Noch ein Satz! Die Besonderheit des Ausschusses – das können Sie immer und überall erzählen – besteht auch darin, dass wir noch eine Sitzung machen dürfen, und danach machen wir hier das Licht aus. – Tschüss zusammen!
Viel Erfolg auch bei der letzten Sitzung! – Ich möchte noch den Hinweis geben, dass der Fünfjahresbericht des Petitionsausschusses nun auch als Broschüre vorliegt.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine werten Kolleginnen und Kollegen! Wir befassen uns heute mit dem Thema „Qualitätssicherung von Studium und Lehre“. Für die Hochschulen in Nordrhein-Westfalen ist es ein zentrales Thema. Wenn man in den letzten Jahren Hochschulen besucht hat, wurde man immer wieder auf das sogenannte Akkreditierungsverfahren angesprochen.
Hintergrund war, dass dieses Verfahren mit der Bologna-Reform eingeführt worden war, um die Qualitätssicherung an den Hochschulen zu gewährleisten.
Die Durchführung dieses Verfahrens war allerdings auf nicht unerhebliche Kritik gestoßen. Die zentralen Kritikpunkte, die immer wieder geäußert worden sind, betrafen aus Sicht der Hochschulen die Kosten und den Aufwand zur Zulassung neuer Studiengänge und die unterschiedliche Handhabungspraxis der Gutachterinnen und Gutachter. Von den Studierenden wurde vor allem die starke Ausdifferenzierung der Bachelorstudiengänge als problematisch angesehen, weil damit die eigentlich gewünschte Mobilität zwischen den Hochschulen, welche das eigentliche Ziel der Bologna-Reform war, behindert worden ist.
Man muss konstatieren, dass es nach der BolognaReform schwieriger geworden ist, zwischen Hochschulen zu wechseln – auch innerhalb von Nordrhein-Westfalen. Das kann sicherlich nicht im Sinne der Studierenden sein, und es war sicherlich auch nicht im Sinne derjenigen, die diese Reform seinerzeit angedacht haben.
Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 17. Februar 2016 betrifft nicht nur NRW. Das Verfassungsgericht hat festgestellt, dass die Rolle der Wissenschaft in den bisherigen rechtlichen Rahmenbedingungen nicht hinreichend bewertet worden ist. Dies ist in den Bundesländern nahezu identisch der Fall, sodass das Bundesverfassungsgericht ausgeführt hat, dass jetzt auch eine länderübergreifende Absprache notwendig ist.
Diese länderübergreifende Absprache ist in einem zweistufigen Verfahren vereinbart worden. Der erste Punkt dieses zweistufigen Verfahrens ist – das ist ein wunderbarer Titel – die Reform des Studienakkreditierungsstaatsvertrags, die federführend durch Nordrhein-Westfalen auf den Weg gebracht worden ist und nun durch die Ministerpräsidentenkonferenz am 1. Juni dieses Jahres unterzeichnet werden soll.
Dazu möchte ich einen ganz herzlichen Dank an die Frau Ministerin, den Staatssekretär und das Haus aussprechen; denn es war nicht einfach, einen Konsens zu erreichen – vor allem angesichts der Zeit; wir hatten ja auch Druck im Kessel, um es höflich zu sagen.
Der zweite Punkt betrifft die Umsetzung des Staatsvertrags in Landesrecht und landesspezifischen Rechtsverordnungen, die darauf aufbauend erlassen werden sollen. Ich möchte die aus unserer Sicht wichtigsten Punkte noch einmal benennen, die dann unserer Meinung nach in Nordrhein-Westfalen realisiert werden müssen. Ich glaube, dass die jetzige Reform aus Sicht der Betroffenen – sowohl der Hochschulen als auch der Studierenden – gedacht werden muss. Wir müssen dringend die wichtigsten Kritikpunkte aufgreifen und dort zu vernünftigen Lösungen kommen.
Klar ist aber auch – das will ich so deutlich sagen –, dass auch die Hochschulen selbst – das ist auch in der Anhörung sehr deutlich geworden – die Akkreditierung als Ganze nicht prinzipiell infrage stellen, weil sie sagen: Wir brauchen ein gutes System der Qualitätssicherung inklusive einer Begutachtung mit externer Begleitung. Die Rolle der Akkreditierungsagenturen muss in der Perspektive aber stärker beratend sein. Die Hochschulen wünschen sich – und das würden wir auch unterstützen – eine deutliche Stärkung der Systemakkreditierung als Regelfall.
Letztlich geht es bei der Frage um die Etablierung eines zeitgemäßen und passgenauen Qualitätssicherungsinstruments für Forschung und Lehre an unseren Hochschulen. Ich finde, dass das ein Ziel ist, an dem wir alle gemeinsam arbeiten sollten.
Ich will die Gelegenheit nutzen, mich an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit im Ausschuss in den letzten fünf Jahren zu bedanken. Besonders möchte ich mich bei meiner Kollegin Ruth Seidl bedanken, die gleich zum letzten Mal hier reden wird. Ruth, es war mit dir eine schöne und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Es war wirklich prima – Danke auch ganz persönlich.
Ich will mich auch bei Joachim Paul bedanken – da wissen wir ja noch nicht, ob er wiederkommt. Es hat auch mit dir Spaß gemacht, lieber Joachim, ganz herzlichen Dank. – In diesem Sinne: Danke für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Bell. – Ich freue mich, dass Frau Kollegin Seidl spricht. Hier steht zwar „Frau Paul“, aber so ändern sich die Zeiten. – Bitte schön.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Präsident! Zum Abschied komme ich gleich; zunächst fange ich mal mit dem Thema an. Der Bologna-Prozess hat das Thema „Qualitätssicherung in Lehre und Studium“ auf eine neue Grundlage gestellt: weg von der unmittelbaren staatlichen
Kontrolle, hin zu mehr oder weniger unabhängigen Qualitätssicherungsprozessen über Akkreditierungsagenturen und über den bundesweiten Akkreditierungsrat.
Die bisherige Umsetzung verlief aber nicht unproblematisch. Die Hochschulen kritisierten die hohen Kosten und den extrem hohen Aufwand zur Zulassung neuer Studiengänge, vor allem aber auch die unterschiedliche Handhabungspraxis der Gutachterinnen und Gutachter. Die Studierenden beklagen die starke Ausdifferenzierung der Bachelorstudiengänge, die die Mobilität nicht nur im europäischen Hochschulraum, sondern selbst zwischen den Hochschulen im eigenen Bundesland erschwert.
Es war daher richtig, dass das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass der Landesgesetzgeber deutlich mehr grundlegende Entscheidungen treffen muss. Wir begrüßen es, dass sich die Länder nun weitgehend gemeinsam auf einen Staatsvertrag geeinigt haben. Damit wird der notwendige länderübergreifende Rahmen geschaffen, ebenso eine rechtssichere Grundlage, ein wissenschaftsgeleitetes Verfahren, Spielraum für Innovationen an den Hochschulen, Studierbarkeit von Studiengängen als Maßstab der Akkreditierung und ein angemessener landesspezifischer Handhabungsspielraum.
Bei der Umsetzung und näheren Ausgestaltung des Staatsvertrags in Nordrhein-Westfalen wollen wir künftig stärker auf die Systemakkreditierung setzen. Die Hochschulleitungen haben uns in einer Anhörung des Wissenschaftsausschusses bereits erklärt, dass sie sich auf diesen Weg machen wollen. Hierbei müssen wir sie unterstützen. Darüber hinaus soll das Akkreditierungsverfahren weiter vereinfacht und flexibler gestaltet werden. Die bisherige Arbeitsbelastung, insbesondere bei der Programmakkreditierung, ist für viele Lehrende und Beschäftigte deutlich zu hoch. Gleichzeitig müssen neue Verfahren dazu führen, auch die Kosten zu senken.
Wir erwarten, dass alle am Akkreditierungsverfahren Beteiligten ihrer Rolle entsprechend über ausreichende fachliche und didaktische Kenntnisse verfügen und dass sie die Anforderungen und Mechanismen des jeweiligen Qualitätssicherungssystems kennen.
Ebenfalls wichtig ist es uns, die Akkreditierung an den Belangen der Studierenden auszurichten. Dazu gehört, dass die Credit Points von Lehrveranstaltungen und Prüfungen künftig den studentischen Arbeitsaufwand realistisch widerspiegeln. Auch gehört dazu, dass die inhaltlichen Kriterien von Studiengängen nicht so eng gefasst werden, dass ein Hochschulwechsel erheblich erschwert oder gar verhindert wird.
insbesondere aber für den Übergang vom Bachelorstudium zum Masterstudium an einer anderen Hochschule. Ebenso gehört dazu, dass sich Veranstaltungen und Prüfungen in ihrer Form und Ausgestaltung stärker an den Lernenden orientieren; denn auch das war ein wesentlicher Anspruch des Bologna-Prozesses, der nicht immer angemessen umgesetzt wurde.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich würde mich freuen, wenn wir uns heute gemeinsam auf den Weg machen würden, ein hochschul- und studierendengerechtes Akkreditierungssystem auf den Weg zu bringen. Unser Antrag ist ein erster Schritt auf einer sicherlich noch längeren Strecke, bei der wir vor allen Dingen auch auf die Zusammenarbeit mit den Hochschulen angewiesen sind.
Ja, das ist tatsächlich meine letzte Parlamentsrede heute. Ich möchte mich ganz herzlich bei Ihnen allen für die gute Zusammenarbeit in den vergangenen 17 Jahren bedanken – insbesondere bei den Kolleginnen und Kollegen im Wissenschaftsausschuss, bei der Ministerin sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Haus. Denn trotz aller Meinungsverschiedenheiten in der Sache war die Auseinandersetzung hier im Parlament immer fair, und der Umgang miteinander war immer respektvoll. Das habe ich vor allen Dingen sehr geschätzt.
Ich freue mich auf spannende Herausforderungen in den kommenden Jahren und wünsche Ihnen allen ein gutes Gelingen bei der weiteren Arbeit und eine schöne Osterzeit.
Vielen Dank! – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, auch ich möchte mich in Ihrem Namen bei Dr. Ruth Seidl sehr herzlich für die 17 Jahre im Landtag Nordrhein-Westfalen sehr herzlich bedanken. Das waren 17 engagierte Jahre hier im Parlament selber und in den verschiedenen Ausschüssen, insbesondere im Wissenschaftsbereich. Ich habe es aber auch persönlich mitbekommen im Kulturausschuss des Landtages von Nordrhein-Westfalen. Daneben gab es noch die aktive Wahlkreisarbeit im Kreis Heinsberg. Vielen Dank für diesen Einsatz für die Menschen in Nordrhein-Westfalen. Ich wünsche Ihnen eine gute Zukunft.
Nach der Landtagswahl geht das Leben weiter. Ich empfinde das auch so. Alles Gute für die Zukunft, und noch einmal vielen Dank für den Einsatz für Nordrhein-Westfalen. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Jetzt ist es so weit – der letzte Tagesordnungspunkt dieser Wahlperiode im Wissenschaftsbereich ist aufgerufen worden. SPD und Grüne legen einen Antrag vor, mit dem das System der Akkreditierung auf eine sichere Rechtsgrundlage gestellt werden soll.
Der Antrag greift viele Punkte zu Recht auf. Bologna benötigt gemeinsame Standards; das sieht auch die CDU so. Der Akkreditierungsprozess, den wir in der Bundesrepublik Deutschland bzw. in NordrheinWestfalen durchweg beobachten können, wird teilweise kritisch gesehen. Er verursacht einen hohen Kostenaufwand und wird teilweise unterschiedlich durchgeführt.
Die KMK hat nun den Entwurf für einen Staatsvertrag vorgelegt. Und genauso, wie Sie das tun, begrüßt auch die CDU, dass sich die Länder auf ein gemeinsames Konzept geeinigt haben und dass eine sichere Grundlage im Hinblick auf die Frage geschaffen werden soll, wie denn Akkreditierung hier bei uns in Nordrhein-Westfalen zukünftig vonstatten gehen soll.
Ich finde es gut, dass der Antrag den Vorrang zur Systemakkreditierung einräumt und daneben auch noch Programmakkreditierung existieren lässt. Auch finde ich gut, dass er das Thema „Flexibilität“ aufgreift.
Alles in allem geht der Antrag grundsätzlich in die richtige Richtung. Deswegen wollen wir von der CDU dem Antrag den Weg freimachen für die jetzige Abstimmung und spätere Debatten. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.
An dieser Stelle möchte ich mich auch noch bei allen Kollegen für die intensiven Debatten bedanken, die wir in den letzten Jahren im Wissenschaftsausschuss hatten. Ich glaube, wir haben immer um die Sache gerungen, manchmal auf unterschiedlichen Niveaustufen.
Wir haben aber immer das Ziel im Auge gehabt, die Situation des größten Wissenschafts- und Forschungsraums in Europa zu stärken.
Ich bedanke mich also bei meinen Kollegen, auch bei denen von Rot-Grün, und auch für die vielen Steilvorlagen, die Sie mir gegeben haben. Aber ich bedanke mich außerdem für das nette menschliche Miteinander in diesem Ausschuss. Ich wünsche Ihnen alles Gute. – Vielen Dank.