Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales Drucksache 16/1493
Ich mache darauf aufmerksam, dass der Änderungsantrag Drucksache 16/1550 der Piraten inzwischen zurückgezogen worden ist.
Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die SPD-Landtagsfraktion Herrn Kollegen Adelmann das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Nichtraucherschutzgesetz liegt Ihnen zur Bearbeitung, Neufassung und Beschlussfassung vor. Nach den Erfahrungen in der Praxis der letzten Jahre war das notwendig geworden.
Der Zusammenhang zwischen aktivem und passivem Rauchen mit Krebshäufigkeit, der Zusammenhang zwischen Rauchen und der Infektanfälligkeit von Kindern, der Zusammenhang von Rauchen und obstruktiven Lungenerkrankungen und der Zusammenhang von Beeinträchtigungen des Herz
Kreislauf-Systems – gerade bei Kindern und Jugendlichen – ist wissenschaftlich eindeutig, klar und sauber nachgewiesen und belegt. Schutz vor passivem Rauchen ist absolut notwendig.
Vor diesem Hintergrund wurde in mehreren anderen Bundesländern ein unterschiedlich stark eingreifendes Rauchverbot beschlossen – so auch in NRW. Das in NRW bestehende Gesetz ist löchrig. Es ist derart lückenhaft und durchlässig, dass von einem wirksamen Kinder- und Jugendschutz nicht die Rede sein kann. Oder wie soll man es sonst nennen, wenn auf Kinderspielplätzen in unserem Land noch geraucht werden darf?
Das Gesetz ist derart lückenhaft und durchlässig, dass diese Löcher mit freiwilligen Selbstverpflichtungen gestopft und das Gesetz darum ergänzt werden musste. Das sind freiwillige Selbstverpflichtungen, die in einigen Gaststätten mit konsequentem Jugendschutz – auch beim Ausschank alkoholischer Getränke – gut umgesetzt wurden.
Diesen lobenswerten Ausnahmen steht ein großer Bereich gegenüber, in dem Raucher- und Nichtraucherräume nicht sauber, geschweige denn lufttechnisch voneinander abgetrennt wurden. Dieser Bereich ist nun klar und gesetzlich unangreifbar zu regeln.
Emotionale Diskussionen zu diesem Thema sind vorprogrammiert. Jeder hier im Saal hat in den letzten Monaten sicherlich ein paar Hundert Mails für oder gegen den Nichtraucherschutz erhalten, teils mit individuellen Begründungen, teils die gleiche Mail noch einmal und noch einmal. Insgesamt ergab sich für mich ein paritätisches Bild.
Hinzu kamen noch Gastwirte, die nicht offen, aber in persönlichen Gesprächen um ein klares und einheitliches Rauchverbot baten. Ihre spezielle Schwierigkeit ist es, dass die Raucherlaubnis von einigen noch als Wettbewerbsvorteil gesehen wird. Rauchen darf aber nicht gegen den Willen der Angestellten oder Gastwirte ein Standortvorteil sein. Ein Umdenken zugunsten der Angestellten ist aus Sicht der Gesundheitsfürsorge dieses Staates gegenüber jedem Mitglied der Gesellschaft geboten.
Also war ein konsequentes Gesetz ohne Wettbewerbsverzerrungen gefordert. Grüne und SPD legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der dem Rechnung trägt.
Wer anderen etwas vorschreibt, muss erst einmal selber mit gutem Beispiel vorangehen. Dieses Haus geht mit gutem Beispiel voran!
Im Landtag werden – bis auf unsere Außenrauchbereiche – keine Rauchgelegenheiten oder spezielle Räume zugelassen.
„Don’t be a MAYBE“ heißt es in der Zigarettenwerbung. Nehmen wir uns das zu Herzen: Ein Maybe, ein Vielleicht in Bezug auf Ausnahmen…
Ein Maybe, ein Vielleicht in Bezug auf Ausnahmen, wird es vor der eigenen Haustüre nicht geben. Das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf klar geregelt.
Ein Maybe in Bezug auf Ausnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens wird es auch nicht geben.
Warum? – Es gibt doch viele Freiwillige, die größere Einschränkungen vereinbart haben und Selbstverpflichtungen eingegangen sind.
Die Expertenanhörung zum Thema ergab ganz klar, dass einige dieser Selbstverpflichtungen nicht funktionierten. Lassen Sie mich als Beispiel den Kinderkarneval nennen. Ein wichtiger Verbandsvertreter behauptete, dass dort alles in Ordnung sei. Gleichzeitig wurde uns von einer unabhängigen Forschungsstelle eine Untersuchung vorgelegt, die eindeutig zeigt, dass die Selbstverpflichtung dort überhaupt nicht funktioniert:
Wenn die vom Deutschen Krebsforschungszentrum kontrollierten 21 Festivitäten siebzehnmal nicht rauchfrei waren und die Kinder direktem Rauch ausgesetzt waren, bleibt uns gar nichts anderes übrig, als eine saubere, klare gesetzliche Regelung zu finden.
Auch das Argument, dass Jugendtanzgruppen nur ganz kurz in den verräucherten Räumen auftreten und auf der Bühne stehen, ist reine Augenwischerei. Ja, diese Jugendlichen und Kinder stehen nur zehn Minuten auf der Bühne. Aber was machen sie in dieser Zeit? – Ruhig auf dem Platz sitzen und etwas trinken wie hundert andere im Saal? – Nein, diese Kinder und Jugendlichen erbringen dort, auf der Bühne, sportliche Höchstleistungen. Die stehen dort oben und atmen nicht nur flach und oberflächlich ein und aus, nein, tief und intensiv. Sie powern sich aus, sie atmen schnell und mehr und intensiver Rauch ein, als jeder andere in diesem Saal. Diese Leistung, dieses massive Ein- und Ausatmen, erbringen sie nicht nur für einen Auftritt, nein, sie vollbringen diese Leistung während einer Session 80, 90,100 Mal oder sogar noch häufiger.
Das ist eine reale Gefährdung. Wer das herunterspielt, macht sich in den Augen eines jeden, der auch nur einen Hauch einer medizinischen Bildung hat, lächerlich.
Die SPD fordert daher jeden in diesem Hause zu einem klaren Statement für den Schutz unserer Jugend auf. Rauchen oder nicht rauchen, ein jeder Erwachsener erfüllt auch eine Vorbildfunktion. Das Rauchen einer E-Zigarette ist übrigens ein optisch gleicher Vorgang.
Nebenbei bemerkt: Eine Raucherentwöhnung mithilfe einer E-Zigarette hat keine höhere Erfolgsquote als eine herkömmliche Entzugsmethode.
Schokoladenzigaretten werden Sie bei mir zu Hause oder bei meinen Kindern nie gefunden haben, fertig.
Einem vierjährigen Kind ist es egal, ob Sie nun eine E-Zigarette rauchen oder eine echte. Es ist optisch der gleiche Vorgang und erfüllt die Voraussetzungen, ein Werbeträger zu sein. Das ist so einzustufen wie der altbekannte rauchende Cowboy aus der Zigarettenwerbung, und den haben wir bekanntlich nicht umsonst EU-weit verboten.
Zudem sind die Bestandteile des Dampfes nicht einheitlich. Eine Gesundheitsgefährdung besteht durch die Additive. Eventuell unbedenkliche Zusammensetzungen sind noch nicht abschließend getestet. Daraus resultiert definitiv, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Ausnahme nicht erfolgen darf.
Wir sind uns hingegen bewusst, dass es eine Ausnahme für eine ganz persönliche Feier, zum Beispiel eines älteren Menschen, der sich nicht mehr umstellen kann, geben darf.
Ich kann Ihnen da gerne die Sachen schicken, damit Sie ein paar Informationen haben und ein bisschen zum Hintergrund wissen.
Diese Ausnahme wird, wie es in anderen Bundesländern gut funktioniert, auch hier klar geregelt, und es wird unter bestimmten Auflagen erlaubt. Es wird also dem achtzigjährigen Geburtstagskind möglich sein, auf seiner von der Öffentlichkeit abgeschirmten Feier seine ganz persönliche Geburtstagszigarre zu zelebrieren.
Herr Abgeordneter, entschuldigen Sie bitte. Würden Sie eine Zwischenfrage des Kollegen Schmalenbach von der Piratenfraktion zulassen?
Vielen Dank für die Möglichkeit zur Zwischenfrage. – Würden Sie mir zustimmen, dass auch das Trinken von Alkohol ein optischer Vorgang ist, der einen Werbeeffekt hat?
Ich erwarte Ihren Antrag für den Jugendschutz, da Sie das angesprochen haben und auf dem Schirm haben.