Bevor das Ganze abschließend geklärt war, Frau Schmitz, hat es die eine oder andere öffentliche Äußerung gegeben: Wer weiß, ob das so gut ist. – In allen Fällen konnten die Irritationen aufgeklärt werden. Inzwischen ist mit allen Beteiligten gesprochen worden. Die Hauptpersonalräte haben gesagt, dass sie den Artikel schon geschrieben hatten, bevor sie ganz genau informiert waren, und das nun nicht mehr so sehen würden.
An dem Ausbildungskonsens sind die Wirtschaft, die Gewerkschaften und die kommunalen Spitzenverbände beteiligt. Auch sie haben ausgeführt, dass dies unter den gegebenen Bedingungen – man muss nicht erst Gesetze machen, um zusätzliche Bildungsgänge zu schaffen – ein gutes Angebot ist.
Alle wollen, dass wir dieses Angebot gestalten, damit es dazu beiträgt, Jugendliche gut zu qualifizieren, sie gut vorzubereiten, damit sie dann in einem Bildungsgang des Berufskollegs erfolgreich zu weiteren Abschlüssen und weiteren Qualifikationen gebracht werden. Das ist der Sinn von „Fit für mehr!“.
Die Stellen werden zur Verfügung gestellt. Ich habe im Ausschuss umfänglich berichtet und erklärt, dass wir nach einer gewissen Zeit einen ersten Bericht erstellen werden, aus dem hervorgeht, wo genau welche Gruppen entstanden sind.
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie alle dem Programm gutes Gelingen wünschen würden und nicht schon nach nur einem Monat Laufzeit „rumkritikastern“ bei einem Programm, das wir mitten im Schuljahr aufgelegt haben. Zaubern kann die Schuladministration nicht.
Hier ist ein gutes Programm aufgelegt worden. Alle wollen, dass es erfolgreich ist, nur CDU und FDP offenbar nicht. Sie sind schlicht und ergreifend destruktiv. Mit einer destruktiven Haltung kann man keine gute Schulpolitik machen. Wir gehen einen anderen Weg. – Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Vielen Dank, Frau Ministerin. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Die antragstellende FDP-Fraktion hat direkte Abstimmung beantragt, zu der wir dann auch kommen, und zwar über den Inhalt des FDP-Antrags Drucksache 16/14391. Deshalb darf ich fragen: Wer ist für den Antrag der FDPFraktion? – Das ist die FDP-Fraktion.
Wer stimmt dagegen? – Das sind die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piratenfraktion. Wer enthält sich der Stimme? – Das sind die CDUFraktion sowie die beiden fraktionslosen Abgeordnetenkollegen Schulz und Schwerd. Damit stelle ich fest, dass der Antrag Drucksache 16/14391 abgelehnt ist.
Ich darf Ihnen den Hinweis geben, dass der Antrag der CDU-Fraktion gemäß § 82 Abs. 2 Buchstabe b) unserer Geschäftsordnung vom Plenum an den Rechtsauschuss mit der Maßgabe überwiesen wurde, dass eine Aussprache und Abstimmung erst nach Vorlage einer Beschlussempfehlung erfolgt. Die Beschlussempfehlung und der Bericht des Rechtsausschusses liegen nunmehr vor, und zwar in Form der Drucksache 16/14409.
Also kann ich die Aussprache eröffnen und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Wolf das Wort. Bitte, Herr Kollege.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn Sie sich wundern, warum ich als erster Redner einen CDU-Antrag einbringe, dann sage ich: Das hat etwas mit dem umgekehrten Verfahren zu tun, auf das wir uns verständigt haben. Deswegen möchte ich Ihnen zunächst kurz schildern, worüber wir im Rechtsausschuss gesprochen haben.
Es ging thematisch darum, wie man Wohnungseinbrüche verhindern kann. Die Anregung der Kolleginnen und Kollegen der CDU sieht vor, dass sich das Land Nordrhein-Westfalen in eine Arbeitsgruppe auf Bundesebene einbringt, um dort eventuelle Änderungen im Strafgesetzbuch zu diskutieren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben darüber eine sehr sachliche Debatte im Rechtsausschuss geführt. Minister Kutschaty hat dazu einen Bericht vorgelegt. Diesem Bericht folgend haben wir festgestellt, dass es tatsächlich Überlegungen auf Bundesebene gibt, im Strafgesetzbuch Veränderungen bei den Einbruchstatbeständen vorzunehmen. Dazu soll eine Arbeitsgruppe eingerichtet werden. Diese gibt es aber noch gar nicht.
Der Minister hat auch sehr deutlich gesagt, dass er für die Landesregierung die Vorschläge – die man jetzt noch nicht kennt – konstruktiv begleiten wird. Das ist im Ergebnis das, worüber wir im Rechtsausschuss diskutiert haben.
Aus Sicht der SPD kann man andere Punkte aber viel effektiver und sinnvoller diskutieren, wenn wir über die Frage sprechen: Wie kann man die Menschen in Nordrhein-Westfalen vor Wohnungseinbrüchen schützen? – Ich habe in der Debatte einige Punkte genannt. Diese möchte ich Ihnen hier nicht vorenthalten.
Die Polizei und die Justiz in Nordrhein-Westfalen haben auf die Frage, wie man Opfer vor Wohnungseinbrüchen schützt, reagiert. Das Programm zur Sicherung von Wohnungen ist ausgebaut worden; Sie kennen „Riegel vor!“. Wir sensibilisieren die Öffentlichkeit gemeinsam dafür, dass wir in unseren Nachbarschaften mehr aufeinander achtgeben, dass man ein bisschen aufmerksamer dafür ist, was im Haus des Nachbarn passiert, und dass man gegebenenfalls auch schnell die Polizei ruft. Wir haben zusätzliche Polizeibeamte und Staatsanwälte in NordrheinWestfalen eingestellt, um die Verfolgung zu beschleunigen.
Wir haben es häufig mit reisenden Tätergruppen zu tun, die nicht nur in Nordrhein-Westfalen Einbrüche begehen, sondern auch in andere Bundesländer weiterreisen, dann aber auch ganz schnell Deutschland wieder verlassen. Daher war es eine gute Maßnahme, dass die Innenminister – zuletzt die Innenminister aus Belgien, den Niederlanden, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz gemeinsam mit NordrheinWestfalen – eine intensive Kontrolle durchgeführt und mehr als 25.000 Autos im Grenzverkehr kontrolliert haben. Dabei sind über 200 Personen festgestellt und aus unterschiedlichen Gründen verhaftet worden. Teilweise konnte auch Diebesgut sichergestellt werden.
Sie sehen also, die Justiz greift durch. Es gibt auch eine Mär, mit der ich gerne aufräumen möchte. Es
gibt immer das Vorurteil, die Justiz lasse jeden Einbrecher laufen. Das stimmt nicht. Die Justiz greift bei Wohnungseinbrüchen besonders hart durch. Wenn man sich die Statistik ansieht, dann stellt man fest, dass 92 % der erwachsenen Einbrecher in Nordrhein-Westfalen zu Freiheitsstrafen verurteilt werden, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Ich habe am Anfang schon gesagt, es gibt Überlegungen auf der Bundesebene, an der einen oder anderen Stelle Veränderungen im Strafgesetzbuch vorzunehmen. Es gibt Überlegungen, eventuell minder schwere Fälle anders einzustufen, Wohnungseinbrüche als Verbrechen etc. Das sind Diskussionen, die geführt werden. Die Erhebung von Verkehrsdaten wäre eine Möglichkeit, um die Strafverfolgung effektiver zu machen.
Aber wir haben alle gemeinsam im Rechtsausschuss – insbesondere die Kollegen der Piraten und der FDP – etwas davor gewarnt, vorschnell Veränderungen im Strafrecht vorzunehmen. Wenn wir einzelne Tatbestände verändern, muss das Gesamtgefüge – was wollen wir härter bestrafen, und was wollen wir nicht so hart bestrafen? – ausgewogen bleiben. Das sage ich an anderer Stelle auch immer wieder. Wenn man die ersten Ideen und Äußerungen der CDU nimmt und sagt: „Wir wollen den Einbruch gern stärker bestrafen“, dann dürfen wir nicht das Risiko eingehen, dass zum Beispiel Delikte gegen die Gesundheit wie Körperverletzung oder Raub geringer bestraft werden. Das alles muss bedacht werden.
Ich glaube, unsere Antwort in Nordrhein-Westfalen ist richtig. Wir müssen den Verfolgungsdruck erhöhen. Wir müssen mehr in Prävention investieren. Dann werden wir die Sicherheit in Nordrhein-Westfalen auch weiterhin hochhalten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das umgekehrte Verfahren, also zuerst die inhaltliche Beratung im Rechtsausschuss und danach die Debatte im Plenum, ist jedenfalls für mich ein etwas ungewöhnliches Verfahren. Aber gut!
52.578 Fälle von Wohnungseinbrüchen hatten wir im vergangenen Jahr in NRW. Nur rund 16 % aller Einbruchsfälle konnten aufgeklärt werden.
Sehr viele Wohnungseinbrüche führen am Ende nicht nur zu einem materiellen Schaden. Ich habe am letzten Wochenende noch einen Wohnungseinbruch im familiären Umfeld erlebt. So etwas führt dazu,
dass sich die Menschen nachhaltig verunsichert fühlen. Man fühlt sich in der eigenen Wohnung nicht mehr wohl, und das ist das eigentliche Problem beim Wohnungseinbruch. Es handelt sich eben nicht nur um ein reines Eigentumsdelikt, und darum wollen wir als einen Weg die Instrumente des Strafrechts schärfen.
Herr Wolf, ich nehme gerne auf, was Sie gesagt haben. Ich habe auch schon an anderer Stelle darauf hingewiesen. – Ach, da ist er.
Man muss in der Tat den Gesamtkatalog beachten. Deswegen fordern wir auch in unserem Antrag keine konkrete Gesetzesänderung, sondern wir fordern die Auseinandersetzung mit einer ganzen Reihe von Vorschlägen. Dazu gehört für uns die Aufnahme des Wohnungseinbruchsdiebstahls in den Katalog der schweren Straftaten der StPO. Damit wäre eine Telefonkommunikationsüberwachung möglich. Das
wäre auch vor dem Hintergrund, dass typische Anschlussstraftaten wie gewerbsmäßige Hehlerei, Geldwäsche oder auch der gewerbsmäßige Betrug als Katalogdaten erfasst sind, gerechtfertigt und geboten.
Wir sind der Auffassung, dass in diese Richtung mehr unternommen werden muss. Mehr fordert unser Antrag im Übrigen nicht. Wir sagen: Der Landtag begrüßt die Einrichtung der Bund-Länder-Arbeitsgruppe, und wir wollen, dass über folgende Regelungen entsprechend beraten wird. – Nichts anderes steht in unserem Antrag. Darin steht nicht, dass wir konkret den Paragrafen A an der Stelle B ändern wollen, wie es hier in dem einen oder anderen Antrag der Fall war.
Die CDU ist der Auffassung, dass wir in diese Richtung etwas auf den Weg bringen müssen. Die Landesregierung hat die Chance vertan, Vorreiter dabei zu sein, die richtigen Signale zu setzen sowie wichtige Maßnahmen anzuregen und mit umzusetzen.
Vor mehr als anderthalb Jahren, nämlich im März 2015, hätte NRW im Bundesrat zeigen können, dass auch auf der Stufe der Repression die Ernsthaftigkeit des Einbruchdiebstahls berücksichtigt und anerkannt wird. Damals aber hat die Landesregierung keine Notwendigkeit gesehen, über eine Strafverschärfung zu reden.
Jetzt erst will der Innenminister aktiv werden, wo die Bundesregierung selbst an der Verschärfung des Strafgesetzbuchs und der Strafprozessordnung arbeitet. Wir müssen die Verfolgungsmöglichkeiten unserer Staatsanwaltschaften und der Polizei verbessern und die Möglichkeit der verdeckten Ermittlungsmaßnahmen erweitern. So soll nach unserer Vorstellung der Kreis der nach der Strafprozessordnung
möglichen Ermittlungsmethoden in Fällen des Wohnungseinbruchs erweitert werden, um beispielsweise die Möglichkeit solch einer Überwachung zu eröffnen.
Wir erwarten, dass spätestens ab jetzt die gesamte Landesregierung in ihrer Verantwortung für die Bürger in Nordrhein-Westfalen auch bei diesen Bausteinen ihrer Verpflichtung nachkommt und einheitlich und konsequent an den repressiven Maßnahmen zur Bekämpfung des Wohnungseinbruchdiebstahls mitarbeitet.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich werbe für die Unterstützung unseres Antrags und danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die CDU isoliert sich im Bereich der Innen- und Rechtspolitik leider immer mehr – heute schon in vielen Punkten. Mit diesem Antrag streuen Sie den Menschen Sand in die Augen. Was Sie hier vorschlagen, hilft nicht.