Der Zulassungsantrag der Genossenschaft wird höchstwahrscheinlich 2013 auf dem Tisch des Patent- und Markenamtes landen. Das macht die GEMA nicht überflüssig, soll es auch gar nicht, aber es wird frischen Wind ins Verwertungsgesellschaftsgeschehen bringen. Die Entwicklung bleibt also spannend.
Bei der GEMA verändert sich was. An dem Mangel an Kommunikation und Offenheit arbeiten die ja. Man redet zum Beispiel wieder. Es sind auch Einigungen außerhalb des Schiedsstellenverfahrens möglich. Und das ist gut so. Die anstehenden Gespräche zwischen LiveKomm, dem Verband der Musikspielstätten in Deutschland, und der GEMA, aber beispielsweise auch der rhetorische Frontalangriff einer verdienten Varietégröße auf die in diesem Fall völlig unschuldige Ministerpräsidentin haben ja zur Blitzeinigung geführt.
Fest steht sicher auch: Bei vielen anderen Betroffenen im gemeinnützigen und ehrenamtlichen Sektor und im Vereinswesen, bei den Organisatoren von Straßenfesten, aber selbst bei den deutschen Schaustellern herrscht immer noch große Unsicherheit. Die Proteste und Sorgen der Clubszene sind also kein isoliertes Nischenproblem.
Deswegen stimmen wir selbstverständlich der Überweisung der Anträge in den Ausschuss zu – verbunden mit der Anregung, die Beratungen eventuell mit einem Expertengespräch anzureichern. – Vielen Dank.
Erst einmal muss ich meinen Respekt gegenüber den Fraktionen der CDU, der SPD und der Grünen und auch Herrn Nückel zum Ausdruck bringen: Das ist ein durchaus positives Signal, dass hier über die GEMA nachgedacht wird.
Ich sehe in Ihren Anträgen, dass wir uns im Grunde doch sehr einig sind – einig darin, dass eine kollektive Rechtewahrnehmung künstlerischer Werke über Verwertungsgesellschaften eine sinnvolle Einrichtung ist.
Beide Anträge fordern einerseits faire und bezahlbare Tarife von der GEMA, damit auch in Zukunft die Ausrichtung von Brauchtumsfesten und nichtkommerziellen kulturellen Veranstaltungen ohne große finanzielle Hürden möglich ist.
Andererseits ist von fairem Interessenausgleich zwischen den Nutzern und den Urhebern die Rede. Alle sind sich einig, dass wir für diesen fairen Interessenausgleich Verwertungsgesellschaften brauchen. Aber Sie reden wie selbstverständlich nur von der GEMA und akzeptieren damit ihre Monopolstellung im Bereich der Rechtewahrnehmung für Musikdarbietungen im öffentlichen Raum.
Die Forderungen nach fairem Interessenausgleich sind schon alle umgesetzt und stehen im Urheberrechtswahrnehmungsgesetz. Wir brauchen hierfür keine Gesetzesänderung, sondern wir brauchen etwas ganz anderes. Herr Nückel, Sie haben mir da ein bisschen die Show gestohlen, ich wollte nämlich auch auf eine Konkurrenzsituation zu sprechen kommen.
Dazu eine vergleichende Situation aus dem frühen 20. Jahrhundert in den USA: In den 1930er-Jahren wurde das Radio als Quelle neuer Musik und Unterhaltung immer wichtiger. Das schien den Verkauf von Schallplatten zu schwächen und die Existenz von kommerziell ausgerichteten Liveshows zu bedrohen. Es hat sich dann die Organisation ASCAP, vergleichbar mit der GEMA, gegründet. Die Radiostationen mussten Pauschalgebühren abführen. Diese Einnahmen wurden dann – wie hier von der GEMA – an die Künstler ausgeschüttet.
Dann passierte Folgendes: Im Jahr 1939 war große Depression, die Einnahmen der Künstler waren eingeschränkt, das Geld wurde knapp. Die ASCAP erhöhte die Gebühren um 400 %. Was ist passiert? Die Radiostationen gründeten eine eigene, kostengünstigere Non-Profit-Alternative zu ASCAP, die BMI, und spielten deren Repertoire. Durch diese Konkurrenzsituation hat die ASCAP die Erhöhung dann Stück für Stück zurücknehmen müssen. Mittlerweile gibt es in den USA drei Verwertungsgesellschaften für Musikdarbietungen im öffentlichen Raum.
Ich denke, das ist ein Weg. Die Konkurrenz für die GEMA ist schon lange notwendig. Denn viele Künstler finden sich in den starren Regeln, die die GEMA hier anbietet, nicht wieder. Als Mitglied der GEMA müssen Musikerinnen und Musiker für die Aufführung ihrer eigenen Werke Gebühren bezahlen. Sie dürfen ihrem Publikum eigene Stücke nicht frei im Netz zur Verfügung stellen, um etwa für Liveauftritte zu werben. Die Statuten der GEMA verbieten das. Auch neue Lizenzmodelle wie zum Beispiel Creative Commons, die freie private Nutzung erlauben, werden von der GEMA nicht akzeptiert.
In diesem Jahr – Herr Nückel, Sie haben es erwähnt – wurden die Bemühungen der Initiative C3S großflächig bekannt. Die Cultural Commons Collecting Society wird Anfang nächsten Jahres den Antrag auf Zulassung als Verwertungsgesellschaft beim Deutschen Patent- und Markenamt einreichen. Sie soll als europäische nichtgewinnorientierte Verwertungsgesellschaft gegründet werden.
Gerade im Bereich der nichtkommerziellen musikalischen Aufführungen und Nutzungen ist die C3SInitiative wegweisend. Hier werden Künstler, die ihre Werke unter freier Lizenz veröffentlichen, akzeptiert und unterstützt. Jedoch handelt es sich nicht um eine reine Umsonst-Kultur. Auch unter freien Lizenzen veröffentlichte und aufgeführte Werke müssen angemessen vergütet werden, wenn sie in einem kommerziellen Rahmen benutzt werden.
Daher möchten wir ausdrücklich betonen, dass das Problem mit der GEMA nicht durch die Verwaltung oder Regierung zu regeln ist, sondern auch durch den Markt. Wir müssen eine langfristige Perspektive schaffen. Es gibt kein Gesetz, welches ein Monopol für nur eine Verwertungsgesellschaft garantiert.
Genauso ist eine Oberbehörde zur Aufsicht über die Kontrollfunktionen des Deutschen Marken- und Patentamts – so wie Sie von den Grünen es vorgeschlagen haben – in unseren Augen wenig sinnvoll. Denn eine solche Einrichtung würde zu einem weiteren Kostenanstieg und weniger Flexibilität führen. Das ist nicht im Sinne der Künstlerinnen und Künstler und auch nicht im Sinne des Publikums und der Fans.
Lassen Sie uns doch im Ausschuss überlegen, wie neue Verwertungsgesellschaften gefördert werden können und somit der kulturellen und musikalischen Vielfalt ein der Zeit angemessener fruchtbarer Boden bereitet werden kann. Wir sind sicher, dass das auch Einfluss auf die Tarife der GEMA haben wird. – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Kollege Herrmann. – Für die Landesregierung spricht nun der Wirtschaftsminister, Herr Duin.
Vielen Dank. – Herr Präsident! Meine sehr verehrten Abgeordneten! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Diese Debatte bezieht sich auf ein Thema, das die betroffenen Branchen, Musikveranstalter, Clubs, Diskotheken, aber eben auch die nichtkommerziellen Veranstalter wie Vereine und Bildungseinrichtungen – Sie haben es selbst in Ihren Beiträgen zum Ausdruck gebracht – seit vielen Monaten bewegt.
Veranstalter befürchten aber einen enormen Gebührenanstieg. Darum ist ein Verfahren zur Klärung der Angemessenheit der Tarife bei der Schiedsstelle nach dem Urheberrechtswahrnehmungsgesetz beantragt.
Insofern kann man allen Rednern und Antragstellern sagen: Das Problem ist zu Recht erkannt, die Analyse stimmt. Und es gibt ja auch – das hat die Debatte bisher gezeigt – ein großes Maß an Übereinstimmung.
Die Landesregierung setzt sich im Streit um die GEMA-Tarife bereits seit geraumer Zeit für einen fairen Interessenausgleich zwischen Musiknutzern einerseits und den Produzenten andererseits ein. Für uns sind kulturelle Vielfalt und eine erfolgreiche Musikwirtschaft wichtige Standortfaktoren, die es zu erhalten und zu stärken gilt.
Die Musikwirtschaft spielt in Nordrhein-Westfalen eine bedeutende Rolle. Sie ist erfolgreich. 2011 hat sie ihren Umsatz im Vergleich zum Vorjahr um rund 10 % auf etwa 1,9 Milliarden € gesteigert. Die Bruttowertschöpfung betrug 644 Millionen €. Diese Zahlen machen deutlich, welche Bedeutung das hat.
Hier bei uns im Land wird knapp ein Drittel des Gesamtumsatzes dieser Branche generiert. Umso wichtiger ist es, dass alle am Erfolg dieses Wirtschaftszweiges Beteiligten zu ihrem Recht kommen: Komponisten, Musiker, Ensembles, aber auch Verlage, Produzenten und Labels sowie die Konzert- und Veranstaltungshäuser bis hin zu den Festivals.
Deshalb müssen die Rechte der gewinnorientierten, aber auch der ehrenamtlichen Musikveranstalter ebenso beachtet werden wie die der Urheber von Musik. Eine ausreichende und faire Vergütung der Autoren und Komponisten ist ebenso wichtig wie der Erhalt der lebendigen Veranstaltungsszene in Nordrhein-Westfalen. Das gilt für den Club in der Großstadt genauso wie für die Disko auf dem Land oder am Stadtrand, wie für das Schützenfest, die Schülerparty oder für die auch schon genannte Karnevalssitzung.
Wir erwarten von dem beim Deutschen Patent- und Markenamt als Schiedsstelle anhängigen Verfahren, dass es diese Ausgewogenheit herstellt. Auch wenn die GEMA die neuen Vergütungssätze bereits im Bundesanzeiger veröffentlicht hat, heißt das eben nicht, dass damit bereits das letzte Wort gesprochen ist. Schließlich hat die Gesellschaft selbst einen Antrag auf Einleitung des Schiedsstellenverfahrens gestellt und unter anderem inzwischen mit dem Bund der Deutschen Karnevalsvereine einen Pilotvertrag mit modifizierten Tarifen abgeschlossen. Das zeigt, es gibt Verhandlungsspielraum, es gibt Bewegung.
bundene Tariferhöhung aussetzen. Andernfalls ist zu befürchten, dass bei den erheblichen erwarteten Gebührenanhebungen viele Betriebe, die Musik abspielen, durchaus auch in Existenznot geraten. Und wenn die Diskothek oder die Gaststätte erst einmal pleite ist, dann nutzt ihnen auch der Schiedsspruch zu ihren Gunsten im Nachhinein nichts mehr.
Wir sehen – so habe ich die Debatte in allen Reden und Anträgen heute wahrgenommen –, dass wir gemeinsame Zielvorstellungen haben. Diese sind auch durch uns in Arbeit.
Die Länder haben sich in den unterschiedlichen Gremien, etwa im Kreise der Verbraucherschutzministerinnen und -minister, bereits ausführlich mit diesem Thema befasst. Und die Konferenz der Wirtschaftsminister am kommenden Montag und Dienstag in Kiel wird sich bei ihrer Sitzung ebenfalls mit diesem Sachverhalt beschäftigen.
Der Wirtschaftsministerkonferenz liegt ein Beschlussvorschlag vor, mit dem die Justizminister noch einmal gebeten werden, sich für eine Überprüfung des Urheberrechtswahrnehmungsgesetzes
einzusetzen, auch mit dem Ziel, einen besseren Interessenausgleich zwischen Urhebern und Nutzern zu erreichen. Ich selbst habe schon im Sommer mit dem Kollegen aus dem Saarland entsprechende Verabredungen getroffen, damit wir Anfang der kommenden Woche entsprechende Beschlüsse fassen können.
Zugleich werden wir am Montag und am Dienstag an die GEMA appellieren, den Vollzug ihrer Tarifreform zum 1. April 2013 auszusetzen, sollte bis dahin im Rahmen der laufenden Schiedsverhandlung keine Einigung mit der Bundesvereinigung der Musikveranstalter über die zukünftige Tarifstruktur gefunden werden. Oberstes Ziel ist für uns eine Existenzsicherung für die von der Tariferhöhung Betroffenen.
Meine Damen und Herren, jedenfalls habe ich die Debatte so wahrgenommen, dass es möglich ist, vielleicht Dinge auch noch zusammenzuschieben und – wie in anderen Landtagen auch – zu einer gemeinsamen Stellungnahme zu kommen. Das würde jedenfalls der Landesregierung bei ihrem Verhalten gegenüber der GEMA wegen ihres Vorgehens gegenüber den Betroffenen deutlich den Rücken stärken. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister. – Wir sind damit am Ende der Beratung dieses Tagesordnungspunktes angelangt und kommen zur Abstimmung.
Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Antrags Drucksache 16/1275 einschließlich des Entschließungsantrages der Fraktionen von SPD und
Grünen Drucksache 16/1561 an den Ausschuss für Kultur und Medien. Die abschließende Beratung und Abstimmung soll dort in öffentlicher Sitzung erfolgen. Ich darf fragen, wer dieser Überweisungsempfehlung zustimmen möchte? – Gibt es Widerspruch, sprich: Neinstimmen? – Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? – Auch nicht. Damit ist diese Überweisungsempfehlung einstimmig angenommen.
Schutz von Nichtraucherinnen und Nichtrauchern in Nordrhein-Westfalen (Nichtraucher- schutzgesetz NRW – NiSchG NRW)
Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/1493