Und danke für die konstruktive, faire, ehrliche und offene Zusammenarbeit zwischen den Kolleginnen und Kollegen von vier Fraktionen! – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Kollege Sieveke hat es ausgeführt: Hinter der Koranverteilungskampagne „Lies!“ steckt ein bundesweites Sammelbecken für Islamisten, ein Netzwerk, das nach Angaben des Verfassungsschutzes hier zu den mitgliederstärksten Netzwerken des Salafismus mit über 400 Personen gehört, die ihm zugerechnet werden. Bundesweit, sagt das Bundesinnenministerium im Verfassungsschutzbericht, sind im letzten Jahr drei Millionen Koranexemplare verteilt worden.
Über diese Koranverteilung erfolgen nicht nur eine Radikalisierung und ein Heranführen an die salafistische Szene. Nach Auskunft der Sicherheitsbehörden hatte jeder Fünfte der von Nordrhein-Westfalen in die Kriegsregionen Syrien oder Irak ausgereiste Salafist – jeder Fünfte von denen! – Kontakt mit „Lies!“. Das heißt, wir haben es mit einem sehr gefährlichen Netzwerk, einem sehr gefährlichen Sammelbecken zu tun, das wir hier in den Fokus nehmen müssen.
Hier muss der Rechtsstaat Flagge zeigen. Ja, Herr Sieveke, ich finde es auch gut – Herr Körfges hat es auch gesagt –, dass wir das heute zusammen tun. Herzlichen Dank auch von meiner Seite für die gute und konstruktive Zusammenarbeit! Denn der Staat
muss alle Register ziehen – angesprochen wurden Vereinsrecht, Gewerberecht, Steuerrecht –, um hier Flagge zu zeigen mit dem Ziel, diese Aktionen zu verhindern und dieses Netzwerk zu zerschlagen.
Wir müssen uns aber auch die Frage stellen, wie wir verhindern, dass diese salafistischen Menschenfänger es überhaupt schaffen, Jugendliche – und nicht nur muslimische Jugendliche, um es ganz klar zu sagen – über das Thema Islam zu radikalisieren. Wie machen wir junge Menschen stark? Wie machen wir sie immun gegen Extremismus?
Das, liebe Kolleginnen und Kollegen, geht eben nicht über Vereinsrecht, Gewerberecht, Steuerrecht und Straßensatzungen. Hier müssen wir schauen: Was sind die Ursachen? Für Ansatzpunkte von Prävention braucht man erst einmal eine Ursachenanalyse, um Prozesse der Ideologisierung und der Radikalisierung zu verstehen.
Lamya Kaddor hat in ihrem Buch „Zum Töten bereit“ hierzu einiges gesagt. Aber auch andere Islamwissenschaftler sind dabei, das zu erforschen. Was sagt Lamya Kaddor? Was passiert da mit den jungen Menschen, die sie auch in ihrer Schulklasse hatte?
Es ist die Orientierungslosigkeit. Es sind Ausgrenzungserfahrungen. Es sind Identitätsprobleme auch mit der eigenen Identität als Muslim hier in unserer Gesellschaft. Es ist Frust. Es ist Wut über die subjektiv empfundene Ungerechtigkeit. Es ist Haltlosigkeit. Daraus entsteht Protest. Daraus entstehen Gewaltbereitschaft, Gewaltphantasien, Allmachtsphantasien. Und dann kommen diese Menschenfänger und sagen: So, hier bei uns kann aus einem Looser ein Held werden. – Und hier sind die Ansatzpunkte, wo wir ansetzen müssen.
Hier muss Prävention ansetzen. Das heißt erstens: Religiöse Aufklärung unter muslimischen Jugendlichen ist ein ganz wichtiger Punkt. Dazu gehört nicht nur, aber auch ein guter islamischer Religionsunterricht. Die Schulministerin sitzt hier. Sie hat diesen Religionsunterricht ausgebaut. Nordrhein-Westfalen ist hier führend. Wir brauchen, genauso wie den katholischen und den evangelischen, einen regulären, gleichberechtigten islamischen Religionsunterricht. Das sind ein wichtiger Baustein und ein Schutz dieser jungen Menschen vor politischem Islamismus.
Zweitens. Wir brauchen ein Frühwarnsystem. Lehrerinnen und Lehrer, Erzieherinnen und Erzieher sowie Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter müssen für Fehlentwicklungen sensibilisiert werden. Was sind denn die ersten Anzeichen? – Es ist die Isolation dieser Menschen. Es sind Thesen, die auf einmal geäußert werden. Hierfür müssen wir die Mitarbeiter all unserer Institutionen sensibilisieren.
Dann brauchen die Mitarbeiter dieser Institutionen auch Anlaufstellen, wo sie sich beraten lassen können. Mit dem Projekt „Wegweiser“ haben wir genau solche Anlaufstellen geschaffen – die wir flächendeckend ausbauen wollen –, wo diese Menschen Hilfe und Unterstützung bekommen, im Übrigen auch die Eltern, die merken: Da passiert etwas mit meinem Sohn, mit meiner Tochter. Was kann ich tun?
Drittens. Wir brauchen letztendlich das, was wir für alle abgehängten Jugendlichen in unserem Land brauchen: Chancengerechtigkeit, Chancengleichheit, gleiche Bildungschancen für alle und ein Bildungssystem, das alle mitnimmt und allen in unserer Gesellschaft gleiche Chancen bietet. Letztendlich ist auch das eine Präventionsmaßnahme, die Jugendliche davor schützen soll, sich zu radikalisieren.
Alle, die sich in der Prävention genau diese Arbeit machen – an sie am Schluss meiner Rede mein ganz besonders herzlicher Dank –, verdienen unsere Unterstützung und unseren Schutz.
Gerade in einer Zeit, in der sich eine Lamya Kaddor offenbar, um auch ihre Schutzbefohlenen zu schützen, eine Auszeit nimmt und sagt: „Diese Bedrohungen haben einen Grad erreicht, bei dem ich nicht mehr weiß, ob ich meine Schüler schützen kann“, müssen wir signalisieren: Alle, die diese Präventionsarbeit machen – nicht umsonst wird sie von Islamisten bedroht –, brauchen den Schutz der Gesellschaft, den Schutz des Staates und unsere politische Rückendeckung. Danke an alle, die das tun!
Vielen Dank, Frau Kollegin Düker. – Schon nähert sich für die FDPFraktion Herr Dr. Stamp. Bitte schön, Sie haben das Wort.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Düker hat es gerade angesprochen: Wir müssen uns natürlich damit auseinandersetzen, warum so viele junge Leute in den Dschihadismus abrutschen. Wir sehen natürlich, dass der extremistische Salafismus die Provokation schlechthin in diese Gesellschaft ist. Das ist für denjenigen, der sich von der Gesellschaft abgrenzen will, die maximale Provokation.
Aber wir müssen den Jugendlichen eben auch klipp und klar sagen, dass es hier nicht nur um eine Provokation geht. Vielmehr: Wer die Verteilung von Koranen dazu nutzt, um junge Menschen für den Dschihad zu gewinnen, wer sie dazu verführt, andere Menschen zu töten und sich selbst in die Luft zu sprengen, egal ob in Syrien oder bei uns, wer junge Menschen für so etwas missbraucht, ist ein Verbrecher. Das muss auch so benannt werden.
Lassen Sie uns gemeinsam diesen Verbrechern das Handwerk legen! Deswegen freue ich mich, dass wir heute in diesem Hause ein gemeinsames Zeichen setzen. Ich will das ausdrücklich anerkennen und bedanke mich umgekehrt für das Lob. Aber ich möchte auch umgekehrt anerkennen, dass unsere Initiative von den regierungstragenden Fraktionen nicht reflexartig zurückgewiesen worden ist, weil sie von der Opposition kommt, sondern dass sie aufgegriffen worden ist, dass wir uns hier verständigt haben und dass wir gemeinsam zwei Ziele verfolgen.
Zum einen haben wir den Plan A, zu sagen: Verbrechern muss man das Verbrechertum nachweisen. Wir müssen versuchen, klarzumachen, dass es an diesen Ständen eben nicht um die Verteilung von Koranexemplaren geht, sondern darum, junge Menschen für den Dschihad zu werben und sie zu radikalisieren. Ich meine, das, was wir in den Verfassungsschutzberichten und bei YouTube bereits finden können, ist Beleg genug dafür, dass es sich hierbei um eine terroristische Vereinigung handelt.
Aber wir wissen auch, dass es bei vereinsrechtlichen Maßnahmen immer Restrisiken gibt. Deswegen gibt es für uns auch einen Plan B. Das ist im Grunde genommen das – so habe ich es genannt – „Prinzip Al Capone“. Ihm konnte man damals den Mord nicht nachweisen, aber man hat ihn dann steuerrechtlich dranbekommen. Das muss jetzt eben ein weiterer Weg sein, den wir verfolgen müssen.
Die „Lies!“- GmbH ist bereits aufgelöst. Wir werden in diesen Tagen erfahren, welchen Gewerbezweck diese Limited in England hat. Im Übrigen: Wenn man „Lies!“ wie „lies“ ausspricht, wird das dem Zweck wahrscheinlich eher gerecht. Jedenfalls sind wir da sehr gespannt. Wenn wir uns angucken, was Herr A. N. auf YouTube so alles dazu erzählt, zu welchen Preisen Korane eingekauft werden und, umgekehrt, welche Spendensummen er einnimmt, stellen wir fest, dass da manches im Argen zu sein scheint. Auch da lohnt sich eine Überprüfung.
Wir werden also mit allen Mitteln – gewerberechtlich, steuerrechtlich, ordnungsrechtlich – auch diesen Weg beschreiten müssen, um diesen Verbrechern das Handwerk zu legen. Ich glaube, wenn wir hier gemeinsam dieses Zeichen setzen, ist das ein erster wichtiger Schritt. – Ganz herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer im Saal und zu Hause! Wie Sie der Beschlussempfehlung entnehmen können, haben wir uns dem gemeinsamen Antrag der anderen Fraktionen nicht angeschlossen. Der Antrag war zunächst – im Mai – ein Antrag der FDP, dann war er einer von FDP und CDU, und da alle Fraktionen den Druck verspüren, zu handeln, hat man ihn zu einem gemeinsamen Antrag von vier Fraktionen gemacht.
Aber nicht die Fraktionen im Landtag von NordrheinWestfalen müssen handeln. Wir dürfen uns nicht unter Druck setzen lassen. Es sind unsere vollziehenden Gewalten, die handeln müssen, die bereits informiert sind und bereits handeln. Alles andere ist falsch.
Natürlich sehen wir die Gefahr, die von dem Netzwerk „Lies!“ ausgeht bzw. ausgehen kann. Natürlich muss der deutsche Staat agieren, wenn Indizien vorliegen, dass hier Gelder missbraucht, Menschen indoktriniert und terroristische Organisationen im Ausland unterstützt werden. Natürlich. Die Antwort ist: Ja, ja, ja. Es handelt sich hier aber klar um eine juristische und keine politische Fragestellung. Lassen Sie uns nicht Ermittlungsbehörden spielen. Dies ist kein Spielplatz. Das wird zu einem Spiel mit dem Feuer.
Im Antrag wird aus den Verfassungsschutzberichten 2014 und 2015 zitiert. Dort wird festgestellt, dass in den Aktionen des Netzwerks eindeutige Bezüge zum extremistischen Salafismus erkennbar und die Koranverteilaktionen nur vorgeschoben sind, dass die Provokation der Öffentlichkeit und die dadurch bei uns ausgelösten Reaktionen im Vordergrund stehen. Sie kennen das aus dem TV: Lau steht auf dem Markt und redet da. Das soll uns zu Reaktionen – Protest, Ablehnung – provozieren. Genau diese Reaktionen werden durch das Netzwerk vor den eigenen Anhängern wiederum als eine vermeintliche Verfolgung aller Muslime in Deutschland dargestellt. Und Sie tappen mit Ihrem Antrag ganz genau in diese Falle, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wenn das Netzwerk „Lies!“ im Verdacht steht, ideelle, finanzielle, operative oder logistische Unterstützung von Terrororganisationen zu leisten, dann müssen die Staatsanwaltschaft und das Bundesministerium des Innern Ermittlungen einleiten und die entsprechenden Maßnahmen durchsetzen – nicht der Landtag Nordrhein-Westfalen. Genau diese Zuständigkeit benennen Sie in Ihrem Antrag selbst. Das Bundesministerium des Innern ist für etwaige Verbotsverfahren zuständig. Bei strafbaren Aktionen
Was machen wir also hier? Wir sind keine Exekutive und sollten keine politisch motivierten Arbeitsanweisungen geben. Die Sicherheitsbehörden sind nicht untätig und arbeiten nach den bestehenden Gesetzen – nach den Gesetzen, die wir hier unter anderem im Landtag machen. Das ist unsere Aufgabe – und nur das.
Wenn eine Oppositionsfraktion einen Antrag auf Prüfung des Verbots einer Gruppe stellt, dann mag man das als eine politische Meinungsäußerung hinnehmen. Wenn sich aber die regierungstragenden Fraktionen dahinter stellen, dann läuft etwas gravierend falsch. Wir sehen keine Notwendigkeiten für den Landtag Nordrhein-Westfalen, im Sinne dieses Antrags tätig werden zu müssen. Im Gegenteil, der Antrag kann sogar den negativen Effekt haben und Gräben in der Bevölkerung weiter vertiefen.
Hat sich hier irgendjemand Gedanken über die möglichen Konsequenzen gemacht? Wenn das Thema über den Landtag so in die Öffentlichkeit gebracht wird: Wie werden die Menschen auf die Stände in den Innenstädten reagieren – Menschen, die vielleicht nicht Sachverhalte zum Vereinsrecht recherchiert haben, die einfach nur mitbekommen, dass Muslime in den Fußgängerzonen vom Landtag als Terroristen eingestuft werden?
Ich wiederhole: Es mag sogar sein, dass terroristische Strukturen dabei sind. Aber es ist nicht die Aufgabe des Landtags, dieses festzustellen. Hier sehen wir die Gefahr einer Pauschalisierung in der öffentlichen Wahrnehmung. Kollege Sieveke, Sie haben eben wieder pauschalisiert und nicht den gewaltbereiten Salafismus oder das im Antrag genannte Netzwerk angesprochen. Sie haben allgemein über Salafismus gesprochen. Das sind die Dinge, die wir nicht unterstützen wollen. Wir lehnen den Antrag daher ab. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herzlichen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Es ist gut, dass die Mehrzahl der Fraktionen, die hier im Landtag vertreten sind, ein gemeinsames Zeichen setzen wollen. Für mich ist klar, dass die Initiatoren von „Lies!“ keine religiösen oder gemeinnützigen Motive haben, sondern dass es sich hier eindeutig um eine extremistische Kampagne handelt, mit der gerade junge Menschen für die salafistische Szene gewonnen werden sollen.
Eine Religion, der Islam, wird hier als Deckmantel benutzt und für Zwecke missbraucht, die – das ist mir wichtig, festzustellen – der überwiegende Anteil der hier lebenden Muslime klar und ausdrücklich ablehnt.
Hier geht es nicht darum, für den Koran oder für den Islam zu werben, bei „Lies!“ geht es darum, für Hass, Gewalt und Terrorismus zu werben. Das hat mit dem Islam nichts zu tun. Es hat auch mit den vielen friedlichen Muslimen in diesem Land nichts zu tun.
Meine Damen und Herren, auf Landesebene wie auf kommunaler Ebene ist ein Vorgehen gegen diese perfide Masche schwierig bis sehr schwierig. Wir können das Verteilen nur in besonderen Einzelfällen bei hohen Hürden versagen. Die Stadt Aachen hat unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des OVG Münster versucht, eine Versagung herzuleiten. Sie hat diese Versagung auch ausgesprochen. Die Frage ist, wie die Gerichte das bewerten werden. Die mündliche Verhandlung hierzu steht im Februar 2017 an. Ich denke, wir dürfen alle gespannt auf das Ende schauen. Das wird womöglich Auswirkungen auch auf das Vorgehen anderer Behörden haben können.