Es ist am Ende des Tages noch nicht so perfekt, dass wir sagen: Ja, wir heben unsere Hand, das müssen wir unbedingt machen. – Deswegen heute unsere Ablehnung. Aber in der nächsten Legislaturperiode kann man vielleicht diesen Punkt noch einmal angehen und gucken,
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Vorredner haben schon zur Genese und Behandlung, insbesondere zum Inhalt der Sachverständigenanhörung im Hauptausschuss, hinreichend vorgetragen. Ich erlaube mir nur eine ganz kurze Ergänzung. Ansonsten bin ich auch mit den Darstellungen des Vorsitzenden des Hauptausschusses völlig d’accord.
Die Anhörung hat eindeutig belegt, dass die von den Piraten angestrebte Gesetzesänderung nicht nur nicht notwendig ist, sondern dass sie auch nicht sinnvoll ist. Und im Übrigen sind auch noch eine ganze Reihe handwerklicher Fehler in diesem Gesetzentwurf. Das ist, glaube ich, an dieser Stelle heute nicht mehr im Einzelfall und auch nicht von der förmlichen Seite her zu diskutieren. Fest steht einfach: Dieser Gesetzentwurf ist in keiner Weise ein sinnvoller Vorschlag. Deswegen lehnen wir ihn ab. – Vielen Dank.
Mein heutiger Marathon! Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für die Piraten war und ist die Ausübung direkter Demokratie eines der wichtigsten politischen Ziele. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollten wir ein Handicap bei der Durchführung von Volksbegehren beseitigen, nämlich das der zu kurzen Auslegungsfristen bei der amtlichen Listenauslegung.
Eigentlich müssten wir uns darüber unterhalten, dass Unterschriften auch signiert übers Netz abgegeben werden könnten, aber das ist noch einmal ein ganz anderes Thema.
Die Gespräche in den letzten Tagen haben gezeigt, dass die Realität dann doch leider eher so aussieht,
dass die öffentliche Auslegung dann in irgendeinem Büro des jeweiligen Bürgeramtes bzw. Rathauses stattfindet. Das scheint die Realität zu sein. Von daher hilft uns auch die Fristverlängerung nicht so viel weiter.
Einiges zu schriftlichen Anhörung: Es wurde gerade auch gesagt, dass es dort einhellig die Meinung leider war, dass eine einfache Verlängerung der Auslegungsfrist nicht zielführend ist.
Fehler zuzugeben, halte ich persönlich für eine Stärke. Anscheinend – das hat auch die Debatte gerade nochmal gezeigt – haben wir niemanden von dieser Idee überzeugen können. Niemand ist auf uns zugekommen mit Änderungswünschen. Am Ende muss ich gestehen: Wir müssen an diesem Gesetzentwurf noch einmal arbeiten. Wir werden in der nächsten Legislatur mit einem neuen Gesetzentwurf in dieser Richtung kommen. Ich habe meiner Fraktion keine Abstimmungsempfehlung zu geben und werde selber dem Gesetzentwurf nicht zustimmen. – Danke.
Vielen Dank, Herr Kollege Marsching. – Möchte für die Landesregierung Herr Minister Jäger das Wort an uns richten?
Danke sehr. – Wir sind gerade mitten in einem zweiten Bürgerentscheidverfahren seit 1978 in diesem Bundesland. Die Landesregierung würde nicht empfehlen, während des Verfahrens die Auslegefristen zu verändern. Wir würden anbieten, das jetzige Verfahren zu evaluieren und dazu einen Bericht dem Parlament vorzulegen. Aber wir empfehlen nicht, dieser Veränderung zuzustimmen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Minister. – Meine Kolleginnen und Kollegen, weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe somit die Aussprache.
Wir kommen zur Abstimmung. Der Hauptausschuss empfiehlt in Drucksache 16/14684, den Gesetzentwurf Drucksache 16/14006 abzulehnen. Wir kommen somit wie üblich zur Abstimmung über den Gesetzentwurf selbst, nicht über die Beschlussempfehlung. Ich darf fragen, wer dem vorliegenden Gesetzentwurf der Piratenfraktion zustimmen möchte? – Niemand. Das ist ein Novum. Wer stimmt dagegen? – Mmh.
Alle fünf im Landtag vertretenen Fraktionen. Dementsprechend kann es eigentlich keine Enthaltungen mehr geben. Ich frage aber dennoch: Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit stelle ich fest, dass der Gesetzentwurf Drucksache 16/14006 vom Landtag Nordrhein-Westfalen einstimmig abgelehnt worden ist.
Ich muss zugeben, dass ich mich in meiner fünften Wahlperiode an ein solches Abstimmungsergebnis nicht erinnern kann. Sei es drum! Es ist ein überaus klares Votum.
Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen. Jetzt bin ich mal gespannt, mit welchem Abstimmungsergebnis wir dann gleich hier durch diesen Tagesordnungspunkt kommen werden.
Wir haben diesen Gesetzesentwurf bereits im Hauptausschuss beraten, und es geht eben darum, dass Sie mit Ihrem Gesetzentwurf beantragen, die Landesverfassung dahin gehend zu ändern, dass die sogenannten Quoren bei
der Einberufung von Sondersitzungen und bei der abstrakten Normenkontrollklage einheitlich auf 20 % – das entspräche einem Fünftel der Mitglieder des Landtages – in der Verfassung festgelegt werden sollen.
Nach der Einbringung in das letzte Plenum haben wir den Antrag auch im Hauptausschuss intensiv beraten, und dort habe ich für die SPD-Fraktion schon deutlich gemacht, dass wir dem nicht zustimmen werden – nicht, weil wir uns einem solchen Anliegen nicht unbedingt nähern könnten, sondern weil wir das intensiv in den Diskussionen der Verfassungskommission behandelt und damals festgestellt hatten, dass wir uns eben nicht auf ein gemeinsames Ergebnis einigen konnten.
Wir befassen uns heute mit dem Thema und finden, dass dieses wichtige Thema nicht einfach zum Ende der Legislaturperiode durchentschieden werden kann; denn diese Frage der Quoren war mit den Punkten Wahlrecht, direkte Demokratie, Schuldenbremse und auch Individualverfassungsbeschwerde verknüpft. In der Diskussion haben wir auch gemerkt, dass wir nicht unbedingt konsensfähig gewesen sind. Aber ohne den erforderlichen Konsens in einer Gesamtlösung – unter Berücksichtigung der Absenkung der Quoren – können wir diesem Antrag nicht zustimmen. Es tut uns sehr leid, aber es ist ein wichtiges Thema, und ich kann wirklich nur hoffen, dass der nächste Landtag klug genug ist, dieses Thema noch einmal aufzugreifen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Gefechtslage und die Diskussionslage ist genau wie bei Tagesordnungspunkt 10. Wir als CDU würden aus den bekannten Gründen wegen der Paketlösung, wenn es denn zur Abstimmung kommt, dem auch nicht zustimmen. Ich gebe zu, Herr Präsident: Ich darf seit 22 Jahren in diesem Parlament bei Plenarabstimmungen dabei sein, aber dass der Antragsteller dem eigenen Antrag nicht zustimmt, habe ich auch noch nicht erlebt.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich vielleicht die sechs Tagesordnungspunkte, die wir jetzt behandelt haben, bzw. den, den wir jetzt noch behandeln, in folgender Weise mal zusammenfassen: Der Tenor sämtlicher Anträge, die wir hier beraten und über die wir hier abgestimmt haben, war und ist, egal von welcher Partei die Argumente vorgetragen worden sind, dass man die Demokratie stärken will, dass man die
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger stärken will, dass man den Landtag stärken will und dass man das Land Nordrhein-Westfalen stärken will.
Meine Damen und Herren, ich stehe hier nach 22 Jahren Zugehörigkeit zu diesem Landtag von Nordrhein-Westfalen letztmalig als Mandatsträger vor Ihnen, und ich durfte davon 17 Jahre als Sprecher beziehungsweise als Vorsitzender im Hauptausschuss hier mitgestalten und tätig sein. Von daher habe ich mich bei diesem Thema im Hauptausschuss zu Hause gefühlt.
Meine Damen und Herren, seit dem 23. Mai 1949 – dem Tag des Grundgesetzes – haben wir in Deutschland 53 oder 54 Grundgesetz- bzw. Verfassungsänderungen gehabt, die in das Kompetenzgefüge zwischen Bund und Ländern – in dreiviertel der Fälle zugunsten des Bundes und zum Nachteil der Länderkompetenzen – eingegriffen haben. Man hat in der Verfassungskommission 2 vor – wann war es? – 6 bis 8 Jahren beispielsweise die Länder hinsichtlich des Jagdrechts gestärkt. Insgesamt aber sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten die Landesparlamente geschwächt worden. Ich habe deshalb auch die Bitte, dass Sie dafür sorgen, dass in den nächsten Jahren die Landesparlamente – darum geht es mir vor allen Dingen – nicht weiter geschwächt werden.