Werner Lohn

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Vielen Dank Herr Präsident. Herr Minister, ich habe am Anfang eine politische Frage an Sie, weniger eine nach konkreten Zahlen oder Fakten. Befristete Beschäftigungsverhältnisse sind ja bekanntlich auch sachgrundlos möglich. Sind sachgrundlose Befristungen nach Auffassung der Landesregierung ein großes Übel für die Gesellschaft?
Vielen Dank. Herr Minister, wenn nach Ihren Ausführungen sachgrundlose Beschäftigungen grundsätzlich ein großes Übel für die Gesellschaft sind, dann können Sie uns sicherlich mitteilen, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 2016 in jedem Ressort sachgrundlos beschäftigt waren.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Frau Kopp-Herr, wir reden heute nicht zum fünften Mal über Ihr verkorkstes Gesetz, weil wir das wollen, sondern weil wir das müssen. Ihr Gesetz ist Gegenstand von vielen Gerichtsurteilen gewesen. Darüber haben Sie kein Wort verloren. Sie haben hier fernab der Realität gesprochen.
Ich kann Ihnen sagen, Sie haben heute die Gelegenheit, durch Ihre Zustimmung zu dem CDUGesetzentwurf endlich Schluss zu machen mit Verfassungsbruch und Schluss zu machen mit einer Frauenförderung,
die den Namen nicht verdient, Herr Mostofizadeh; denn Ihr Gesetz ist tatsächlich so, dass es Frauen und Männern gleichzeitig schadet. Übereinstimmend waren die Meinungen der Berufsverbände, dass Sie damit der guten und wichtigen Sache der Frauenförderung einen Bärendienst erwiesen haben.
Ich möchte nur mit Stichworten daran erinnern: Klagewelle, Beförderungsstopp, Vertrauens- und Verfassungsbruch sowie Frustration und Enttäuschung bei Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. All das ruft in Erinnerung, was SPD und Grüne mit ihrer verkorksten Frauenförderung an Schaden angerichtet haben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, verehrte Vertreter von der Landesregierung, sagen Sie nicht, Sie seien nicht gewarnt worden.
Sämtliche Berufsverbände, fast alle Sachverständigen, die Oppositionsfraktionen und bemerkenswerterweise sogar die eigenen SPD-Abgeordneten Dahm, Dr. Maelzer, Rahe und Berghahn haben sehr deutlich und öffentlich Kritik an ihrem eigenen Gesetzentwurf geübt.
Und selbst Herr Minister Jäger und Finanzminister Walter-Borjans, der jetzt gerade nicht da ist, haben natürlich ganz genau gewusst, was für einen Schaden sie mit diesem Gesetz anrichten. Denn nicht anders ist es zu erklären, dass Sie doch kurz vor Inkrafttreten des Gesetzes fast 3.500 Beförderungen vorgenommen haben, um so das eigene Gesetz, das mit ihrer Stimme und ihrer Zuarbeit entstanden ist, zu konterkarieren.
Im Gegensatz zu Ihnen haben CDU und FDP hier in der Tat eine ganz Menge an Initiativen ergriffen, und das war auch richtig so; denn bei gemeinsamem Vorgehen wäre mit Verfassungsbruch und auch mit der Beratungsresistenz von SPD und Grünen Schluss gewesen. Allerdings wurde wie immer mit der Arroganz der Macht alles abgebügelt. Frauenförderung hin, Frauenförderung her – keine Frau wurde befördert, kein Mann wurde befördert; das war Ihnen alles ganz egal.
Das war der Grund dafür, weswegen wir Anfang Dezember einen eigenen CDU-Gesetzentwurf eingebracht haben, und heute ist eben die zweite Lesung dieses Gesetzentwurfs. Unser Gesetzentwurf setzt im Gegensatz zu Ihrem Gesetz dabei an, die Ursachen für die Benachteiligung von Frauen zu bekämpfen – denn in der Tat ist es so, dass Frauen faktisch schlechter beurteilt und deswegen auch weniger als Männer befördert werden –, was vom Ansatz her richtig ist. Insbesondere vereint unser Gesetzentwurf die Verfassungsgrundsätze Bestenauslese, Chancengleichheit und auch Frauenförderung.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, wenn Ihnen daran gelegen gewesen wäre, wirklich verfassungskonforme und zielführende Frauenförderung zu machen, hätten Sie Änderungsanträge einbringen können, eine eigene Vorstellung vortragen können. Das alles haben Sie nicht getan. Wir wären auch zu Kompromissen bereit gewesen; denn in der Tat hat es auch Kritik gegeben.
Die Entwicklung war dann aber leider ganz anders. Sechs Verwaltungsgerichte stuften Ihr Gesetz unabhängig voneinander als verfassungswidrig ein. Am 21. Februar hat das Oberverwaltungsgericht in Münster sämtliche sechs Entscheidungen bestätigt. Das war eine echte Klatsche für die Landesregierung, und zwar von den obersten Verwaltungsrichtern unseres Landes.
Wenn Sie jetzt konstruktiv weiterdenken würden, könnte man sagen, es sei ein Lernprozess eingetreten. Aber selbst das ist nicht der Fall. Sie haben monatelang angekündigt: Wir werden klagen, koste es, was es wolle, möglicherweise über Jahre hinweg bis zum Europäischen Gerichtshof. – Doch dann kam der 7. März. Da hat das Kabinett beschlossen, dass die Landesregierung selbst den Verfassungsgerichtshof anruft, um ein sogenanntes Normbestätigungsverfahren durchführen zu lassen. Dieses gibt es gar nicht. Es gibt ein abstraktes Normenkontrollverfahren. Aber mit dieser kreativen Wertschöpfung wird deutlich, dass Sie die Öffentlichkeit mit Ihrer Kommunikation hinters Licht führen wollen.
Die Tatsache, dass Sie jetzt ein Verfahren einleiten wollen und Mitte April das Verfahren auch beantragen wollen, ist natürlich für uns eine neue Situation; denn wenn man es juristisch betrachtet, ist es so, dass Sie als Antragsteller nur alleine gehört würden. Das können wir unseren Beamtinnen und Beamten nicht zumuten. Wir müssen, wenn wir wirklich Stimme und Anwalt für die Beamtinnen und Beamten sein wollen, mit als Verfahrensbeteiligte auftreten. Deswegen ist es aus Sicht von CDU und FDP wichtig, sich sofort intensiv damit zu beschäftigen, eine Klage vor dem Verfassungsgerichtshof vorzubereiten. Sie können davon ausgehen, dass diese Vorbereitungen schon sehr bald zum Abschluss geführt werden.
Damit haben wir dann die Chance, dass wir wirklich vor Gericht für die Rechte der Beamtinnen und Beamten eintreten können. Ihr Gesetz ist schon gescheitert. Es geht für die Zukunft darum, die Basis durch ein Gerichtsurteil aus Münster zu bekommen, damit künftige verfassungskonforme und zielführende Frauenförderung auch Realität wird. – Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um es gleich zu Anfang zu sagen: Überstunden kann und darf es ruhig in jedem Betrieb geben, also auch im Bereich des öffentlichen Dienstes; denn Beamte sind nach dem Landesbeamtengesetz sogar verpflichtet, fünf Stunden im Monat mehr oder weniger ohne Ausgleich zu leisten. Das machen sie auch ohne großes Murren. Deshalb an dieser Stelle an alle Beamtinnen und Beamten:
Wir möchten Ihnen Respekt und Anerkennung aussprechen und dafür danken, dass Sie trotz der widrigen Umstände dennoch immer noch mit großem Engagement arbeiten!
Das ist aber bei Weitem nicht selbstverständlich; denn landesweit konnten wir Ende 2015 in der Landesverwaltung schon über 5 Millionen Überstunden verzeichnen. Ich glaube kaum, dass diese 5 Millionen Überstunden immer zwingenden dienstlichen Verhältnissen geschuldet sind. Es ist vielleicht auch einfach ein Versagen der Führung – der politischen Führung.
Wenn ein Land als Arbeitgeber versagt und faktisch nichts gegen einen Überstundenberg von über 5 Millionen Stunden unternimmt, dann ist das kein gutes Zeichen; denn ein verantwortungsbewusster und fürsorglicher Arbeitgeber darf nicht jahrelang tatenlos zusehen, wenn millionenfache Überstunden zum Dauerzustand werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Ihrer Meinung nach immer so mitarbeiterfreundliche SPD dürfte angesichts dieser Mehrarbeitsmisere eigentlich gar nicht mehr ruhig schlafen können. Aber ich glaube, die Genossen schlafen ganz gut; denn wenn es um die längst überfällige Aufgabenkritik oder eine verlässliche und gerechte Regelung von Arbeitszeiten, den Abbau von Überstunden oder zum Beispiel die flächendeckende Einführung von Lebensarbeitszeitkonten geht, dann ist schon seit Jahren ein seliger Tiefschlaf festzustellen. Also – Fehlanzeige!
Da hilft es auch nichts, Frau Lux, wenn Sie darauf hinweisen, dass Lebensarbeitszeitkonten kommen sollen. In meiner Heimat, der Polizeibehörde in Soest, wird jetzt ein Modellprojekt gestartet. Es reicht aber nicht aus, wenn man in zwei Behörden im Land ein Modellprojekt ankündigt. Damit wird das Problem in keiner Weise gelöst werden können.
Fatalerweise ist es so, dass im Bereich der Polizei heute schon deutlich über 4 Millionen Überstunden vorhanden sind. Das macht über 80 % aller Überstunden aus. Wenn man dann sieht, dass es im Bereich der Polizei schon seit Ende des Jahres 2015 gar keine Arbeitszeitverordnung mehr gibt, weil die alte schlicht und einfach ausgelaufen ist und die Regierung es versäumt hat, für eine neue zu sorgen, dann muss man sich nicht wundern, dass es auch keine effektiven und wirkungsvollen Konzepte gegen den Überstundenberg gibt.
Herr Minister Jäger, Sie wissen sicherlich, dass nach § 61 Landesbeamtengesetz für geleisteten Mehrdienst innerhalb eines Jahres Freizeitausgleich zu gewähren ist – zu gewähren ist, betone ich extra
noch einmal, nicht kann. Daran gibt es nichts zu deuteln. Fakt ist aber leider auch, dass effektiver Überstundenabbau bei zu wenig Personal auf der einen Seite und ständig steigenden Einsatzbelastungen auf der anderen Seite kaum kurzfristig zu realisieren ist; insbesondere dann nicht, wenn das vorhandene Personal bei der Polizei noch für blödsinnige und zudem absolut unwirksame Blitzmarathons verheizt wird.
Dafür sind Sie verantwortlich, Herr Jäger.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, umso unverantwortlicher ist es, dass der Innenminister, obwohl er weiß, dass die Überstundenberge kurzfristig wohl kaum abzubauen sind, nicht auf die Regelung verzichten will, dass Überstunden nach drei Jahren verjähren bzw. verfallen, wenn sie ab 2015 entstanden sind.
Ich frage Sie, Herr Jäger: Was würden SPD und Grüne sagen, wenn ein Arbeitgeber der Privatwirtschaft seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern so etwas sagen würde?
Sie würden als selbst ernannte Hüter der Gerechtigkeit skandieren: „Sauerei! Ausbeutung!“. Hier bei uns sitzen nach diesen Grundsätzen die Ausbeuter auf der Regierungsbank.
Wenn man mit der Anzahl der Überstunden bei der Polizei offen und ehrlich umgehen würde, dann könnte man sagen, man wolle Transparenz herstellen und man stelle sich dem Problem. Doch das Gegenteil ist der Fall! Herr Minister Jäger hat, was Überstunden angeht, seit Mitte Februar dieses Jahres alle Zahlen aus allen Kreispolizeibehörden vorliegen. Er verweigert dem Parlament konkrete Angaben mit der fadenscheinigen Ausrede, man müsste noch Nachfragen stellen.
Ich weiß genau: Sie wollen noch drei Monate Nachfragen stellen, um dann zu dem Ergebnis zu kommen: Die Landtagswahl ist vorbei, und der Überstundenberg liegt bei 4,5 Millionen Stunden. Aus gesicherten Kreisen der Gewerkschaften weiß man, dass im Jahr 2016 gut 1,9 Millionen Stunden dazugekommen sind …
… und höchstens 1,5 Millionen Stunden abgebaut wurden. Das bedeutet einen Aufwuchs von 400.000 Stunden allein in einem Jahr. Da können Sie nicht davon reden, dass Sie irgendein Konzept, geschweige denn wirksame Maßnahmen gegen den Überstundenberg hätten. Herr Minister Jäger, wenn Polizei, Justiz und die gesamte Landesverwaltung darauf warten wollten, bis Sie das Problem gelöst haben – so alt werden die gar nicht. Die meisten werden mit 65 Jahren in den Ruhestand geschickt.
Eine Verjährung von Überstunden, die die Kolleginnen und Kollegen zu ungünstigen Zeiten hart erarbeitet haben – das geht überhaupt nicht. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Abel. Sie haben gerade Ausführungen zu den Einstellungszahlen und zu der Personalentwicklung im Bereich Polizei gemacht.
Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es die rot-grüne Regierung war, die in den Jahren 2004 und 2005 die Einstellungszahlen von 1.100 auf faktisch 480 mehr als halbiert hat und damit im Prinzip die Ursache dafür gelegt hat, dass wir alles wiedergutmachen mussten?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Im Volksmund sagt man: Lügen haben kurze Beine. Parlamentarisch korrekt ausgedrückt, müsste es wohl eher heißen, dass Unwahrheiten meistens viel schneller ans Licht kommen, als kurze Beine laufen können.
Deswegen sollten wir im Landtag dem verbreiteten Vorurteil, dass Politiker grundsätzlich nicht halten, was sie vor den Wahlen versprechen, geschlossen und entschlossen entgegentreten. Denn alles andere wäre Wasser auf die Mühlen von plumpen Politikkritikern.
Das gilt natürlich auch bei dem Thema „befristete Arbeitsverhältnisse“, um das es hier geht. Gerade bei diesem Thema tut sich der aktuelle SPD
Kanzlerkandidat Schulz unter der Überschrift „Soziale Gerechtigkeit“ gern mit markanten Forderungen hervor.
Unsere Ministerpräsidentin Frau Kraft meinte kürzlich, es ihm im TV bei „Maischberger“ gleichtun zu müssen. Frau Kraft kritisierte unter anderem, dass junge Menschen von Arbeitgebern durch befristete Beschäftigungsverhältnisse, die – wörtlich – „ein großes Übel“ seien, geradezu – wieder wörtlich – „abgespeist“ würden.
Im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen für die laufende Legislaturperiode klingt das etwas moderater. Dort heißt es:
Dazu noch einmal Frau Ministerpräsidentin Kraft in ihrer Regierungserklärung vom September 2012 – wörtlich – mit Blick auf die Landesbehörden:
„Ebenso wollen wir die verschiedenen Formen von prekärer Beschäftigung zurückdrängen. Das unbefristete Normalarbeitsverhältnis muss die Regel sein!“
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, das verkündete Ziel, sachgrundlose Befristungen grundsätzlich zu
reduzieren, ist richtig und findet, so glaube ich, hier auch die Mehrheit.
Tatsächlich ist es so: Wenn unser öffentlicher Dienst im Kampf um die besten Köpfe nicht noch weiter zurückfallen soll, müssen wir jungen Nachwuchskräften als Anreiz mindestens einen unbefristeten, sicheren Arbeitsplatz anbieten können. Denn, wenn wir ehrlich sind: Mit den vergleichsweise geringen Gehältern für Fachkräfte im öffentlichen Dienst des Landes können wir heute keinen Wettbewerb mehr gewinnen.
Aber leider sieht das tatsächliche Regierungshandeln von Frau Kraft und ihrer SPD – wie so oft – ganz anders aus, als zuvor verkündet. Im TV bei „Maischberger“ wurde Frau Kraft live mit der Tatsache konfrontiert, dass sie selbst ganz aktuell 50 junge Menschen mit der Ausschreibung von befristeten Arbeitsverhältnissen – nach ihren Worten – abspeisen will.
Der Widerspruch zwischen Reden und tatsächlichem Tun von Frau Kraft konnte kaum deutlicher dargestellt werden. Auch der dann folgende, eher hilflose Versuch, einen anwesenden kritischen Experten mit der Behauptung abzubügeln, dass er vom öffentlichen Dienst wohl keine Ahnung habe, half da nicht mehr. Im Endeffekt war klar: Frau Kraft war übel ertappt. Ihre Aussagen sind als Sozialplauderei mit Doppelmoral entlarvt worden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, bezeichnenderweise hat dieselbe Frau Kraft – sie ist jetzt leider nicht da – dem damaligen Ministerpräsidenten Rüttgers in einer Debatte vorgeworfen, sozial daherzureden. Tatsächlich hieß es hinterher: „Im Gegenteil, Sie blinken links, Sie fahren aber nach rechts“. Diese Aussage von Frau Kraft damals und der ungerechtfertigte Vorwurf an Herrn Rüttgers klingen heute wie blanker Hohn.
Zu dem eklatanten Widerspruch zwischen Reden und Tun passt auch, dass es drei Jahre nach der Regierungsübernahme von SPD und Grünen im Jahr 2013 nicht weniger, sondern tatsächlich 1.331 mehr befristete Arbeitsverhältnisse gab als 2010. Insgesamt wurde damals ein Höchststand von 16.194 Fällen erreicht.
Zum Motto „Links blinken, aber rechts fahren“ von Frau Kraft passt auch, dass Mitte 2015 von 82.000 Angestellten im Land fast 13.000, also rund jeder Sechste, befristet angestellt war. Nach den Worten von Frau Kraft wurden diese Beschäftigten also von ihrer eigenen Landesregierung „sachgrundlos und übel abgespeist“. Zeitgleich gab es übrigens Ende 2015 etwa 5.400 freie Stellen für unbefristete Arbeitsverhältnisse, die nicht genutzt wurden.
Finanzminister Walter-Borjans wird gleich sicherlich behaupten, dass nur 5 % Arbeitsverhältnisse der Arbeitsverhältnisse befristet seien. – Herr Minister, Sie hören aufmerksam zu, das finde ich gut. – Das ist
natürlich eine bewusst irreführende Berechnung; denn Sie haben in diese Vergleichszahlen alle Beamten – 250.000 an der Zahl – mit eingerechnet. Und Beamte, das ist sicher allen bekannt, können nicht befristet beschäftigt werden. Von daher ist dieser Vergleich unseriös und bewusst irreführend.
Ich komme sofort zum Schluss, Herr Präsident. – Heute, im Jahr 2017 haben wir faktisch 15,7 % befristete Arbeitsverträge. Im letzten Jahr kamen noch 1.645 dazu.
Von einer Abschaffung der sachgrundlosen Befristung, wie es im Koalitionsvertrag von SPD und Grünen festgelegt wurde, ist nicht die Spur zu sehen.
Die Redezeit ist zu Ende. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. Und die sieben Jahre, die Frau Kraft Zeit hatte, diesen Umstand zu ändern, sind auch zu Ende. – Danke schön.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kollege Dahm hat ja einigermaßen sachlich und auch auf Konsens ausge
richtet angefangen. Am Ende hörte sich das allerdings schon nicht mehr so an. Deshalb muss ich einige Punkte noch einmal in Erinnerung rufen.
Wir haben hier schon oft – meistens auf Initiative der CDU – über Gewalt gegen Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes gesprochen, zuletzt noch heute Morgen unter Tagesordnungspunkt 1. Es ist auch richtig, dass wir möglichst oft darüber öffentlich debattieren. Denn die schlimme Tatsache, dass Menschen, die unseren Staat vertreten und sich für unser Gemeinwesen einsetzen, immer häufiger Opfer von Gewalt, Respektlosigkeit und Beleidigungen werden, muss eigentlich von allen Demokraten hier im Saal aufs Schärfste angeprangert und bekämpft werden.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen mit konkreten Maßnahmen, mit konkreten Konzepten und auch – das sage ich ganz bewusst – mit klarer Kommunikation für einen Bewusstseinswandel und für das Ende von Respektlosigkeit und Gewalt eintreten.
Da reicht es nicht aus, liebe Kollegen von der SPD, wenn Sie sagen, Gewalt sei ein gesamtgesellschaftliches Phänomen, während Sie das gleichzeitig als Argumentation dafür benutzen, nichts zu tun. Beides schließt sich nicht aus. Es ist ein gesamtgesellschaftliches Phänomen; aber trotzdem müssen wir handeln.
Verehrte Kollegen, bestimmte Bevölkerungsgruppen treten den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres öffentlichen Dienstes zunehmend mit Verachtung und einem überzogenen Anspruchsdenken entgegen. Und wenn nicht alle Wünsche sofort und am besten kostenlos erfüllt werden, treten sie ihnen leider auch mit immer mehr Aggressivität und Gewalt gegenüber.
Ich sage ganz bewusst, dass für mich Folgendes eigentlich unvorstellbar ist: In jeder Stunde eines jeden Tages in einem jeden Jahr wird in Nordrhein-Westfalen ein Polizist gewaltsam attackiert.
Verehrte Kollegen, deswegen haben wir als CDU bereits vor zwei Jahren die gegen Gewalt gerichtete Initiative „Respekt und Anerkennung für unsere Polizei und Rettungskräfte“ ins Leben gerufen. Im vergangenen Jahr hat dann insbesondere die Jugendorganisation des Deutschen Beamtenbundes Öffentlichkeitsaktionen gestartet, die auch dazu geführt haben, dass in den überregionalen Medien über das Gewaltphänomen gegenüber dem öffentlichen Dienst gesprochen wird.
Aber leider verlaufen nicht alle öffentlichen Diskussionen gut. Ich erinnere an die TV-Talkrunde von Sandra Maischberger vom 1. Februar dieses Jahres zum Thema „Polizisten – Prügelknaben der Nation?“.
Da versuchten ein Bundesrichter und ein selbst ernannter Berliner SPD-Polizeiexperte, die Ge
walteskalation gegenüber unseren Einsatzkräften herunterzuspielen – weitestgehend, ohne überhaupt irgendwelche Fakten zu kennen.
Auf für mich unerträgliche Weise wurde insbesondere von dem Bundesrichter versucht, eine anwesende Polizistin, die im Ablauf von 37 Dienstjahren mehrfach Opfer von Straftaten geworden ist, ins Lächerliche zu ziehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen – das richte ich bewusst an alle Anwesenden –, das darf hier und heute nicht passieren.
Von hier sollte ein gemeinsames klares Signal ausgehen: Respekt und Anerkennung für die, die uns dienen, und eine klare Kampfansage des Rechtsstaates an alle Gewalttäter.
Frau Ministerpräsidentin Kraft hat in ihrer Regierungserklärung am 12. September 2012 eine jährliche Woche des Respekts angekündigt. Das ließ eigentlich hoffen. Aber der Ankündigung von Frau Kraft folgten leider mehr als vier Jahre lang keinerlei Taten.
Frau Ministerpräsidentin – sie ist zwar jetzt nicht anwesend, wird es aber mitbekommen –, Tatkraft sieht anders aus. Das Ganze war schlicht und einfach Arbeitsverweigerung zulasten unserer Beamtinnen und Beamten.
Dass dann endlich im November 2016, über vier Jahre nach der Ankündigung der Woche des Respekts, tatsächlich diese Woche stattgefunden ist, war zwar viel zu spät, aber dennoch richtig. Diese Tatsache müsste eigentlich auch die Basis dafür sein, dass wir gemeinsam zu einem Entschluss kommen und ein gemeinsames deutliches Zeichen gegen die Gewalt setzen könnten.
Leider ist das Abstimmungsverhalten von SPD und Grünen hier im Landtag in den letzten sieben Jahren anders gewesen. Ich erinnere an die folgenden Anträge:
„Polizei, Feuerwehr und Rettungskräfte verdie
nen den besonderen Schutz durch das Strafrecht“ Drucksache 15/211
„Widerstand gegen die Staatsgewalt ist kein Ka
valiersdelikt – Angriffe auf Polizeibeamte endlich als ernsthafte Straftaten ahnden“
„Gewalt gegen Polizeibeamte ist kein Kavaliers
delikt – Mindeststrafe für Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte einführen!“
„Einsatz von Mini-Schulterkameras (Body-Cams)
bei der Polizei Nordrhein-Westfalen erproben“
„Nordrhein-Westfalen muss die hessische Bun
desratsinitiative zur Schaffung eines neuen Straftatbestandes für tätliche Angriffe auf Polizeibeamte und andere Einsatzkräfte unterstützen!“
Außerdem erinnere ich an den Gesetzentwurf der CDU „Gesetz zur Änderung des Beamtengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landesbeamten- gesetz – LBG NRW)“ zur Einführung einer Erfüllungsübernahme für Schmerzensgeldansprüche.
Zuletzt verweise ich auf einen weiteren CDU-Antrag zu Bodycams.
Alle diese Initiativen der CDU – insgesamt sieben an der Zahl – wurden von SPD und Grünen hier unisono abgelehnt.
Da waren Sie beratungsresistent.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das ist das genaue Gegenteil dessen, was Sie heute gesagt haben.
Ich komme zum Ende, Herr Präsident. – Zu dieser Einstellung und zu Ihrem Abstimmungsverhalten passt auch Ihr Entschließungsantrag. Er lässt sich mit wenigen Worten umschreiben. 80 % sind Lobhudelei der bisherigen Regierungstätigkeit. Dann wird eine Reihe von Maßnahmen aufgezählt, die mit Respekt, Anerkennung und Gewaltbekämpfung nichts zu tun hat. Sie haben damit leider eine Chance vertan.
Ich werbe ausdrücklich um Zustimmung zu unserem Antrag und auch für gemeinsame künftige Aktionen zum Wohle unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. – Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Frauenförderung“ scheint hier ein Dauerbrenner zu sein. Schön wäre es, wenn wir über echte Frauenförderung reden würden und nicht über das verkorkste rot-grüne Gesetz.
Denn bis heute hat die Landesregierung es nicht geschafft,
die ganzen Bedenken von „umstritten“ bis hin zu „verfassungswidrig“ annähernd ernst zu nehmen.
Sie können jetzt noch nicht einmal in Ruhe zuhören, weil Sie wissen, dass Sie großen Mist gebaut haben.
Es wäre schön, wenn die SPD und die Grünen irgendwann zur Einsicht kommen und sagen würden: Das, was wir gemacht haben, ist absolut kontraproduktiv. – Denn es nutzt den Frauen nicht, und es schadet Männern und Frauen gleichzeitig. Deswegen ist es auch gut, dass die FDP mit dem Antrag heute den Finger erneut in die Wunde der Landesregierung legen will.
Die CDU hat bereits am 16. September, sechs Wochen nach Rechtskraft dieses verkorksten Gesetzes, den Antrag „Verfassungswidrige Frauenförderung sofort überarbeiten!“ vorgelegt. Am 9. November hat die FDP einen ähnlichen Antrag vorgelegt.
Die Landesregierung, aber auch die Fraktionen von SPD und Grünen zeigten schon im Gesetzgebungsverfahren – und das tun sie bis heute – trotz Hunderter gesperrter Beförderungen und 61 laufender Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, dass sie völlig beratungsresistent sind. Sie haben CDU- und FDPInitiativen abgelehnt und sogar die berechtigte Kritik von vier eigenen SPD-Abgeordneten, nämlich der Kollegen Berghahn, Dahm, Maelzer und Rahe, mit der Arroganz Ihrer Mehrheit plattgebügelt.
Entgegen jeder Vernunft wurde diese unsinnige Frauenförderung, die gar keine ist, dann auch noch durch das Landesgleichstellungsgesetz auf die Kommunen, die Sparkassen und die kommunalen Betriebe übertragen. Das schlägt dem Fass in der Tat den Boden aus.
Verehrte Damen und Herren, mit dieser verkorksten Frauenförderung muss so schnell wie möglich Schluss ein. Deshalb hat die CDU am 1. Dezember einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der fundiert ist und der die Probleme beseitigen kann – nicht zu 100 %, aber damit müssten wir am schnellsten zu einer Lösung kommen. Schon in der kommenden Plenarsitzungswoche könnten wir diesem Gesetzentwurf Gesetzeskraft verleihen, und damit wäre Ihre Frauenförderung vom Tisch. Wir hätten ein neues Gesetz, das sowohl …
Ich kann Ihre Ereiferei hören, aber nicht verstehen.
Das können wir gleich machen. Ich möchte die zwei Sätze erst noch zu Ende führen.
Mit diesem neuen Gesetz hätten wir Verfassungskonformität hergestellt. Wir hätten die Klagewelle beendet, und die Frustration und die Unzufriedenheit in den Behörden hätten ein Ende gefunden. Das wollen Sie anscheinend nicht. Sie wollen mit Ihrer Regierungsstarrköpfigkeit durchziehen bis zum 14. Mai. Darauf werde ich gleich am Ende noch einmal zu sprechen kommen. – Jetzt beantworte ich gerne die Zwischenfrage von Herrn Abel.
Herr Abel, wie Sie wissen, waren wir in derselben Anhörung. Ich kann Ihnen nochmals das Gutachten von Herrn Prof. Dr. Kluth zur Lektüre empfehlen; denn der legt auf mehreren Seiten sehr sachgerecht und auch fundiert dar, weswegen unser Gesetzentwurf die Probleme löst. Er legt aber auch dar, weswegen Ihr Gesetz, das Sie beschlossen haben, verfassungswidrig und absolut kontraproduktiv ist. Daher sind wir da auf der guten Seite.
Also, die Zustimmung zu unserem Gesetzentwurf in der nächsten Plenarwoche wäre die schnellste Lösung. Wir könnten natürlich auch abwarten, bis die
61 Klagen entschieden sind. Das dauert jedoch zu lange; da können Jahre ins Land ziehen.
Ist der Vorschlag der FDP realistisch, zu sagen: „Wir machen jetzt eine Normenkontrollklage vor dem Verfassungsgerichtshof“? Ich sage Ihnen: Vom Inhalt her, von der symbolischen Aussagekraft her können wir das unterstützen. Aber es ist leider nur ein Symbolantrag; denn faktisch, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP, haben wir keine Chance, bis zum 14. Mai ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs zu bekommen.
Der Landtag sollte seine Hausaufgaben – das ist meine Meinung – selbst machen und nicht versuchen, politische Verantwortung in Richtung Münster wegzudrücken, und das auch noch mit einem Zeitdruck versehen; denn innerhalb von gut zwei Monaten ist da, glaube ich, so wünschenswert es auch wäre, keine Lösung zu erwarten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, wir müssen mit unserem Gesetzentwurf da ansetzen, wo die Ursachen für die Benachteiligung der Frauen liegen. Die Ursachen für die Benachteiligung der Frauen liegen leider Gottes immer noch in der Tatsache, dass Frauen heute oft in der Familien- und Pflegearbeit tätig sind, dadurch in Teilzeit beschäftigt sind bzw. Telearbeit wahrnehmen. Bis dahin ist das alles völlig unproblematisch. Aber dann kommt die Tatsache, dass die Vorgesetzten diese Umstände, diese Arbeitsbedingungen der Frauen, ob bewusst oder unbewusst, nicht ausreichend berücksichtigen,
wodurch es zu schlechteren Beurteilungen kommt. Wer schlechter beurteilt wird, hat auch schlechtere Beförderungschancen. Genau an der Stelle muss ein künftiger Gesetzentwurf ansetzen. Das macht der Gesetzentwurf der CDU. Das wäre dann echte Frauenförderung und echte Gleichberechtigung sowohl für Männer als auch für Frauen; denn wenn Männer in der gleichen Arbeitssituation sind, muss für sie das gleiche Recht gelten.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, letztendlich werden wir Sie bis zum 14. Mai weiterhin kritisieren. Am 14. Mai haben die Wählerinnen und Wähler die Chance, die Frauenförderung von Rot-Grün zu beenden. Verfassungskonformität wird dann eine CDUgeführte Landesregierung wiederherstellen. Deswegen bitte ich jetzt um Unterstützung für die CDU. Dem Klageansinnen der FDP werden wir nicht beitreten. Wir unterstützen aber den Symbolcharakter Ihres Antrages. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister, ich erinnere mich noch gut an die Diskussion mit umgekehrten Vorzeichen im Frühjahr 2010, als ähnliche Vorwürfe in Richtung der CDU formuliert wurden. Damals hat auf einen Bericht der „Berliner Morgenpost“ von 2010, wonach sogenannte „Vorwärts“-Kaminabende mit Spitzenpolitikern bereits vor dem Jahre 2010 möglich gewesen seien, Herr Minister Groschek, der damals noch
SPD-Generalsekretär war, geäußert, Einzelgespräche seien keine Praxis der SPD.
Hält es die Ministerpräsidentin mit Blick auf die zeitgleiche Umwandlung dieser Gespräche von Kamingesprächen in die heutigen „Vorwärts“-Gespräche für angebracht, dass Minister Groschek diese Aussage aufrechterhält?
Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, unabhängig von der Frage, ob ein Generalsekretär, der heute Minister ist, damals vielleicht an Gesprächen teilgenommen hat, von denen er gar nicht wusste, dass sie gesponsert wurden, habe ich eine Frage, die die Umwandlung der bis dahin unter „Kamingesprächen“ bekannten Gespräche in diese sogenannten „Vorwärts“-Gespräche betrifft: Wenn Herr Minister Groschek diese Umwandlung damals nicht nur geduldet hat, war er vielleicht aktiv daran beteiligt, diese Gespräche umzufirmieren?
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Um das gleich am Anfang klarzustellen: Frauenförderung ist natürlich ein wichtiges und auch richtiges Instrument der Personalentwicklung.
Fakt ist natürlich auch, dass Frauen es in der Realität oft schwerer haben, in Führungspositionen zu gelangen …
Wenn die Grünen sich miteinander unterhalten wollen, dann müssen sie das woanders machen, nicht hier.
Fakt ist allerdings auch, dass es Frauen in der Realität schwerer haben, in Führungspositionen zu gelangen, als Männer. Das gilt insbesondere dann, wenn in Teilzeit gearbeitet wird, wenn familienbedingt vielleicht Telearbeit gemacht wird und dementsprechend andere Aufgabenzuweisungen qualifizierte Beurteilungen schwierig machen. Das gilt aber übrigens auch für Männer, die in derselben Situation arbeiten.
Jetzt hat die Landesregierung zusammen mit SPD und Grünen ein Dienstrechtsmodernisierungsgesetz verabschiedet, das zum 1. Juli in Kraft getreten ist. An der Frauenförderung ändert das im positiven Sinne überhaupt nichts. Im Gegenteil: Das Gesetz ist im Prinzip Murks und was Frauenförderung angeht eher das Gegenteil von dem, was wir gebraucht hätten.
Dieses „Frauenförderungsgesetz“ – Art. 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz – ist das absichtliche Erzeugen von Ungerechtigkeiten. Es ist das billigende Inkaufnehmen von Frust, Demotivation und Chaos in unseren Behörden. Und es ist darüber hinaus offener Verfassungsbruch.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von SPD und Grünen, verantwortlich für dieses Chaos, das in den Behörden des Landes entstanden ist, sind Sie. Sie haben durch Ihre Zustimmung zu diesem § 19 Abs. 6 die Grundlage dafür geschaffen, dass Frauen trotz schlechterer Beurteilung bevorzugt vor Männern befördert werden müssen.
Gerne am Ende.
Ja.
Gut. – Frauen müssen also aufgrund der von Ihnen geschaffenen Gesetzeslage vor besser beurteilten Männern befördert werden. Das widerspricht nicht nur in eklatanter Form dem Leistungsgrundsatz in Art. 33 Grundgesetz, sondern das ist im Prinzip auch eine pauschale und ungerechtfertigte Geringschätzung der Arbeitsleistung von Männern.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Regierungsfraktionen, Sie sollten endlich erkennen: Es macht überhaupt keinen Sinn, altes Unrecht durch neues Unrecht zu ersetzen.
Und dazu sei noch angemerkt: Leistungsstarke Beamtinnen, von denen es reichlich gibt, verlangen keine ungerechten Almosen. Sie verlangen aber zu Recht Arbeitsbedingungen, die ihrer Lebensphase entsprechen, sie verlangen zu Recht objektive Leistungsbeurteilungen, und sie verlangen dann auch zu Recht gerechte Beförderungen.
Im Sinne der Gleichbehandlung, Herr Stotko, machen wir das auch am Ende.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPD, Sie sollten endlich zugeben – Herr Witzel hat es eben auch ausgeführt –: Sie sind wider besseres Wissen zusammen mit Ihren Ministern Walter-Borjans und Jäger vor den grünen Ideologen eingeknickt.
Schlimm daran ist, dass Ihnen der reine Koalitionsfrieden und der reine Machterhalt wichtiger waren als die Beachtung des Grundgesetzes und wichtiger als Gerechtigkeit und Frieden in den Betrieben.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen vor allen Dingen der SPD, durch diese Politik mit der Brechstange haben Sie der guten Sache Frauenförderung einen Bärendienst erwiesen.
Sie haben nicht nur die Warnungen der Experten, der Gewerkschaften, der Verbände und der Opposition in den Wind geschlagen, Sie haben sogar die gut vorgetragene und begründete Meinung von vier SPDAbgeordneten, die komplett dagegen sind, einfach ignoriert.
Das ist leider Gottes alles Vergangenheit. Die Realität sieht heute so aus, dass Finanzminister WalterBorjans und Innenminister Jäger zusammen um die 3.500 Beförderungsstellen auf den Markt geschmissen haben,
um die zu Recht frustrierten Mitarbeiter zu besänftigen.
Gleichzeitig wurden sogenannte Zuwendungsgespräche mit Leuten geführt, die klagewillig waren.
Diese Gespräche sind sehr fragwürdig, weil man damit versucht hat, Druck zu erzeugen, der in demokratisch geführten Behörden normalerweise nicht üblich ist.
Verehrte Kollegen, jetzt kommt hinzu, dass die Landesregierung Woche für Woche von einem Verwaltungsgericht nach dem anderen eine Klatsche hinnehmen muss.
Am 5. September hat das Verwaltungsgericht in Düsseldorf festgestellt, dass dem Landesgesetzgeber die Zuständigkeit nach Art. 74 Grundgesetz für dieses Gesetz komplett fehlt. Es wurden auch Bedenken an der materiellen Rechtmäßigkeit geäußert.
Darüber hinaus – und da hören Sie bitte genau zu – führt das Verwaltungsgericht Arnsberg mit Datum von vorgestern unter Aktenzeichen 2 L 1159/16 aus – ich zitiere –,
„dass durchgreifende verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der in § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG NRW getroffenen Regelungen auch deshalb bestehen, weil durch sie der in Art. 33 Abs. 2 GG verfassungsrechtlich verankerte Leitungsgrundsatz eingeschränkt wird.“
Und weiter heißt es:
„Die durch § 19 Abs. 6 Satz 3 LBG NRW bewirkte Beeinträchtigung des Prinzips der Bestenauslese ist nicht nur marginal, sondern erheblich.“
Damit haben Sie sowohl formal, was die Zuständigkeit angeht, eine Klatsche bekommen als auch bei der materiellen Prüfung belegt bekommen, dass Ihr Gesetz verfassungswidrig ist.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, diese Regierungskoalition hat die Verfassung ja schon oft gebrochen.
Aber so plump und dreist wie im Bereich der Frauenförderung war es eher selten.
Wir als CDU-Fraktion fordern daher, dass diese verfassungswidrige Regelung sofort gesetzlich außer Kraft gesetzt wird; denn nur so kann schnellstmöglich weiterer Schaden vom Land und von unseren Beamtinnen abgewandt werden.
Darüber hinaus fordern wir, wenn die alte Regelung außer Kraft gesetzt worden ist, dass parallel dazu dialogorientiert mit Verbänden, mit Experten, vielleicht sogar mit der Opposition ein Verfahren entwickelt wird, das zu einer Frauenförderung führt, die den Namen auch verdient.
Das Ganze war bei Ihnen leider Fehlanzeige, denn Sie haben bisher selbstherrlich und verfassungswidrig par ordre du mufti durch die Landesregierung versucht, etwas zu regeln, was kräftig in die Hose gegangen ist. – Danke schön.
So. Jetzt können wir gerne zu den Fragen kommen.
Vielen Dank, Herr Dr. Stamp für die Intervention. – Dass die CDU-Fraktion bei der Feststellung von Verfassungswidrigkeit ja geradezu entschlossen ist, haben Sie gemerkt beim Besoldungsgesetz im Jahr 2013. Damals haben wir Sie zum Jagen getragen. Und wir haben gemeinsam erfolgreich dafür gesorgt,
dass das verfassungswidrige Gesetz gecancelt worden ist.
Dieser Sachverhalt stellt sich etwas anders dar – auch in der Konsequenz. Wenn wir dafür sorgen wollen – wovon ich ausgehe –, dass dieses verfassungswidrige Gesetz schnellstmöglich seine Wirkung verliert, geht das am schnellsten und am wirkungsvollsten, wenn die Mehrheit hier im Haus das Gesetz cancelt.
Jetzt müssten Sie mir vielleicht zuhören. – Denn damit wäre, wenn dies heute oder vielleicht in der nächsten Plenarsitzung gelänge, ein Rechtszustand geschaffen, der für Klarheit sorgt.
Wenn wir vor dem Verfassungsgerichtshof des Landes klagen würden,
dauert das eine gewisse Zeit. Ich bin kein Prophet, aber ich gehe davon aus, dass vor der Landtagswahl 2017 das Ergebnis gar nicht mehr kommen würde. – Das ist die eine Sache.
Zum anderen ist es so: Wir hier als Plenum haben unsere Hausaufgaben zu machen, indem wir verfassungskonforme Gesetze erlassen. In diesem Fall hatten SPD und Grüne die Mehrheit. Wir als Opposition haben komplett dagegen gestimmt.
Wenn die Landesregierung mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen das Gesetz nicht außer Kraft setzt, dann kommen wir in eine ganz neue Situation, weil das Chaos in den Behörden zunehmen wird. Dann würden wir auch eine neue Beurteilung vornehmen. Aber angesichts der jetzigen Lage halte ich es für zielführend und schnellstmöglich umsetzbar, wenn die Mehrheit aus SPD und Grünen jetzt, am besten an dieser Stelle, § 19 Abs. 6 Landesbesoldungsgesetz außer Kraft setzt.
Vielen Dank, Herr Kollege Stotko. – Sie haben hier gerade die persönliche Erklärung der vier SPD-Abgeordneten teilweise zitiert oder inhaltlich wiedergegeben.
Habe ich es denn völlig falsch in Erinnerung, dass der Kollege Dahm zusammen mit den drei anderen SPD-Kollegen gesagt hat, dass diese Regelung, wie Sie sie verabschiedet haben, zu Ungerechtigkeiten, zu massiven Verwerfungen, zu Chaos, zu Stillstand in den Behörden führen wird? Oder haben wir unterschiedliche Erklärungen gelesen?
Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich habe dem Minister aufmerksam gelauscht und dabei festgestellt, dass der Hang zur Wahrheit bei ihm nicht so sehr ausgeprägt ist.
Wenn Sie uns zugehört hätten, dann wüssten Sie, dass wir festgestellt haben, dass die Beurteilung und dementsprechend auch die Beförderung von Frauen in der Praxis heute noch nicht ausreichend gut geregelt sind. Dies liegt in erster Linie daran, dass Frauen familienbedingt oft Teilzeit arbeiten und zum Beispiel auch Telearbeitszeit machen. Das führt dann – ungerechtfertigterweise, füge ich bewusst hinzu – oft zu schlechteren Beurteilungen und damit auch zu schlechteren Beförderungschancen. Hier müssen wir ansetzen. Wir können eine Lösung nicht mit gesetzlichen Quoten herbeiführen, die sehr fraglich sind und verfassungswidrig zu sein scheinen.
Nun zu Ihrer Formulierung: Frauen sollen nicht bevorzugt werden – das steht in dem Gesetz, das mit Ihrer Stimme und in Ihrem Haus erarbeitet wurde, genau andersherum. Dort steht: bei im Wesentlichen gleicher Eignung. Und „im Wesentlichen gleiche Eignung“ bedeutet, dass es Unterschiede gibt. Aber
wenn ein Mann bei der Detailbewertung besser beurteilt wird, weil er aus Sicht der Vorgesetzten bessere Leistungen erbracht hat, wird trotzdem die Frau vorgezogen. Das ist keine Gleichbehandlung. Da werden ungleiche Sachverhalte gleich behandelt, und das ist falsch.
Dem müssen Sie sich stellen. Sie haben das beschlossen. Die Kritik daran ist ja nicht nur von den Verwaltungsgerichten gekommen. Tausende von Mitarbeitern sind völlig frustriert über diese Vorgehensweise. Der Hauptpersonalrat in Ihrem Haus verweigert Ihnen die Zustimmung.
Letzter Punkt: Was Ihre Aussagen, diese Schönrederei von Dingen, die Sie selbst gar nicht überzeugend darstellen können, entlarvt, ist Folgendes: Warum hat denn der Finanzminister noch vor Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. Juli 2016 knapp 1.600 Beförderungen vorgenommen? Weil er genau dieser Ungerechtigkeit, dieser unfriedenstiftenden Maßnahme vorgreifen wollte! Warum planen Sie als Innenminister 2.100 Beförderungen bis Oktober 2016, die eben nicht unter dieses neue Recht fallen?
Herzlichen Dank, Herr Kollege Stotko. – Ich habe eine Frage zur Kennzeichnungspflicht. Man ändert Gesetze ja nur, wenn auch ein Handlungsbedarf vorliegt. Da müsste es ja so sein, dass Polizisten, die etwas Falsches gemacht haben, die Straftaten begangen haben – was ja auch vorkommen soll –, nicht ermittelt werden konnten. Nennen Sie mir bitte einen Fall aus den letzten fünf Jahren, wo ein Polizist, der etwas falsch gemacht hat, nicht ermittelt werden konnte.
Ich würde schon gerne versuchen, zu verstehen, was Sie mit dem Gesetzentwurf überhaupt wollen. Im Prinzip, so denke ich – hoffentlich geben Sie mir recht –, müssen Sie vor den Grünen kuschen, um den Koalitionsfrieden zu erhalten.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zunächst ein Wort zum Kollegen Stotko im Zusammenhang mit seiner Bemerkung über die Angestellten: Das wird in Tarifverträgen geregelt; das sollten Sie als Gewerkschafter und Personalvertreter eigentlich wissen. Das regelt nicht das Parlament.
Leider Gottes ist es so, dass die Gewalt und damit auch die Angriffe auf Polizeibeamte sowie auf andere Beamte mit Vollstreckungsaufgaben in den letzten Jahren dramatisch zugenommen haben. Gleichzeitig scheitert die Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen gegenüber den Tätern sehr oft an der fehlenden Liquidität. Schlicht ausgedrückt heißt das: In Sachen Schmerzensgeld ist bei den Kriminellen nichts zu holen.
Mit dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion soll eine Möglichkeit geschaffen werden, dass der Dienstherr ab einer Bagatellgrenze von 250 € Schmerzensgeldzahlungen quasi in Vorleistung an die verletzten Beamten vornehmen kann. Wenn Beamtinnen und Beamte im wahrsten Sinne des Wortes für uns und unser Land den Kopf hinhalten, dann ist das Schmerzensgeld das Mindeste an Entschädigung und Genugtuung, was sie verlangen dürfen.
Gewalt gegen öffentliche Bedienstete ist zu einem Massenphänomen geworden. Dieses Phänomen darf nicht gesellschaftsfähig werden.
Erschreckend sind die Zahlen über die Angriffe auf Polizisten und Polizistinnen. Im Jahr 2015 wurden in Nordrhein-Westfalen fast 14.000 Polizisten beleidigt, bedroht oder körperlich angegriffen. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Anzahl der Attacken nochmals um 3 % angestiegen. In 497 Fällen sind Polizeibeamte schwer verletzt worden. In weiteren 527 Fällen trugen sie leichtere Verletzungen davon. Sieben Angriffe wurden sogar als versuchter Mord oder als Totschlag eingestuft.
Aus diesem Grund schlägt die Gewerkschaft der Polizei zu Recht Alarm. Sie berichtet, dass in Nordrhein
Westfalen inzwischen alle 67 Minuten ein Polizist attackiert wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn es die Landesregierung schon nicht schafft, diejenigen vor Gewalt zu schützen, die uns beschützen sollen, dann sollte sie zumindest den vielen Hundert Polizistinnen und Polizisten, die Opfer von Gewalt geworden sind, Respekt, Dank und auch Unterstützung entgegenbringen.
Respekt und Unterstützung sind jedoch nicht nur ein Gebot der Fürsorgepflicht, sondern das ist auch eine Frage des Anstandes als Arbeitgeber.
Leider passiert in Nordrhein-Westfalen viel zu oft das Gegenteil.
Einige Beispiele: Innenminister Jäger posaunt nach den Hogesa-Krawallen Ende 2014 in Köln mit fast 50 verletzten Polizistinnen und Polizisten im WDR heraus, das polizeiliche Einsatzkonzept sei voll aufgegangen, und spricht – völlig daneben! – von einem „Erfolg“.
Innenminister Jäger – das haben wir eben gehört – knickt zusammen mit der SPD vor den Grünen ein und verordnet eine Kennzeichnungspflicht für die Bereitschaftspolizisten. Dadurch wird unsere Polizei völlig ungerechtfertigt unter einen Generalverdacht gestellt.
Innenminister Jäger versucht immer wieder, mit wahrheitswidriger Schönrednerei und dem arroganten Abwälzen von Verantwortung sich selbst aus der Affäre zu ziehen.
Herr Jäger, andere Minister machen das ganz anders und viel besser.
In Bayern, Hessen und Schleswig-Holstein zum Beispiel werden Kriminelle, die unsere Polizei angreifen, nicht nur konsequent verfolgt, sondern die Landesregierungen kümmern sich mit Vorleistungen auf das Schmerzensgeld darum, dass Beamte nicht völlig leer ausgehen. In Nordrhein-Westfalen dagegen werden die Polizisten bei der Durchsetzung ihrer Schmerzensgeldansprüche von der Landesregierung weitestgehend allein gelassen.
Zwar ist die Aktion „Kein Kind zurücklassen!“ deutlich als gescheitert zu bezeichnen; dennoch sollte die Ministerpräsidentin eine neue Aktion ins Leben rufen und den Minister auffordern, unsere Polizei nicht im Stich zu lassen.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, im Namen der CDU-Fraktion darf ich hier allen Beamtinnen und Beamten – und nicht nur den Gewaltopfern unter
ihnen – unseren Dank für ihren unermüdlichen und gefährlichen Dienst aussprechen. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit und hätte von der Regierung kommen müssen. Doch dort herrscht leider Fehlanzeige.
Die CDU redet aber nicht nur, sondern wir handeln auch. Die Bundesregierung hat aktuell einen fast identischen Gesetzentwurf vorgelegt wie wir hier als CDU in NRW. Dieser Gesetzentwurf wird im Bundestag anscheinend – man höre und staune – auch von der SPD unterstützt werden. Die einzige Forderung, die die SPD aufstellt: Man möge die Bagatellgrenze von 500 € auf 250 € senken.
Liebe Kollegen der SPD, insbesondere diese Forderung nach der Senkung auf 250 € brauchen Sie nicht mehr zu erheben. Sie ist in unserem Gesetzentwurf schon enthalten.
Wenn Sie unsere Polizistinnen und Polizisten nicht weiter mit ihren Schmerzensgeldforderungen im Regen stehen lassen wollen, dann können Sie heute gar nicht anders, als unserem Antrag zuzustimmen.
Herr Stotko, was Sie eben abgeliefert haben, war etwas peinlich
und ging vor allen Dingen angesichts der Bedeutung der Sache überhaupt nicht weit genug in die richtige Richtung.
Ich bitte im Sinne unserer Polizistinnen und Polizisten dennoch um Zustimmung und bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir hätten heute in der Tat eine große Debatte machen sollen. Auf die ganzen Unwahrheiten und Märchen, die Herr Stotko gerade erzählt hat, kann man kaum in fünf Minuten eingehen.
Aber mit einem Märchen möchte ich aufräumen: Sie sagen, Sie hätten diese Reform in einem dialogorientierten Verfahren erarbeitet.
Ich sage Ihnen: 39 Seiten lang ist die Liste der Ablehnung der Vorschläge durch die Berufsverbände. Und die Berufsverbände sind unisono der Meinung, dass das nichts mit Dialog zu tun hat, sondern mit einem Monolog vonseiten der Regierung nach dem Motto: Friss oder stirb! – So kann man Dienstrecht nicht modernisieren.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, was uns heute nach sechs Jahren rot-grüner Regierungspolitik hier vorliegt, ist ein kümmerliches Ergebnis. Daran ändert auch der über 100 Seiten lange Änderungsantrag von SPD und Grünen nichts, der uns in der letzten Woche als Tischvorlage dahingeknallt wurde; so muss man schon sagen.
Sie haben sechs Jahre lang eine große Dienstrechtsreform versprochen. Die steht bei Ihnen auch im Koalitionsvertrag, relativ großspurig hervorgehoben, und dann haben Sie diese nach den vielen Versprechungen jahrelang verschoben. Erst sollte sie 2014 kommen, dann 2015, und jetzt kommt sie irgendwann zum 01.07.2016. Und geliefert haben Sie relativ wenig – nur Stückwerk.
Letztendlich liegt heute hier ein mutloses, missratenes Stückwerk vor, das so gut wie nichts zur Zukunftsfähigkeit unserer Landesverwaltung beiträgt. Das sehe ich nicht alleine so. Die „Rheinische Post“ schreibt mit Datum vom 1. Juni dazu: „Rot-Grün verliert die Lust an der Politik … Politiker, die gestalten wollen, sehen anders aus“.
Ähnlich sieht das der Deutsche Beamtenbund in einer Pressemitteilung vom 2. Juni – ich zitiere –: „Dienstrechtsreform – Als Tiger gestartet und als Bettvorleger gelandet.“
Sehr geehrte Damen und Herren, verehrte Kolleginnen und Kollegen, unsere Landesregierung aus SPD und Grünen hat die Chance vertan, mit einer richtigen großen Dienstrechtsreform die Basis für einen modernen, leistungsfähigen, effizienten und attraktiven öffentlichen Dienst zu legen. Diesen attraktiven öffentlichen Dienst – das sage ich Ihnen, liebe Kolleginnen und Kollegen – brauchen wir dringend, wenn unser Land bald wieder die Rote Laterne in Sachen
Null-Wirtschaftswachstum, Arbeitslosigkeit, Kriminalität, sogar Armutsbekämpfung und jährlich höchste neue Schulden abgeben soll.