Vielen Dank, Herr Kollege van den Berg. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht der Kollege Bolte.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der geschätzte Kollege van den Berg hat gerade damit angefangen – ich würde es gerne fortsetzen –: dass wir heute nicht nur über das Thema „Datenschutzkonferenz, Datenschutzsiegel, Medienkompetenzförderung“ debattieren,
Der Datenschutz hat in Deutschland seit vielen, vielen Jahren ein hohes Niveau. Die Datenschutzpolitik bei uns hat auch schon eine lange Geschichte. Wir haben einige Eckdaten für Nordrhein-Westfalen in unserem Antrag aufgezählt. Wenn man sich die his
torischen Daten anschaut, dann sind insbesondere die 80er-Jahre mit dem Volkszählungsurteil und der Ausbuchstabierung des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung zu nennen.
Seitdem ist aber viel passiert. Ich glaube, darauf müssen wir reagieren. Wir haben heute die Digitalisierung als einen unglaublich breiten gesellschaftlichen Prozess, der in ganz viele Themenbereiche hineingeht. Wir haben die Situation, dass Daten zunehmend zu einem Wirtschaftsgut werden. Wir erleben immer wieder Datenskandale insbesondere in der Privatwirtschaft. Und wir sehen zugleich, dass der Prozess der Digitalisierung ein globaler Prozess ist, der nicht an Staatsgrenzen haltmacht. All das sind Herausforderungen, denen sich die Datenschutzpolitik heute stellen muss.
Meine Damen und Herren, diesen Herausforderungen sollten wir mit einem Dreiklang von Maßnahmen begegnen. Diese Maßnahmen sprechen wir in unserem Antrag an. Zunächst einmal brauchen wir weiterhin starke Institutionen für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Und wir brauchen starke Rechte. Insbesondere die Datenschutzgrundverordnung der Europäischen Union ist ein ganz wichtiger Baustein für eine Datenschutzpolitik der Zukunft, denn letzten Endes werden wir nur mit einem einheitlichen internationalen und durchsetzungsstarken Rechtsrahmen weiterkommen.
In diesem Zusammenhang ein kleiner Ausflug in die Bundespolitik! Auch da sehen wir: Die Bundesregierung steht bei der europäischen Datenschutzgrundverordnung immer wieder auf der Bremse. Aber auch auf der nationalen Ebene kommt man in Berlin nicht voran. Noch 2010 hat der damalige Bundesinnenminister, Thomas de Maizière, ein Rote-LinienGesetz angekündigt. Rote Linien: Damit sollten unter den Bedingungen der Digitalisierung Grenzen gezogen werden, um die Wahrung der Persönlichkeitsrechte im Netz festzuschreiben.
Jetzt, zweieinhalb Jahre später, kann man bilanzieren, was passiert ist. – Nichts! Der heutige Innenminister Friedrich folgt auch hier seiner Maxime „Vertagen und verschleppen“. Wir können seit heute davon ausgehen, meine Damen und Herren, dass das ein Ende findet, und zwar – um genau zu sein – am 22. September nächsten Jahres.
Zweitens das Thema Medienkompetenz – Kollege van den Berg hat auch das schon angesprochen. Am vergangenen Montag hatten wir hier im Haus – einige Kolleginnen und Kollegen waren anwesend – den Tag der Medienkompetenz. Ich möchte mich für unsere Fraktion noch einmal ganz herzlich bei allen bedanken, die mitgewirkt haben: an der Vorbereitung, an den Aktionen vor Ort, an den Diskussionen. Das war, glaube ich, ein guter und interessanter Tag, für den ich sehr dankbar bin.
Wir haben auch im Koalitionsvertrag einige Maßnahmen festgeschrieben. Hierbei möchte ich insbesondere auf das Projekt „Medienpass NRW“ und die zusätzlichen Stellen beim Landesdatenschutzbeauftragten verweisen, die wir bereits 2011 geschaffen haben.
Drittens. Ich glaube, dass wir – das ist die große Herausforderung, vor der wir im Moment stehen – auch einen gesellschaftlichen Konsens erzeugen und Strukturen dafür schaffen müssen, dass wir diesen Diskurs führen können, um Datenschutz für die Zukunft und in der Zukunft breit aufzustellen.
Denn den genannten Herausforderungen kann man nicht nur mit starken Rechten und nicht nur mit Medienkompetenzförderung begegnen, sondern es braucht einen neuen gesellschaftlichen Konsens darüber, wie wir den Datenschutz aufstellen können. Dafür schlagen wir mit der Datenschutzkonferenz eine Struktur vor. Ich finde es wichtig, dass wir dabei versuchen wollen, tatsächlich alle Akteurinnen und Akteure an einen Tisch zu holen – bewusst nicht nur die Wirtschaft, nicht nur Behörden, sondern alle gesellschaftlich relevanten Gruppen. Das ist unter Punkt II.2 des Antrages noch einmal genau aufgeführt. Das ist der Weg, den wir gemeinsam gehen können.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! „Aller guten Dinge sind drei“ lautet ein Spruch. Dementsprechend ist es gut, dass es hier heute drei Antragsteller für diesen Antrag gibt. Dass wir – auf diesen Punkt bezogen – Einigkeit haben, heißt natürlich nicht, dass wir in allen Datenschutzangelegenheiten mit den Roten und den Grünen immer einig sind. Das hat schon der Vortrag des Kollegen Bolte gezeigt, der hier die Bundesregierung kritisiert hat. Herr Bolte, ich kann Ihnen versprechen: Wir werden jedenfalls alles dafür tun, dass wir am 22. September weiter mitregieren. Freuen Sie sich nicht zu früh: Sie haben sich auch bei der Landtagswahl schon zu früh gefreut.
(Matthi Bolte [GRÜNE]: Wieso? Wir regieren doch! – Ministerin Sylvia Löhrmann: Wir re- gieren doch!)
Ja, aber was uns anbelangt jedenfalls. Insofern werden wir da, glaube ich, schon noch eine gewichtige Rolle spielen.
petenz der Betroffenen stärken und dass wir eine Datenschutzkonferenz durchführen. Wir hätten uns dazu durchaus auch verpflichten können. Rot-Grün war da etwas defensiver. Wir vertrauen aber darauf, dass wir eine entsprechende Konferenz tatsächlich durchführen werden.
Wir sind natürlich dafür, dass wir hier in NordrheinWestfalen ein Datenschutzsiegel bekommen. In diesem Zusammenhang möchte ich kurz auf den Antrag der Piraten eingehen, die das Ganze auf die europäische Ebene heben wollen. In meinen Augen ist es doch eigentlich guter Brauch, dass man immer erst mal versucht, Dinge auf der unteren Ebene zu regeln. Ich vertraue darauf, dass wir hier in Nordrhein-Westfalen genug Kompetenz haben, um die Dinge zu regeln. Wir müssen nicht alles auf die europäische Ebene heben. Das macht häufig nur unnötig zusätzliche Probleme.
Ich brauche nicht alles zu wiederholen, was bereits meine Vorredner gesagt haben. Wir wollen sehen, dass wir im Rahmen der Datenschutzkonferenz und später mit dem Siegel für die Menschen etwas Sichtbares erreichen, damit sie wissen, dass da, wo Datenschutz draufsteht, auch Datenschutz drin ist. So etwas Ähnliches gab es schon einmal mit dem Gütesiegel „Umweltengel“, der den Verbraucherinnen und Verbrauchern entsprechend Auskunft gegeben hat.
Sie sagten, der Antrag sei blutleer. Blutleer bedeutet auch weniger Rot. In den Adern dieses Antrags fließt auch viel Blau-Gelb. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kollegen! Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung sind hohe Güter, die es zu schützen und den neuen technischen Anforderungen anzupassen gilt. Der Gesetzgeber hat dazu umfangreiche Gesetze erlassen. Die Gerichte in Deutschland haben wegweisende Urteile gesprochen. Datenschutz wird gerade in unserem Land sehr ernst genommen.
Der nun vorliegende Antrag zur Einführung eines Datenschutzsiegels für Unternehmen, die sich in Sachen Datenschutz und Datensicherheit als vorbildlich erwiesen haben, hilft uns in der Zielsetzung und in der Sache aber nicht weiter, sondern ist vielmehr gutgemeinte Schaupolitik ohne praktischen Nutzen.
Es gab zu diesem Thema bereits auf Bundesebene einen Vorstoß, der bei den Experten jedoch auf erheblichen Widerstand stieß. Die Deutsche Vereini
gung für Datenschutz bemängelte, dass ein solches Datenschutzsiegel lediglich bescheinigen würde, dass sich das jeweilige Unternehmen an die Gesetze halte. Dies sie eine Selbstverständlichkeit und dürfe nicht mit einem Gütesiegel belohnt werden.
Das vorgesehene Verfahren für ein Datenschutzaudit sei – ich zitiere – „bürokratisch, kostenträchtig und nicht transparent“.
Am 1. Juli 2009 einigte sich der Innenausschuss des Deutschen Bundestages darauf, das Datenschutzsiegel aus dem Gesetzespaket herauszunehmen. Die Einführung eines Datenschutzsiegels war damit gescheitert.
Mit Ihrem Vorschlag, ein Datenschutzsiegel für Unternehmen einzuführen, greifen Sie also eine längst gescheiterte Idee wieder auf. Im Gegensatz zu dem damaligen Gesetzentwurf der CDU/CSU-SPD
geführten Bundesregierung vermeiden Sie es allerdings, konkrete Vorgaben zu Voraussetzungen, Inhalt und Verleihung des Datenschutzsiegels zu benennen. In diesem Zusammenhang stellen sich jedoch zahlreiche Fragen, deren Beantwortung wesentlich davon abhängt, ob ein Datenschutzsiegel überhaupt sinnvoll ist oder nicht.
Zum Beispiel sind dies: Wer verleiht das Siegel? Wer bestimmt die Kriterien für das Siegel? Wie läuft das Verfahren ab? Wer erstellt die Gutachten? Welche Kosten entstehen dabei? Wie lange sind die Siegel gültig?
Da bin ich mir sicher. – Was passiert bei grundlegenden technischen oder rechtlichen Veränderungen innerhalb der Geltungsdauer eines Siegels? Gelten die NRW-Datenschutzsiegel nur in Nordrhein-Westfalen? Gelten die Siegel auch für Tochterunternehmen eines siegelführenden Unternehmens? Und vor allem: Was bedeutet das für die Unternehmen, die sich bisher an Recht und Gesetz halten, aber kein Siegel haben oder haben wollen? Werden diese dann öffentlich unter Druck gesetzt?
Da Vertrauen nicht durch das Siegel selbst, sondern ausschließlich durch die Vertrauenswürdigkeit der das Siegel verleihenden Einrichtung und des Verfahrens geschaffen wird, muss der Gesetzgeber diese Fragen beantworten. Die unbestimmte Formulierung in Ziffer II.2 des Antrags überlässt diese Festlegung jedoch Wirtschaft, Behörden und dem LDI.
Daher geben wir Ihnen heute folgenden guten Rat: Schaffen Sie nicht mehr Bürokratie als nötig! Ihr Vorhaben streut den Bürgern Sand in die Augen und ändert nichts an bestehenden guten Gesetzen. Hier wird nur wieder in unzähligen Konferenzen und Gremien ein Dialog zwischen Politik und Betroffe
nen vorgetäuscht, der keinen Mehrwert bringt, sondern nur mehr Kosten verursacht. Daher werden wir Ihren Antrag und den Ergänzungsantrag der Piraten ablehnen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Gäste oben auf der Tribüne und zu Hause! Liebes Plenum! Ich muss meine vorbereitete Rede etwas ändern, weil hier einige neue Aspekte eingebracht worden sind.
Prinzipiell ist es so: Für uns Piraten ist der Datenschutz definitiv eines der zentralen Themen. Privatsphäre und Datenschutz gewährleisten die Würde und die Freiheit des Menschen. Insofern begrüßen wir prinzipiell die Intention des vorliegenden Antrags. Wir sprechen uns in unserem Antrag neben der Einführung dieses Siegels aber grundsätzlich auch für die weitere Stärkung der Datenschutzbeauftragten aus. Wir haben Datenschutzbeauftragte und bitten sie höflich mitzuarbeiten. Wir können ihnen nichts befehlen, sie sollen ja unabhängig sein.
Was unseren Antrag zum EU-Siegel angeht, vor dem alle Anwesenden offensichtlich Angst haben, so wollen wir gerade nicht etwas top-down in das Land hineindrücken. Vielmehr geht es uns darum, dieses Siegel gemeinsam mit dem Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig
Holstein − Schleswig-Holstein ist übrigens das einzige Bundesland mit einem wirklich unabhängigen Datenschutzbeauftragten – im Rahmen einer Datenschutzkonferenz zu entwickeln.
Datenschutzkonferenzen – vielen Dank, Herr Bolte, dass Sie das korrigiert haben; die SPD hat nämlich nur den wirtschaftlichen Aspekt betrachtet – sollten allerdings auch unter der Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern und nicht nur mit ausgewählten Interessengruppen stattfinden.