Roland Adelmann
Sitzungen
Letzte Beiträge
Herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie sprachen eben die Gefälligkeitsgutachten an. Ist Ihnen bekannt, dass ein Arzt, der ein Gefälligkeitsgutachten ausstellt, seine Zulassung verliert, und dass das
von daher in der Praxis überhaupt keine Relevanz hat?
Liebe Kolleginnen! Liebe Kollegen! Lieber Frau Schneider, danke für den anschaulichen Unterricht. Was Sie gesagt haben, kann man nicht oft genug wiederholen. Was mich an dem Antrag gefreut hat, ist die Überschrift. Ich habe ihn dann aber leider ganz gelesen. Ich hätte nämlich von der FDP erwartet, dass sie einige Punkte dieses Antrags besser ausarbeitet bzw. ein genaueres Konzept präsentiert.
Sie haben die Bundesländer erwähnt, die das flächendeckend eingeführt haben. Ich formuliere es einmal ganz vorsichtig und sage: Das stimmt nicht so ganz. Am liebsten würde ich sagen, dass es gar nicht stimmt; denn die Beschlüsse, die Sie dann hoffentlich auch im Ausschuss vorlegen lauten etwas anders, als sie sich in dem Antrag darstellen.
Es ist richtig, dass wir Erste-Hilfe-Kurse regelmäßig auch in der Schule anbieten und die Kinder an dieses Thema heranführen sollten, damit die Jugendlichen so weit sind, dass sie vielleicht bei der Führerscheinprüfung oder auch schon früher wissen, was sie tun, und auch den Mut haben, es zu tun. Die Frage ist, wie wir das erreichen. Die SPD-Fraktion ist sehr gespannt darauf, wie Ihre Vorschläge dazu konkret lauten werden.
Ich darf daran erinnern, dass es bereits Modellprojekte für, ich glaube, 450 Schüler in NRW gab – jetzt müssten Sie eigentlich sagen, das war unter Schwarz-Gelb –, die damals ein paar Hunderttausend Euro gekostet haben. Sie dürfen mich gern korrigieren. So etwas ist jedoch nicht flächendeckend umsetzbar. Das ist auch der Grund dafür, warum die neuen Bundesländer es noch nicht eingeführt haben. Das ist auch zu beachten.
Wir müssen vielmehr etwas Praktikables machen, was die Eltern und die Schüler wollen und was die Lehrer in ihrer Vorbildfunktion auch durch- und umsetzen können. Wir werden sicher etwas finden. Ich bin gespannt, welche konkreten Vorschläge Sie hierzu machen werden.
Das, was Sie zu der Rettungskette und der Verbesserung der Laienreanimation durch die Rettungsleitstelle gesagt haben, ist sicherlich umsetzbar; wobei ich Ihnen auch sagen muss: Sie glauben doch nicht ernsthaft, dass das Ministerium nicht bereits daran arbeitet? Dazu werden wir aber im Ausschuss sicher genauere Ausführungen hören. Ich freue mich auf die Diskussion. Die SPD befürwortet eindeutig, dies im Ausschuss zu behandeln. – Danke.
Danke, dass Sie die zulassen, Herr Lamla. – Sehen Sie das auch so, dass die Laienreanimation wesentlich dadurch bestimmt ist, dass man vereinfachte Verfahrensweisen nimmt und das Ganze einschließlich des Unterrichts nicht überfrachtet, und eher durch Redundanzen einen größeren Erfolg erreicht?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kern, ich hatte eigentlich damit gerechnet, nach Ihnen zu sprechen; aber machen wir es so herum.
Als Sie Ihren Antrag vorgelegt haben, war ich von der Überschrift her erfreut, weil das ein Thema ist, das wir im Land angehen sollten. In der Tat muss man dieses Thema betrachten; man muss es aber auch ganzheitlich betrachten. In Ihrem Antrag – das haben Sie auch in den Ausschusssitzungen gemerkt – fehlt da immer einiges.
Vielleicht waren Sie fachlich nicht allzu gut beraten, als Sie die medizinische Ausbildung beschrieben haben. Zu Ihrer Forderung, dass die Ausbildung neu geregelt werden muss, kann ich nur sagen: Sie ist gut geregelt.
Außerdem haben Sie negiert, dass das Land Nordrhein-Westfalen erhebliche Anstrengungen unternommen hat, um die Zahl der Medizinstudienplätze auszuweiten und so dem Problem der mangelnden Versorgung entgegenzuwirken. Nominell gibt es jedes Jahr über 200 Ausbildungsplätze mehr, was im Grunde einer ganzen Universität entspricht. Das bedeutet einen enormen Fortschritt. Insgesamt bilden in Nordrhein-Westfalen acht Universitäten aus. Wenn man sich die absolute Zahl anschaut, sieht man, dass NRW im Vergleich mit den anderen Ländern der Bundesrepublik Deutschland weit überproportional ausbildet. Wir gehen also in Vorleistung und sorgen dafür, dass es gar nicht erst zu diesem Problem kommt.
Der wichtigste Punkt ist aber – deshalb haben wir als Regierungsfraktionen auch unseren Entschließungsantrag vorgelegt –, dass das Ganze als Gesamtkonzept gesehen werden muss. Wir müssen die Pflege und die Krankenhausstruktur mit berücksichtigen. Es geht nicht, dass wir alleine die Hausärzte herausgreifen und meinen, dieses Problem in einem Aufwasch lösen zu können.
In diesem Zusammenhang brauchen wir eine Vernetzung. Wir brauchen ergänzende Strukturen, die dafür sorgen, dass selbst dann, wenn es auf dem Land weniger Hausärzte gibt, weil keine neuen
Hausärzte nachkommen – aus welchen Gründen auch immer –, sichergestellt ist, dass die Menschen auf dem Land versorgt werden. Entsprechende Instrumente, die Sie in den Forderungen des Antrags von Grün und Rot finden, sind beispielsweise Telemedizin, Vernetzungsstrukturen und ambulante Versorgung auch durch Krankenhäuser. Alle diese Dinge machen Sinn.
Sie fordern in Ihrem Antrag außerdem, das Land solle sich für die Veränderung bestimmter Strukturen einsetzen. Dazu müssen wir aber erst einmal die Erlaubnis bekommen. Auf Bundesebene müssen die rechtlichen Voraussetzungen dafür geschaffen werden, dass wir in diesem Bereich tätig werden dürfen. Dann können wir das gerne machen. Wir brauchen hier also echte Mitwirkungsmöglichkeiten. Außerdem müssen die bestehenden Fehlanreize bei der ärztlichen Vergütung durch GKV und PKV beseitigt werden, die zu einem Stadt-Land-Gefälle führen.
Diese Dinge, die wir angehen müssen, finden Sie gebündelt in unserem Antrag. Damit haben wir die ideale Erweiterung Ihres Antrags, denke ich. Ein paar Sachen haben wir auch weggelassen, weil sie fachlich meines Erachtens nicht ganz zutreffend waren. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, dass Sie die Zwischenfrage zulassen, Herr Kern. Es geht um zwei Dinge.
Zum einen: Ist Ihnen bekannt, dass der Numerus clausus und der Erfolg des Studiums eine eindeutige Korrelation aufweisen und keine Ärztekammer und kein Ärzteverband dies bestreitet?
Das Andere ist: Sehen Sie das Problem in der Quantität der Ausbildung in NRW – wo wir ja überdurchschnittlich ausbilden – oder eher in der späteren Überführung in den eigentlichen Beruf, wo wir die Bedingungen bei uns in NRW im Vergleich zu anderen Bundesländern verbessern müssen, was jedoch Aufgabe der Bundesebene ist?
Er kann meine Restredezeit haben.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, danke schön. – Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Verbesserung der Versorgung der Menschen in Nordrhein-Westfalen bei einem Schlaganfall oder bei Kopf- oder Schädelverletzungen ist eine wichtige Aufgabe. Da stimme ich Ihnen zu, Herr Preuss.
Bei mir wird mit dem vorliegenden Antrag der Eindruck erweckt, dass damit eine vergangene Diskussion aufgewärmt wird. Ich gehe aber davon aus oder hoffe sehr, dass dem Antrag auch die Absicht zugrunde lag, wirklich etwas für die Menschen zu tun. Ansonsten drängt sich nämlich der Verdacht auf, dass hier der einseitige Bezug auf ein von speziellen Interessengruppen bezahltes Gutachten – mit einem entsprechenden Ergebnis – einer differenzierten Betrachtung der wahren Situation im Lande abträglich war.
In NRW werden häufig Abrechnungsvarianten benutzt, welche die Erkennbarkeit – ob es sich um ein Frührehabilitationsbett handelt oder nicht – erschweren. Eine Unterversorgung in dem Ausmaß, wie Sie es hier bedrohlich an die Wand malen, besteht in Nordrhein-Westfalen definitiv nicht. Aus der Sicht eines ehemaligen Praktikers ist eine Versorgung von Schwerstkranken in NRW gegeben – und dies auf einem hervorragenden Niveau. Unsere Krankenhäuser leisten auf diesem Gebiet erstklassige Arbeit.
Um die Versorgung aller Schädelverletzten bzw. Schlaganfallpatienten dennoch zu verbessern und zu optimieren, freut sich die SPD-Fraktion auf eine entsprechende fachliche Debatte im Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales. Der Antrag stellt für uns somit einen willkommenen Anlass dar, noch einmal über Qualitätsrichtlinien und Bedarfsanalysen zu reden. Wir stimmen der Überweisung daher zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke, Frau Präsidentin! Die Zeit brauche ich nicht.
Wenn Sie der Ministerin zugehört hätten, dann wären viele Ihrer Aussagen, die Sie vorher getätigt haben, nicht getätigt worden.
Frau Schneider, Sie haben angeführt, dass es in den Bundesländern einen Wechsel gibt. Das führt – wenn ich es einmal so beschreiben darf – durchaus zu einem Im- und Export von Patienten. Die Abrechnung erfolgt hier im Land aber definitiv auch durch andere Ziffern, ohne dass eine qualitative Gefährdung der Patienten vorliegt.
Herr Wegner, meinen Sie etwa, dass die Ärzte in den Stroke Units – diese haben Sie ansatzweise und vorsichtig als gut bezeichnet –, die hervorragende Arbeit leisten, die eine hervorragende Erstversorgung machen, es riskieren, dass ihre Patienten, die sie hervorragend erstversorgt haben, dann in minderwertige Anschlussheilbehandlung ge
hen? – Das ist doch Quatsch.
Das andere ist: Wenn wir davon ausgehen, dass wir eine leitlinienorientierte Therapie machen, die am Anfang von den Gesellschaften festgelegt ist, und dass wir danach eine gleichbleibende Qualität brauchen, dann brauchen wir halt die drei Faktoren, die Frau Ministerin Steffens angesprochen hat.
Wir brauchen eben die Sicherheit, dass die Leute einen Bedarf haben, dass die Leute adäquat versorgt werden und dass eine Kooperation besteht.
Daran hapert es ziemlich häufig, auch bei den Häusern, die im IGES-Gutachten genannt werden. Da müssen feste Kooperationen mit allen Disziplinen bestehen. Dann ist eine hervorragende adäquate Versorgung gesichert, wobei die Krankenkassen sicherlich nicht daran interessiert sind, in erster Linie nur die Kosten zu sparen – dazu kenne ich zu viele aus diesem Bereich –, sondern die dafür sorgen, dass ihre Patienten gut versorgt werden, weil Sie wissen, dass die Folgekosten noch viel höher sind, wenn man die Therapie anfangs nicht gut macht. Sie sind nicht daran interessiert, eine minderwertige Qualität zu unterstützen, so.
Eines zum Schluss, Frau Schneider. Ich frage mich ernsthaft, wie ein Krankenhausbedarfsplan des Jahres 2015 Auswirkungen auf die Zahlen von 2012 und 2013 gehabt haben soll. – Danke.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen! Liebe Kollegen! Erst einmal herzlichen Dank an die FDPFraktion für diesen Antrag. Denn jede öffentliche Diskussion über die schrecklichen Folgen einer Maserninfektion trägt dazu bei, dass die Bevölkerung a) darüber nachdenkt, b) besser informiert wird, c) sich über möglichen Impfschutz informiert und es dann vermehrt in jedem Alter in Angriff nimmt, sich
schützen zu lassen. Darum danke für den Diskussionsbeitrag.
Zu einer neutralen Aufklärung über das Impfen, in dem Fall über Masern, gehört meines Erachtens auch, dass man weiß, dass Masern hochansteckend sind, dass es eine schreckliche Erkrankung ist, dass diese Masern extrem schädlich für Nervenzellen sind und dass sie auch noch nach Jahren töten.
Sie erwähnen in Ihrem Antrag die tragisch verlaufende Entzündung, die späte Entzündung des Gehirns, die SSPE. Die Bezeichnung „eher selten“, die Sie verwenden, ist meines Erachtens eine Verharmlosung. Neueste Zahlen in Deutschland aus diesem Jahr zeigen, dass die SSPE häufiger ist als gedacht, nicht bei einem von 10.000, einem von 20.000, einem von 100.000, sondern bei einem von 3.300 Kindern auftritt, je nach Alter sogar bei einem von 1.700 Kindern. Auftreten bedeutet für dieses Kind, dass es stirbt, und zwar in jedem Fall. Manchmal dauert es ein paar Monate oder – wie Sie eben erwähnt haben – ein, zwei, drei Jahre. Doch nichts, gar nichts kann diesen Prozess, wenn er einmal in Gang gekommen ist, aufhalten.
Aufhalten kann man diesen Prozess also nicht, aber man kann ihn komplett verhindern, und zwar durch die Impfung. Wir können sogar die Menschen schützen, die gerade zu krank oder zu schwach sind, zum Beispiel durch eine Chemotherapie, eine Impfung machen zu lassen.
Wir können sie durch eine hohe Durchimpfungsrate schützen. Es kommt bald zu der genannten Herdimmunität. Das bedeutet, wenn wir 95 % aller Menschen geimpft haben, schützen wir damit sowohl den jungen Säugling als auch den alten oder den schwachen Menschen.
In NRW erleben wir immer wieder Masernausbrüche. Allerdings bin ich froh, nicht in Berlin oder Bayern zu leben. Hier sind die Ausbrüche häufiger und weitaus stärker.
Die SPD freut sich also auf die Diskussion über Ihren Antrag, wenngleich die Punkte 1 und 2, soweit diese überhaupt in die rechtliche Zuständigkeit des Ministeriums fallen, bereits in Angriff genommen worden bzw. schon lange Bestandteil einer erfolgreichen Arbeit des Gesundheitsministeriums sind. Insofern sind diese Punkte nur eine Unterstützung für bereits geleistete Arbeit. Und Punkt 4 stellt eine reine Geldverschwendung dar, wozu ich Ihnen jetzt schon sagen kann, dass wir dieses Geld lieber für effektivere Maßnahmen einsetzen werden.
Lassen Sie uns über den Antrag in dem federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales beraten und gemeinsam dafür sorgen, dass der in den USA für die Masern gebräuchliche Begriff „German measles“ als Ausdruck für unser mangelhaftes Durchimpfungsverhalten in Deutschland in
Vergessenheit gerät und wir sagen können: Masern, die gibt es bei uns in NRW nicht! – Danke.
Herr Kollege Wegner, ganz herzlichen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Ist Ihnen die Studie von Schönberger, Ludwig und Wildner bekannt, die die deutschen Daten von 2003 bis 2009 zugrunde legt und allein in diesem Zeitraum 31 Todesfälle auflistet?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach dem Exkurs von Herrn Hegemann möchte ich jetzt wieder zum Thema zurückkommen.
Der Antrag der FDP zielt darauf ab, schon wenige Wochen nach Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes den Praxistest zu beurteilen. Vom wissenschaftlichen Standpunkt aus gesehen kommt mir das so vor, als würde man einem Patienten abends Antibiotika geben und ihn dann am nächsten Morgen anrufen und fragen, warum es immer noch nicht wirkt. Herr Lindner, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, dass der Praxistest auch die vergangenen Karnevalsveranstaltungen einbezieht. Dann habe ich wohl andere Jahreszeiten als Sie.
Ihre Initiative entbehrt ein wenig der Sachlichkeit. Herr Schmalenbach hat darauf hingewiesen, dass inhaltlich diskutiert werden sollte, weil dies sinnvoller sei als reine Polemik. Er hat ebenfalls darauf hingewiesen, dass die Gastwirte genügend Zeit hatten, sich auf die Gesetzesänderung einzustellen. Bei der Einführung des Gesetzes hatten wir ganz bewusst eine Vorlaufzeit von mehreren Monaten gegeben, in der die Gastwirte durchaus die Möglichkeit gehabt
hätten, ihre Geschäftsmodelle umzustellen und gegebenenfalls Erweiterungen vorzunehmen.
Sie verweisen darauf, dass Gastwirte Hartz IV in Anspruch nehmen müssten. Das erinnert mich an die Diskothekenbesitzer, die mir gesagt haben, dass sie ihre Lokale jetzt schließen müssten und dass ihnen wegen des Nichtraucherschutzgesetzes die Pleite drohe – und das schon vier Monate, bevor das Gesetz überhaupt im Plenum diskutiert wurde.
Herr Abel hat Ihnen vorhin eine Vorstellung von der Demonstration am letzten Samstag gegeben. Bei der vorausgegangenen Anhörung hatten wir darum gebeten, dass die verschiedenen Verbände – Karnevalsverbände, Schützenvereine, auch die privaten Brauer – uns sachliche, stichhaltige Argumente liefern sollten. Leider kam da nicht viel. Jeder, der bei der dabei war, weiß das auch.
In meinem Manuskript steht jetzt noch das Stichwort: „Unsinn“. Das bezog sich auf Herrn Wüst und sein Menschenbild bzw. seine Äußerung „Freiheit in Verantwortung“. Für mich bedeutet „christlich“ der Schutz allen Lebens. Als Kinderarzt gilt für mich vor allem die körperliche Unversehrtheit. Der Schutz der körperlichen Unversehrtheit macht es gelegentlich notwendig, die Rechte von anderen geringfügig einzuschränken. Dennoch gibt es durchaus noch genügend Möglichkeiten, rauchen zu können.
Bleiben wir auf der sachlichen Ebene, während Herr Lindner vielleicht noch Fachmagazine über Achselbehaarung liest. Im Hiller Kreis haben wir über Auswirkungen des Raucherschutzgesetzes diskutiert. In diesem Zusammenhang möchte ich auf eine Studie verweisen, die in dem Fachmagazin „Pediatrics“ erschienen ist; auch die „Rheinische Post“ hat darüber berichtet. Diese Studie besagt, dass in England seit der Einführung des Nichtraucherschutzgesetzes – erstmals seit Jahrzehnten – die AsthmaRate von Kindern wieder gesunken ist. Das wünschen wir uns von Rot-Grün auch für Deutschland. Ich freue mich jedenfalls über das viele Lob, das dieses Gesetz mir eingebracht hat.
Wenn wir schon eine Beurteilung vornehmen wollen, dann sollten wir zunächst eine entsprechende Zeit vergehen lassen. – Danke schön für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Wenn Herr Hegemann nicht weiß, dass keine Zwischenfragen erlaubt sind, kann ich nachvollziehen, warum er nicht weiß, dass an Schützenfesten auch Jugendliche teilnehmen.
Herr Hegemann, eine Anmerkung zu der Rede, die Sie vorhin gehalten haben, wonach sich keiner von der SPD vor die Bundeskanzlerin gestellt hätte. Da kann ich nur sagen: Wenn Sie ein bisschen die Bundespolitik verfolgt hätten, dann wüssten Sie, dass unser Parteivorsitzender, Sigmar Gabriel, sich höchstpersönlich massiv gegen solche Bilder und Vorwürfe aus dem Aus- und Inland gewehrt hat. – Das nur dazu.
Das andere ist: Herr Schulz sprach das Recht, sich einer Gefahr auszusetzen, das Recht auf Selbstverwirklichung an. – Das erinnert mich an die Diskussion bei Einführung der Stundenkilometerbegrenzung auf 30 km/h vor Grundschulen und Schulen. Da gibt es auf der einen Seite ein – ich nenne es einmal – Recht auf Gefahr, aber es gibt auf der anderen Seite auch das von unserer Gesundheitsministerin angesprochene Recht auf Gesundheit.
Ich darf ins Gedächtnis rufen, dass die Verbände in der Anhörung ganz klar gesagt haben, auf ihren Kinder- und Jugendveranstaltungen wäre alles in Ordnung. Zeitgleich jedoch wurden Bilder präsentiert, auf denen Festhallen komplett zugeraucht waren, in denen reine Kinder- und Jugendveranstaltungen durchgeführt wurden.
Das ist die Begründung, warum dieses Gesetz für den Schutz unserer Kinder- und Jugendlichen sinnvoll ist. Für eine Bewertung seiner Auswirkungen ist es, glaube ich, jetzt noch eindeutig zu früh. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Was die dritte Lesung anbelangt: Meines Erachtens wurden in den Ausschüssen und gestern – auch im Hinblick auf die Kommentare der Kammern – die Eckpunkte dieses Gesetzes ausreichend diskutiert. Darum bleibt mir im Namen der SPD-Fraktion nur, zu sagen, dass wir die Anregungen und Umsetzungen, die aufgrund der aktuellen Anforderungen neu bzw. überarbeitet hier hereinkommen, unterstützen. Wir stimmen dem Antrag zu. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung der
Rechtsvorschriften im Bereich des Gesundheitsministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen enthält mehrere Punkte.
Zum einen zu nennen ist hierbei der Bereich der Ethikkommissionen, wo notwendige Anpassungen vorgenommen werden. Das sind aufgrund von bundesrechtlich zugewiesenen neuen Kompetenzen notwendige Anpassungen.
Zum anderen ist die Benennung einer Haftpflichtversicherung wegen Amtspflichtverletzung durch die Tätigkeit der Ethikkommission bei der Bewertung von klinischen Prüfungen im Bereich der Medizinprojekte notwendig.
Weiterhin sind noch ergänzende Ausführungen zur Verpflichtung der Kammerangehörigen zur Teilnahme an zentralen Notfalleinrichtungen bei im Rahmen des Notfalldienstes aufkommenden Verpflichtungen und die Schaffung einer rechtlichen Grundlage für eine angemessene Kostenbeteiligung derselben in dem Gesetzentwurf enthalten.
Des Weiteren finden Sie Regelungen für die psychotherapeutische Weiterbildungstätigkeit in der Praxis bei den zuständigen Heilberufskammern, um die Anerkennung dieser Weiterbildungszeiten zu genehmigen und zu ermöglichen.
Sie finden im vorliegenden Gesetzentwurf auch eine Beteiligung der Apothekerkammern an der Finanzierung der PTA-Ausbildung, das heißt, der Ausbildung der Pharmazeutisch-Technischen Assistentinnen und Assistenten. Diese Regelung ermöglicht nun den Apothekerkammern, sich an den Betriebskosten der Ausbildungsstätten auf klarer rechtlicher Grundlage zu beteiligen.
Im Art. 2 werden im Bereich des Gesundheitsdienstes folgende Punkte geändert: Das ist eine Strukturierung der örtlichen Zuständigkeiten bei den amtlichen Begutachtungsverfahren und – rein redaktionell – eine Anpassung infolge der Zusammenführung des Aufgabenbereichs öffentliches Gesundheitswesen des Landesinstituts für Gesundheit und Arbeit in NRW, des LIGA, und dem früheren Strategiezentrum Nordrhein-Westfalen.
Sehr geehrte Damen und Herren, im Namen der SPD-Fraktion stelle ich fest, dass mit dem Gesetz
eine Anpassung an aktuelle Gegebenheiten erfolgen soll, die klar strukturiert und eindeutig ist. Ich bitte um Ihre Zustimmung. – Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Die palliative Versorgung von Kindern, das heißt die Sterbebegleitung von Kindern, ist eine große Herausforderung.
Wer von Ihnen schon mal am Bett eines sterbenden Kindes stand, der weiß, dass man dort um das Leben des Kindes kämpft, manchmal nächtelang, manchmal ein ganzes Team wochenlang, alles nur, um das kleine Leben zu retten. Oft ist das Kind genauso alt wie das Kind, das Sie zu Hause haben, genauso blond, genauso dunkelhaarig oder genauso klein.
Dann wird es schlimm, und zwar deshalb, weil das auch Momente sind, in denen Sie verstehen, wie die Eltern fühlen, wo Sie ganz und gar mit ihnen fühlen. Das ist auch der Zeitpunkt, an dem Sie verstehen, wie viel Kraft eine Sterbebegleitung kostet.
Diese Kraft wird in unserem Land jeden Tag von engagierten Menschen aufgebracht. Das Engagement dieser Mitmenschen geht weit über ein normales Engagement hinaus. Im täglichen Umgang mit todkranken Kindern bringt das ganze Team eine erhebliche Kraft auf, um das Geschehen als starke Schulter nicht nur zu begleiten, sondern auch selber verarbeiten zu können, was man hautnah erlebt.
Dabei gibt es, wie schon meine Vorrednerin sagte, einen großen Unterschied zwischen der Sterbebegleitung von Kindern und Jugendlichen und der von Erwachsenen. Sowohl die Erlebniswelt als auch der Wissenshintergrund eines Kindes sind vollkommen anders als bei einer lebenserfahrenen Person, die auf ein vielschichtiges Leben zurückblicken kann. Die Zeit, das Kommende zu akzeptieren, dauert bei einem Kind mindestens genauso lang wie bei einem erwachsenen Menschen. Die Begleitung braucht nicht nur eine kindgerechte Strategie, sondern auch und gerade ein Konzept für die Eltern und für die Geschwister.
Um die anstrengende Zeit der Begleitung, diese Schulter, darstellen zu können, muss sie frei von unnötigen Ablenkungen für die helfende Person sein. Sie muss auch frei von der Sorge sein, ob das helfende Angebot auch bis zum Ende zur Verfügung gestellt werden kann. Eine Finanzierung, die sich hauptsächlich aus Spenden rekrutiert, kann diese notwendige Sicherheit nicht geben. Der heutige Antrag der FDP wird Anlass sein, landesweit weiter an einem klaren und vernünftigen Konzept für die Finanzierung der Sterbebegleitung zu arbeiten. Die SPD begrüßt diese Forderung, da sie den Weg, den die Landesregierung bisher eingeschlagen hat, und das Vorgehen bekräftigt.
Der Prozess des Sterbens dauert bei einigen Kindern mehrere Jahre. Es kann durchaus vorkommen, dass ein Kind in dieser Zeit mehrfach einen Aufenthalt in einem Hospiz in Anspruch nimmt. Das ist nicht nur sinnvoll, um eine Entlastung der anspruchsvollen häuslichen Situation herbeizuführen, um einfach mal Luft zu holen, sondern das ist auch absolut sinnvoll, um für das Kind den Abschied vom eigenen Leben und für die Eltern den Abschied vom Leben des eigenen Kindes einleiten zu können. Dieser Aufenthalt schafft oft erst die notwendige Voraussetzung, um sich unter professioneller Begleitung und Hilfe mit dem Thema des Sterbens und des Abschiednehmens auseinanderzusetzen. Auch hier lohnt es sich, die finanziellen Begleitumstände dieser leider oft als „Urlaube“ eingestuften Aufenthalte mit entsprechenden finanziellen Einbußen neu zu strukturieren und bundesweit eine klare einheitliche Regelung zu schaffen.
Das genaue Vorgehen, um ein einheitliches Kostenerstattungsprinzip bzw. eine klare Struktur zu erreichen, werden wir gerne im federführenden Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales sowie im Ausschuss für Familie, Kinder und Jugend besprechen. Lassen Sie uns weiter gemeinsam an einer Lösung arbeiten, die für unsere Kinder und Jugendlichen sinnvoll ist. – Danke schön.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Nichtraucherschutzgesetz liegt Ihnen zur Bearbeitung, Neufassung und Beschlussfassung vor. Nach den Erfahrungen in der Praxis der letzten Jahre war das notwendig geworden.
Der Zusammenhang zwischen aktivem und passivem Rauchen mit Krebshäufigkeit, der Zusammenhang zwischen Rauchen und der Infektanfälligkeit von Kindern, der Zusammenhang von Rauchen und obstruktiven Lungenerkrankungen und der Zusammenhang von Beeinträchtigungen des Herz
Kreislauf-Systems – gerade bei Kindern und Jugendlichen – ist wissenschaftlich eindeutig, klar und sauber nachgewiesen und belegt. Schutz vor passivem Rauchen ist absolut notwendig.
Vor diesem Hintergrund wurde in mehreren anderen Bundesländern ein unterschiedlich stark eingreifendes Rauchverbot beschlossen – so auch in NRW. Das in NRW bestehende Gesetz ist löchrig. Es ist derart lückenhaft und durchlässig, dass von einem wirksamen Kinder- und Jugendschutz nicht die Rede sein kann. Oder wie soll man es sonst nennen, wenn auf Kinderspielplätzen in unserem Land noch geraucht werden darf?
Das Gesetz ist derart lückenhaft und durchlässig, dass diese Löcher mit freiwilligen Selbstverpflichtungen gestopft und das Gesetz darum ergänzt werden musste. Das sind freiwillige Selbstverpflichtungen, die in einigen Gaststätten mit konsequentem Jugendschutz – auch beim Ausschank alkoholischer Getränke – gut umgesetzt wurden.
Diesen lobenswerten Ausnahmen steht ein großer Bereich gegenüber, in dem Raucher- und Nichtraucherräume nicht sauber, geschweige denn lufttechnisch voneinander abgetrennt wurden. Dieser Bereich ist nun klar und gesetzlich unangreifbar zu regeln.
Emotionale Diskussionen zu diesem Thema sind vorprogrammiert. Jeder hier im Saal hat in den letzten Monaten sicherlich ein paar Hundert Mails für oder gegen den Nichtraucherschutz erhalten, teils mit individuellen Begründungen, teils die gleiche Mail noch einmal und noch einmal. Insgesamt ergab sich für mich ein paritätisches Bild.
Hinzu kamen noch Gastwirte, die nicht offen, aber in persönlichen Gesprächen um ein klares und einheitliches Rauchverbot baten. Ihre spezielle Schwierigkeit ist es, dass die Raucherlaubnis von einigen noch als Wettbewerbsvorteil gesehen wird. Rauchen darf aber nicht gegen den Willen der Angestellten oder Gastwirte ein Standortvorteil sein. Ein Umdenken zugunsten der Angestellten ist aus Sicht der Gesundheitsfürsorge dieses Staates gegenüber jedem Mitglied der Gesellschaft geboten.
Also war ein konsequentes Gesetz ohne Wettbewerbsverzerrungen gefordert. Grüne und SPD legen Ihnen heute einen Gesetzentwurf vor, der dem Rechnung trägt.
Wer anderen etwas vorschreibt, muss erst einmal selber mit gutem Beispiel vorangehen. Dieses Haus geht mit gutem Beispiel voran!
Im Landtag werden – bis auf unsere Außenrauchbereiche – keine Rauchgelegenheiten oder spezielle Räume zugelassen.
„Don’t be a MAYBE“ heißt es in der Zigarettenwerbung. Nehmen wir uns das zu Herzen: Ein Maybe, ein Vielleicht in Bezug auf Ausnahmen…
Ich verstehe Sie von hier vorne aus nicht.
Ein Maybe, ein Vielleicht in Bezug auf Ausnahmen, wird es vor der eigenen Haustüre nicht geben. Das ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf klar geregelt.
Ein Maybe in Bezug auf Ausnahmen in anderen Bereichen des öffentlichen Lebens wird es auch nicht geben.
Warum? – Es gibt doch viele Freiwillige, die größere Einschränkungen vereinbart haben und Selbstverpflichtungen eingegangen sind.
Die Expertenanhörung zum Thema ergab ganz klar, dass einige dieser Selbstverpflichtungen nicht funktionierten. Lassen Sie mich als Beispiel den Kinderkarneval nennen. Ein wichtiger Verbandsvertreter behauptete, dass dort alles in Ordnung sei. Gleichzeitig wurde uns von einer unabhängigen Forschungsstelle eine Untersuchung vorgelegt, die eindeutig zeigt, dass die Selbstverpflichtung dort überhaupt nicht funktioniert:
Wenn die vom Deutschen Krebsforschungszentrum kontrollierten 21 Festivitäten siebzehnmal nicht rauchfrei waren und die Kinder direktem Rauch ausgesetzt waren, bleibt uns gar nichts anderes übrig, als eine saubere, klare gesetzliche Regelung zu finden.
Ein Maybe – vielleicht regelt sich das alles noch – hat hier wirklich nichts zu suchen.
Auch das Argument, dass Jugendtanzgruppen nur ganz kurz in den verräucherten Räumen auftreten und auf der Bühne stehen, ist reine Augenwischerei. Ja, diese Jugendlichen und Kinder stehen nur zehn Minuten auf der Bühne. Aber was machen sie in dieser Zeit? – Ruhig auf dem Platz sitzen und etwas trinken wie hundert andere im Saal? – Nein, diese Kinder und Jugendlichen erbringen dort, auf der Bühne, sportliche Höchstleistungen. Die stehen dort oben und atmen nicht nur flach und oberflächlich ein und aus, nein, tief und intensiv. Sie powern sich aus, sie atmen schnell und mehr und intensiver Rauch ein, als jeder andere in diesem Saal. Diese Leistung, dieses massive Ein- und Ausatmen, erbringen sie nicht nur für einen Auftritt, nein, sie vollbringen diese Leistung während einer Session 80, 90,100 Mal oder sogar noch häufiger.
Das ist eine reale Gefährdung. Wer das herunterspielt, macht sich in den Augen eines jeden, der auch nur einen Hauch einer medizinischen Bildung hat, lächerlich.
Die SPD fordert daher jeden in diesem Hause zu einem klaren Statement für den Schutz unserer Jugend auf. Rauchen oder nicht rauchen, ein jeder Erwachsener erfüllt auch eine Vorbildfunktion. Das Rauchen einer E-Zigarette ist übrigens ein optisch gleicher Vorgang.
Nebenbei bemerkt: Eine Raucherentwöhnung mithilfe einer E-Zigarette hat keine höhere Erfolgsquote als eine herkömmliche Entzugsmethode.
Schokoladenzigaretten werden Sie bei mir zu Hause oder bei meinen Kindern nie gefunden haben, fertig.
Einem vierjährigen Kind ist es egal, ob Sie nun eine E-Zigarette rauchen oder eine echte. Es ist optisch der gleiche Vorgang und erfüllt die Voraussetzungen, ein Werbeträger zu sein. Das ist so einzustufen wie der altbekannte rauchende Cowboy aus der Zigarettenwerbung, und den haben wir bekanntlich nicht umsonst EU-weit verboten.
Zudem sind die Bestandteile des Dampfes nicht einheitlich. Eine Gesundheitsgefährdung besteht durch die Additive. Eventuell unbedenkliche Zusammensetzungen sind noch nicht abschließend getestet. Daraus resultiert definitiv, dass zum jetzigen Zeitpunkt eine Ausnahme nicht erfolgen darf.
Wir sind uns hingegen bewusst, dass es eine Ausnahme für eine ganz persönliche Feier, zum Beispiel eines älteren Menschen, der sich nicht mehr umstellen kann, geben darf.
Ich kann Ihnen da gerne die Sachen schicken, damit Sie ein paar Informationen haben und ein bisschen zum Hintergrund wissen.
Diese Ausnahme wird, wie es in anderen Bundesländern gut funktioniert, auch hier klar geregelt, und es wird unter bestimmten Auflagen erlaubt. Es wird also dem achtzigjährigen Geburtstagskind möglich sein, auf seiner von der Öffentlichkeit abgeschirmten Feier seine ganz persönliche Geburtstagszigarre zu zelebrieren.
Was ist das langfristige Ziel? – Langfristig ist eine möglichst rauchfreie Gesellschaft das Ziel.
Ja, gerne.
Ja.
Ich erwarte Ihren Antrag für den Jugendschutz, da Sie das angesprochen haben und auf dem Schirm haben.
Es geht sehr wohl um Jugendschutz. Im Vergleich zu der Jugendzeit der meisten hier im Raum Anwesenden ist der Anteil von rauchenden Jugendlichen deutlich zurückgegangen. Das ist ein guter Trend. Den gilt es aufrechtzuerhalten und zu verstärken. Öffentliche Shisha-Kneipen sind hier kontraproduktiv und gehören darum nicht als Ausnahme in unseren Gesetzesvorschlag.
Interessanterweise gibt es Untersuchungen, die belegen, dass auch eine Einschränkung der Rauchmöglichkeiten im öffentlichen Raum gleichzeitig positive Auswirkungen auf das Rauchverhalten im häuslichen Umfeld hat. Ältere rauchen nicht nur vermehrt an der frischen Luft auf dem Balkon. Nein, der Gesamtkonsum zu Hause geht zurück. Das war für mich persönlich eine nicht unbedingt zu erwartende Reaktion auf ein öffentliches Verbot. Aber hier können wir also positives Verhalten gerade verstärken und sollten diese Chance im Gesundheitssystem nutzen und die Gesundheitsfürsorge verbessern.
Der Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Gesetzes hat einen guten Grund. Mancher Rheinländer mag nur froh sein, dass dieser Tag außerhalb der Session liegt. Aber es gibt auch einen wesentlicheren Aspekt. Im Zuge der Diskussion über die letzten Monate war immer wieder festzustellen, dass etliche Gastwirte noch kein Konzept entwickelt haben und noch keine Beratung ihrer Verbände eingeholt haben, wie sie ihren Betrieb nach der Einführung eines konsequenten Nichtraucherschutzes betreiben wollen. Diesen Betrieben wollen und diesen Betrieben werden wir genügend Zeit einräumen, ihr individuelles Konzept zu entwickeln und die entsprechenden Vorbereitungen zu treffen, um in den ersten warmen Frühjahrstagen dann mit einem sanften Übergang neu starten zu können. Das ist ein angemessener Zeitraum, um sich adäquat und existenzsichernd auf ein Gesetz vorzubereiten.
Dieses Gesetz steht übrigens in Einklang mit den Forderungen der Ärztekammern, den Forderungen des Deutschen Krebsforschungsinstitutes, des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte sowie
den Forderungen des Deutschen Kinderschutzbundes.
Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, bedenken Sie bei Ihrer Entscheidung: Wenn Sie ein klares und eindeutiges Gesetz ohne Wettbewerbsverzerrung mit dem Ziel eines konsequenten Schutzes der Angestellten, wenn Sie einen klaren und eindeutigen Jugendschutz wollen, dann stimmen Sie dem Gesetzentwurf zu. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Eine kurze Frage: Wissen Sie – ich bin Ihnen sehr dankbar, dass Sie die Säuglinge angesprochen haben –, was die Hauptgründe für den plötzlichen Kindstod sind?