An der Stelle kritisiere ich natürlich nicht, dass die CDU einen Antrag gestellt hat. Das soll sie tun. Dann muss sie aber auch mit meiner Bewertung leben. Und meine Bewertung ist: Es ist offensichtlich, dass sie auf einen fahrenden Zug aufspringen will und einen etwaigen Erfolg – auf den wollen wir ja hoffen; wir hoffen, dass etwas passiert – für sich reklamieren möchte. Das ist nicht besonders innovativ. Insofern lautet meine Abstimmungsempfehlung folglich: Ablehnung. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Präsident. Ich eile unter Berücksichtigung der späten Stunde. – Über die Wohnimmobilienkreditrichtlinie wurde in der Tat schon einmal beraten. Das ändert aber nichts daran, dass man der Landesregierung im Hinblick auf ihre eigenen Bestrebungen vielleicht noch den einen oder anderen Appell mit auf den Weg geben möchte.
In der Tat, der Gesetzgeber in Berlin hat diese Wohnimmobilienkreditrichtlinie der EU teilweilweise – ich sage das einmal so – holprig bis fehlerhaft umgesetzt.
Sie führt nämlich tatsächlich – das sagt auch ein Positionspapier des Immobilienverbands Deutschland von Ende August letzten Jahres – zu einer Kreditklemme zu Ungunsten älterer Bürgerinnen und Bürger, aber auch zu Ungunsten jüngerer Familien. Das ist also die Beweissituation.
Denn die bisherige Umsetzung führt definitiv – das sagen nicht nur IVD, sondern auch DIW und andere Institutionen – zu einer Altersdiskriminierung. Darüber braucht sich die SPD jetzt gar nicht aufzuregen; denn auch Sie sind sicherlich alle gegen Altersdiskriminierung und geben hoffentlich Ihrem Bundesjustizminister das entsprechende Signal aus dem Landtag Nordrhein-Westfalen weiter.
Fakt ist jedenfalls, dass Banken die Richtlinie – so wie sie jetzt dasteht – so verstehen, dass die Laufzeit des Darlehns nicht länger als die statistische Lebenserwartung des Darlehnsnehmers sein darf. Das verstehen die Banken so, weil es nämlich tatsächlich die Praxis erweist. Das führt dazu, dass Menschen, die über 60 Jahre alt sind, keinen Kredit mehr bekommen.
Ich gucke einmal in die Runde. Aus persönlichen Gesprächen mit Bankern habe ich erfahren, dass sogar bei 55-Jährigen – und sogar schon bei Menschen im Alter von 50 Jahren plus x – Schluss ist. Da wird nämlich gar nicht mehr großartig gefragt. Es wird auch kein Gesundheitsgutachten verlangt. Da sagt man einfach: Nein, für die Immobilie reicht deine Lebenszeit und vor allen Dingen deine Arbeitszeit nicht aus. Wie es dann mit der Rente oder Pension aussieht, wissen wir unter Umständen noch gar nicht. – Das ist aber ein sehr weites Feld, welches wir hier gar nicht behandeln müssen.
60 % bis 70 % der hier im Rund Sitzenden – ich möchte niemandem zu nahe treten und ihn älter machen, als er ist – bekommen also keinen Kredit mehr für den Bau oder Erwerb einer Wohnung. Darüber hinaus sollte in der Tat – so, wie es im CDU-Antrag steht – der Vermieter nicht grundsätzlich als Verbraucher und als solcher als schutzwürdig angesehen werden. Das gilt auch für Häuslebauer und Käufer. Natürlich muss man beachten, dass eine Immobilienblase – die eben auch zu einer starken weltweiten Krise weltweit im Bankenwesen, insbesondere auch in den USA, führte – in Deutschland, insbesondere natürlich auch in Nordrhein-Westfalen, vermieden wird. Man wird aber auch da sicherlich noch herangehen müssen.
Die Begrifflichkeit des Darlehnsvermittlers muss ebenfalls noch einmal geklärt werden. Deswegen unterstütze ich grundsätzlich den CDU-Antrag. Ob allerdings die Vorschläge Baden-Württembergs, Hessens oder Bayerns das Gelbe vom Ei sind, vermag ich an dieser Stelle nicht einzuschätzen. Auch teile ich auf der anderen Seite im Ansatz die Kritik von Herrn Kollegen Kämmerling im Hinblick auf die Evaluation.
Das ändert aber nichts an der Tatsache, dass da noch einmal herangegangen werden muss. Den Antrag der CDU werde ich allerdings mit Enthaltung quittieren. – Vielen herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, in zwei Punkten sind wir uns bei dieser Debatte hier heute einig. Auf der einen Seite wollen wir, glaube ich, alle gemeinsam verhindern, dass Menschen leichtfertig in die Überschuldung getrieben werden, und wollen alle eine sorgfältige und saubere Beratung und Prüfung bei der Kreditvergabe haben. Auf der anderen Seite sind wir uns auch einig, dass eine allzu restriktive Vorgehensweise bei der Kreditvergabe nicht dazu führen kann, dass es jungen Familien verwehrt wird, Eigentum zu erwerben, oder dass insbesondere auch ältere Hausbesitzer nicht mehr in der Lage sind, im Alter ihre Wohnung vielleicht barrierefrei umzubauen.
Genau in diesem Spannungsverhältnis bewegt sich diese Wohnimmobilienkreditrichtlinie und das entsprechende Umsetzungsgesetz. Die Landesregierung nimmt dieses Gesetz sehr ernst. Deshalb habe ich es auch vor zwei Wochen zum Thema der Justizministerkonferenz in Berlin gemacht. Auf dieser Konferenz sind wir uns einig gewesen, dass wir dieses Thema genau im Blick behalten werden.
Allerdings sind einige Annahmen, meine Damen und Herren, die dem Antrag der Opposition hier zugrunde gelegt werden, einfach nicht richtig. Das muss auch einmal so deutlich gesagt werden. So kommt es nach der gesetzlichen Regelung bei der Kreditwürdigkeitsprüfung – anders als im Antrag angenommen – nicht darauf an, dass ein Kreditnehmer einen Kredit innerhalb der statistischen Lebenserwartung wird zurückzahlen können. Die Geschäftspraxis einiger Banken, bei älteren Kreditnehmern zu verlangen, dass diese den Kredit innerhalb der noch verbleibenden restlichen statistischen Lebenserwartung zurückzahlen können, ist auf der Grundlage des Umsetzungsgesetzes schlicht nicht zu rechtfertigen, sehr geehrter Kollege Witzel.
Die aufgestellten Behauptungen, dass die Zahlen der Immobilienkreditvergaben aufgrund der Regelungen des Umsetzungsgesetzes zurückgegangen seien, konnten bislang auch nicht durch Zahlen belegt werden.
Banken und Verbraucherschutzverbänden in einem Dialog, zuletzt auch zeitgleich zur Einbringung des Gesetzesantrags im Bundesrat. Es hat die Bankenverbände bereits mehrfach um Zahlen sowie um Identifizierung der Regelungen im Umsetzungsgesetz gebeten, die den Banken womöglich Probleme bei der Kreditvergabe bereiten. Belastbare Zahlen und Aussagen – ganz konkret: Was stört euch denn als Bank oder Sparkasse an diesem Umsetzungsgesetz und wo seht ihr euch gehindert bei der Kreditvergabe? – sind bis heute von den Verbänden nicht übermittelt worden. Im Gegenteil, es sind teilweise sogar gestiegene Zahlen zu registrieren. Man kann sich langsam des Verdachts auch nicht mehr erwehren, dass das Umsetzungsgesetz als Sündenbock für unbequeme Kreditentscheidungen herhalten muss, die auch ohne dieses Gesetz so hätten getroffen werden müssen.
Herr Minister, einen Moment bitte. – Ich bitte die verehrten Kolleginnen und Kollegen um Aufmerksamkeit. Es ist schön, dass Sie alle da sind, aber ich finde, der Geräuschpegel sollte so sein, dass man dem Minister zuhören kann. – Bitte schön, Sie haben das Wort.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch sagen, dass wir auf der gerade schon von mir angesprochenen Justizministerkonferenz vom 17. November in Berlin die Sache sehr ausgiebig erörtert haben und auch die Frage gestellt haben, in welchen Fallgruppen denn dann möglicherweise ganz konkreter Nachbesserungsbedarf bei der Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie besteht. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz hat auf meinen Appell hin zugesagt, noch in dieser Legislaturperiode tätig werden zu wollen, wenn entsprechende Defizite und Handlungsbedarfe festgestellt werden können.
Aber dazu sind die Banken und die Sparkassen erst einmal in der Vorleistung, uns und dem Bundesminister mitzuteilen, wo es denn konkret hakt, dass sie Kredite nicht vergeben können. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Die antragstellende Fraktion der CDU hat direkte Abstimmung beantragt.
Wir kommen somit zur Abstimmung über den Inhalt des Antrages Drucksache 16/13526. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. –
Ich bitte um Ihre geschätzte Aufmerksamkeit. Wenn auch einseitig nicht so viele da sind, brauchen wir jetzt nicht lauter zu werden. Ich denke, wir sollten das jetzt vernünftig zu Ende bringen. – Dieser Antrag ist abgelehnt
mit den Stimmen von SPD und Grünen und der Fraktion der Piraten bei Enthaltung der FDP und des fraktionslosen Abgeordneten Schulz und bei Zustimmung natürlich der Fraktion der CDU.
Verehrte Kolleginnen und Kollegen, alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben sich zwischenzeitlich darauf verständigt, diesen Tagesordnungspunkt erst in den Plenarsitzungen vom 14. bis 16. Dezember 2016 zu behandeln. Ich sehe, hiergegen gibt es keinen Widerspruch. Dann verfahren wir so.
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Wir kommen somit zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/13527 an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Die abschließende Aussprache und Abstimmung soll nach Vorlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses erfolgen. Wer kann dem seine Zustimmung geben? – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.