Ich will nur sagen, Kollege Lohn, diese Frage hätte ich Ihnen auch stellen wollen. Wenn Sie so davon überzeugt sind, dass es verfassungswidrig ist, wenn Sie davon überzeugt sind, dass es einer schnellen Veränderung bedarf, warum haben Sie dann nicht heute einen Änderungsantrag zu § 19 Abs. 6 eingebracht – das wäre eine Chance gewesen –, statt auf den nächsten Plenartag zu warten? Und warum klagen Sie nicht so, wie Sie es beim Haushalt getan haben, im einstweiligen Recht? Das geht doch! Das können Sie zusammen mit der FDP machen. Wir sehen dem gelassen entgegen, aber Sie lassen die FDP jetzt im Regen stehen.
den Kurzinterventionen und den Fragen nicht machen konnten, muss ich hier jetzt eine Rede halten. Es nutzt ja nichts.
Also: Sie behaupten gegenüber den Betroffenen dasselbe. Offensichtlich haben Sie aber beide, Herr Kollege Witzel und Herr Kollege Lohn, so ein bisschen vergessen, zu erwähnen, dass sich die Verfahren, um die es hier geht, alle im vorläufigen Rechtsschutz befinden. Wir haben weder eine erstinstanzliche noch eine letztinstanzliche Entscheidung. Das ist momentan nur im vorläufigen Verfahren.
Und da sage ich Ihnen ganz deutlich: Die SPDLandtagsfraktion ist ein großer Freund der Gewaltenteilung und der Unabhängigkeit der Justiz. Wir wollen hier jetzt doch nicht ernsthaft Richterbelobigung oder Richterschelte aussprechen in einem Verfahren, in dem es derzeit nur einstweilig in summarischer Prüfung ein Ergebnis gegeben hat. Uns liegen Beurteilungen von laufenden Gerichtsverfahren fern.
Ich möchte aber auch, da wir das in einer großen Anhörung sehr intensiv diskutiert haben, darauf hinweisen, dass wir sowohl in dieser Anhörung als auch durch zahlreiche Rechtsgutachten darin bestätigt worden sind, die Gesetzgebungskompetenz für § 19 Abs. 6 zu haben. Weder die von Ihnen, von der Opposition, benannten Sachverständigen noch alle anderen haben auch nur ein Wort gesagt, uns würde die Gesetzgebungskompetenz fehlen.
Dass Sie sich jetzt hinstellen und behaupten, Sie hätten das schon gewusst, das ist doch wohl Kasperletheater! Das will ich mal sagen! Keiner von Ihnen hat das persönlich vorgetragen und auch keiner Ihrer Sachverständigen.
Ich will Ihnen auch sagen, warum wir von der Verfassungsgemäßheit in Bezug auf Gesetzgebungskompetenz überzeugt sind: Wir hatten schon vorher Regelungen – nach der Föderalismusreform –, die alle gerichtsfest gewesen sind. Darüber muss man sich eigentlich keine Gedanken machen.
Ebenso wichtig finde ich, zu sagen: Ich mache keinen Hehl daraus – Herr Kollege Lohn, Sie haben das gerade absichtlich, befürchte ich, falsch dargestellt –, dass auch in der SPD-Fraktion lange um die Frage gerungen wurde, wie man den § 19 Abs. 6 gestalten kann.
Zu Recht haben Sie darauf hingewiesen: Es gab eine persönliche Erklärung – unter anderem des Kollegen Dahm, den jetzt gerade angucke. Aber in der persönlichen Erklärung heißt es nicht: Wir sind dagegen. – Das will ich ausdrücklich betonen. Die Kollegen haben gesagt: Wir halten den jetzt gewählten Weg in dieser Form nicht für den richtigen. – Sie halten aber die Grundsatzidee für die richtige.
Deshalb: Tun Sie nicht so, als hätten die sich dagegen ausgesprochen. Die haben hier im Parlament auch dafür gestimmt. Darauf will ich noch mal ausdrücklich hinweisen.
Aber, Kollege Lohn und auch Kollege Witzel, in unserer Runde, bei der SPD-Fraktion – ich behaupte, bei den Grünen auch –, hat es nie einen Zweifel in einem Punkt gegeben:
Die Zeiten freiwilliger Verpflichtungen, die Zeiten des Abwartens sind vorbei. Denn noch immer werden Frauen aus unterschiedlichsten Gründen bei der Beförderung benachteiligt. Und wir haben mit dem § 19 Abs. 6 eine Lösung gewählt. Von Ihnen haben wir bis heute keine Lösung gehört. Und das werfen wir Ihnen vor.
Ach, immer! Ich mache es nicht wie er. Ich bleibe auch noch hier stehen, Kollege Lohn. Ja klar, legen Sie los!
Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Sie haben hier gerade die persönliche Erklärung der vier SPD-Abgeordneten teilweise zitiert oder inhaltlich wiedergegeben.
Habe ich es denn völlig falsch in Erinnerung, dass der Kollege Dahm zusammen mit den drei anderen SPD-Kollegen gesagt hat, dass diese Regelung, wie Sie sie verabschiedet haben, zu Ungerechtigkeiten, zu massiven Verwerfungen, zu Chaos, zu Stillstand in den Behörden führen wird? Oder haben wir unterschiedliche Erklärungen gelesen?
Kollege Lohn, auf die Gefahr hin, dass ich jetzt selber nachgucken müsste: Ich habe die persönliche Erklärung nicht auswendig im Kopf. Deshalb sage ich deutlich …
Ob dort von Chaos gesprochen wurde? – Christian, steht da was von Chaos? – Der Kollege Dahm schüttelt den Kopf. Das Wort „Chaos“ steht nicht darin.
Aber ich bestätige es Ihnen noch mal: Die vier betroffenen Kolleginnen und Kollegen haben gesagt: Wir halten diese Formulierung in dieser Art nicht für die klügste. – Ich will es mal mit diesen Worten formulieren.
Aber es gibt keinen Zweifel daran, dass sie gesagt haben: Wir müssen das regeln. – Darum können Sie jetzt noch ein Bohei machen: Alle vier haben hier zugestimmt, und die Banane ist geschält.
(Josef Hovenjürgen [CDU]: Sie rutschen ge- rade darauf aus! – Torsten Sommer [PIRATEN]: Sagen Sie doch, die Banane bleibt krumm!)
Die haben ja auch deswegen mitgestimmt, weil wir uns im Rahmen unserer Beratungskompetenz immerhin an der Seite von Prof. Papier befinden, dem ehemaligen Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, der sowohl unseren § 19 Abs. 6 als auch die Gesetzgebungskompetenz bejaht hat.
Ich will zumindest, weil die Zeit ja irgendwann anfängt abzulaufen, noch mal auf die beiden Anträge von CDU und FDP eingehen.
Herr Kollege Witzel, Sie fordern in Ihrem Antrag ernsthaft, dass vorübergehend alle Beförderungen im Land Nordrhein-Westfalen ausgesetzt werden.
Sie sagen: „Für wenige Wochen.“ Kollege Lohn will irgendwann mal ein Gesetzgebungsverfahren einleiten.
Sie wollen, dass bis zur Landtagswahl keiner mehr befördert wird, damit die alle den Herrn Witzel wählen. Das ist doch wohl durchschaubar!
Das nehmen Ihnen die Kolleginnen und Kollegen doch nicht ab! In Essen wählt Sie dafür keiner; das sage ich Ihnen mal ganz deutlich! Das können Sie doch wohl nicht ernst meinen!
Dann zu Ihrer Behauptung, im Finanzbereich seien die Leute schnell befördert worden, um etwas zu goutieren: Sie wissen schon von unserem Projekt „Finanzverwaltung der Zukunft“ – eine der Konsequenzen dieses Konzepts war, die 18-monatige Beförderungssperre aufzuheben.
Dass das jetzt damit einhergeht, hat ja nicht geschadet. Aber die Grundlage war eine andere. Auch das müssen Sie wahrnehmen.
Kollege Lohn, bei dem überschaubaren CDU-Antrag liegt ausnahmsweise mal nicht die Würze in der Kürze. Viel steht ja nicht in Ihrem Antrag.
Aber eines, Kollege Lohn – das rechne ich Ihnen auch hoch an –, schreibt die CDU. Im Forderungsteil schreiben Sie, es habe schon vor dem 1. Juli 2016 eine Ungleichbehandlung der Frauen gegeben. Wenn Sie das, wie gerade auch am Rednerpult, gemeinsam mit uns konstatieren: Was ist denn Ihre Lösung für dieses Problem? Die bleiben Sie uns bis heute schuldig.
Deshalb sage ich Ihnen, um die Sache zum Wochenende ein bisschen abzukürzen: Von Ihnen gibt es keine Alternativen. Sie wollen irgendeinen Diskussionsprozess einleiten.
Wir stehen dazu, wir haben eine Regelung getroffen und sehen einer Beurteilung durch Gerichte entgegen. Schauen wir mal, was daraus wird. Aber den Untergang des Abendlandes in der Beförderungsstruktur des Landes Nordrhein-Westfalen zu behaupten und dafür in Kauf zu nehmen, dass über weitere Jahre hinweg Frauen benachteiligt werden, das machen wir nicht mir. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Kollege, bleiben Sie bitte am Pult stehen. Es gibt eine Kurzintervention, angemeldet von der FDP-Fraktion.