimmen wir ab erstens über den Antrag der Piratenfraktion Drucksache 16/12843 – Neudruck –. Die antragstellende Fraktion der Piraten hat inzwischen direkte Abstimmung beantragt. Damit sind alle fünf Fraktionen im Landtag einverstanden. Kommen wir also zur Abstimmung über den Piratenantrag. Wer stimmt dem zu? – Die Fraktion der Piraten und der fraktionslose Kollege Schwerd. Wer stimmt dagegen? – SPD, Grüne, Herr Stüttgen – fraktionslos – und die CDU. Wer enthält sich? – Es enthält sich die FDP-Fraktion. Damit ist der Antrag Drucksache
Zweitens stimmen wir ab über den Antrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/12855. Die antragstellenden Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt diesem Antrag zu? – SPD, Grüne, Piratenfraktion, Herr Stüttgen – fraktionslos – und Herr Schwerd – fraktionslos. Wer stimmt dagegen? – Die CDU-Fraktion. Wer enthält sich? – Es enthält sich die FDP-Fraktion. Damit ist dieser Antrag Drucksache 16/12855 mit breiter Mehrheit angenommen.
Drittens stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/12934. Wer stimmt dieser Entschließung zu? – Das war zu erwarten: Die FDP-Fraktion. Außerdem die Piratenfraktion und Herr Schwerd – fraktionslos. Damit ist also eine Menge erreicht. Aber, jetzt kommt es: Wer stimmt gegen diesen Antrag? – SPD und Grüne stimmen dagegen sowie die CDU. Gibt es Enthaltungen? – Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist das erzielt, was im Hohen Hause manchmal vorkommt. Eine breite Mehrheit hat auch diese Entschließung Drucksache 16/12934 abgelehnt. – Vielen Dank.
Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, muss ich, möchte ich, soll ich für das Protokoll zwei Abstimmungsergebnisse der gestrigen Plenarsitzung deklaratorisch feststellen.
TOP 3 der 120. Plenarsitzung am 14. September 2016. Es handelt sich um einen Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12831. In Verbindung damit haben wir beraten einen Entschließungsantrag des fraktionslosen Abgeordneten Daniel Schwerd Drucksache 16/12905 zum Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/12831.
Erstens. Der Antrag Drucksache 16/12831 wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, der Piraten und der fraktionslosen Abgeordneten Schwerd und Stüttgen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP abgelehnt.
Zweitens. Der Entschließungsantrag Drucksache 16/12905 wurde mit den Stimmen der Fraktionen von SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Stüttgen gegen die Stimmen der Fraktion der Piraten und des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd bei einer Enthaltung der Piratenfraktion abgelehnt.
Herr Minister Groschek hat mitgeteilt, die Einbringungsrede zu Protokoll zu geben. Eine weitere Aussprache ist damit heute nicht vorgesehen, sondern wir kommen jetzt zur Abstimmung.
(Zuruf von Josef Hovenjürgen [CDU] – Zuruf: Soweit ich weiß, sollen alle Reden zu Protokoll gegeben werden!)
Steht bei mir nicht drin. Aber machen wir natürlich gern. Die Anmerkung war, dass alle Reden zu Protokoll gegeben werden.
So war es uns hier nicht mitgeteilt worden. Aber wenn sich die Fraktionen darauf verständigen wollen? – Also alle Reden zu Protokoll, Einbringung zu Protokoll. Dann verfahren wir wie hier vorgeschlagen. (siehe Anlage 1)
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache 16/12435 an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Stimmt jemand dagegen? – Nein. Stimmt jemand dafür? – Jetzt aber. Ich meine, wir haben 17:54 Uhr. Wer ist für diese Überweisung? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist alles nicht der Fall. Damit ist einstimmig so überwiesen. Wir verfahren so, wie eben besprochen.
Zur Eröffnung der Aussprache erteile ich Frau Kollegin Schneider für die FDP-Fraktion das Wort. Bitte schön.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit der großen Flüchtlingswelle nach Deutschland und damit auch nach Nordrhein-Westfalen ist ein altes fast vergessenes Thema in unsere moderne pluralistische Gesellschaft geschwappt:
auseinandersetzen müssen. Damit wissen wir mittlerweile mehr oder weniger umzugehen. Nun aber müssen wir uns der Problematik stellen, wie wir mit geflüchteten Ehepaaren umgehen, bei denen ein Ehepartner oder sogar beide nach deutschem Recht nicht volljährig sind. Meistens sind hier Mädchen betroffen.
Vor diesem Hintergrund habe ich kürzlich eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg nicht einmal im Ansatz nachvollziehen können. Das Gericht nahm die Wirksamkeit einer Ehe zwischen einer minderjährigen Syrerin und einem volljährigen Syrer an. Das ist mit meinem persönlichen Rechtsverständnis gänzlich unvereinbar.
Ich habe bisher fest daran geglaubt, dass das Wohl aller Kinder und Jugendlichen sowie deren Sexualität unter einem besonderen Schutz stehen.
Als Mutter von drei Kindern – meine Mädels sind neun und 15 – ließ mir dieses verheerende Signal an alle Zuwanderer und Flüchtlinge keine Ruhe. Deshalb habe ich im Juni die Kleine Anfrage „Welche Kenntnisse hat die Landesregierung über die Situation von verheirateten minderjährigen Mädchen in Nordrhein-Westfalen?“ gestellt. Während der schönen Sommerpause erreichte mich die Antwort des Justizministers, und diese Antwort schockierte mich. Knapp 200, genau genommen 188 minderjährige verheiratete Mädchen wurden 2015 allein in den nordrhein-westfälischen Flüchtlingsheimen versorgt, und drei von ihnen waren gerade einmal 14 Jahre alt.
knapp 1.500 minderjährige Migranten mit dem Familienstand verheiratet, fast durchweg Mädchen. Hauptsächlich stammen diese aus Syrien, Afghanistan und dem Irak. Die Dunkelziffer wird sicher um ein Vielfaches höher liegen. Denn die Angaben zum Familienstand erfolgten freiwillig.