Diese Gespräche sind sehr fragwürdig, weil man damit versucht hat, Druck zu erzeugen, der in demokratisch geführten Behörden normalerweise nicht üblich ist.
Verehrte Kollegen, jetzt kommt hinzu, dass die Landesregierung Woche für Woche von einem Verwaltungsgericht nach dem anderen eine Klatsche hinnehmen muss.
Am 5. September hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf festgestellt, dass dem Landesgesetzgeber die Zuständigkeit nach Art. 74 Grundgesetz für dieses Gesetz komplett fehlt. Es wurden auch Bedenken an der materiellen Rechtmäßigkeit geäußert.
Darüber hinaus – und da hören Sie bitte genau zu – führt das Verwaltungsgericht Arnsberg mit Datum von vorgestern unter Aktenzeichen 2 L 1159/16 aus – ich zitiere –,
„dass durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der in § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG NRW getroffenen Regelungen auch deshalb bestehen, weil durch sie der in Art. 33 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankerte Leitungsgrundsatz eingeschränkt wird.“
„Die durch § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG NRW bewirkte Beeinträchtigung des Prinzips der Bestenauslese ist nicht nur marginal, sondern erheblich.“
Damit haben Sie sowohl formal, was die Zuständigkeit angeht, eine Klatsche bekommen als auch bei der materiellen Prüfung belegt bekommen, dass Ihr Gesetz verfassungswidrig ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Regierungskoalition hat die Verfassung ja schon oft gebrochen.
Wir als CDU-Fraktion fordern daher, dass diese verfassungswidrige Regelung sofort gesetzlich außer Kraft gesetzt wird; denn nur so kann schnellstmöglich weiterer Schaden vom Land und von unseren Beamtinnen abgewandt werden.
Darüber hinaus fordern wir, wenn die alte Regelung außer Kraft gesetzt worden ist, dass parallel dazu dialogorientiert mit Verbänden, mit Experten, vielleicht sogar mit der Opposition ein Verfahren entwickelt wird, das zu einer Frauenförderung führt, die den Namen auch verdient.
Das Ganze war bei Ihnen leider Fehlanzeige, denn Sie haben bisher selbstherrlich und verfassungswidrig par ordre du mufti durch die Landesregierung versucht, etwas zu regeln, was kräftig in die Hose gegangen ist. – Danke schön.
Jetzt gibt es keine Zwischenfragen mehr. Die Redezeit ist um. Wir müssen ja ein bisschen für Ordnung sorgen.
Herr Dr. Stamp hat das Wort. 1 Minute 30 Sekunden für Sie, und dann 1 Minute 30 Sekunden für die Antwort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nein, es gibt hier keine Stützfragen. Ich glaube, das ist hier auch nicht notwendig. Es ist auch nicht unser parlamentarischer Stil. Ganz im Gegenteil: Wir haben Ihre Ausführungen, Herr Lohn, mit Freude zur Kenntnis genommen und teilen sie auch voll und ganz.
Ich muss Sie nur fragen: Wenn Sie der Meinung sind, dass es sich hier um ein verfassungswidriges Gesetz handelt, warum sind Sie dann nicht bereit, mit uns gemeinsam eine entsprechende Klage dagegen anzustrengen?
Das ist das Problem der CDU, das ja auch zunehmend öffentlich bemängelt wird, dass man sagt: Wasch‘ mir den Pelz, aber mach‘ mich nicht nass.
Vielen Dank, Herr Dr. Stamp für die Intervention. – Dass die CDU-Fraktion bei der Feststellung von Verfassungswidrigkeit ja geradezu entschlossen ist, haben Sie gemerkt beim Besoldungsgesetz im Jahr 2013. Damals haben wir Sie zum Jagen getragen. Und wir haben gemeinsam erfolgreich dafür gesorgt,
Dieser Sachverhalt stellt sich etwas anders dar – auch in der Konsequenz. Wenn wir dafür sorgen wollen – wovon ich ausgehe –, dass dieses verfassungswidrige Gesetz schnellstmöglich seine Wirkung verliert, geht das am schnellsten und am wirkungsvollsten, wenn die Mehrheit hier im Haus das Gesetz cancelt.
(Lachen und Zurufe von der SPD und den GRÜNEN – Dr. Joachim Stamp [FDP]: Das wird wahrscheinlich nicht der Fall sein!)
Jetzt müssten Sie mir vielleicht zuhören. – Denn damit wäre, wenn dies heute oder vielleicht in der nächsten Plenarsitzung gelänge, ein Rechtszustand geschaffen, der für Klarheit sorgt.
dauert das eine gewisse Zeit. Ich bin kein Prophet, aber ich gehe davon aus, dass vor der Landtagswahl 2017 das Ergebnis gar nicht mehr kommen würde. – Das ist die eine Sache.
Zum anderen ist es so: Wir hier als Plenum haben unsere Hausaufgaben zu machen, indem wir verfassungskonforme Gesetze erlassen. In diesem Fall hatten SPD und Grüne die Mehrheit. Wir als Opposition haben komplett dagegen gestimmt.
Wenn die Landesregierung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das Gesetz nicht außer Kraft setzt, dann kommen wir in eine ganz neue Situation, weil das Chaos in den Behörden zunehmen wird. Dann würden wir auch eine neue Beurteilung vornehmen. Aber angesichts der jetzigen Lage halte ich es für zielführend und schnellstmöglich umsetzbar, wenn die Mehrheit aus SPD und Grünen jetzt, am besten an dieser Stelle, § 19 Abs. 6 Landesbesoldungsgesetz außer Kraft setzt.
Vielen Dank, Herr Lohn. Die Zeit ist um, und wir sind am Ende Ihres Redebeitrags. Danke schön. – Als nächster Redner spricht Herr Kollege Stotko. Er kommt jetzt ans Pult und wird Ihnen all das, was er Sie fragen wollte, ohnehin mit auf den Weg geben. Bitte schön, Herr Kollege.
Besten Dank. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Stamp, ich habe bei Ihrer Kurzintervention sogar geklatscht.