Was ich jedoch nicht mitmachen kann, ist „niedrig“. So, wie es hier ausgeführt wird, geht das zu weit. Eine weitere Belastung der Bevölkerung insgesamt soll vermieden werden. Das geht meines Erachtens einen Schritt zu weit.
Wie gesagt, ich hätte die Sache mit der Flat-Tax gerne etwas ausführlicher diskutiert. Dafür reicht die Zeit hier nicht; der Rahmen ist wahrscheinlich auch
zu klein. Ich hätte dazu gerne noch ein paar Sachverständige gehört. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte eines vorwegschicken – das werde ich mir von niemandem vorwerfen oder sagen lassen, und das gilt für alle, die am Tisch des Vermittlungsausschusses gesessen haben –: Alle Parteien, die da gesessen haben, haben klar die Position vertreten, dass Unternehmenserbschaften bei unternehmenden Unternehmern, die für Arbeitsplätze und Investitionen sorgen, verschonungswürdig sind und dass man diese Unternehmen nicht gefährden will.
Das nehme ich nicht nur für mich in Anspruch, Herr Optendrenk. Das nehme ich auch für den Bundesfinanzminister in Anspruch; denn der hat zunächst einen Vorschlag gemacht, der 90 % des Betriebsergebnisses vorsah. Das war wesentlich härter als das, was dann der Bundestag daraus gemacht hat.
Also, wenn Sie jetzt so tun, als wäre nur der Kompromiss, der zwischen Seehofer, Gabriel und Schäuble geschlossen worden ist, die Grundlage gewesen, dann hätten Sie Ihrem Bundesfinanzminister vorher vorwerfen müssen, dass er alles über Bord geworfen hat, was der Schutzbedürftigkeit mittelständischer Unternehmen Rechnung getragen hätte. Es gibt eine Reihe von CDU-Abgeordneten, die das im Übrigen genauso gesehen haben.
Ein Hinweis an die FDP ist mir wichtig. Natürlich hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass gegen den Gleichheitsgrundsatz verstoßen worden ist, aber doch nicht, weil private Erbschaften zu hoch besteuert worden sind oder weil man einen Unterschied nach dem Verwandtschaftsgrad macht, sondern deshalb, weil die schutzbedürftigen und verschonungswürdigen Unternehmen gegenüber den privaten Erben viel zu stark privilegiert worden sind. Das war die Aussage des Bundesverfassungsgerichts, im Übrigen verbunden mit dem Hinweis auf die Sozialverpflichtung des Eigentums.
Also, sich jetzt hinzustellen und zu sagen, dem Gleichheitsgrundsatz würde man nur gerecht, wenn man für alle denselben Steuersatz vorsieht – da muss ich ehrlich sagen, das finde ich ziemlich abenteuerlich.
Das nächste Problem war doch, dass der Bundestag von einer maßlosen Lobby getrieben worden ist; das muss man einmal ganz klar sagen. Diese Lobby hat sich im Parlament über die CSU Platz verschafft. Da
nehme ich die CDU aus, und da nehme ich auch die SPD aus. Hier ist eindeutig die Handschrift der CDU erkennbar, die ganz klar auf eine Nullsteuer setzte.
Im Gegensatz hierzu ist wichtig, dass auch ein Unternehmen dem Gemeinwohl dient, und zwar auf eine andere Art als durch das Zahlen von Erbschaftsteuer, indem es nämlich Arbeitsplätze schafft, indem es für Investitionen sorgt. Wir haben einen wichtigen Mittelstand, den wir alle schützen wollten.
Am 24. Juni dieses Jahres hat der Bundestag seine Entscheidung getroffen, und am 8. Juli hat der Bundesrat den Vermittlungsausschuss angerufen. Wir sind auf dieser Grundlage postwendend hingegangen – im Übrigen nicht, indem wir da ewig lange herumgeeiert hätten, Herr Dr. Optendrenk – und haben gesagt: Das, was ihr da gemacht habt, geht in der Privilegierung zu weit, und zwar in zwei Richtungen. Daneben sollten aber nicht die unproduktiven Unternehmer geschützt werden.
Das Gleiche war seinerzeit der Fall bei der CashGmbH, für die sich die FDP noch lange stark gemacht hatte, als SPD und CDU das Ganze in 2013 schon längst abgeschafft hatten.
Wir wollten nicht, dass wiederum Vermögen, das überhaupt nichts mit Betrieben zu tun hat, anders etikettiert und von der Steuer geschützt wird. Wir wollten auch nicht, dass Jachten, Oldtimer- und PicassoSammlungen sowie andere private Luxusgegenstände als Betriebsvermögen in einem Unternehmen steuerfrei gestellt werden. Dagegen sind wir vorgegangen, und da haben wir eine Menge erreicht, zum Beispiel auch – das ist heute schon angesprochen worden – eine Stundung, die Rücksicht nimmt, wenn jemand nicht zahlen kann.
Es kann aber doch nicht sein, dass jemand ohne jede Voraussetzung, ohne jede Tilgungsleistung, ohne jeden Zins zehn Jahre lang die Steuerzahlung herausschieben kann. Das geht nicht und das ist ein ganz entscheidender Punkt, den wir geändert haben: Nunmehr ist nämlich mit einer Verzinsung von 6 % – ein Jahr ist zins- und tilgungsfrei – in sechs Raten zurückzuzahlen.
Herr Witzel, wenn diese Summe für jemanden zu hoch ist, hat derjenige alle Möglichkeiten, sich einen Kredit zu beschaffen, um die Erbschaftsteuer zu zahlen oder sie früher zu zahlen. Was aber nicht geht, ist zu sagen: Ich brauche im Grunde keine Voraussetzungen zu erfüllen, um dann gleichwohl lange nichts unverzinst bezahlen zu müssen.
Bei diesen Fragen haben wir eine Menge erreicht. Aber ich sage eines hier ganz klar: Zufrieden bin ich mit diesem Kompromiss nicht. Ich finde, dass er immer noch enorm weit geht. Ich sage auch: In der Konstellation – vor allen Dingen mit der CSU – war
das nicht anders zu machen. Wir haben aber so viel erreicht, dass ich sagen kann: Es wäre nicht zu verantworten gewesen, an dieser Stelle aufzuhören und zuzugestehen: Wir schaffen es nicht als Politik; lass es doch das Verfassungsgericht machen.
Ich denke, dass wir das, was der Bundestag entschieden hat, enorm in Richtung hin auf die Ansprüche des Verfassungsgerichts verändert haben. Ich glaube auch, dass das Ganze ausreicht; das wird jedoch zu überprüfen sein. Wenn jemand die Überprüfung wünscht, muss man das abwarten. Ich sage aber zugleich: Falls es dann nicht reicht, weiß ich auch, wer es zu verantworten hat. Das ist dann auch klar.
Das, was am Ende herausgekommen ist, ist nicht wirklich die gerechte Beteiligung von Megavermögen und Megaeinkommen an der Finanzierung des Staates. Das ist aber noch nicht ad acta gelegt. Ich stehe dennoch dafür, dass dieser Kompromiss trägt und dass ich für ihn im Bundesrat um Zustimmung werbe. – Vielen Dank.
Herr Minister, wenn Sie einen Moment hier bleiben? Es liegt eine Kurzintervention des Herrn Abgeordneten Witzel vor. – Herr Kollege Witzel, ich erteile Ihnen das Wort, bitte schön.
Herr Präsident! Herr Minister Dr. Walter-Borjans, ich fand Ihre Rede bemerkenswert, vor allem wenn man sie mit den Medienstellungnahmen abgleicht, die Sie im Anschluss an das Vermittlungsverfahren gegeben haben. Sie haben den Kompromiss seinerzeit begrüßt und, wie auch gerade, um Zustimmung zum Ergebnis geworben.
Erstens. Sie haben einen Kapitalisierungsfaktor von 13,75 für die Ermittlung des Unternehmenswertes im vereinfachten Ertragswertverfahren verabredet, der jetzt so in das neue Gesetz geschrieben werden soll. Selbstverständlich war der bisherige Faktor 18 zu hoch. Den Faktor von 12,5, wie er im Gesetzentwurf der Bundesregierung steht, wollten Sie aber auch nicht. Wie ist das Ganze denn sachlich ermittelt worden?
Zweitens. Mich interessiert die 100%ige Steuerbefreiung bei der Optionsverschonung. Wie sehen in der Praxis die Konstellationen aus, in denen es zu diesen Modellen kommt?
Drittens. In Ihrer letzten Rede haben Sie noch einmal auf das Thema „Stundung“ Bezug genommen. Unser Flat-Tax-Modell sieht das ja nicht als Sonderrege
lung oder Privileg für irgendwen vor, sondern wir sagen: Wir wollen 10 % von jeder Erbschaft oberhalb der Freibetragsgrenze. In dem Wissen jedoch, dass nicht jeder – nicht jeder Private und nicht jedes Unternehmen – diesen Betrag ad hoc aufbringen kann, sagen wir von vornherein: Jeder hat die Gelegenheit, die Zahlung über zehn Jahre hinweg verteilt zu leisten.
Das, was Sie zur Stundungsregelung mit 6 % verabredet haben, wird aus ökonomischer Sicht vernünftigerweise niemand so in Anspruch nehmen.
Zunächst einmal habe ich schon am Abend nach der Kompromissfindung gesagt: Zufriedenheit sieht anders aus. Um es ganz deutlich zu sagen: Ich trage diesen Kompromiss mit. Ich weiß, dass die Alternative nur gewesen wäre, die Sache wieder auf das Bundesverfassungsgericht zulaufen zu lassen. Ich glaube, dass wir so viel herausgehandelt haben, dass man diesen Kompromiss tragen kann. Eine gerechte Besteuerung sähe nach meiner Auffassung sicher anders aus – wohlgemerkt, nicht zum Schaden der wirklich unternehmenden Unternehmer.
Warum ist das so? – Wenn Sie sagen, auch Sie hätten eine Stundung vorgeschlagen, ist das ja in Ordnung. Das ist auch nicht der Punkt, der an Ihrem Antrag zu bemängeln wäre. Wenn Sie aber sagen, die Gleichbehandlung vor dem Gesetz gebe es nur dann, wenn alle den gleichen Steuersatz zahlten, dann frage ich mich: Warum haben Sie überhaupt noch einen Freibetrag? Dann haben Sie doch nicht diejenigen gleichbehandelt, die unterhalb des Freibetrages liegen. Wenn schon, dann müssten Sie sagen: Alle müssen 10 % zahlen.
Im Übrigen finde ich bemerkenswert, dass Sie den Vorschlag von Herrn Fuest mit einer Steuererhöhung von 25 % versehen, indem Sie nämlich aus 8 % 10 % machen. So würden Sie normalerweise argumentieren. Ich setze dagegen auf Kardinal Woelki, der heute noch erklärt hat, dass es für Wohlhabende eben auch eine Verpflichtung gibt. Eigentum bedeutet vor allem eine Verpflichtung für das Allgemeinwohl. Das sollte man vielleicht auch mal mit ins Kalkül ziehen.
Warum gibt es eine Optionsverschonung? Wir haben immer festgestellt: Wenn eine bestimmte Lohnsumme eingehalten wird, eine Behaltensfrist gegeben ist und wenn ein begrenzter Anteil von Verwaltungsvermögen in einem Unternehmen vorhanden ist, dann kann man eben auch zu 100 % von der
Steuer verschont werden. Wenn man das nicht einhält und nur kleinere Werte eingehalten hat, dann sind es eben nur 85 %.
Gut. Dann höre ich an dieser Stelle auch auf. Alle anderen Fragen werde ich Ihnen dann noch von Angesicht zu Angesicht beantworten. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende Fraktion der FDP hat direkte Abstimmung beantragt. Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrags Drucksache 16/13023. Wer ihm seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann ihm nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Antrag bei Zustimmung der FDP-Fraktion mit Stimmen von SPD, CDU, Grünen und Piraten sowie des fraktionslosen Abgeordneten Schwerd bei Enthaltung des fraktionslosen Abgeordneten Schulz abgelehnt.
Ich eröffne die Aussprache und erteile für die Fraktion der Piraten dem Kollegen Schmalenbach das Wort.