Protokoll der Sitzung vom 25.01.2017

Unterschiedliche Interpretationen über die Adressaten unseres Berichtes durchzogen die gesamte Arbeit. Sollte es nur an das Land gerichtete Empfehlungen oder auch solche an die Bundesebene geben? Bei der Erstellung der Handlungsempfehlungen war klar, dass manche Veränderungen nur durch bundesgesetzliches Handeln in Gang gesetzt werden können. Zu den dann erstellten Empfehlungen an die Bundesebene haben sich die CDU-Fraktion und der Sachverständige der FDP-Fraktion, Herr Prof. Bonin, einer Bewertung enthalten. Dies ist natürlich auch im Bericht so dokumentiert.

Zum ersten Kapitel möchte ich noch zwei Punkte unserer Arbeit herausgreifen:

Die Kommission stellt fest, dass unterschiedliche Familienformen steuer-, sozial- und zivilrechtlich unterschiedlich behandelt werden, obwohl ihre Angehörigen als Familie leben und füreinander ebenso Verantwortung, Fürsorge und vieles mehr erbringen. Hier kann durch rechtliche Änderungen mehr Gleichstellung und damit ein Nachteilsausgleich erreicht werden. Beispielsweise entscheidet immer noch der Familienstand der Erwachsenen, die gemeinsam für Kinder Verantwortung übernehmen, darüber, ob sie

dadurch steuerliche Entlastung erfahren, und nicht die Tatsache, dass sie sich um Kinder kümmern.

Ich möchte ein weiteres Beispiel anführen: Nur leibliche erwerbstätige Eltern können die sogenannten Kinderkrankentage in Anspruch nehmen. Nicht verheiratete Patchwork-Mütter oder -Väter – dieser Begriff hat sich aus unserer Sicht gegenüber dem Begriff der Stiefeltern inzwischen durchgesetzt – kümmern sich ebenso um das erkrankte Kind, haben aber nicht die Möglichkeit der Arbeitsfreistellung.

Die Kommission ist darüber einig, dass es neben den Einflussfaktoren „soziale Lage der Familie“ und „Familienform“ ein weiteres Element geben kann, das die Familiensituation maßgeblich beeinflusst: erhöhter Sorgebedarf. Er besteht beispielsweise bei Alleinerziehenden, Mehrkindfamilien und Familien mit behinderten Familienmitgliedern. Er äußert sich vielfältig sowohl in größeren finanziellen Anforderungen als auch in größerem organisatorischem und zeitlichem Aufwand, der für einen gelingenden Familienalltag erbracht werden muss. Die Kommission hat dazu eine Reihe von Empfehlungen ausgesprochen, ganz überwiegend einhellig.

Ein weiterer Abschnitt lautet: Milieu- und sozialraumspezifische Vor- und Nachteile ausgleichen. Hier befassten wir uns mit dem direkten Lebensumfeld von Familien, dem Sozialraum und den in NordrheinWestfalen ganz unterschiedlichen Kommunen – unterschiedlich, was Größe, Ressourcen, Umgang mit demografischen Veränderungen, Segregationserscheinungen und anderes angeht. Dies betrifft nicht nur die Unterschiede zwischen Stadt und ländlichen Kommunen. Die Kommission vergab dazu einen Gutachtenauftrag an das Institut Arbeit und Qualifikation.

Wir konnten feststellen, dass sich die genannten Unterschiede natürlich auf die Möglichkeiten der Kommunen auswirken, Familiengerechtigkeit als Anspruch oder sogar Leitlinie für kommunales Handeln zu betrachten und demzufolge mehr oder weniger familiengerecht zu agieren. Unter Familiengerechtigkeit auf kommunaler Ebene verstehen wir die Schaffung von – jeweils in für Familien passender Quantität und Qualität – Wohnraum, Betreuungs-, Bildungs- und Beratungsangeboten, Freizeit- und Mobilitätsmöglichkeiten, Quartiers- und Nachbarschaftsstärkung sowie das Ausschöpfen der auf kommunaler und sozialräumlicher Ebene vorhandenen Möglichkeiten, Familien- und Erwerbsarbeit in Einklang zu bringen.

Die Untersuchungen der Kommission bestätigten einmal mehr, dass es für lokale Familienpolitik überhaupt keinen Sinn macht, sich am aus welchen Werten auch immer errechneten kommunalen Durchschnitt zu orientieren. Handlungsleitend – auch darin ist sich die Kommission einig – müssen die Ergebnisse kleinräumiger Betrachtungen sein.

Wir richten hier eine Reihe von Empfehlungen an die Kommunen, nicht ohne auch die Möglichkeiten zu benennen – und ihre Umsetzung zu empfehlen –, die das Land beispielsweise bei der Wohnraumförderung, der Quartiersentwicklung, der Weiterentwicklung von Partizipationsmodellen und anderen quartiersstärkenden Maßnahmen hat.

Keine Einigkeit herrschte hingegen bei der Empfehlung, mit der Umsetzung familienunterstützender Infrastrukturmaßnahmen jeweils dort zu beginnen, wo die soziale Situation am schlechtesten ist.

Ein weiteres Kapitel heißt „Zeit für Familie: Herausforderung moderner Familienpolitik“. Die Kommission vergab zu dieser Fragestellung einen Gutachtenauftrag an Herrn Prof. Dr. Mückenberger zu „Familialer Zeitpolitik“. Wir befassten uns auch hier mit dem viel zitierten Spagat – so nenne ich es einmal –, den erwerbstätige Mütter und Väter täglich vollziehen müssen.

In dieser Frage besteht die größte Differenz zwischen den Wünschen von Müttern und Vätern und der gelebten Realität. Zeit für Familie, für gelingenden Familienalltag bedeutet gemeinsame Zeit für Rituale, für Unterstützungsleistungen, für das schlichte Erleben familiärer Beziehungen. Sie bedeutet aber auch Zeit für einen großen Teil der Leistungen, die ich eingangs erwähnte, von denen die gesamte Gesellschaft profitiert: Betreuungs- und Bildungsleistungen in der Familie, Pflegeleistungen, Erziehungs- und Sozialisationsarbeit.

Zugleich aber erleben Väter und Mütter in der Regel, dass sie in ihrer Erwerbsarbeit nur als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer betrachtet werden, ohne Rücksicht auf ihre familiären Rollen, Zusammenhänge und Verpflichtungen. „In der Regel“ heißt, dass es inzwischen durchaus eine Reihe von familienbewussten Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern gibt, sie aber bei Weitem nicht die Mehrheit stellen. Eine der vier öffentlichen Anhörungen, die die Kommission durchführte, diente der Untersuchung dieser Frage. Die Kommission ist sich darüber einig, dass die Arbeitswelt familiengerechter werden muss und nicht die Familie arbeitsweltgerechter.

(Beifall von allen Fraktionen)

Meine Damen und Herren, wir befassten uns mit der Ausgestaltung haushaltsnaher Dienstleistungen, mit den Anforderungen an Mobilität von Müttern, Vätern, Kindern und Jugendlichen – diese unterscheidet sich nämlich sehr stark – sowie mit den Möglichkeiten, vor allem auf kommunaler Ebene zeitpolitisches Handeln für Familien umzusetzen.

Die Handlungsempfehlungen für diesen Themenkomplex an die Kommunen betreffen zum Beispiel, möchte man meinen, recht einfach umzusetzende Veränderungen von Öffnungszeiten familienrelevanter Einrichtungen. Es gibt aber auch Empfehlungen

an das Land, zum Beispiel den flächendeckenden Ausbau von haushaltsnahen Dienstleistungen zu prüfen. Das geht bis hin zu einer Reihe von an die Tarifpartner, öffentlichen und privaten Arbeitgeber gerichteten Empfehlungen zur stärkeren Berücksichtigung familiärer Belange der Beschäftigten. Ich möchte betonen: Das Land als Arbeitgeber bedenken wir bei diesen Empfehlungen auch ganz ausdrücklich.

Ein weiteres Kapitel lautet „Teilhabechancen und Handlungsoptionen von Vätern und Müttern erweitern, Fürsorge- und Erwerbsarbeit gleichberechtigt balancieren, um Wahlfreiheit zu realisieren“. Wir untersuchten in diesem Abschnitt die bereits hinlänglich bekannten Schwierigkeiten von Müttern und Vätern, ihre Teilhabe an allen gesellschaftlichen Bereichen zu sichern, dies in partnerschaftlicher Aufteilung und nach möglichst freier Entscheidung zu vollziehen.

Die Kommission sieht die Politik in der Pflicht, die Wahlmöglichkeiten für Familien zu erweitern und ihnen dadurch mehr Entscheidungsfreiheit zu geben. Wir untersuchten mehrere Arbeitszeitmodelle, die geeignet sind, die gewünschte Balance zu verbessern, und befassten uns mit verschiedensten Einrichtungen der familienunterstützenden und -beratenden Systeme, die zum Beispiel für eine Stärkung elterlicher Kompetenz und damit auch für ein Mehr an Teilhabe sorgen. Entsprechend beziehen sich die Handlungsempfehlungen auch auf diese Bereiche.

Wurde damit die Perspektive von Müttern und Vätern in Familien eingenommen, so befassten wir uns im nächsten Kapitel mit den Entwicklungschancen und Teilhabemöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen. Wir betrachteten sie in ihren Familien, aber auch in ihrem von zahlreichen Faktoren geprägten Lebensumfeld. Die Kommission thematisierte den unmittelbaren Zusammenhang der materiellen, gesundheitlichen, emotionalen, kulturellen und anderen Ressourcen von Familien mit dem gelingenden Aufwachsen von Kindern und war darüber einig, dass die Lage im Sozialraum, in dem Kinder aufwachsen, von zentraler Bedeutung für das Gelingen oder Erschweren dieses Prozesses ist.

Familie trägt nicht allein die Verantwortung für das Aufwachsen der Kinder. Dies ist ebenso öffentliche Verantwortung. Und sie darf nicht erst dann wahrgenommen werden, wenn sich Probleme manifestieren, sondern sollte – so ist auch die Auffassung der Kommission – präventiv auf- und ausgebaut werden.

(Vereinzelt Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, während der Arbeit unserer Kommission kam die erste Phase des Projekts der Landesregierung „Kein Kind zurücklassen!“ zum Abschluss. Wir informierten uns natürlich über die aktuellen Erkenntnisse durch Vorträge und anderes in

unseren Sitzungen, ebenso war der aktuelle Familienbericht NRW Gegenstand unserer Beratungen, und aus beiden Dokumentationen sind Erkenntnisse in unseren Bericht eingegangen.

Der letzte Abschnitt unseres Berichts widmet sich ausführlich der Frage der Wirksamkeit von Familienförderung und der dafür erforderlichen Datenlage, der erforderlichen Zusammenarbeit unterschiedlichster Akteure, der erforderlichen Festlegung familienpolitischer Ziele und der Überprüfung ihrer Erreichung. Daraus folgt eine Reihe von Handlungsempfehlungen zum Beispiel zur Verbesserung sowohl der Datenerhebung als auch der kommunalen Praxis familienfreundlichen Handelns.

Meine Hoffnung ist – und ich denke, da spreche ich für die gesamte Kommission –, dass unser Bericht Impulse setzt nicht nur für Diskussionen, sondern auch für Entscheidungen, und zwar hier im Landtag, aber auch in den Kommunen und in den Köpfen und hoffentlich auch Herzen mancher, die Verantwortung für gelingendes Familienleben tragen und mithelfen können, Familien wieder mehr in den Mittelpunkt zu rücken.

Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir zum Schluss, meinen Dank an alle zu richten, die in den vergangenen zwei Jahren diese zeitaufwendige Arbeit mitgestaltet und auf vielfältige Art unterstützt haben. Ich nenne die Abgeordneten aller Fraktionen, darunter die stellvertretende Vorsitzende Frau Dr. Bunse, die Obleute Wolfgang Jörg, Walter Kern, Jutta Velte, Ralph Bombis und Dr. Björn Kerbein sowie Daniel Düngel. Mein Dank gilt den Sachverständigen Herrn Prof. Dr. Klaus Peter Strohmeier, Herrn Dr. Stefan Nacke, Frau Prof. Dr. Uta Meier-Gräwe, Herrn Prof. Dr. Holger Bonin und Herrn Prof. Dr. Holger Ziegler, von denen ich heute einige auf der Zuschauertribüne begrüßen darf. – Herzlichen Dank. Schön, dass Sie hier sein können.

(Beifall von allen Fraktionen)

Ohne den großen Einsatz der Referentinnen und Referenten aller Fraktionen, denen ich ganz herzlich danken möchte, wäre unser Bericht ebenso wenig gelungen wie ohne die wertvolle und zuverlässige Arbeit des Kommissionssekretariates, auf das besonders ich mich zwei Jahre lang stützen durfte. Ich danke ausdrücklich Frau Kobsch und Herrn Symalla, Herrn Dr. Hartmann, Herrn Dr. Sandhaus und allen weiteren zuständigen Mitarbeitenden der Landtagsverwaltung ganz persönlich und herzlich. – Ihnen allen danke ich für Ihre Aufmerksamkeit. Vielen Dank.

(Beifall von allen Fraktionen)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hack. Auch ich möchte mich bei Ihnen

als Vorsitzende dieser wichtigen Enquetekommission für Ihre Arbeit in den vergangenen Jahren bedanken. – Herzlichen Dank.

(Allgemeiner Beifall)

Vielen Dank, Herr Präsident. Danke schön.

Wir kommen jetzt zur Aussprache, und ich erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Jörg das Wort.

Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich bin 1963 geboren – auch wenn ich älter aussehe – und in einem Arbeiterviertel in Hagen groß geworden. Als Kinder haben wir die Mama zu Hause gehabt, der Papa ging arbeiten. Wir hatten ein großes Stahlwerk in der Nachbarschaft, in dem 15.000 Menschen gearbeitet haben. Alle Kinder haben im gleichen Rhythmus gelebt. Morgens ging man in die Schule, nachmittags hat man mehr oder weniger auf sich selbst oder auf die Freunde aufgepasst. Um 18 Uhr musste man zu Hause sein. Das Leben war geregelt.

Wir hatten drei Programme. Wir konnten uns „Daktari“, „Bonanza“ oder, wenn es unheimlich wurde, „Belphégor“ anschauen. Wir hatten einen ähnlichen Rhythmus. Unsere Eltern hatten auch einen ähnlichen Rhythmus und einen Korridor von Problemen, der nicht sehr groß war.

Das hat sich gewaltig geändert. In den letzten 20, 30 Jahren hat sich die Situation von Familien derart verändert, dass heute kaum noch eine Familie lebt und arbeitet wie die nächste. Insofern war es richtig und gut von der SPD-Fraktion, die Einsetzung dieser Enquetekommission zu beantragen. Wir haben zwei Jahre geforscht, um genau diese Erkenntnislage, die uns alle schon im Unterbewusstsein begleitet hat, zu dokumentieren: Keine Familie lebt genau wie die andere. Da reicht nicht mehr nur eine Antwort auf die Frage nach der zukünftigen Familienpolitik, sondern wir brauchen tausend Antworten. Wir haben in der Enquetekommission entsprechend viele Fragen gestellt.

Gemeinsam mit allen Fraktionen haben wir uns drei Punkte als Überschriften gegeben, wonach wir dann vorgegangen sind. Erstens. Wie können wir Familien weiter entlasten? Der Druck auf die Familien ist nämlich erheblich gestiegen. Zweitens. Wie können wir Familien weiter unterstützen? Die Situationen rund um Erziehung und die Familie sind auch nicht einfacher geworden. Drittens. Wie können wir dazu beitragen, dass wir mit unseren Maßnahmen eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreichen?

Diese Fragen haben uns geleitet. Wir haben festgestellt, dass es immer noch eine große strukturelle Rücksichtslosigkeit gegenüber Familien gibt. Ich will mal einige Beispiele nennen, an denen wir das identifiziert haben:

Eltern geben ein Vermögen für die Bildung ihrer Kinder aus; im Verlauf der Jahre werden Hunderttausende Euros investiert. Wir alle kennen das Problem mit hohen Kitagebühren. Der Nachhilfemarkt setzt bundesweit – das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen – über 4 Milliarden € um. Zwischendurch hatten wir es auch mit hohen Studiengebühren zu tun; Eltern investieren da ein Vermögen.

Wenn dann der erwünschte Bildungserfolg eintritt, wenn aus den Schülern – auch heute sind wieder einige Schülerinnen und Schüler zu Besuch – gut ausgebildete Fachkräfte werden – Krankenschwestern, Polizisten, Ingenieure oder Mitarbeiter der Stadtverwaltung –, dann hat die gesamte Gesellschaft etwas von der Ausbildung dieser Kinder. Alle Mitglieder der Gesellschaft setzen auf die Ausbildung der Kinder; ob die Kinderlosen, die Rentner, die Unternehmer, die Gewerkschaften – wir alle haben etwas von der Ausbildung dieser Kinder. Deshalb sagen wir: Wir müssen die Familien entlasten, Bildung muss steuerfinanziert und nicht gebührenfinanziert sein!

(Beifall von der SPD)

Es würde eine erhebliche Entlastung für die Familien bedeuten, wenn sie nicht mehr jeden Monat zum Teil mehrere Hundert Euro gerade an Kitagebühren auf den Tisch legen müssten.

Das hat auch nichts – um das noch einmal deutlich zu sagen – mit dem Einkommensniveau zu tun. Jeder, der 5.000 € netto verdient, hat ein gutes Einkommen. Wenn man jedoch 5.000 € netto verdient und drei Kinder hat, dann zahlt man schnell 1.000 € oder mehr an Kitagebühren, und dann bleibt nicht mehr so viel vom Netto. Demjenigen, der keine Kinder hat, verbleibt wesentlich mehr Geld; aber die Kinder desjenigen, dessen Nettoeinkommen durch die Ausgaben für die Kinder schrumpft, zahlen hinterher die Renten auch für den Kinderlosen. Das ist eine zum Himmel schreiende Ungerechtigkeit.

(Beifall von der SPD – Jochen Ott [SPD]: So ist das!)

Da müssen wir innerhalb der Gesellschaft für mehr Gerechtigkeit sorgen, unabhängig vom Einkommen der Eltern.

Wir haben strukturelle Rücksichtlosigkeit auch im Zusammenhang mit Stadtverwaltungen und mit Ämtern erlebt. Da gibt es Öffnungszeiten, die nicht familienfreundlich sind. Familien werden mit ihren Problemen in den Ämtern von einer Ecke zur anderen geschickt. Um für das Kind bestimmt Dinge auf den Weg zu bringen, müssen zig Amtsgänge erledigt werden.

Wir konnten in diesem Bereich allerdings auch gute Beispiele verzeichnen. Manche Kommunen haben Familienbüros eingerichtet. Dadurch wird den Familien die Chance eröffnet, dass sie mit ihren Problemen nur eine einzige Stelle der Stadtverwaltung anlaufen müssen. Sie bekommen dann von dieser Stelle Hilfe und müssen nicht mehr von Hinz zu Kunz geschickt werden. Solche Entwicklungen begrüßen wir natürlich ausdrücklich.

Wir haben aber auch eine strukturelle Rücksichtslosigkeit in der Arbeitswelt festgestellt. Es gibt immer noch zu viele befristete Verträge, auf deren Grundlage man keine Familie gründen kann. Das ist dann unendlich schwierig, weil man nie über ein Jahr hinaus planen kann. Wir haben zur Kenntnis genommen, dass Schichtbetriebe wenig Rücksicht auf junge Mütter, auf junge Familien nehmen. Unternehmen können und müssen sich in diesem Bereich noch erheblich bewegen.