Protokoll der Sitzung vom 28.11.2012

Ich eröffne die Beratung und erteile als erstem Redner Herrn Kollegen Becker von der SPD-Fraktion das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich gleich zu Beginn festhalten: Wir debattieren nun über ein gutes Gesetz.

(Beifall von Jochen Ott [SPD])

Die SPD-Fraktion wird ihm unter Berücksichtigung der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr gern zustimmen.

Das ist ein gutes Gesetz für die mehr als 2,1 Milliarden Fahrgäste jährlich auf den rund 100 Millionen Zugkilometern im Schienenpersonennahverkehr in unserem Land, denn es sichert die Finanzierung dieses Angebots durch eine Anhebung der SPNVPauschale auf den neuen Mindestbetrag von 858 Millionen €.

Die konkrete Höhe und Verteilung auf die drei Aufgabenträger wird dabei zukünftig durch eine Rechtsverordnung erfolgen, die kurzfristige Reaktionen auf unterjährige Bedarfsveränderungen ermöglicht. Auch das ist gut. Noch besser ist allerdings, dass wir im Rahmen des Beratungsverfahrens gemeinsam zu der Auffassung gekommen sind, dass diese Verordnung durch die Landesregierung nicht nur im Benehmen, sondern im Einvernehmen mit dem Verkehrsausschuss des Landtags erlassen werden muss.

(Beifall von der SPD)

Leider korrespondiert die Erhöhung der ÖPNVPauschale mit einer Absenkung der pauschalierten Investitionsförderung um 30 Millionen €. Wir hätten uns da etwas anderes gewünscht, aber es stehen immerhin noch 120 Millionen €, die ebenfalls neu geschlüsselt werden, zur Verfügung, und der Höchstfördersatz wird von 85 % auf 90 % erhöht, um die Realisierung von Infrastrukturprojekten in finanzschwachen Regionen zu ermöglichen.

Wir wissen, dass das Fahrplanangebot, das seit 1996 um mehr als 30 % ausgeweitet worden ist, mit einem Schienennetz auskommen muss, das Lücken, Engpässe und Schwachstellen hat. Ich denke zum Beispiel an die Bahnknoten in Dortmund oder Köln.

Die Region zwischen Rhein und Ruhr als größter europäischer Ballungsraum braucht ein leistungsfähiges, schnelles schienengebundenes Verkehrsangebot für den Personenverkehr. Deshalb bin ich froh, dass wir dafür mit dem Rhein-Ruhr-Express ein zentrales Infrastrukturprojekt verbindlich auf die Schiene gesetzt haben.

(Vorsitz: Vizepräsident Daniel Düngel)

Zwei weitere Regelungen des ÖPNV-Änderungsgesetzes sind von besonderer Wichtigkeit für die Menschen im Land. Zum einen werden die sogenannten Bedarfsverkehre wie zum Beispiel die Taxibusse in die ÖPNV-Pauschale einbezogen. Das ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels in den Kommunen von besonderer Bedeutung, insbesondere auch für den ländlichen Raum.

Zum zweiten erteilen wir mit dem ÖPNV-Änderungsgesetz den Auftrag, die zurzeit neun Gemeinschaftstarife auf drei zusammenzuführen. Ich bin sicher, die Kunden – sprich: die Menschen – werden es uns danken.

Meine Damen und Herren, ich habe diese überaus positiven Bestandteile ausgeführt, weil ich davon ausgehe, dass sie gleich in den Reden der Opposition keine Rolle mehr spielen werden. Sie werden gleich wieder das Lied von der rot-grünen Koalition singen, welche die Mittel für den ÖPNV kürzt.

Diese Behauptung wird auch durch ständige Wiederholung nicht richtig. Sie wissen doch, dass der finanzielle Ansatz für den ÖPNV insgesamt gleich bleibt. Sie wissen doch – das ist gutachterlich belegt –, dass wir für die Betriebskosten mehr Geld brauchen. Bis 2015 sind es insgesamt 137 Millionen €. Sie wissen auch, warum, dies deshalb, weil die Trassen- und Stationspreise der Bahn und die Energiekosten steigen. Wer also diese Erhöhung der Betriebskostenpauschale nicht mitträgt, sollte auch gleich sagen, welche bestehenden Strecken er zukünftig nicht mehr bedienen will, damit wir das den Menschen im Lande auch sagen können.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Wir Sozialdemokraten machen da nicht mit. Wir wollen den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen nicht infrage stellen, wir wollen ihn sicherstellen. Zudem wollen wir ihn qualitativ weiter ausbauen. Wir unterstützen daher den Kurs der Landesregierung. Dies ist unter den gegebenen Rahmenbedingungen, insbesondere dem Druck aufgrund der Konsolidierungsmaßnahmen für die kommenden Landeshaushalte, eine sehr schwierige Aufgabe.

Ich will Sie bei der Gelegenheit auch gerne daran erinnern, dass der ÖPNV in Nordrhein-Westfalen weitgehend vom Bund finanziert wird. Jährlich fließen rund 1,5 Milliarden € für den ÖPNV in Nordrhein-Westfalen. Davon sind 86 % Bundesmittel aus verschiedenen Quellen. Vor diesem Hintergrund sage ich Ihnen: Statt hier ein Haar in der Suppe zu suchen, sollten Sie lieber konstruktiv und im Interesse des Landes und seiner Menschen für eine nachhaltige und sichere Finanzierung des ÖPNV in Berlin eintreten.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Herr Becker, ich darf Sie bitten, zum Ende zu kommen.

Jawohl. – Eine solche nachhaltige und sichere Finanzierung funktioniert nämlich nur, wenn auch der Bund in Zukunft, also über den 31. Dezember 2013 hinaus, die Entflechtungsmittel in auskömmlicher Höhe gewährt.

Aus diesen Gründen werden wir, wie gesagt, dem ÖPNV-Änderungsgesetz auf Basis der Beschluss

empfehlung zustimmen und den Änderungsantrag der CDU ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Becker. – Für die CDU-Fraktion spricht jetzt der Kollege Rehbaum.

Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete! Sehr geehrte Gäste! Wir haben heute die große Chance, den Nahverkehr in NRW kundenfreundlicher zu machen. Das Angebot muss attraktiv bleiben, die Anlagen und Fahrzeuge müssen modern und sicher und die Fahrscheintarife klar verständlich und fair sein. Dieser Dreiklang muss gegeben sein, damit die Menschen auf Bus und Bahn umsteigen, das Klima schonen und Platz auf unseren Straßen für diejenigen machen, die keine Möglichkeit zum Umstieg auf den ÖPNV haben.

Kernpunkt unseres Antrages ist die Erkenntnis, dass die U-Bahnen, die Straßen- und Stadtbahnen in NRW in die Jahre gekommen sind. Einige Beispiele: Bielefeld – Einrichtungsjahr 1971, Dortmund – 1983, KVB-Köln – 1967.

Laut einer Studie des VDV liegt der reine Erhaltungsbedarf für Schienen- und Tunnelanlagen sowie Fahrzeuge bis 2016 bei ca. 1,7 Milliarden €. Die Deckungslücke bei den Unternehmen beträgt ca. 1,2 Milliarden €. Die Lage ist dramatisch. Die Bahnanlagen drohen zu verrotten. Wenn keine neuen Mittel ins System fließen, werden die ersten Bahnen stillgelegt werden müssen, wie das in Mülheim an der Ruhr bereits geschehen ist.

In solchen Zeiten reicht es nicht, auf den Bund zu verweisen, der NRW aus der Patsche helfen soll. Hier muss eine Landesregierung investieren.

In dieser Situation aber geht die Regierungskoalition aus SPD und Grünen einen fatalen Weg. Sie kürzt die Mittel für Verkehrsinfrastruktur um 30 Millionen € entgegen der Empfehlung zahlreicher Fachleute von Verkehrsunternehmen und -verbänden.

(Zuruf von der CDU: Hört, hört!)

Die CDU schlägt daher vor, keine Kürzung der Infrastrukturmittel um 30 Millionen € vorzunehmen und die Verwendung der vollen 150 Millionen € Infrastrukturmittel nicht nur wie bisher für den Neubau, sondern ausdrücklich auch für Ersatzinvestitionen von Verkehrsanlagen und Fahrzeugen verwenden zu dürfen.

(Beifall von der CDU)

Um diesen Beitrag zur Rettung unserer Stadtbahnen ohne Mehrausgaben stemmen zu können, wollen wir keine Fahrpläne kürzen. Wir sehen an dieser Stelle nur eine Möglichkeit: die Abschaffung der

Förderung der Sozialtickets. Denn, liebe Kolleginnen und Kollegen: Wem nützt das schönste Sozialticket, wenn die Bahnen stillgelegt sind.

(Beifall von der CDU)

Zum zweiten Punkt unseres Änderungsantrages: Früher gab es in NRW einen Flickenteppich von Gemeinschaftstarifen, der für den Fahrgast nicht mehr zu durchschauen war. Heute haben wir es fast geschafft. Wir haben den VRR-Tarif, den Tarif für das Rheinland und bald auch einen großen NWLTarif für Westfalen-Lippe, wo heute noch fünf verschiedene Gemeinschaftstarife herrschen.

Die baldige Fusion der hohen Preisstufen im Schienenverkehr zum gemeinsamen Westfalentarif ist uns in der Anhörung durch den NWL in Aussicht gestellt worden. Darauf verlassen wir uns.

Tausende Kunden pendeln täglich vom NWL-Gebiet in den benachbarten VRR, insbesondere nach Dortmund und Hagen. Wir möchten, dass auf dem Wege einer gegenseitigen Anerkennung von Fahrscheinen in VRR und NWL Zigtausende Kunden zukünftig mit einem einzigen Nahverkehrsfahrschein unbürokratisch über die Verbundgrenzen pendeln können, so wie es heute schon bei vielen kleinen Kragenlösungen zur Zufriedenheit der Fahrgäste praktiziert wird.

Der NRW-Tarif on top ist die sinnvolle Ergänzung, um mit einem Ticket auf lange Distanzen mit dem ÖPNV durchs Land zu reisen – jenseits der täglichen Pendlerströme im Nahbereich. Für diese kundenfreundliche über praxisnahe Lösung haben der NWL und weitere Verbände in der Expertenanhörung eindringlich geworben. Das aber wurde im Ausschuss von SPD und Grünen leider nicht diskutiert – ebenso wenig wie der Vorstoß der CDUFraktion, den Flächenansatz bei der Verteilung der Aufgabenträgerpauschale von lächerlichen 1 % auf 10 % zu erhöhen.

Ich darf zusammenfassen: Die CDU will drei Gemeinschaftstarife in NRW. Sie will aber auch die Möglichkeit von Überlappungslösungen zwischen den drei Gemeinschaftsräumen sowie einen landesweiten Tarif für die langen verbundübergreifenden Fahrten im Nahverkehr.

Ich bitte Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen aller Fraktionen, sich unserem Antrag im Interesse Zigtausender Pendler zwischen NWL und VRR anzuschließen. – Vielen Dank.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Rehbaum. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat nun der Kollege Beu das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Mit diesem Gesetzentwurf zur

Änderung des ÖPNV-Gesetzes Nordrhein-Westfalen kommen wir rechtzeitig dem gesetzlichen Auftrag zur Neuverteilung der pauschalen Fördermittel bis Ende 2012 nach. Die seit 2008 geltende pauschalierte ÖPNV-Förderung hat sich grundsätzlich bewährt. Als Problem wurde aber erkannt, dass die bisherige Schlüsselung der SPNV-Pauschale keine flexiblen Reaktionen auf kurzfristige Änderungen zuließ.

In Zeiten knapper Kassen sorgen wir künftig für einen flexiblen Mitteleinsatz und sichern das umfangreiche Bahnangebot mit zusätzlichen 30 Millionen € für den Schienenpersonennahverkehr ab. Dabei handelt es sich, wie bereits erwähnt, um eine Mittelverschiebung, bei der 30 Millionen € weniger ins Material fließen, sondern stattdessen zusätzlich in den Betrieb investiert werden.

Diese Kostensteigerung hat im Wesentlichen die DB AG mit ihren Trassen- und Stationsentgelten zu verantworten, die einen erheblichen Anteil zum Konzerngewinn beitragen. Mit diesen Entgelten, die in unserem Bundesland Nordrhein-Westfalen allein 500 Millionen €, also eine halbe Milliarde, betrugen, entlastet NRW indirekt den Bundeshaushalt, statt sie für Investitionen im Bahnbereich ausgeben zu können.

Es steht außer Zweifel, dass in den kommenden Jahren erhebliche Bedarfe insbesondere für die Erhaltung und Erneuerung der Infrastruktur bestehen. Daher ist diese Mittelverschiebung für die pauschalierte Investitionsförderung natürlich bitter, aber sie ist unverzichtbar. Denn was nutzt es, wenn am Ende Investitionen getätigt werden, auf den Schienenstrecken aber kein Verkehr mehr stattfinden kann?

Berlin darf sich – daran muss ich hier immer wieder erinnern – seiner Verantwortung nicht entziehen. Wir werden uns dafür einsetzen, dass der Bund die Mittel nach dem Entflechtungsgesetz entsprechend dem nachgewiesenen Bedarf anhebt.

(Beifall von den GRÜNEN)