Protokoll der Sitzung vom 29.11.2012

Ich erwarte Ihren Antrag für den Jugendschutz, da Sie das angesprochen haben und auf dem Schirm haben.

(Beifall von der SPD – Zuruf von den PIRATEN: Trinken aus Flaschen verbieten!)

Es geht sehr wohl um Jugendschutz. Im Vergleich zu der Jugendzeit der meisten hier im Raum Anwesenden ist der Anteil von rauchenden Jugendlichen deutlich zurückgegangen. Das ist ein guter Trend. Den gilt es aufrechtzuerhalten und zu verstärken. Öffentliche Shisha-Kneipen sind hier kontraproduktiv und gehören darum nicht als Ausnahme in unseren Gesetzesvorschlag.

Interessanterweise gibt es Untersuchungen, die belegen, dass auch eine Einschränkung der Rauchmöglichkeiten im öffentlichen Raum gleichzeitig positive Auswirkungen auf das Rauchverhalten im häuslichen Umfeld hat. Ältere rauchen nicht nur vermehrt an der frischen Luft auf dem Balkon. Nein, der Gesamtkonsum zu Hause geht zurück. Das war für mich persönlich eine nicht unbedingt zu erwartende Reaktion auf ein öffentliches Verbot. Aber hier können wir also positives Verhalten gerade verstärken und sollten diese Chance im Gesundheitssystem nutzen und die Gesundheitsfürsorge verbessern.

Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hat einen guten Grund. Mancher Rheinländer mag nur froh sein, dass dieser Tag außerhalb der Session liegt. Aber es gibt auch einen wesentlicheren Aspekt. Im Zuge der Diskussion über die letzten Monate war immer wieder festzustellen, dass etliche Gastwirte noch kein Konzept entwickelt haben und noch keine Beratung ihrer Verbände eingeholt haben, wie sie ihren Betrieb nach der Einführung eines konsequenten Nichtraucherschutzes betreiben wollen. Diesen Betrieben wollen und diesen Betrieben werden wir genügend Zeit einräumen, ihr individuelles Konzept zu entwickeln und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen, um in den ersten warmen Frühjahrstagen dann mit einem sanften Übergang neu starten zu können. Das ist ein angemessener Zeitraum, um sich adäquat und existenzsichernd auf ein Gesetz vorzubereiten.

Dieses Gesetz steht übrigens in Einklang mit den Forderungen der Ärztekammern, den Forderungen des Deutschen Krebsforschungsinstitutes, des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte sowie

den Forderungen des Deutschen Kinderschutzbundes.

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung: Wenn Sie ein klares und eindeutiges Gesetz ohne Wettbewerbsverzerrung mit dem Ziel eines konsequenten Schutzes der Angestellten, wenn Sie einen klaren und eindeutigen Jugendschutz wollen, dann stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Preuß das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Herr Kollege Adelmann, alles das, was Sie zum Thema „Gesundheitsschutz“ gesagt haben und eingefordert haben, ist seit 2007 in dem von Schwarz-Gelb beschlossenen Nichtraucherschutzgesetz bereits geregelt.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Bei dem heute hier in zweiter Lesung zu beratenden Gesetzentwurf geht es längst nicht mehr um mehr Gesundheitsschutz. Hier geht es um ein Stück Kultur. Hier geht es um die Frage, wie wir den Menschen sehen mit seinen individuellen Freiheiten, mit seiner Eigenverantwortung für sich und seiner Verantwortung für die anderen.

(Karl-Josef Laumann [CDU]: So ist das!)

Heute wird sich anhand dieses Gesetzentwurfes einmal mehr zeigen, ob die SPD in der Lage ist, sich wenigstens ein Stück weit dafür einzusetzen, dass eine gewachsene Lebenskultur – dazu gehört auch die Kneipenkultur, dazu gehört die individuelle Entscheidungs- und Lebensfreiheit und die Lebensart in einem selbstverwalteten und verantwortungsvollen Umgang miteinander – erhalten bleibt, oder ob sie sich bedingungslos der Verbotskultur der Grünen unterwirft.

(Beifall von der CDU, der FDP und den PIRATEN)

Jeder, der sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens Hoffnungen auf eine Entschärfung des Gesetzentwurfes gemacht hat, ist schwer enttäuscht worden. Alle Versprechungen und Andeutungen, es komme schon nicht so wie ursprünglich im Gesetzentwurf geplant, haben sich als Täuschungsmanöver herausgestellt.

(Christian Lindner [FDP]: So ist es!)

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hatte von Anfang an und ausschließlich das Sagen und war beratungsresistent. Sie hatten nie die Absicht, irgen

detwas an dem Gesetzentwurf zu ändern. Durch die Änderungsanträge kommen nun sogar noch Verschärfungen ins Gesetz.

Die Anhörung der Sachverständigen im September hat keine Gesichtspunkte ergeben, die über die hinreichend bekannten unterschiedlichen Auffassungen hinausgehen und eine Änderung des aktuellen Gesetzes rechtfertigen würden. Je nach Interessenlage und Sachverständigen wurde jedem von uns bestätigt, was er hören wollte. Die eigentliche Aufgabe der Landesregierung aber, einen vernünftigen, fairen Interessenausgleich herbeizuführen, ist anhand des Gesetzentwurfs gerade nicht erfüllt. Da herrscht Fehlanzeige!

(Beifall von der CDU)

Es soll die Vorstellung der Grünen durchgesetzt werden, wie die Leute gefälligst zu leben haben. Dass dies so ist, zeigt sich auch darin, dass die rotgrüne Koalition nicht einmal bereit ist, die Innovationsklausel im Gesetz zu belassen. Den Zukunftspreis gewinnt die Landesregierung des Technologielandes NRW dadurch jedenfalls nicht.

Die E-Zigarette, deren Schädlichkeit gar nicht nachgewiesen ist, vom Rauchverbot auszunehmen oder Shisha-Bars und Raucherlounges, in denen sich ohnehin nur Raucher aufhalten, zu erlauben – nein, alles verboten!

Gesundheitsschutz ist eine staatliche Aufgabe. Es ist nicht die Aufgabe von Gastwirten oder von Vereinsvorständen, den Leuten das Rauchen abzugewöhnen, indem man sie mit der Androhung von hohen Bußgeldern bis hin zum Entzug von Konzessionen dafür verantwortlich machen will, wenn in ihren Geschäftsräumen oder in den Festzelten geraucht wird. Durch die Abschaffung von Ausnahmen wird die Handhabung des Gesetzes nicht einfacher. Das Problem wird nur von der Gaststätte nach draußen auf die Straße verlagert – mit all den neuen dadurch verursachten Störquellen, die dann die Ordnungsämter beschäftigen werden.

Es ist ein großer Unterschied, ob das Ordnungsamt einen konzessionierten Gastwirt, der gewisse Befähigungen und Eignungen nachweisen muss, kontrolliert oder einen Schützenverein, der von einem ehrenamtlichen Vorstand geführt wird.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Nun wird nichts so heiß gegessen, wie es gekocht wird; das weiß ich selbst. Das Problem sind nicht die Ordnungsdienste, die eher nicht einschreiten würden, sondern – ich nenne es einmal so – total überzeugte Nichtraucher, die die Polizei rufen werden, weil im Festzelt geraucht wird. In der Konsequenz werden wir dann in wenigen Jahren darüber debattieren, ob Vereinsvorstände ein Nichtrauchersicherheitskonzept vorzulegen haben, wenn sie eine Genehmigung für ihre Veranstaltung erhalten wollen.

(Zuruf von den GRÜNEN: Ist das in Bayern so?)

Was heißt im Übrigen „personengebundene Einladung“? Muss jetzt zu jeder Geburtstagsfeier schriftlich mit einer Gästeliste eingeladen werden?

(Norwich Rüße [GRÜNE]: Das geben wir Ihnen schriftlich!)

Meine Tante hat kürzlich ihren 80. Geburtstag gefeiert. Das Schöne an der Veranstaltung war, dass viele Überraschungsgäste kamen. Ob das wohl eine kontrollierbare geschlossene Gesellschaft war, habe ich mich gefragt. Was für ein bürokratischer Unsinn!

(Beifall von der CDU und der FDP)

Ich fasse zusammen: Das rot-grüne Vorhaben ist keine Verbesserung des Nichtraucherschutzes, aber eine Bevormundung und Gängelung mündiger Bürger.

(Vereinzelt Beifall von der CDU)

Es ist eine Einschränkung der Entscheidungsfreiheit der Menschen. Es schadet den Gastwirten. Es ist eine Bedrohung ehrenamtlicher Vereinsvorstände und des Brauchtums. Es ist ein Bürokratiemonster.

(Beifall von der CDU)

Es gibt bereits ein angemessenes und konsequentes Nichtraucherschutzgesetz. Eine Änderung des Gesetzes ist überflüssig. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von der CDU und der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Preuß. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen erteile ich nun Herrn Kollegen Ünal das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute ist ein guter Tag für den Nichtraucherschutz in NRW.

(Beifall von den GRÜNEN und Norbert Rö- mer [SPD])

Mit dem neuen Nichtraucherschutzgesetz wird vor allem der Schutz vor dem gefährlichen Passivrauchen ernst genommen. Das bestehende Nichtraucherschutzgesetz bietet keinen ausreichenden

Schutz vor den Gefahren des Passivrauchens; das wissen wir mittlerweile.

Die damalige schwarz-gelbe Regierung hatte 2007 tatsächlich ein Nichtraucherschutzgesetz verabschiedet. Das bestehende Gesetz in NRW hat sich bisher durch viele Ausnahmeregelungen hervorgetan. Häufig wird das Rauchverbot ignoriert oder durch eine geschickte Nutzung der bestehenden Ausnahmeregelungen umgangen.

Deshalb fordern wir – mittlerweile auch sehr viele Wirte – eine konsequente, einfache und lückenlose Regelung, um die heute bestehende Wettbewerbsverzerrung zu beseitigen.

(Beifall von den GRÜNEN)

So würde jeder erneute Versuch, Ausnahmen zu ermöglichen, dazu führen, dass einzelne Wirte vor Gericht zögen, um für sich eine Gleichbehandlung zu erreichen. Deshalb ist für uns klar: Nur durch eine lückenlose Regelung kann ein schrittweises Aufweichen des Nichtraucherschutzes durch die Gerichte verhindert werden.

Meine Damen und Herren, auch die kommunalen Spitzenverbände sehen in dem Gesetzentwurf einen erheblichen Fortschritt, vor allem bezogen auf den Vollzug der Regelungen. Ein konsequentes Nichtraucherschutzgesetz auch im gastronomischen Bereich stellt keine außergewöhnliche Einschränkung dar, wie viele glauben mögen. Dabei geht es nicht darum, das Rauchen zu verbieten – das muss man immer wieder betonen –, sondern darum, die Bevölkerung in öffentlich zugänglichen Räumen wie in Gaststätten vor dem Passivrauchen und seinen gefährlichen gesundheitlichen Folgen zu schützen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen ist in etlichen europäischen Ländern, aber auch auf anderen Kontinenten längst üblich. Deutschland liegt derzeit im internationalen Vergleich mit anderen europäischen Staaten gerade einmal auf Platz 27, wenn es um Nichtraucherschutz geht.