Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Meine Vorredner haben dargestellt, worum es geht: das Ergebnis der Verfassungskommission, die Verfassungsänderung, jetzt in einfachgesetzliche Regelungen zu überführen. Ich muss dem nichts weiter hinzufügen. Wir stimmen natürlich zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Sache sind die Dinge sicherlich ausgetauscht. Wir hatten vereinbart, einen politischen Korb zu verabreden. Wir haben ihn verabredet, und ein Teil davon war die einfachgesetzliche Umsetzung dessen, was noch vonnöten war.
Ich möchte herzlich Dank dafür sagen, dass dieser gemeinsame Antrag zustande gekommen ist. Dieser Dank geht in erster Linie an die Regierungsfraktionen, weil wir uns auf der Oppositionsseite ja im Kern
schon einig waren. Wir hatten dies als Teil des Pakets und quasi als Grundlage für die Zustimmung im Rahmen der Verfassungsänderung.
Die Sinnhaftigkeit dieser beiden Regelungen erschließt sich von selbst: Wenn man die Verfassungsrichter wählt, lieber Herr Körfges, hat man an dieser Stelle schon den entscheidenden Hebel, sich sozusagen über die Persönlichkeit und auch die persönlichen Lebensumstände Gedanken zu machen. Auf diese Weise bereitet es kein Problem, wenn jemand am Ende seiner Amtszeit meinetwegen auch 71,5 Jahre alt ist.
Beim Thema „Sondervotum“ kann man sich an das anlehnen, was das Bundesverfassungsgericht schon seit vielen Jahren kennt. Das ist eine gute Rechtspraxis, die es gerade für diejenigen, die auf der Mehrheitsseite stehen, notwendig macht, ihre Entscheidung sehr sorgfältig zu begründen. Daher ist es eine rechtsstaatlich sehr saubere Lösung.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich habe einige Seiten Rede vorbereitet – und ich gehe direkt zur letzten Seite. Herr Kollege Jostmeier, da mache ich es Ihnen nach. Wenn man nichts mehr zu debattieren hat, muss man natürlich nicht mehr ausschweifend reden.
Wir haben ein, zwei kleinere Punkte, bei denen wir mit den Zähnen geknirscht haben. Besonders hervorzuheben ist die Regelung, nach der es möglich wäre, dass einige Verfassungsrichter länger als zehn Jahre im Amt sind. Wir haben aber am Ende gesagt: Wir werden keiner Modernisierung der Verfassung und der entsprechend gefassten Beschlüsse in der Verfassungskommission im Wege stehen.
Daher werden auch wir diesem Antrag zustimmen, vor allem da wir nun den gemeinsamen Änderungsantrag haben. – Vielen Dank.
Herzlichen Dank, Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ein guter Änderungsantrag – die Landesregierung empfiehlt Zustimmung.
Herzlichen Dank, Herr Minister. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen erstens ab über den bereits mehrfach benannten Änderungsantrag aller fünf im Landtag vertretenen Fraktionen in der Drucksache 16/14787 (Neudruck). Wer möchte diesem Änderungsantrag aller Fraktionen zustimmen? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag Drucksache 16/14787 – Neudruck – mit den Stimmen aller Fraktionen einstimmig angenommen.
Zweitens stimmen wir ab über den Gesetzentwurf Drucksache 16/13312. Der Hautpausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14682, den Gesetzentwurf Drucksache 16/13312 unverändert anzunehmen. Allerdings hat der Landtag Nordrhein-Westfalen den Gesetzentwurf soeben verändert.
Wir stimmen also ab über den Gesetzentwurf als solchen, Drucksache 16/13312, in der soeben geänderten Fassung. – Wer dem Gesetzentwurf in der soeben geänderten Fassung zustimmen möchte, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Gibt es Gegenstimmen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist jeweils nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/13312 in der soeben geänderten Fassung vom Landtag Nordrhein-Westfalen einstimmig angenommen und in zweiter Lesung verabschiedet ist.
Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner für die SPD-Fraktion Herrn Kollegen Prof. Dr. Bovermann das Wort. – Bitte, Herr Kollege.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich kann mich bei diesem Punkt relativ kurz fassen, Herr Marsching.
Das hat nichts mit der Wertigkeit zu tun, sondern wir haben auch diesen Punkt ausführlich in der Verfassungskommission diskutiert. Ich erinnere mich noch an die Anhörung im September 2014 – es ist schon etwas länger her –, bei der sich die Befürworter und die Kritiker einer Absenkung des Eingangsquorums bei Volksbegehren die Waage hielten. Ich erspare uns die Wiederholung der Argumentationslinien. Diese sind in den Protokollen der Verfassungskommission, die ja öffentlich sind, nachlesbar.
Letztendlich landete auch dieser Punkt zusammen mit der Wahlalter- und Wahlrechtsfrage, den Parlamentsquoren, der Individualverfassungsbeschwerde und der Schuldenbremse in dem heute schon häufig zitierten politischen Korb. In den verschiedenen Spitzengesprächen zwischen den Fraktionsvorsitzenden und den Obleuten wurde immer wieder versucht, nach Kompromissen zu suchen. Hier wurde am Ende ein Papier von SPD und Grünen vorgelegt – übrigens der einzige konstruktive schriftliche Vorschlag, der in dieser Verhandlungsphase vorgelegt wurde. Trotzdem war allen Beteiligten klar, dass es nur eine Gesamtlösung geben könne.
Insofern kann man also nicht, liebe Piraten, wie in eurem Gesetzentwurf davon sprechen, es habe einen Kompromiss in der Frage der Absenkung der Eingangsquoren gegeben, mit dem alle Fraktionen einverstanden waren. Die Piraten selbst hatten zeitweilig auch für eine Absenkung oder sogar komplette Streichung der Quoren votiert.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben gerade bei Tagesordnungspunkt 7 erlebt, dass auch der letzte Versuch einer Lösung für den gesamten politischen Korb an der Frage des Wahlalters gescheitert ist. CDU und FDP mochten – die einen aus wahltaktischen Gründen, die anderen aus koalitionspolitischen Gründen – nicht einmal ihrem eigenen Angebot zustimmen, das Wahlalter aus der Verfassung herauszunehmen und in der neuen Wahlperiode einfachgesetzlich zu regeln.
Damit gibt es leider auch keine verfassungsändernden Mehrheiten für die anderen Punkte aus dem politischen Korb. Wir werden daher dem isoliert gestellten Gesetzentwurf der Piraten wie schon im Hauptausschuss nicht zustimmen. Das ändert natürlich nichts daran, dass sich die SPD weiter dafür einsetzen wird, mehr repräsentative und mehr direkte Demokratie zu wagen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir waren in der Tat, wie Herr Prof. Bovermann gerade vorgetragen hat, einem Konsens sehr nahe. Aber der Konsens hat aus den bekannten Gründen des gemeinsamen Paketes nicht stattgefunden. Herr Dr. Wolf hat das beim Tagesordnungspunkt 7 hinsichtlich der Historie und vor allen Dingen der Auswirkungen ausführlich dargestellt. Ich könnte das jetzt noch weiter begründen.
Die Senkung der Eingangsquoren bei Volksbegehren von 8 % auf 5 % kann man vornehmen. Meine Damen und Herren, ich war im Jahre 2003/2004 seinerzeit federführend mit den Grünen beteiligt, als wir die Quoren von 15 % auf 8 % gesenkt haben. Es ist nicht in jedem Fall ein Segen, wenn man die Quoren von Volksbegehren und Volksentscheid senkt. Wie gesagt, wir hätten es in diesem Fall machen können. Das Paket ist nicht zustande gekommen. Deswegen stimmt die CDU-Fraktion aus Gründen des Gesamtzusammenhangs mit dem Paket nicht zu. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir Grünen sind prinzipiell natürlich für die Senkung des Eingangsquorums bei Volksbegehren. Sie haben in Ihrem Antrag richtig beschrieben, es war in diesem politischen Korb. In diesem politischen Korb gab es einen Kompromiss auf 5 %. Ausgangslage war, die Piratenfraktion wollte eine Komplettstreichung. Die CDU wollte gar nicht. Die FDP lag zwischen 4 % und 6 %. Wir hatten uns mit dem Koalitionspartner auf ungefähr 4 % verständigt. Unser Ziel war es eigentlich immer, das Eingangsquorum von 8 % auf 2 % zu senken. Man muss bei dieser Senkung des Quorums einen merklichen Schritt tun, um zum Erfolg zu kommen.
Wir hätten uns zähneknirschend auf 5 % eingelassen, wenn es diesen politischen Korb gegeben hätte. Ihn gibt es aber leider nicht. Deswegen werden wir weiter dafür antreten, dass das Eingangsquorum auf 2 % gesenkt wird. Das wird ein neuer Anlauf und wird etwas für ein Programm der nächsten Legislaturperiode sein. Weil das ein Kompromiss gewesen wäre, den wir nur zähneknirschend mitgemacht hätten, den es aber nun nicht gibt, werden wir auch 5 % ablehnen und weiter für 2 % kämpfen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mich auch kurz fassen, da die Argumente ausgetauscht sind. Es hat im gesamten Paket nicht gereicht. Alles hängt mit allem zusammen. Es hat leider Gottes nicht gereicht. Wir stimmen der Vorlage nicht zu.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Verfassungskommission hat sich intensiv mit der Frage der Quoren bei Volksbegehren und Volksentscheiden beschäftigt. Am Ende hatten wir in der – übrigens von Ihnen gewünschten – Runde der Vorsitzenden Einigkeit und sind als Kompromiss auf 5 % gekommen. Wie so vieles hängt es wieder an dem unsäglichen Satz, alles hinge mit allem zusammen. Das stimmt einfach nicht. Das muss ich immer wiederholen.
Aber einige glauben das hier. Dass das jetzt nicht beschlossen wird, hat am Ende tatsächlich mit Machtkalkül zu tun. Der Gesetzentwurf hätte die letzte Gelegenheit geboten, mehr direkte Demokratie zu schaffen; denn unsere Demokratie hat ein zentrales Defizit. Die Bürgerinnen und Bürger haben theoretisch die Möglichkeit, über Gesetze zu entscheiden. Praktisch haben sie das leider nicht. In anderen repräsentativen Demokratien finden punktuell solche Volksabstimmungen zu Fragen statt, an denen Bürgerinnen und Bürger erhebliches Interesse haben.