(Dietmar Brockes [FDP]: Das ist so! Das ist so- gar bestätigt! – Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE]: Hör doch mal zu, Mensch!)
In einem persönlichen Anschreiben von Herrn Lindner, das meine Fraktion und mich heute Morgen erreichte, wird auf das Rechtsgutachten von Herrn Prof. Oebbecke verwiesen. Herr Prof. Oebbecke kommt zu dem Ergebnis – so schreibt es Herr Lindner –, dass das nordrhein-westfälische Beförderungsrecht formell verfassungswidrig sei. Beförderungen seien nach bundesgesetzlicher Regelung nur nach Qualifikation ohne Rücksicht auf das Geschlecht vorzunehmen.
Nun bin ich keine Juristin, aber ich erlaube mir hin und wieder einen Blick in unser Grundgesetz. Ganz besonders fällt mein Blick auf Art. 3 Abs. 2, der lautet:
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“
Nach unserer Auffassung sind Frauen im öffentlichen Dienst strukturell benachteiligt. Auch Prof. Papier, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichts, kommt zu dem Schluss, dass es rechtlich geboten sei, einen schonenden Ausgleich zwischen zwei gleichrangigen Staatszielen herzustellen, nämlich zwischen dem oben zitierten Art. 3 Abs. 2 und Art. 33 Abs. 2, der beschreibt, dass jeder und jede Deutsche „nach seiner Eignung, Befähigung und fachlichen Leistung gleichen Zugang zu jedem öffentlichen Amte“ hat.
Genau diese Tatsache haben die regierungstragenden Fraktionen an dieser Stelle bereits so häufig vorgetragen, dass wir uns die Fransen, die wir uns dabei an den Mund geredet haben, schon um die Füße wickeln können.
Wenn Sie, liebe FDP, sich § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz einmal genau anschauen würden, dann würden auch Sie begreifen, dass die dienstliche Beurteilung der Bewerberin und des Mitbewerbers ein gleichwertiges Gesamturteil aufweisen muss.
Kurz gesagt: Wir halten die im vergangenen Jahr durchgeführten Änderungen für verfassungskonform und politisch geboten.
Das möchte ich auch in Richtung der CDU-Fraktion sagen. Wir haben Ihren Entschließungsantrag zur Kenntnis genommen, und wir kennen die Stellungnahmen von Herrn Dr. Heidebach und Herrn Prof. Battis zu Ihrem Gesetzentwurf. Beide Stellungnah
men bekräftigen unsere Auffassung, dass der schonende Ausgleich – ich habe es gerade schon erwähnt – zwischen Art. 3 und Art. 33 des Grundgesetzes, der über § 19 Abs. 6 Landesbeamtengesetz hergestellt wird, verfassungskonform und politisch geboten ist.
Im Übrigen, liebe CDU-Fraktion, hat selbst der Deutsche Beamtenbund Ihren Gesetzentwurf als nicht zielführend und im Ergebnis nicht gelungen abgelehnt. 68 Jahre – fast, noch nicht ganz – nach Inkrafttreten des Grundgesetzes ist die tatsächliche Gleichberechtigung in der Gesellschaft und damit auch im öffentlichen Dienst immer noch nicht in Gänze umgesetzt. Es ist unsere politische Aufgabe, darauf hinzuwirken; und es ist nach 68 Jahren auch allerhöchste Zeit.
Als Mitglied der SPD weiß ich, dass wir uns seit mehr als 100 Jahren für die Gleichberechtigung einsetzen, und wir sind nicht bereit, auch heute nicht, mit unseren Ansprüchen dahinter zurückzutreten. Neue Gesetze, auch solche für mehr Gleichberechtigung, sorgen für Veränderungen. Veränderungen werden nicht immer gerne gesehen. Das kennen wir alles schon. Aber neue Gesetze können in ihrer Anwendung für einen Bewusstseinswandel sorgen. Das ist das Ziel.
Deshalb nochmals: Wir halten unsere politische Bewertung und Entscheidung des schonenden Ausgleichs zwischen den Art. 3 und 33 des Grundgesetzes für richtig. Deshalb, liebe FDP, werden wir Ihrer Einladung, uns Ihrer Normenkontrollklage anzuschließen, nicht entsprechen. Wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema „Frauenförderung“ scheint hier ein Dauerbrenner zu sein. Schön wäre es, wenn wir über echte Frauenförderung reden würden und nicht über das verkorkste rot-grüne Gesetz.
Sie können jetzt noch nicht einmal in Ruhe zuhören, weil Sie wissen, dass Sie großen Mist gebaut haben.
Es wäre schön, wenn die SPD und die Grünen irgendwann zur Einsicht kommen und sagen würden: Das, was wir gemacht haben, ist absolut kontraproduktiv. – Denn es nutzt den Frauen nicht, und es schadet Männern und Frauen gleichzeitig. Deswegen ist es auch gut, dass die FDP mit dem Antrag heute den Finger erneut in die Wunde der Landesregierung legen will.
Die CDU hat bereits am 16. September, sechs Wochen nach Rechtskraft dieses verkorksten Gesetzes, den Antrag „Verfassungswidrige Frauenförderung sofort überarbeiten!“ vorgelegt. Am 9. November hat die FDP einen ähnlichen Antrag vorgelegt.
Die Landesregierung, aber auch die Fraktionen von SPD und Grünen zeigten schon im Gesetzgebungsverfahren – und das tun sie bis heute – trotz Hunderter gesperrter Beförderungen und 61 laufender Verfahren vor den Verwaltungsgerichten, dass sie völlig beratungsresistent sind. Sie haben CDU- und FDPInitiativen abgelehnt und sogar die berechtigte Kritik von vier eigenen SPD-Abgeordneten, nämlich der Kollegen Berghahn, Dahm, Maelzer und Rahe, mit der Arroganz Ihrer Mehrheit plattgebügelt.
Entgegen jeder Vernunft wurde diese unsinnige Frauenförderung, die gar keine ist, dann auch noch durch das Landesgleichstellungsgesetz auf die Kommunen, die Sparkassen und die kommunalen Betriebe übertragen. Das schlägt dem Fass in der Tat den Boden aus.
Verehrte Damen und Herren, mit dieser verkorksten Frauenförderung muss so schnell wie möglich Schluss ein. Deshalb hat die CDU am 1. Dezember einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der fundiert ist und der die Probleme beseitigen kann – nicht zu 100 %, aber damit müssten wir am schnellsten zu einer Lösung kommen. Schon in der kommenden Plenarsitzungswoche könnten wir diesem Gesetzentwurf Gesetzeskraft verleihen, und damit wäre Ihre Frauenförderung vom Tisch. Wir hätten ein neues Gesetz, das sowohl …
Mit diesem neuen Gesetz hätten wir Verfassungskonformität hergestellt. Wir hätten die Klagewelle beendet, und die Frustration und die Unzufriedenheit in den Behörden hätten ein Ende gefunden. Das wollen Sie anscheinend nicht. Sie wollen mit Ihrer Regierungsstarrköpfigkeit durchziehen bis zum 14. Mai. Darauf werde ich gleich am Ende noch einmal zu sprechen kommen. – Jetzt beantworte ich gerne die Zwischenfrage von Herrn Abel.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Kollege, dass Sie meine Zwischenfrage zulassen. Als Sie eben entlarvend gesagt haben, dass die Frauenförderung mit Ihrem Gesetzentwurf vom Tisch wäre, habe ich schon überlegt, ob ich sie zurückziehe. Aber ich will Sie fragen, ob wir beide in derselben Anhörung zu Ihrem Gesetzentwurf waren, in der noch nicht einmal Ihre eigenen Experten, die Sachverständigen, die Sie benannt haben, der Meinung waren, dass Ihr Gesetzentwurf verfassungskonform wäre.