Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/13634
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Angesichts dieser breiten Vertretung der Oppositionsfraktionen zu so später Stunde der Beratung dieses wichtigen Vierten Gesetzes zur Änderung des Polizeigesetzes geht entgegen Ihrer Behauptungen – aber hier ist ja auch keiner mehr von Ihnen, der das behaupten will – das polizeiliche Abendland nicht unter.
Da Ihnen Ihre Kritik an unserem Polizeigesetz ja so sehr am Herzen liegt und Sie in so großer Zahl hier sind, will ich es auch kurz machen. Was regeln wir nämlich in diesem Gesetz? – Genau zwei Punkte.
Erstens. Mit der Kennzeichnungspflicht erfassen wir 5 % der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten, die nun eine anonyme Nummer tragen, während 95 % der Polizei entweder ein Namensschild oder einen Dienstausweis zeigen. Mal ganz ehrlich: Warum ist denn das Weniger einer anonymen Kennzeichnung für Sie so viel schlimmer als das Zeigen eines Dienstausweises oder das Tragen eines Namensschildes? Diese Überhöhung durch Sie können wir nicht verstehen. Deshalb ist es der richtige Weg, unseren Koalitionsvertrag in Bezug auf die Kennzeichnungspflicht hier und heute endgültig umzusetzen.
Mit dem zweiten Punkt schaffen wir 200 Bodycams in Nordrhein-Westfalen an. Da ist ja eigentlich, wenn Sie mit mehreren anwesend sind, Ihre große Kritik, wir würden jetzt endlich das machen, was Sie schon längst gefordert hätten. Da will ich Ihnen deutlich sagen: Das ist nicht so. Denn in der Regelung, wie wir sie jetzt hier im Polizeigesetz haben, machen wir es
mit Tonaufnahme, mit Videobild, mit wissenschaftlicher Begleitung und – das ist der ganz große Unterschied zu Ihren bisherigen Forderungen – unter Ausnutzung der Bodycams auch in privaten Wohnräumen. Das war noch nie Ihre Forderung. Noch nie! Deshalb ist es richtig so, dass wir Ihre Forderungen abgelehnt haben. Wir glauben fest daran, dass uns das nicht nur von anderen Ländern unterscheidet,
Wir haben die Anhörung ernst genommen. Wir werden sehen, ob sich jemand dazu entscheidet, dagegen zu klagen. Das kann man gerne tun. Wir glauben, dass wir unter Berücksichtigung unseres Änderungsantrages nunmehr einen ordnungsgemäßen Schutz des Art. 13 bekommen.
Schade, dass dieser wichtige Gesetzentwurf zu so später Stunde in so geringer Begleitung diskutiert wird. Aber ich will deutlich sagen: Weil er so gut ist, können ja alle ganz schnell zustimmen. Dann können auch alle ganz schnell nach Hause. – Besten Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Stotko, wenn das Gesetz so gut wäre, würden zu dieser späten Stunde vielleicht auch noch mehr Leute zuhören.
Ich werde Ihnen das gleich erklären. Wenn Sie es so gut gemacht hätten, dann würden wir uns ja nicht auf diesen einen Punkt beziehen.
Nach dem Regierungswechsel 2010 hatten SPD und Grüne nichts Eiligeres zu tun, als das Landespersonalvertretungsgesetz zu ändern.
In einer Pressemitteilung der nordrhein-westfälischen SPD vom 14. Dezember – es ist gut, wenn Sie applaudieren, aber dann setzen Sie das auch um und schreiben es nicht nur einfach rein – heißt es – ich zitiere Sie –:
Nun gilt es, diejenigen einzubeziehen, die die Arbeit vor Ort machen: örtliche Personalräte, Kreisgruppenvorsitzende, Gewerkschafter, Kolleginnen und Kollegen. … Wir freuen uns auf den Dialog mit Ihnen, um gemeinsam NRW wieder zu dem zu machen, was es über viele Jahrzehnte war: Mitbestimmungsland Nr. 1.“
Das hört sich gut an. Aber von diesem Anspruch verabschieden Sie sich jetzt absolut. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Wahr ist: Ja, als regierungstragende Fraktionen haben Sie bereits 2012 in Ihrem Koalitionsvertrag die Einführung einer Kennzeichnungspflicht für die Polizei angekündigt.
Wahr ist aber auch: Diese Ankündigung hat postwendend zu massivem Ärger bei der Polizei geführt. Für die gewerkschaftliche Seite produzierten Sie mit der Forderung nach einer Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte, solange Polizisten im Dienst immer häufiger von Gewalttätern angegriffen werden, ein Zerrbild
Sie lehnen also die „Rheinische Post“ ab, Sie lehnen Rainer Wendt ab; okay. Sein Zitat zu dem Gesetz bleibt aber weiterhin richtig: „Das ist linker Blödsinn.“
Frau Beer, Sie können noch so viel reinschreien. Wer die Bürgermeister im Kreis Paderborn als irre bezeichnet, der braucht gar nichts mehr zu sagen, der hat sich heute Morgen schon selbst ins Aus geschossen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich darf doch bitten, dem Redner etwas mehr Aufmerksamkeit zu schenken. Dann sind wir auch zügiger durch. Ich bitte alle, sich etwas zu disziplinieren. – Herr Kollege.
Im letzten Jahr hat die Landesregierung ein Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes entworfen, das die Einführung einer entsprechenden Kennzeichnungspflicht vorsah. Dieser Gesetzentwurf ist Ende 2015, wie nicht anders zu erwarten war, sowohl im Hauptpersonalrat der Polizei als auch von der später einberufenen Einigungsstelle im Innenministerium abgelehnt worden. Damit war die erneute Einbringung des betreffenden Gesetzentwurfes durch die Landesregierung nicht mehr zulässig.
Daraufhin hat Rot-Grün kurzerhand den Absender des Gesetzentwurfs geändert. Aus dem Gesetzentwurf der Landesregierung wurde ein Gesetzentwurf von SPD und Grünen. Warum? Weil Gesetzesinitiativen der Fraktionen nicht vorab vom Hauptpersonalrat gebilligt werden müssen. So wurde dieser Gesetzentwurf anschließend in den Landtag eingebracht, und er soll heute in zweiter Lesung verabschiedet werden.
Vielleicht gefällt Ihnen dieser Landesvorsitzende einer Gewerkschaft besser. Der Landesvorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft, Erich Rettinghaus, hat dieses Vorgehen in der März-Ausgabe des „Polizeispiegels“ zu Recht scharf kritisiert. Darin erklärte Herr Rettinghaus – ich zitiere –:
„Nun will die Regierung, angetrieben von den Grünen, die durch das Vorhaben unbedingt ihre Klientel zufriedenstellen müssen, mit der Brechstange ran und missachtet die Entscheidung der Einigungsstelle, welche sich gemäß den Beteiligungsrechten des Landespersonalvertretungsgesetzes ablehnend positioniert hat. Das ist schon ein ganz schlechter Stil. Personalvertretungsrechte werden so mit Füßen getreten.“