Protokoll der Sitzung vom 15.02.2017

Wenn Sie, Frau Schulze Föcking, einmal hingeguckt hätten, welche Veränderungen wir mittlerweile eingebaut haben, dann hätten Sie gesehen, dass wir den Betrieben doch längst an den Stellen entgegenkommen, wo es notwendig ist. Sie reden über Dinge, die längst abgearbeitet worden sind.

(Beifall von den GRÜNEN)

Bei dem Punkt, der besonders kritisch war, nämlich dann, wenn eine Kontrolle nicht so gut verläuft, schnell eine Nachkontrolle zu bekommen, haben wir erklärt: Diesen Wunsch werden wir erfüllen.

Tun Sie nicht immer so, als wären Sie die Einzigen, die im Mittelstand bzw. im Handwerk unterwegs wären. Liebe Kollegin, das mache ich genauso.

(Zurufe von der CDU)

Ich war mit der Kollegin Frau Dr. Beisheim bei den Handwerkern. Wir haben das Gespräch mit den Innungsmeistern geführt. Dabei haben wir zugesagt – und das halten wir auch ein –, in den nächsten drei Jahren genau zu gucken: Ist das machbar für die Handwerksbetriebe? Wo müssen wir vielleicht noch nachsteuern? Das alles werden wir machen.

Wenn man aber wie Sie diese grundsätzlich gute Idee, in Nordrhein-Westfalen mehr Verbraucherschutz durchzusetzen, schon grundsätzlich ablehnt, dann liegt man vollkommen falsch. – Vielen Dank.

(Beifall von den GRÜNEN und der SPD)

Herr Kollege Rüße, vielen Dank. Ich konnte Ihnen nicht mehr die Frage stellen, ob Sie noch eine Zwischenfrage von Herrn Kollegen Höne mitnehmen wollen.

Ja, natürlich.

Gut, dann machen wir das noch. Herr Kollege, bitte.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege Rüße, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. Sie haben gerade die Übergangszeit angesprochen und erklärt, dass Sie die Auswirkungen noch einmal überprüfen wollen. Dazu stellt sich mir die Frage: Welche Erkenntnisse – wenn überhaupt – haben Sie denn in den letzten drei Jahren aus dem Pilotprojekt in Bielefeld und Duisburg gezogen?

Aus dem Pilotprojekt haben wir vor allem die Erkenntnis gezogen, dass die Verbraucher dieses Instrument sehr wohl nutzen. Das haben Sie von vornherein in Zweifel gezogen. Es gab 400.000 Abrufe. Die Menschen wollen wissen: Wie arbeitet die Gastronomie? Ist eine Dönerbude zuverlässig oder nicht? Kann ich zu diesem oder jenem Italiener gehen? Das ist das Allererste.

Wenn wir das jetzt flächendeckend in NordrheinWestfalen einführen, müssen wir uns das Ganze im Hinblick auf die Fragen, die Sie aufgeworfen haben – zum Beispiel beim Thema „Reinigung von Kitteln“ usw. – noch einmal genau anschauen. Der Hinweis des Ministers ist jedenfalls richtig, nämlich dass die Grundlage zunächst mal Bundesrecht ist. Da muss man also auch noch einmal nachbessern; das ist dann auch notwendig.

Wenn Sie schon Kritik üben, dann sollten Sie das auch an der richtigen Stelle tun, Herr Höne.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nunmehr endgültig nicht vor. Ich schließe die Aussprache.

Wir kommen zur Abstimmung, und zwar stimmen wir ab erstens über den Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/12857 (Neudruck). Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in Drucksache 16/14182 (Neudruck), den Gesetzentwurf Drucksache 16/12857 (Neudruck) in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wir kommen daher zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung Drucksache 16/14182 (Neudruck), nicht über den Gesetzentwurf selbst.

Die CDU-Fraktion hat gemäß § 44 unserer Geschäftsordnung eine namentliche Abstimmung beantragt. Nach Abs. 2 dieses Paragrafen erfolgt die namentliche Abstimmung durch Aufruf der Namen der

Abgeordneten. Bekanntlich haben die Abstimmenden bei Namensaufruf mit Ja oder Nein zu antworten oder zu erklären, dass sie sich der Stimme enthalten.

Bevor wir in die Abstimmung einsteigen, darf ich alle Kolleginnen und Kollegen bitte, ihr Votum möglichst klar und deutlich abzugeben, damit die Schriftführer das auch zweifelsfrei notieren können. Die anderen darf ich bitten, darauf zu achten, dass sie während der namentlichen Abstimmung den Geräuschpegel im Plenum doch möglichst gering halten.

Dann darf ich die Schriftführer bitten, mit dem Namensaufruf der Abgeordneten zu beginnen.

(Der Namensaufruf erfolgt. [Abstimmungsliste siehe Anlage 1])

Gibt es weitere Kolleginnen und Kollegen, deren Votum wir noch nicht haben notieren können? – Das ist offenbar nicht der Fall.

Damit schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführer, die Auszählung vorzunehmen.

Ich weise darauf hin, dass wir gleich noch zwei weitere Abstimmungen haben, und verbinde dies mit der herzlichen Bitte, jetzt nicht sofort aus dem Plenarsaal zu stürmen. Wir werden diese Abstimmungen direkt im Anschluss an die namentliche Abstimmung vornehmen.

(Die Auszählung erfolgt.)

Meine Kolleginnen und Kollegen, ich darf Ihnen das Ergebnis der namentlichen Abstimmung bekanntgeben. Ihre Stimme abgegeben haben 218 Abgeordnete. Mit Ja haben votiert 133 Abgeordnetenkollegen, mit Nein stimmten 84 Kollegen. Ein Abgeordneter hat sich der Stimme enthalten. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache

16/12857 (Neudruck) in der Fassung der Beschlüsse des Ausschusses in zweiter Lesung angenommen und verabschiedet worden ist.

(Beifall von Norwich Rüße [GRÜNE])

Ich lasse zweitens abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/14190. Wer ist für den Entschließungsantrag der Koalitionsfraktionen? – SPD, Bündnis 90/Die Grünen, die Piratenfraktion sowie der fraktionslose Abgeordnetenkollege Stüttgen. Wer stimmt dagegen? – CDU, FDP sowie der fraktionslose Kollege Schulz. Gibt es Enthaltungen? – Es gibt keine Enthaltungen. Damit stelle ich fest, dass der Entschließungsantrag Drucksache 16/14190 angenommen ist.

Ich lasse drittens abstimmen über den Entschließungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/14233 (Neudruck). Wer ist für dem Entschließungsantrag von CDU und FDP? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP sowie der

fraktionslose Kollege Schulz. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen, die Piratenfraktion sowie der fraktionslose Kollege Stüttgen. Gibt es Enthaltungen? – Das ist wiederum nicht der Fall. Damit ist der Entschließungsantrag Drucksache 16/14233 abgelehnt.

Ich schließe die Beratungen und Abstimmungen zu Tagesordnungspunkt 3 und rufe auf:

4 Stärkung und Aufwertung der Pflege durch

mehr Selbstverwaltung – Nordrhein-Westfalen braucht eine Pflegekammer

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/11224

Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/14183

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/14191

Ich darf darauf hinweisen, dass der Antrag der CDUFraktion gem. § 82 Abs. 2 Buchstabe b) unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales überwiesen worden ist mit der Maßgabe, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgen soll.

Nach diesen Hinweisen darf ich die Aussprache eröffnen und erteile als erster Rednerin für die SPDFraktion Frau Kollegin Lück das Wort. Bitte schön, Frau Kollegin.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Stärkung der Pflege in Nordrhein-Westfalen ist auch hier bei uns im Landtag Nordrhein-Westfalen immer wieder ein Thema. Wir lassen da nicht locker.

Es ist unbestritten: Für eine gute Versorgung von pflegebedürftigen Menschen sind die Pflegenden unverzichtbar. Zufriedenheit im Beruf, gesellschaftliche Anerkennung sowie Aufstiegs- und Entwicklungsmöglichkeiten sind wichtige Voraussetzungen, wenn wir mehr Frauen und Männer für den Pflegeberuf gewinnen und dauerhaft binden wollen.

Um die Arbeits- und Beschäftigungssituation in der Pflege entscheidend zu verbessern und hierüber letztendlich auch die Attraktivität des Berufes in der Pflege deutlich zu steigern, bedarf es weiterer, vielfältiger Aktivitäten und Maßnahmen, um insbeson

dere mehr junge Menschen für diesen Beruf zu begeistern. Die Arbeit am Menschen, am Krankenbett und im Alltagsleben der Menschen mit Pflegebedarf ist meistens mit körperlicher und seelischer

Schwerstarbeit verbunden, oft zudem unter ungünstigen Arbeitsbedingungen. Von der unzureichenden Bezahlung wissen wir auch alle.

In Nordrhein-Westfalen haben wir als erstes Bundesland strukturelle Mindeststandards für die Fachpflege in dem neuen Krankenhausbedarfsplan festgelegt und im Bund darauf hingewirkt, dass endlich alltagstaugliche und angemessene Personalbemessungsinstrumente in der Pflege ermittelt und eingeführt werden sollen. Ausreichend Pflegepersonal, flexiblere und familienfreundlichere Arbeitszeiten, mehr Zeit für Patientinnen und Patienten und eine bessere Bezahlung der Beschäftigten sind notwendig, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege deutlich zu verbessern.

In der aktuellen Pflegepolitik in NRW steht die Situation der beruflich Pflegenden bereits heute im Blickpunkt vieler landespolitischer Maßnahmen. Nehmen wir alleine die Ausbildungsumlage in der Altenpflege, die zu einer deutlichen Ausweitung der Ausbildungsplätze in der Altenpflege geführt hat.

Seit mehr als zehn Jahren beschäftigen wir uns hier im Landtag auch damit, wie die Interessenvertretung der Pflege in alle relevanten gesundheitspolitischen Entscheidungsprozesse mit einbezogen werden kann. Für eine zeitgemäße Weiterentwicklung der Pflege ist es auch wichtig, dass sich diese Berufsgruppe im Gesundheitswesen eigenständig – neben ärztlicher und therapeutischer Versorgung – versteht. Dies ist eine Voraussetzung für eine Modernisierung und Aufwertung der Pflege und somit auch für die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe.

Diskutiert haben wir im Zusammenhang mit der Stärkung der Pflege auch immer – bereits ab der 14. Wahlperiode – die Einführung einer Pflegekammer. Vor dem Hintergrund der aktuellen Entwicklung in den anderen Bundesländern, die auf dem Weg sind, eine Pflegekammer zu installieren, haben wir den Diskussionsprozess wieder aufgenommen. Die letzte Expertenanhörung im Ausschuss am 26. Oktober letzten Jahres hat es deutlich gemacht: Die Einrichtung einer Pflegekammer in NRW ist sehr umstritten.

Die Gründe dafür sind offensichtlich. Es gibt unterschiedliche Auffassungen, wofür eine Pflegekammer genau zuständig ist. Wie sehen das Aufgabenprofil, die Organisation, die Struktur und die Finanzierung aus? Welche Berufsgruppen werden einbezogen? Wie gestaltet sich die finanzielle Beteiligung der Mitglieder?