Protokoll der Sitzung vom 09.11.2012

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank. – Damit hat sich das mit der Zwischenfrage erledigt. – Für die Landesregierung spricht Herr Minister Remmel.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Hegemann, so sehr ich Sie ja auch schätze, aber eben hatte ich bei Ihrer Rede doch schon den Eindruck, da flog einer übers Kuckucksnest. Mit solchen Irrungen, Wirrungen und Verdrehungen zu arbeiten, deutet darauf hin, dass Ihr eigentlicher Antragsgegenstand, den Sie heute beantragt haben, einfach verschwunden ist. Sie hätten ehrlicherweise heute sagen müssen: Der Antrag ist erledigt. Danke. Wir können frühzeitig nach Hause.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wenn man dann gar nichts mehr weiß, dann muss man über Datteln 4 reden. So war Ihre Rede aufgebaut. Ich kann es gerne noch einmal wiederholen.

(Zuruf von Lutz Lienenkämper [CDU])

Wenn wir über Datteln 4 sprechen, dann rate ich Ihnen auch: Gucken Sie nicht nur in die Urteile, die zu Datteln 4 ergangen sind! Gucken Sie auch in das Urteil zu Lünen! Dann wird nämlich klar, dass es hier nicht um politisches Wollen geht, sondern um rechtliches Können. Damit muss man sich auseinandersetzen. Das geht nicht mit einer solchen Wischiwaschigeschichte, wie Sie das eben hier versucht haben, sondern da muss man ins Detail gehen und muss sich mit den rechtlichen Fragen – und die sind höchst kompliziert – auseinandersetzen. Das hat aber mit der Frage der Versorgungssicherheit in diesem ganz konkreten Fall nur begrenzt etwas zu tun.

Ich möchte auch klarstellen, dass die Verantwortung für die Versorgung sowohl mit Fernwärme als auch mit entsprechendem Bahnstrom bei dem Unternehmen liegt. Dafür ist nicht die Landesregierung verantwortlich.

(Beifall von den PIRATEN)

Von Anfang an ist klar: Für die Verantwortung steht hier das Unternehmen.

Die Situation, wie wir sie heute haben, hätten wir schon vor gut einem Jahr haben können. Die Ent

scheidungen waren damals getroffen. Aber das Unternehmen war nicht bereit, den Rechtszustand zu akzeptieren, und hat eine entsprechende Revision beim Bundesverwaltungsgericht beantragt. Dadurch sind Dinge verzögert worden. Dadurch sind Gespräche nicht abgeschlossen worden. Dadurch ist auch nicht erkennbar geworden, was für eine entsprechende Duldung nötig ist, dass nämlich das Unternehmen in allen Bereichen deutlich unterstreicht, dass es alles tun will und muss, um die Duldung möglichst schnell zu beenden.

Jetzt ist die Situation so, dass das Unternehmen diese Anstrengungen in allen Bereichen deutlich erkennbar unternimmt. Insofern sind alle rechtlichen Voraussetzungen gegeben, um in beiden Fällen diese begrenzte Duldung auszusprechen.

Ich mache auch darauf aufmerksam – insofern hat das eine mit dem anderen wenig zu tun –, dass wir uns hier nicht im Recklinghausener Landrecht bewegen, sondern im Bundesimmissionsrecht. Das Bundesimmissionsrecht sah vor, dass 2006 die Eigentümer von Altanlagen sich erklären mussten, ob sie denn eine Nachrüstung vornehmen, um ab 2012 den Anforderungen des Bundesimmissionsschutzrechtes Genüge zu tun, oder ob sie die Genehmigung zurückgeben.

E.ON hat sich damals entschieden – ohne eine Genehmigung zu haben für Datteln 4 und ohne das überhaupt in einen Begründungszusammenhang gebracht zu haben –: Wir verzichten auf die Genehmigung von Datteln 1 bis 3 und Shamrock, weil wir nicht nachrüsten wollen.

Das ist die rechtliche Situation.

Die Landesregierung ist der Auffassung – bestätigt durch die Gerichte in Nordrhein-Westfalen –, dass, wenn man einmal eine Genehmigung zurückgegeben hat, man die nicht erneut bekommen kann, nach dem Motto „Wir haben uns vielleicht damals falsch entschieden“.

Das steht jetzt zur Prüfung beim Bundesverwaltungsgericht an. Am 15. November wird dort entschieden. Dann muss entsprechend gehandelt werden.

Für die Landesregierung aber ist klar, dass eine Versorgungslücke nicht entstehen kann und entstehen wird. Das ist jetzt zwischen der Bezirksregierung, der Landesregierung und dem Unternehmen geklärt. Deshalb gibt es die entsprechenden Veröffentlichungen, und deshalb meine ich, dass Ihre Antragslage überflüssig ist.

Ich möchte es an beiden Beispielen beschreiben: Die Errichtung eines Umrichters zur Versorgung mit Bahnstrom ist durch die Genehmigung der Bezirksregierung Arnsberg, einen solchen Umrichter dort im Außenbereich errichten zu können, vorbereitet. Das Unternehmen baut schon. Insofern ist auch der

Baufortschritt zu betrachten. Nach Lage aller Dinge wird das im Februar 2014 abgeschlossen sein.

Im Übrigen sind die Genehmigung und der Antrag auf Errichtung des Umrichters auch nicht mit Bezug auf eine spätere Nutzung von Datteln 4 gestellt worden. Auch das ist notwendig und rechtlich notwendig zur entsprechenden Begründung. Die Fernwärmeversorgung ist bis dahin ebenfalls sichergestellt und wird danach durch eine Innovation bzw. eine Erneuerung des Heizkessels und der Anlage gewährleistet.

Das Gleiche gilt für Shamrock. Hier ist die Wärmeversorgung ab Herbst 2013 durch eine entsprechende Neubauleitung der Firma STEAG gesichert. Bis dahin – bis zum Frühjahr 2013 – muss geduldet werden und werden wir dulden. Dann ist der Wärmebedarf in der Größenordnung – jedenfalls gutachterlich untermauert – nicht mehr nötig und wird über die Sommermonate auch nicht gebraucht.

Wir haben alle rechtlichen Vorkehrungen getroffen, und wir waren dauernd im Gespräch. Im Übrigen hätte es keiner Aktion der Deutschen Bahn bedurft. Ich hatte den Eindruck, dass Herr Grube sozusagen vorsorglich Politik macht, um auf mögliche Zugausfälle, die anders – durch das Wetter – begründet sind, hinzuweisen und sich dahinter zu verstecken. Wir haben alle Dinge vorbereitet und die rechtlichen Notwendigkeiten entsprechend mit dem Unternehmen und der Bezirksregierung geklärt, sodass Versorgungsengpässe – dafür haben wir die Verantwortung übernommen – nicht entstehen werden.

Es muss aber deutlich sein, dass alle Beteiligten – das gilt insbesondere für das Unternehmen – alle Anstrengungen dokumentieren müssen, um diesen Zustand der Duldung möglichst frühzeitig zu beenden. Zeitpunkte sind hier genannt. Bei Shamrock ist es das Frühjahr 2013, bei Datteln 1 bis 3 ist es der Februar 2014. Danach wird es eine neue Situation, jeweils durch das Unternehmen geschaffen, geben. – Herzlichen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Ich teile nachrichtlich mit, dass die Landesregierung ihre Redezeit um 1 Minute und 40 Sekunden überzogen hat. Ich frage die Fraktionen, ob sie von dieser Redezeit noch einmal Gebrauch machen möchten. – Das ist offensichtlich nicht der Fall.

Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.

Wir kommen zur Abstimmung. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrages Drucksache 16/1046 einschließlich des Entschließungsantrages Drucksache 16/1376 an den Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk – federführend – und an den Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz sowie an den Ausschuss für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll im federführenden Ausschuss in öffentlicher Sitzung erfolgen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung einstimmig vorgenommen worden.

Verehrte Kolleginnen und Kollegen, damit sind wir am Ende der heutigen Sitzung.

Die nächste Sitzung findet statt am Mittwoch, den 28. November, 10 Uhr.

Ich wünsche Ihnen ein schönes Wochenende.

Die Sitzung ist geschlossen.