Protokoll der Sitzung vom 10.11.2016

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Ach, Sie waren nicht bei der Anhörung!)

Das muss auf Bundesebene entschieden werden.

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Sie waren we- der bei der Anhörung, noch haben Sie sie aus- gewertet! Ahnungslos am Mikrofon – wie schön!)

Dessen sind sich wohl auch die beiden regierungstragenden Fraktionen bewusst. Nichtsdestotrotz wird das Thema kurz vor der Wahl noch mal auf die Tagesordnung gesetzt, um den Menschen, denen man das Gleiche schon 2010 versprochen hat, wenigstens ein bisschen was zu bieten.

(Beifall von der CDU)

Allerletzter Punkt: Es gibt eine Unterrichtung der niedersächsischen Landesregierung, bei der ich mich frage, wie etwas bei uns möglich sein soll, was in Niedersachsen nicht möglich ist.

In dieser Unterrichtung heißt es – und damit komme ich zum Ende, Herr Präsident –:

„Die Einführung eines kommunalen Wahlrechts für dauerhaft hier lebende Ausländerinnen und Ausländer, die nicht die Staatsangehörigkeit eines Mitgliedstaates der Europäischen Union besitzen (sogenannte Drittstaatsangehörige), durch den niedersächsischen Landesgesetzgeber allein ist verfassungsrechtlich jedoch nicht möglich […].

[…] Daher ist zunächst eine Änderung von Artikel 28 Abs. 1 GG erforderlich. Für eine Grundgesetzänderung ist eine Zweidrittelmehrheit sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat erforderlich […].“

Deshalb hören Sie mit dieser Showveranstaltung auf! Nichtsdestotrotz freuen wir uns natürlich auf die Beratungen im Ausschuss. – Herzlichen Dank!

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Frau Kollegin Güler. – Frau Kollegin, tun Sie uns den Gefallen, noch ein wenig am Rednerpult zu verweilen, denn Herr Kollege Körfges ist Ihrer freundlichen Einladung zu einer Kurzintervention gerne gefolgt. Er bekommt 90 Sekunden und legt jetzt los.

Liebe Frau Güler, ich will meine echte Bestürzung über eine Sache zum Ausdruck bringen, die Sie eben in Ihrem Wortbeitrag – ganz offensichtlich sehr unbedacht – geäußert haben. Sie haben nämlich einen Zusammenhang hergestellt zwischen terroristischen Ereignissen in Belgien und unserer Forderung –

(Zurufe von der CDU)

Sie haben die Zustände in Belgien angesprochen! – nach einem kommunalen Wahlrecht für seit Langem

rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland lebende Migrantinnen und Migranten.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Das zeigt, Frau Kollegin, dass Ihnen ganz offensichtlich die richtigen Argumente fehlen.

Das sieht man auch noch an einer ganz anderen Stelle: Sie haben die Vorgänge in Niedersachsen nicht richtig verstanden; denn in Niedersachsen ging es um eine einfachgesetzliche Änderung. Gerade deshalb wollen wir hier die Verfassung ändern, um den Bedenken des Bundesverfassungsgerichts direkt zu entsprechen.

Darüber hinaus empfinde ich es als ziemlich logisch, dass man etwas für die Menschen tut, um die Integration und die Partizipation zu stärken. Als absolut unlogisch empfinde ich es hingegen, dass Sie uns vorwerfen, mit einem Anliegen von Menschen, die kein Wahlrecht haben, Wahlkampf machen zu wollen.

Sie täten besser daran, uns in Ihrer Entgegnung mal deutlich zu sagen, ob Sie denn inhaltlich – jetzt weg von allem Juristischen – für ein kommunales Wahlrecht für Migrantinnen und Migranten oder dagegen sind, weil es für die Community der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte sicherlich eine interessante Botschaft wäre, wie die CDU prinzipiell zu dieser Frage steht.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Herr Körfges, Sie hätten einfach meiner Rede besser zuhören müssen.

(Zurufe von den GRÜNEN)

Ich bin nicht dafür, dass wir den Migranten ein bisschen Wahlrecht geben, sondern ich bin dafür, dass die Migranten sich einbürgern, um dann an allen Wahlen teilnehmen zu können. Das ist der große Unterschied.

Sie sagen: Das mit dem kommunalen Wahlrecht machen alle anderen auch. – Welche anderen sollen das denn sein? Die EU-Staaten, die Sie genannt haben, kann man an einer Hand abzählen.

Zurück zum Thema „Belgien“: Darauf gehe ich gar nicht erst ein. Ihr Vorwurf ist so absurd, dass man darauf gar nicht erwidern darf!

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Ihr Beispiel war absurd!)

Herr Körfges, SPD und Grüne sind exakt mit diesem Thema und den Themen „doppelte Staatsbürgerschaft“ und „EU-Beitritt der Türkei“ lange Jahre in den Wahlkampf gegangen – ich bleibe dabei, und das

vertrete ich nicht nur im Hohen Haus, sondern überall. Das waren über Jahre hinweg Ihre drei Wahlkampfthemen für Ausländer.

(Hans-Willi Körfges [SPD]: Hä? Für Auslän- der?)

Fragen Sie jeden, der aus der Community kommt. Jetzt setzen Sie dieses Thema kurz vor der Wahl wieder auf die Agenda. Diese Regierung hat das alles zuletzt 2010 im Wahlkampf versprochen.

(Torsten Sommer [PIRATEN]: Wir haben das schon seit dreieinhalb Jahren besprochen!)

Seitdem sind sechs Jahre vergangen. Jetzt versuchen Sie, das Ganze mit einer Gesetzesinitiative wieder zum Leben zu erwecken – was nicht durchsetzbar ist –, nur um dieses Thema pünktlich zur Wahl 2017 wieder in Ihr Programm zu bringen. Das ist das Schäbige an dieser ganzen Nummer. – Danke!

(Beifall von der CDU – Zurufe von den PIRATEN)

So weit, meine Kolleginnen und Kollegen, die Kurzintervention und die Entgegnung darauf. – Jetzt fahren wir in der regulären Debattenreihenfolge fort, und das heißt, dass für die FDP-Fraktion Herr Kollege Dr. Wolf zu uns spricht.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich zwei Vorbemerkungen machen.

Erstens. Die FDP hat durchaus Sympathie für ein kommunales Wahlrecht für Drittstaatsangehörige.

Zweitens. Ich bin sehr über die Geringschätzung der Staatsbürgerschaft verwundert, die hier zum Ausdruck gekommen ist. Ich finde, dass die Einbürgerung die Krönung der Integration ist, und damit wird dann auch vollwertiges Recht verliehen. Das sollte unser aller Ziel sein.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Jetzt aber zu dem Thema, das auf der Tagesordnung steht: die Frage der Zuständigkeit und der Zulässigkeit der Regelung, die von Rot-Grün angestrebt wird.

Wer sich in diesem Zusammenhang schulen lassen möchte, braucht aus der gesamten Sachverständigenanhörung nur einen einzigen Vortrag nachzulesen, nämlich den von Prof. Gärditz. Das ist ein Jurist. An dieser Stelle kommt es ausschließlich auf juristische Argumentation an.

Das Motto, welches ich bei Ihnen erkenne – „Lassen wir das Juristische mal beiseite. Wir müssen das politisch lösen“ – ist zwar wohlfeil, doch es trägt nicht. Es ist definitiv so, dass das Homogenitätsprinzip des

Grundgesetzes eine solche Regelung auf Landesebene einfach nicht zulässt.

(Beifall von der FDP und der CDU)

Dies ergibt sich aus Art. 20 Grundgesetz: „das Staatsvolk“ – Es geht nicht! Man mag es sich wünschen, und man mag es wollen; das ist alles okay. Aber es muss an der richtigen Stelle angebracht werden.

Wie deutlich, Herr Körfges, muss denn eigentlich eine juristische Regelung sein, wenn man zum Beispiel sieht, dass es für das kommunale Wahlrecht der EU-Ausländer extra einer Grundgesetzänderung bedurft hat? – Es muss einem doch so was von einleuchten, dass man das nicht mal eben mit Links machen kann, ganz abgesehen davon, dass bei dieser Gelegenheit auch das Gegenseitigkeitsprinzip gewahrt worden ist, weil alle EU-Staaten sich gegenseitig verpflichtet haben. Das finde ich ganz bemerkenswert.

Es ist überdies eine Frage der Fairness, dass man das, was man selber in anderen Ländern in Anspruch nehmen kann, den Ländern ebenfalls gewährt. Das ist ein sehr vernünftiges Prinzip!

(Beifall von der FDP und der CDU)

Letztendlich entscheidet hier die Frage, wer die Kompetenz zu einer Regelung hat, die man sich wünschen kann und verwirklichen mag. – Sie liegt schlicht und ergreifend auf Bundesebene, und deswegen können wir an dieser Stelle dem Vorschlag, den Sie gemacht haben, nicht zustimmen.

Sie haben mehrfach gesagt, dass Sie die juristische Brisanz in Ihrem Vorhaben erkennen. Ich glaube, dass man nicht nach dem Motto verfahren kann: Lasst uns das mal versuchen; mal sehen, was dabei rauskommt. Vielmehr ist hier erkennbar die Kompetenz nicht gegeben. Und dann muss sich das Land letztendlich der Gesetzgebung enthalten. – Vielen Dank!