Ein generelles Rauchverbot in allen gastronomischen Einrichtungen ist in etlichen europäischen Ländern, aber auch auf anderen Kontinenten längst üblich. Deutschland liegt derzeit im internationalen Vergleich mit anderen europäischen Staaten gerade einmal auf Platz 27, wenn es um Nichtraucherschutz geht.
Mit einer Stärkung des Nichtraucherschutzes schaffen wir also in Nordrhein-Westfalen lediglich eine Situation, die in vielen anderen Staaten längst zum Alltag gehört. Erfahrungen aus Bayern, einem Land mit einem konsequenten Nichtraucherschutzgesetz, zeigen, dass bereits nach anderthalb Jahren die Zahl der Herz-Kreislauf-, Krebs- und Lungenerkrankungen der Passivraucherinnen und -raucher deutlich zurückgegangen ist.
Wie sehen die wirtschaftlichen Auswirkungen aus? Es liegen Studien vor, die zeigen, dass sich die Rauchverbote in Kneipen, Restaurants und Diskotheken deutlich geringer als angenommen auf die Umsatzentwicklung ausgewirkt haben. In Bayern stieg der Umsatz der getränkegeprägten Gastronomie in den ersten neun Monaten des Jahres 2011, in denen konsequenter Nichtraucherschutz existierte, um 7,2 % gegenüber dem Vorjahr.
dem versuche ich, Sie mit folgendem Zitat des ehemaligen gesundheitspolitischen Sprechers der CDU-Landtagsfraktion und jetzigen Präsidenten der Ärztekammer Nordrhein zu bewegen, diesen Gesetzentwurf eventuell zu unterstützen:
„appellieren an die Abgeordneten sämtlicher im Landtag vertretenen Parteien, gemeinsam für ein Rauchverbot ohne Ausnahmen zu stimmen. Tragen Sie dazu bei, dass das bevölkerungsreichste Bundesland Deutschlands vom Schlusslicht zum Vorreiter bei der Prävention des Passivrauchens wird. Ein ‚Gesundheitsland NRW‘ gibt es nur bei einem konsequenten Nichtraucherschutz.“
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Bei meinen drei Kindern zu Hause erlebe ich tagtäglich, dass unsinnige Verbote eher zu Trotzreaktionen als zur Einsicht führen.
Ich setze daher auch daheim mehr auf Information und Aufklärung als auf ein rigoroses Nein. Im Zusammenhang mit dem Nichtraucherschutz sind wir damit hier in Nordrhein-Westfalen auf einem sehr guten Weg. Die Anzahl der Raucher in diesem Land ist rückläufig. Besonders erfreulich ist: Die Zahl der Jugendlichen, die regelmäßig zur Zigarette greifen, ist ebenfalls rückläufig.
Natürlich ist es wichtig, die Menschen und vor allem unsere Kinder vor Tabakrauch zu schützen. Aber dafür gibt es bereits aus Zeiten der schwarz-gelben Landesregierung ein gutes Gesetz.
Es regelt, dass das Rauchen überall dort, wo sich Menschen aufhalten müssen, also etwa in Behörden, Krankenhäusern, Schulen, verboten ist.
Der Besuch eines Raucherbereichs in der Speisegastronomie oder in der Eckkneipe erfolgt allerdings freiwillig. Am Eingang der diversen Raucher- oder Zigarettenlounges wird darauf hingewiesen, dass dort, wie der Name schon sagt, geraucht wird. Die „Rheinische Post“ berichtete in dieser Woche sehr
treffend darüber und schrieb, dass wohl kein Mensch eine solche Raucherlounge betreten würde, um Lasagne zu essen oder einen Kindergeburtstag zu feiern.
Frau Ministerin Steffens, wenn wir uns über Gesundheitspolitik unterhalten, betonen Sie immer wieder, wie wichtig Ihnen die Eigenverantwortung der Bürger sei. Aber in diesem Fall wollen Sie uns alle entmündigen, den Menschen vorschreiben, wie und wo sie ihren Feierabend zu verbringen haben.
Dass Sie, Frau Ministerin, und Ihre grüne Partei ein solches Gesetz vorlegen, überrascht mich nicht.
Überrascht hat mich vielmehr die Haltung der SPD. Wochenlang beklagten sich die Sozialdemokraten in Städten wie Düsseldorf, Dortmund und Essen über diesen Gesetzentwurf – auch Ihre SPD, Frau Altenkamp, in Ihrem Wahlkreis. In vielen Zeitungen und Radiosendungen wurde darüber berichtet, dass man – und das zu Recht – ein Ende der Kneipenkultur in Nordrhein-Westfalen befürchtete. Und was tut die SPD nun? Die SPD, die sich gerne selbst als Volkspartei bezeichnet, folgt in blindem Gehorsam ergeben dem erhobenen Zeigefinder der grünen Volkserzieher.
Dieses Gesetz diskriminiert die Raucher in unserem Land. Dieses Gesetz bevormundet die Bürger in unserem Land. Und dieses Gesetz raubt den Menschen in unserem Land wieder einmal ein Stück Freiheit. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Ich wollte Sie noch fragen, ob Sie eine Zwischenfrage zulassen; da waren Sie aber schon unterwegs. Vielleicht ein anderes Mal. – Für die Piratenfraktion hat Herr Kollege Schmalenbach das Wort.
Zuschauer hier und auf der Sonnenseite, der technischen! Liebe SPD-Basis, in einer wissenschaftlichen Sendung über das Weltall sagte ein Physiker in etwa Folgendes: Wenn da draußen nicht etwas total Unmathematisches ist, sind wir in unseren Forschungen allein durch unsere eigenen Fähigkeiten limitiert.
Dieser Gedanke schoss mir beim Lesen des Entwurfs für das Nichtraucherschutzgesetz spontan durch den Kopf. Warum? Weil der Entwurf eindrucksvoll die Grenzen der Fähigkeiten derer markiert, die ihn entwickelt und vorgelegt haben.
Wenngleich ich nachvollziehen kann – da stimme ich Herrn Adelmann in Bezug auf die Brauchtumsveranstaltungen absolut zu –, dass es beim Nichtraucherschutzgesetz Handlungsbedarf gibt
und kleinere Lücken geschlossen werden müssen, verstehe ich überhaupt nicht, warum der Gesetzgeber hier mit dem Holzhammer kommt. Der Entwurf behebt die genannten Probleme nicht. Er wägt nicht ab. Er verbietet einfach nur. Und er dokumentiert in jeder Zeile: Unsere Fähigkeiten sind begrenzt.
Lassen Sie mich ein Beispiel nennen. In der Begründung des Entwurfs steht Folgendes – ich zitiere mit Erlaubnis des Präsidenten –:
„Ein kleiner, nicht genau bezifferbarer Anteil der getränkeorientierten Kleingastronomie mit einem hohen Anteil an rauchender Stammkundschaft sowie Shisha-Bars werden Nachteile hinnehmen müssen.“
Alleine aus dieser Aussage spricht die pure Arroganz. Nein, die Betreiber werden nicht Nachteile hinnehmen müssen; sie werden gezwungen, ihr Geschäftsmodell komplett zu ändern, oder müssen aufgeben.
Wir hatten ja schon Gelegenheit, über das der Öffentlichkeit vorenthaltene Gutachten zu reden. Es ist schon schlimm genug, ein steuerfinanziertes Gutachten zu verstecken, wenn einem das Ergebnis nicht in den Kram passt. Frau Ministerin Steffens, Ihr Antwortschreiben schlug dem Fass aber den Boden aus. Ich zitiere erneut mit Erlaubnis des Präsidenten aus dem Antwortschreiben an Frau Präsidentin Gödecke:
„Dieses Gutachten wurde im Auftrag des Ministeriums für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter von Herrn Rechtsanwalt Prof.
Dr. Dahm und Herrn Rechtsanwalt Dr. Fischer erstellt. Die Gutachter tendieren zusammengefasst zu der Einschätzung, den Konsum einer E-Zigarette nicht als ,Rauchen‘ i. S. des NiSchG NRW einzustufen. In Auseinandersetzung mit den Erwägungen der Gutachter ist das Ministerium indes zu einer gegenteiligen Auffassung gelangt.“