Protokoll der Sitzung vom 15.02.2017

„Die Stärke, die ich habe oder hatte, die vielleicht andere nicht haben, im In- und Ausland ist, dass ich mit Partnern Termine und Gespräche koordinieren konnte, die mit anderen Verbindungen sehr lange gedauert oder vielleicht überhaupt nicht funktioniert hätten.“

Dann schränkte jedoch der Zeuge im nächsten Satz – ich zitiere weiter – ein:

„In diesem Fall war das natürlich ein bisschen anders. Meine Kontakte in NRW sind zu diesem Zeitpunkt auch nicht so berauschend gewesen.“

Weiterhin, liebe Kolleginnen und Kollegen, erinnere ich mich aber an viele Befragungen mit noch aktiven, aber auch ehemaligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BLB, die darauf hinwiesen, dass jetzt – und

damit zum Zeitpunkt ihrer jeweiligen Befragung – beim BLB anders gearbeitet werde als zu den Zeiten, die der Ausschuss untersuchte.

Dazu, dass beim BLB anders und damit nachvollziehbar gearbeitet wurde und wird, führte insbesondere die Entlassung des Geschäftsführers Tiggemann im Jahr 2010 und der Runderlass des Finanzministers Walter-Borjans aus dem Jahre 2012, in dem grundlegende Arbeitsanweisungen für die Geschäftsführung geregelt wurden. Jeder Investitionsentscheidung ist seitdem eine Wirtschaftlichkeitsuntersuchung und eine Risikoanalyse zugrunde zu legen. Weiterhin sind Handlungs- und Verfahrensalternativen aufzuzeigen.

Darüber hinaus werden jetzt weitreichende Vorgaben zu den inhaltlichen Anforderungen an Verwaltungsratsvorlagen gemacht. Ausdrücklich sind nunmehr alle Entscheidungen und Prozesse nachvollziehbar zu dokumentieren. Der Erwerb von sogenannten Vorratsgrundstücken ist besonders zu begründen, und die Einbindung des Beauftragten für den Haushalt und des Justiziariats ist sicherzustellen. Hier zeigte und zeigt sich für uns Ausschussmitglieder, dass Anstrengungen unternommen wurden, um eine saubere und transparente Beteiligung aller an Entscheidungen sicherzustellen.

Lassen Sie mich aber auch, liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Ende meiner Ausführungen noch auf das Urteil des Landgerichts Düsseldorf vom Montag dieser Woche gegen den ehemaligen Geschäftsführer des BLB Bezug nehmen. Nach Vorlage unserer Untersuchungsergebnisse, nach welchen wir wie folgt resümierten – und ich zitiere auch hier aus den Feststellungen –: „Die festgestellten Missstände lassen sich vornehmlich auf die Person des auch allein handlungsbevollmächtigten Sprechers der Ge

schäftsführung zurückführen“, fragte sich bestimmt der eine oder andere auch im öffentlichen Bereich, ob dies denn wirklich als Hauptantwort des Ausschusses gewertet werden könne.

Ich bin der Ansicht, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass unsere Annahme durch das Urteil des Landgerichts Düsseldorf klar bestätigt worden ist. Es war eben so, dass Kontrollmechanismen zu dem damaligen Zeitpunkt nicht gegriffen haben. Umso wichtiger ist jedoch, dass diese von mir genannten positiven Eingriffe in den Geschäftsbetrieb durch konkretes Handeln und Erlasslagen schon längere Zeit Wirkung im BLB zeigen.

Auch ich möchte, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine Rede beenden mit Dankensworten an die Kolleginnen und Kollegen im Untersuchungsausschuss selbst, an die Referentinnen und Referenten der Fraktionen, an die Vorsitzenden und deren Mitarbeiter sowie an die Mitarbeiter der Verwaltung und des Stenografischen Dienstes, die bei der Begleitung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses

hinsichtlich der Erstellung der Protokolle arbeitsmäßig besonders belastet sind.

Meiner Ansicht nach hat der Landtag mit der Vorlage dieses Abschlussberichtes die Aufgabe wahrgenommen, unabhängig und selbstständig die Sachverhalte zu prüfen, die er – so die juristische Definition des Begriffes „Parlamentarischer Untersuchungsausschuss“ – in Erfüllung des Verfassungsranges als Vertretung des Volkes für aufklärungsbedürftig hält. Insofern können wir, liebe Kolleginnen und Kollegen, in Bezug auf das, was wir zusammen erarbeitet haben, stolz sein. Ich bedanke mich bei Ihnen für die Aufmerksamkeit. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Ganzke. – Und für die CDU-Fraktion spricht Herr Kollege Voussem.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Vor fast 1.000 Jahren hat der französische Philosoph Abaelardus gesagt:

„Durch Zweifeln kommen wir nämlich zur Untersuchung; in der Untersuchung erfassen wir die Wahrheit.“

Die Zweifel an irgendetwas sind immer der Grund für einen Untersuchungsausschuss. Die Arbeit eines Untersuchungsausschusses soll die Wahrheit erfassen. Der sogenannte PUA I BLB hatte es sich zur Aufgabe gemacht, sieben Immobilienprojekte zu durchleuchten. Bei diesen hatte es erhebliche Kostensteigerungen gegeben. Im Zentrum stand dabei der landeseigene Bau- und Liegenschaftsbetrieb BLB.

Der Beginn der Arbeit des Untersuchungsausschusses war von großen, politisch motivierten gegensätzlichen Auffassungen geprägt. Es herrschte Uneinigkeit über Verfahrensfragen, Fragen der Vertraulichkeitseinstufung von Akten sowie der Reihenfolge der Themenbehandlung und Reihenfolge der Zeugenvernehmung. Die Bundestagswahl im September 2013 warf wohl ihre Schatten voraus.

Erfreulicherweise änderte sich dies aber im Laufe der Arbeit des PUA, und man kehrte zu einer sachlichen Arbeit zurück. Ich möchte mich an dieser Stelle bei den Mitgliedern des Ausschusses für die sehr konstruktive und harmonische Zusammenarbeit bedanken. Mein Dank gilt dem Vorsitzenden im ersten Jahr, dem Kollegen Sven Wolf, und in besonderem Maße auch seiner Nachfolgerin, der Kollegin Nadja Lüders. Die ausgleichende und vermittelnde Art der Vorsitzenden hat sehr zum Erfolg des Ausschusses beigetragen.

(Allgemeiner Beifall)

Mein Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Fraktionen sowie meiner eigenen Fraktion. Sie alle haben entscheidend zum guten Klima und zur Sachlichkeit im Ausschuss beigetragen.

Einbeziehen in meinen Dank möchte auch ich natürlich in besonderem Maße die Ausschusssekretärinnen und Ausschusssekretäre für ihre zuverlässige Koordinierungsarbeit. Auch den Mitarbeitern der Fraktionen danke ich sehr herzlich. Durch ihre Vorarbeit wurde die konstruktive Arbeit im Ausschuss erst möglich. Nicht vergessen möchte ich bei meinem Dank auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Protokollarischen Dienstes des Landtags. Sie haben stets dafür gesorgt, dass alle Ausschussprotokolle möglichst zeitnah zur Verfügung standen.

Meine Damen und Herren, unsere Arbeit im Untersuchungsausschuss war nicht immer leicht. Erschwert wurde diese Arbeit zunächst, weil bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal und später auch beim Landgericht Düsseldorf ein Verfahren gegen den von einer SPD-geführten Landesregierung eingesetzten ehemaligen Geschäftsführer des BLB und SPD-Mitglied, Herrn Ferdinand Tiggemann, anhängig war.

Herr Tiggemann wurde vorgestern wegen Bestechlichkeit und Untreue zu siebeneinhalb Jahren Gefängnis verurteilt, unter anderem weil dem Steuerzahler Schäden in Millionenhöhe entstanden sind. Der Vorsitzende Richter begründete das Urteil so – ich zitiere –:

„Einer der bestbezahlten Funktionsträgers des Landes Nordrhein-Westfalen hat sich federführend an einem kriminellen Komplott zulasten der Steuerzahler beteiligt.“

Noch im Gerichtsaal wurde Tiggemann verhaftet.

Verfahren waren ferner gegen einen Leiter der BLBNiederlassung Aachen und eine andere Person anhängig. Daneben richteten sich noch weitere Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Wuppertal gegen Personen, die vom Untersuchungsausschuss als Zeugen vernommen werden sollten. Diese Zeugen haben sich auf ihr Aussageverweigerungsrecht berufen. Das war ihr gutes Recht und daher nicht zu beanstanden.

Aber, meine Damen und Herren, das erleichterte die Ausschussarbeit eben nicht. Aus diesem Grunde konnten einige Punkte keiner Klärung zugeführt werden.

Allgemein lässt sich aber sagen, dass zuvor erhobene spekulative Vorwürfe sich nicht bewahrheitet haben. Zu diesen Vorwürfen gehörten unter anderen Korruption, schwarze Kassen, Verrat von Dienstgeheimnissen durch politische Verantwortliche und Verschwendungssucht. Diese haben sich in keiner Weise bestätigt.

Als ursächlich für die teilweise erheblichen Kostensteigerungen hat der Ausschuss folgende Faktoren ausfindig gemacht: Die festgestellten Missstände lassen sich vornehmlich auf den alleinhandlungsbevollmächtigten Sprecher der Geschäftsführung, Ferdinand Tiggemann, zurückführen. Im Rahmen des sogenannten Vermieter/Mieter-Modells zeigte er sich als Vertreter der Vermieter gegenüber den Wünschen der Mieter übertrieben entgegenkommend. Ferner ging der Geschäftsführer Tiggemann erhebliche Risiken ein, die sich teilweise verwirklichten.

Die Organisationsstruktur des BLB hat ihm dieses Verhalten möglich gemacht. Eine wirksame Kontrolle seiner Entscheidungen durch den Verwaltungsrat fand ebenso wenig statt wie eine effektive Aufsicht durch das Finanzministerium. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass eine Kontrolle des Tagesgeschäftes durch das Finanzministerium nicht vorgesehen und auch aufgrund der personellen Ausstattung nicht möglich war. Der Geschäftsführer konnte daher für den BLB risiko- und folgenreiche Entscheidungen treffen, ohne diese vorab begründen zu müssen.

Der Verwaltungsrat war mit 18 Mitgliedern sehr groß angelegt, wobei externe Sachverständige bewusst nicht eingegliedert waren. Konkrete Vorgaben zum Inhalt einer Verwaltungsvorlage gab es nicht. So war es dem Geschäftsführer möglich, in den Vorlagen an den Verwaltungsrat regelmäßig Probleme und Risiken auszusparen und zu beschönigen. Änderungen wurden sowohl von dem damaligen Finanzminister Dr. Helmut Linssen und nach 2010 von dem amtierenden Finanzminister Dr. Norbert Walter-Borjans in Angriff genommen. Diese haben allerdings das Kernproblem, nämlich die alleinige Entscheidungsbefugnis des Sprechers der Geschäftsführung nicht beseitigt. – So weit die einhelligen Feststellungen des Ausschusses in seinem Schlussbericht zu den Strukturen.

Nun möchte ich noch einige Ausführungen zu den einzelnen untersuchten Projekten machen.

Erstens: LAV Duisburg. Es ist festzustellen, dass die Auswahl für das Landesarchiv an dieser Stelle von dem damaligen Kulturstaatssekretär Grosse-Brockhoff favorisiert wurde. Mit der Unterbringung des LAV an diesem Standort verfolgte der Staatssekretär zum einen strukturpolitische Ziele der strukturschwachen Region Duisburg. Zum anderen wollte er hiermit die Bewerbung der Kulturhauptstadt 2010 des Ruhrgebiets unterstützen.

Er nahm hierbei durchaus in Kauf, dass bei der Funktionalität des Gebäudes zugunsten einer herausragenden architektonischen Gestaltung Abstriche gemacht wurden. Aufgrund einer fehlerhaften Beratung durch den BLB ging er allerdings von einem Kostenfaktor des 0,8 bzw. 0,9-fachen gegenüber der Erstellung eines Neubaus auf der grünen Wiese aus. Dass

sich dies als Milchmädchenrechnung erwies, ist unstrittig.

Ein rechtzeitiger Ausstieg aus dem Projekt wurde versäumt. Aufgrund der Vertragsgestaltung wäre dieser aber auch nur zu einem sehr frühen Zeitpunkt möglich gewesen. So kam es, dass es ab einem bestimmten Zeitpunkt keinen Weg zurück mehr gab. Dies musste auch später die neue rot-grüne Landesregierung so feststellen.

Geblieben ist ein architektonisch herausragendes Landesarchiv, das für den Zweck sicherlich als erheblich zu teuer einzustufen ist.

Zweitens: Erweiterungsbau des Polizeipräsidiums Köln-Kalk. Bei der Erstellung des Erweiterungsbaus war nach Ansicht des Ausschusses insbesondere die Durchführung des Vergabeverfahrens zu beanstanden. Auf die juristischen Einzelheiten möchte ich an dieser Stelle nicht eingehen. Diese Problematik ist ausführlich im Schlussbericht dargestellt worden.

Allerdings möchte ich darauf hinweisen, dass zum damaligen Zeitpunkt die hier anstehende rechtliche Problematik obergerichtlich noch nicht geklärt war. Die gewählte Möglichkeit wurde als rechtlich vertretbar angesehen, wenn auch nur von einer Mindermeinung. Unstreitig ist aber auch, dass beim Polizeipräsidium Köln-Kalk eine Lösung gefunden wurde, die von allen Beteiligten als die beste Lösung angesehen wurde. Die Alternative wäre gewesen, die Gebäude des Polizeipräsidiums Köln-Kalk durch eine vierspurige Straße zu trennen. Das wollte niemand.

Drittens: Bauvorhaben Fachhochschule Köln. Bei diesem Bauvorhaben handelt es sich um eine eigenmächtige Kaufentscheidung des Geschäftsführers des BLB. Eine politische Entscheidung zur Erstellung des Erweiterungsbaus Fachhochschule Köln hat an diesem Standort nicht vorgelegen. Die immensen Kostensteigerungen sind auf eine nicht nachvollziehbare Einschaltung von Zwischenerwerben durch den BLB-Geschäftsführer zurückzuführen.

Die Begründung, warum der BLB diese Grundstücke nicht unmittelbar erworben hatte, lautete: Kostensteigerungen, sobald der BLB als Käufer am Markt auftritt. Angesichts der Preise, für die der BLB die Grundstücke von dem Zwischenerwerber gekauft hat, sind diese als abwegig zu bezeichnen.

Viertens. Schloss Kellenberg: Das lässt sich kurz machen. Es handelte sich hierbei um eine eigenmächtige Entscheidung zum Ankauf der Schlossruine durch den Leiter der BLB-Niederlassung in Aachen. Dies geschah mit Billigung des Geschäftsführers Ferdinand Tiggemann zu einem völlig absurden Preis.

Fünftens. Vodafone-Hochhaus Düsseldorf: Als Ergebnis hat der Ausschuss Folgendes festgestellt: Es handelte sich um einen vernünftigen Kauf zu guten Konditionen durch den damaligen Finanzminister

Dr. Helmut Linssen unter Einbindung der damaligen Opposition. Zugegebenermaßen lagen zum Zeitpunkt des Ankaufs konkrete Planungen für die Nutzung noch nicht vor. Im Hinblick auf die heutige Nutzung erscheint aber die Diskussion, ob es sich damals um einen unzulässigen Vorratskauf gehandelt haben könnte, marginal.

Sechstens. Landesbehördenhaus Bonn: Der Ausschuss hat festgestellt, dass sich diese Immobilie bereits seit Langem im Eigentum des BLB befand. Wegen der Gesamtgröße und der Raumaufteilung handelte es sich um eine zumindest zu dem ermittelten Schätzpreis nicht zu veräußernde Immobilie. Die jetzige teilweise Nutzung durch die Universität Bonn ist zu begrüßen. Schuldzuweisungen an irgendeine konkrete Person sind in diesem Zusammenhang nicht zu machen.

Siebtens. Landeskriminalamt Düsseldorf: Die politische Entscheidung zur Erstellung des Landeskriminalamtes an diesem Ort kann als völlig unproblematisch bezeichnet werden. Die festgestellten Kostensteigerungen waren im Wesentlichen auf eine sehr aufwendige, später erst geplante Unterbringung von kriminaltechnischen Einrichtungen zurückzuführen. Darüber hinaus waren die hohen Sicherheitsstandards kostensteigernd.

Ein Teil der Kostensteigerungen entstand durch Verzögerungen, weil der Planung 2007 falsche Raumtypenblätter zugrunde gelegt wurden. Der vom BLBGeschäftsführer selbst erzeugte Zeitdruck zur Fertigstellung der Gebäude hat sich hier ebenfalls negativ ausgewirkt. Zusammenfassend kann man allerdings sagen: Hier ist ein beispielhaftes Landeskriminalamt mit einem Gebäude von erster Qualität zu einem durchaus angemessenen Quadratmeterpreis erstellt worden.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, als Fazit des Untersuchungsausschusses kann man sagen: Es ist gelungen, einen einvernehmlichen Schlussbericht zu diesem komplexen und anfangs politisch kontrovers bewerteten Sachverhalt zu erstellen. Das freut mich. Damit hat sich unsere Arbeit gelohnt.

Wenn der Ausschuss gravierendes Fehlverhalten der politisch Verantwortlichen festgestellt hätte, wäre es niemals zu diesem einvernehmlichen Bericht gekommen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.