Arif Ünal
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Es stimmt, in Deutschland haben wir tatsächlich ein umfassendes Gesundheitssystem, das den Anspruch hat, eine qualitativ gute und medizinisch notwendige Versorgung für alle sicherzustellen – unabhängig von Einkommen und Alter.
Was die Finanzierung angeht, leisten wir uns aber im Gesundheitswesen eine Zweiklassenmedizin. Ich werde das begründen. Auf der einen Seite gilt in der gesetzlichen Krankenversicherung das Solidarprinzip. Das heißt, wer viel verdient, zahlt mehr, wer
krank ist, hat Anspruch auf medizinische Versorgung. Gesunde und Kranke, Jung und Alt, Gut- und Geringverdienende sind solidarisch füreinander da. Außerdem sind Kinder kostenlos mitversichert.
Auf der anderen Seite sind aber meist gut verdienende Angestellte, Beamte, unter anderem auch Abgeordnete sowie die meisten Selbstständigen Mitglieder einer privaten Krankenversicherung. Als Privatpatienten versichern sie nur ihr eigenes, meist unterdurchschnittliches Krankheitsrisiko. Zum Solidarausgleich tragen sie nicht bei.
In der gesetzlichen Krankenversicherung kommt die einseitige Belastung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer hinzu; denn die paritätische Finanzierung der Krankenversicherung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern ist seit Längerem aufgehoben. Seit 2005 wird der Arbeitgeberanteil in einer bestimmten Höhe eingefroren; alle Ausgabensteigerungen müssen seither durch steigende Zusatzbeiträge allein von den Versicherten aufgebracht werden. Diese einseitige finanzielle Belastung der werktätigen Bevölkerung muss beendet werden.
Deshalb wollen wir zurück zur paritätischen Finanzierung, bei der die Arbeitgeber wieder in derselben Höhe ihren Anteil an der Finanzierung übernehmen.
Mit einer solidarischen Krankenversicherung für alle wollen wir auch noch eine weitere Gerechtigkeitslücke schließen: Warum sollen die Einkommen aus Arbeit zur Finanzierung der Gesundheitskosten herangezogen werden, aber nicht die, die beispielsweise durch Aktien oder andere Einkünfte erzielt werden? Das kann man überhaupt nicht begreifen! Mit einer Bürgerversicherung wollen wir nicht nur die Erwerbsarbeit, sondern auch andere Einkommen einbeziehen.
Sehr geehrte Damen und Herren, es gibt auch, wie Herr Yüksel erwähnt hat, immer mehr Privatversicherte, die ebenfalls Verlierer dieser Zweiklassenmedizin sind. Nicht wenige der Selbstständigen in unteren Einkommensbereichen können die derzeitigen hohen Mindestbeiträge nicht mehr aufbringen; denn private Krankenversicherungen erheben Beiträge grundsätzlich nach dem individuellen Gesundheitsrisiko und nicht nach der finanziellen Leistungsfähigkeit. Sie umfassen keine Familienversicherung, und sie werden mit zunehmendem Alter, trotz Kapitalrücklagen, immer teurer. Das ist mit ein Grund, warum diese Selbstständigen gemeinsam mit einer großen Zahl von nicht zahlenden Versicherten in sogenannten Notlagentarifen landen.
Sehr geehrte Damen und Herren, schließlich haben wir es in der Bundesrepublik nicht geschafft, dass jeder versichert ist. Obwohl seit 2009 eine Krankenversicherungspflicht besteht, haben mindestens 80.000
Menschen in Deutschland keinen Krankenversicherungsschutz. Dazu muss man auch die prekären Solo-Selbstständigen zählen.
Auch wenn die CDU und die FDP vor diesen Zuständen die Augen verschließen und das bestehende Zweiklassensystem schönreden wollen: Die Veränderungen werden auch vor unserem eingefahrenen Zweiklassengesundheitssystem nicht haltmachen.
Es ist Zeit für eine solidarische Krankenversicherung für alle. Eine umfassende Lösung der genannten Probleme wird uns nur mit einer Bürgerversicherung gelingen. Im Wartezimmer darf es keine Rolle mehr spielen, wo die Patientinnen und Patienten versichert sind. Termine sollten nach der medizinischen Notwendigkeit und nicht nach dem Geldbeutel vergeben werden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Ständige Impfkommission empfiehlt – wie meine Vorrednerinnen und Vorredner bereits gesagt haben –, HPV-Impfungen nur für Mädchen, und zwar möglichst vor dem ersten Geschlechtsverkehr, vorzunehmen. Es gibt natürlich gute Gründe, warum diese Empfehlung ausgesprochen wird.
Ich kann meine Rede sehr kurz halten, weil meine Vorrednerinnen und Vorredner fast alle wichtigen Informationen dazu ausgetauscht haben. Bevor wir über solch ein Thema diskutieren, würde ich natürlich gerne vorher im Ausschuss eine Anhörung durchführen und darüber diskutieren. Man kann also nicht pauschal eine politische Entscheidung darüber treffen. Deswegen war Ihre Ahnung richtig: Auch wir lehnen den FDP-Antrag ab; denn wir sind der Meinung, dass der Landtag nicht das richtige Gremium ist, um über diese Impfempfehlungen politisch zu entscheiden.
Sie wissen ja, meine Damen und Herren, dass wir die unabhängige Ständige Impfkommission haben. Diese Ständige Impfkommission spricht auf Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse Impfempfehlungen aus. Dafür ist – das hat auch gute Gründe – eine wissenschaftliche Bearbeitung notwendig. Das ist bewusst so festgelegt, um eine Einflussnahme vonseiten der Politik, der Pharmaindustrie und anderer Interessengruppen – sprich: Lobbygruppen aus der Wirtschaft – gänzlich auszuschließen. Das ist auch gut so. Deswegen dürfen wir nicht politisch vorgreifen und diese Impfungen jetzt empfehlen.
Die Ständige Impfkommission hat nach meiner Kenntnis auch die Aufgabe erhalten, systematische
Literaturanalysen durchzuführen und die wissenschaftlichen Diskussionen in dem Bereich zusammenzufügen, um darüber entscheiden zu können, ob man eine solche Empfehlung aussprechen kann. Wir müssen diese Empfehlung abwarten und danach eventuell eine Entscheidung treffen. So gesehen hat dieses Plenum eigentlich keine Kompetenz, diese Entscheidung zu treffen.
Was Informationen angeht: Herr Kern hat hier ja sehr viele Veröffentlichungen angesprochen. Wenn man ins Internet geht, findet man viele Institutionen, die zu dem Thema Stellung nehmen, angefangen bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung bis hin zur Deutschen Krebsgesellschaft. Und so weiter, und so fort. Es gibt so viele Fachgremien und Institutionen, die sehr viele Informationen herausgeben, sodass wir, glaube ich, nicht zusätzlich irgendein Informationsportal gründen sollten.
Insofern werden wir diesen Antrag heute ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wir diskutieren seit 30 Jahren über das kommunale Wahlrecht, aber so eine Diskussion habe ich noch nie erlebt, mit Unterstellungen dieses Wahlrecht für alle Migrantinnen, die 10 % der Bevölkerung ausmachen, auf die Türkei zu reduzieren. Das ist fahrlässig.
So kann man ein so ernstes Thema nicht diskutieren.
Erstens. Wahlrecht ist ein wichtiges politisches Recht, weil es den Zugang zu politischer Partizipation für die Menschen ermöglicht.
Zu Ihrer zweiten Unterstellung, Herr Laschet, zu den Einbürgerungen: Sie tun so, als ob die Einbürgerung hier geschenkt würde und alle nicht wollen, weil sie
ihre Staatsangehörigkeit behalten wollen. Das stimmt nicht. Empirische Untersuchungen zeigen: Das größte Hindernis bei der Einbürgerung ist die Verhinderung der doppelten Staatsangehörigkeit.
Sehr viele Menschen haben zum Teil persönliche und zum Teil eventuell auch politische Gründe, warum sie die deutsche Staatsangehörigkeit nicht annehmen. Aber alle AKP-Wählerinnen und -Wähler auszuschließen, die bewusst nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben, ist nicht richtig. Sie kennen die UETD. Die UETD ist die Kaderorganisation der AKP in der Bundesrepublik. Fast 80 % von ihnen haben eine deutsche Staatsangehörigkeit.
Das Wahlverhalten der Menschen hat mit der Staatsangehörigkeit überhaupt nichts zu tun.
Bringen Sie bitte diese Sachen nicht durcheinander, sonst haben wir keine sachliche Diskussion.
Wir müssen diesen Antrag einbringen, weil die CDUFraktion und die FDP-Fraktion seit Jahren, auch als es die AKP hier nicht einmal gab, dieses Wahlrecht ideologisch verhindert haben.
Jetzt versuchen Sie natürlich, mit tagespolitischen Ereignissen zwanghaft irgendeinen Grund zu erzeugen, warum Sie das kommunale Wahlrecht ablehnen müssen. Es ist unfair, es ist unlauter, mit diesem Thema so umzugehen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit ein paar Zahlen empirisch belegen, warum die Einführung des kommunalen Wahlrechts richtig ist, damit man die Diskussion ein bisschen versachlichen kann.
Die Einführung des Wahlrechts für dauerhaft hier lebende Migrantinnen und Migranten ist ein sichtbares Bekenntnis zur Einbeziehung der Gleichbehandlung von Menschen mit Migrationshintergrund, die seit Jahren hier leben, arbeiten und Steuern zahlen.
Die Einführung des Wahlrechts fördert die politische Partizipation. Erfahrungen und Ergebnisse aller empirischen Untersuchungen zeigen in Europa: Die Beteiligung an kommunalem Wahlrecht sollte man nicht beschränken, weil sie weitere politische Aktivitäten entwickelt, in politischen Parteien, in Gewerkschaften Mitglied zu werden. So gesehen ist diese Unterstellung nicht richtig, dass man da nur die Konservativen oder AKP-Anhänger hat.
Damals, 1986, hat in der Geschichte der EU der marokkanische König versucht, Einfluss auf Wahlen in den Niederlanden zu nehmen. Das ist gescheitert.
Seitdem haben wir in Europa keine Einmischung von anderen Staaten in Kommunalwahlen gesehen. Diese Unterstellung verbietet sich, weil die Migranten keine homogene Masse sind. Sie sind sehr heterogen.
Herr Laschet, schauen Sie sich einmal die Wahlergebnisse der letzten Wahlen in der Türkei an. Wir haben 3 Millionen Menschen aus der Türkei. Davon haben ungefähr eineinhalb Millionen das Wahlrecht. Die Wahlbeteiligung war ungefähr 40 %, und die AKP hatte 243.000 Stimmen bekommen.
Das heißt, wenn man umrechnet: Eine kleine Prozentzahl der Menschen aus der Türkei haben die AKP gewählt. Aber wir haben in der Öffentlichkeit den Eindruck: Alle Menschen aus der Türkei seien AKP-Anhänger. Entweder erkennen Sie die Realität nicht, oder Sie wollen die Opposition, die hier arbeitet, nicht sehen. Das ist nicht gerecht.
Zur Einflussnahme durch diese Wahlbeteiligung.
Wir haben hier Integrationsräte. Da dürfen alle Migrantinnen und Migranten wählen. Wir haben nach dem Betriebsverfassungsgesetz seit Jahren in Betriebsräten Wahlrecht für diese Menschen. Bis jetzt habe ich eigentlich sowohl bei den Integrationsräten als auch bei den Betriebsräten keine AKP-Anhänger in dem Sinne gesehen.
Das ist auch eine Unterstellung. Es gibt einzelne Leute, aber wir können das Wahlrecht nicht vom Wahlverhalten einzelner Menschen abhängig machen. Das ist ein Menschenrecht. Das müssen wir diesen Menschen geben.
Wenn Demokratie so verstanden wird, hätte ich auch ein paar Vorschläge, wie wir in der Bundesrepublik mit dem Wahlrecht umgehen könnten. Aber Demokratie ist schwierig. Wahlrecht ist Menschenrecht. Das können wir davon nicht abhängig machen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Stärkung der Pflege und die Verbesserung der Situation der in der Pflege tätigen Menschen ist in NRW tatsächlich seit jeher ein sehr wichtiges Thema gewesen.
Hierzu haben wir auch gerade in der zurückliegenden Legislaturperiode sehr viele Maßnahmen eingeleitet. Ich erinnere an eine Verdoppelung der Pflegeausbildungsplätze seit 2010 und weiterhin an die Verabschiedung des Alten- und Pflegegesetzes und des Wohn- und Teilhabegesetzes des Landes, einem Maßstab für die moderne und zeitgerechte Pflegestruktur, der wirklich bundesweit einzigartig ist, sowie an die Bereitstellung von Fördermitteln für die Weiterentwicklung und Angebote für umfassende flächendeckende Beratungen auf der Landesebene.
Schließlich haben wir uns auch hier in NRW und auch mit Nachdruck auf der Bundesebene dafür eingesetzt, dass wir in der stationären Kranken- und Altenpflege einen verbindlichen Personalschlüssel bekommen haben. Darüber hinaus bleibt es natürlich ein wichtiges Thema, wie die Pflege am besten organisiert und vertreten werden kann, insbesondere auch gegenüber anderen Berufsfeldern.
Dies ist eine Voraussetzung für eine Modernisierung und Aufwertung der Pflege und mithin auch für die Steigerung der Attraktivität der Pflegeberufe.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits 2008 und 2009 – viele Kollegen haben es erwähnt – hat sich der Landtag auf Initiative der Landtags-Grünen mit der Gründung einer Pflegekammer befasst. Damals wurde aus unterschiedlichen Gründen dieser Vor
schlag verworfen. Die Einführung einer Pflegekammer für die Pflegeberufe ist mittlerweile in anderen Bundesländern ein Thema. Einige Bundesländer haben sich dazu entschlossen, eine Kammer für Pflegeberufe einzurichten, andere befinden sich in einer politischen Diskussion, und eine Gruppe von Ländern lehnt das weiterhin ab.
In Nordrhein-Westfalen haben wir uns auch wiederholt mit diesem Thema auseinandergesetzt und eine große Anhörung durchgeführt. Nach der Anhörung haben wir gemeinsam die Auswertung der Anhörung im Ausschuss vorgenommen. Es hat sich bei der Debatte gezeigt, dass die Erwartungen an eine Pflegekammer sehr unterschiedlich sind.
Die in der Pflege tätigen Fachkräfte nennen uns selber folgende Punkte: Stärkung der Interessenvertretung der Pflegenden und Verbesserung der organisatorischen Rahmenbedingungen für die Pflegeberufe hin zur Verbesserung ihrer Bezahlung. Dabei wird deutlich, dass nicht für alle genannten Themen die Pflegekammer zuständig sein kann. Heimaufsichten und MDK werden natürlich ihre Aufgaben weiterführen.
In der Anhörung wurde deutlich die Zwangsmitgliedschaft kritisiert. Das ist auch ein Fakt gewesen. Es ist aber auch klar, dass die Einrichtung einer Pflegekammer ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Interessenvertretung der Pflegenden sein und nicht zuletzt einen wichtigen Beitrag zur Qualifizierung in der Ausbildung und Weiterbildung leisten kann.
Hierfür muss aber eine breite Akzeptanz bei den Pflegekräften selbst vorhanden sein. Die Pflegekräfte müssen an der Entscheidung für eine Einrichtung einer Pflegekammer aktiv beteiligt werden. Wir halten es daher für notwendig, die Pflegenden darüber in einer Urabstimmung zu befragen und hierbei umfassende Informationen zu geben, damit Fehlinformationen bei der Entscheidung keine Rolle spielen.
Zudem haben die Grünen und SPD einen Entschließungsantrag formuliert. Da ist unsere Erwartung, dass in einer Kammer die unterschiedlichen Aufgabenfelder der Pflege vertreten sein müssen. Nicht zuletzt müssen auch die Interessen und die Selbstbestimmung der zu Pflegenden bei der Qualitätssicherung und Formulierung der Anforderungen eine wesentliche Rolle spielen.
Deswegen hoffe ich, dass wir heute diesen Entschließungsantrag beschließen und auf den Weg bringen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Der Landeshaushalt NRW wird auch im kommenden Jahr weitere deutliche Verbesserungen für die Finanzierung wichtiger gesundheits- und pflegepolitischer Maßnahmen vorsehen.
Wir stocken den Haushalt im Gesundheits- und Pflegebereich für das Jahr 2017 um weitere 60 Millionen € auf. 2017 haben wir alleine im Bereich der Pflege- und Altenpolitik 4,3 Millionen € mehr. Das heißt, dass wir insgesamt rund 78 Millionen € in den Aufgabenbereich Alten- und Pflegepolitik investieren. Hier steht insbesondere die Weiterentwicklung einer guten Pflege im Lebensumfeld der Menschen im Mittelpunkt. Deshalb werden wir die Entwicklung der Quartiere, in denen die Menschen leben, entsprechend stärken.
Die Altenpflegeausbildung ist erwähnt worden. Wir werden sie auf hohem Niveau weiterführen. Wir haben nun fast 18.000 Ausbildungsplätze in NRW. Seit dem Jahr 2010 haben wir diese Kapazitäten verdoppeln können. Alleine für die Altenpflegeausbildung gibt NRW 64 Millionen € aus. Kein anderes Bundesland ist in der Lage, in dieser Höhe die Altenpflegeausbildung zu finanzieren.
Für die Krankenhausfinanzierung haben wir in diesem Jahr den Ansatz für Investitionskosten und kurzfristige Anlagegüter um 16 Millionen € erhöhen können. Insgesamt haben wir im Haushalt 533 Millionen € für die Krankenhausfinanzierung vorgesehen. Wir wissen natürlich, dass diese Summe sicher hinter den Erwartungen der Krankenhausträger und der Krankenhausgesellschaft liegt. Aber in anderen Bundesländern ist es genauso. Kein einziges Bundesland ist in der Lage, den Investitionsstau, den wir seit Jahren in der Bundesrepublik insgesamt haben, aufzulösen. Deswegen muss man dafür sicherlich eine andere Lösung entwickeln.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, jedes zweite Kind macht im Laufe seines Lebens Erfahrungen mit Vernachlässigung, Misshandlung und Missbrauch. An den Folgen dieser Gewalt leiden diese Kinder lebenslang. Kinderschutzambulanzen in den Krankenhäusern helfen, die Zeichen von Misshandlungen und Missbrauch zu erkennen und richtige Maßnahmen einzuleiten. Deshalb haben wir jetzt in diesem Haushalt zur Förderung der Kindesschutzambulanzen 5,5 Millionen € für die entsprechende Unterstützung bereitgestellt. Das halte ich für eine sinnvolle Ergänzung unterschiedlicher Maßnahmen.
Wir verabschieden heute auch das PsychKG. Damit darf es aber keinen Stillstand bei der zeitgemäßen Weiterentwicklung der psychiatrischen Versorgung geben. Insbesondere die UN-Behindertenrechtskonvention zeigt uns auf, wie viel Handlungsbedarf in diesem Bereich besteht. Deswegen müssen wir die Psychiatrie in Richtung offener und sanfter Psychiatrie weiterentwickeln, auf ambulante Settings setzen und Wünsche der Patientinnen und Patienten in den Vordergrund stellen. Daher finanzieren wir in diesem Bereich auch den Ausbau der Krisenhilfe rund um die Uhr, auch am Wochenende. Das ist ein wichtiges Ziel. Dieses Ziel wollen wir mit dieser finanziellen Unterstützung erreichen.
Wir haben auch Angebote im gesundheitlichen Bereich weiter ausgebaut. Eines davon hat die Kollegin ja erwähnt, und zwar, dass wir die Krebsberatungsstellen finanzieren. Aber es muss unser Ziel sein, Krebsberatungsstellen in die Regelversorgung zu überführen.
Schließich haben wir für die Information und Unterstützung geflüchteter Menschen die interkulturellen Gesundheitslotsinnen und -lotsen finanziert. Für die Integration der Menschen, die zu uns geflüchtet sind, sehe ich dies als eine sehr wichtig an.
Auch im Bereich der Drogen- und Suchtpolitik, zum Beispiel bei der Aidsprävention und -hilfe, bleiben wir bei unserer engagierten Politik, die bei dem Bedarf der Menschen und der einzelnen Zielgruppen ansetzt. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Auch 40 Jahre nach der Enquete zur Lage der Psychiatrie in der Bundesrepublik sind deren Ziele, eine auf Menschen ausgerichtete Psychiatrie sowie psychotherapeutische und psychosoziale Versorgung, nach wie vor sehr aktuell.
Wir verabschieden heute eine neue Fassung des Gesetzes über Hilfen und Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten, kurz PsychKG. Das Gesetz aus dem Jahre 1999 entsprach weder den Anforderungen, die die höchstrichterliche Rechtsprechung in den letzten Jahren vollzogen hat, noch entsprach es den Veränderungen der Rechtslage bei den Patientinnen- und Patientenrechten.
Die Kritikpunkte richten sich dabei immer auf die Zwangsbehandlung und Zwangsunterbringung infolge einer vermuteten Eigen- und Fremdgefährdung aufgrund einer psychischen Erkrankung. Ziel muss es daher sein, den von den Zwangsmaßnahmen betroffenen und bedrohten Menschen ein eigenverantwortliches und selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen.
Deshalb werden mit den Änderungen zum PsychKG wichtige Verbesserungen vorgenommen, mit denen stärker als bisher dem von den Patientinnen und Patienten ausgedrückten Willen Rechnung getragen werden muss.
An dieser Stelle wollte ich einige Punkte nennen. Herr Yüksel hat die Punkte unseres Änderungsantrags aber schon genannt.
Ein Punkt ist die besondere Berücksichtigung des Willens der Betroffenen. So muss der freie Wille der Betroffenen Voraussetzung für den Abschluss einer Behandlungsvereinbarung sein. Das haben wir festgeschrieben.
Unter den besonderen Schutzmaßnahmen in § 20 ist nun geregelt, bei Fixierungen eine ständige persönliche Bezugsbegleitung sowie die Beobachtung mit kontinuierlicher Kontrolle der Vitalfunktionen sicherzustellen.
Zudem ist anders als bisher der Anspruch auf den täglichen Aufenthalt im Freien verbindlich geregelt. Er sollte täglich mindestens eine Stunde ermöglicht werden. Die Unterbringung sollte so weitgehend wie möglich in offener Form erfolgen. Es ist sicherzustellen, dass die Erforderlichkeit der weiteren Unterbringung grundsätzlich täglich ärztlich überprüft, begründet und dokumentiert wird.
Ja, liebe Kolleginnen und Kollegen, diese Änderungen hatten wir in unserem Änderungsantrag vorgeschlagen, um eine gewisse Verbesserung im PsychKG herbeizuführen. Wir wissen auch, dass es keine große Psychiatriereform ist. Die Änderungen regeln nur die Zwangsbehandlung und die Zwangsunterbringung. Aber auch hier lässt sich aufgrund der Zuständigkeit nicht alles im PsychKG regeln. Deshalb haben wir in einem Entschließungsantrag weitere Handlungsbedarfe aufgezeigt und Lösungen angemahnt.
Hierzu gehören einige Punkte bei der Unterbringung nach dem Betreuungsrecht, beispielsweise die Rechte der Kinder, die nach § 1631 BGB untergebracht sind, die Verhinderung der Zwangsmedikation und die Einschränkung des Gebrauchs von Psychopharmaka, um nur einige Punkte zu nennen, die wir im PsychKG nicht mitbehandeln konnten.
Weitergehende Änderungen müssen wir aber bei der Erstellung und Umsetzung des Psychiatrieplans
NRW aufnehmen. So muss der Ausbau ambulanter und komplementärer Versorgung und Hilfe vielerorts vorangebracht werden. Dabei stellen Krisennotdienste und ambulante Einrichtungen eine wichtige Entlastung für die Angehörigen psychisch kranker Personen dar. Gleichzeitig ermöglichen sie es, dass die bestehenden sozialen Kontakte und persönlichen Ressourcen nicht gänzlich wegbrechen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben über die Geschichte der Entwicklung des Heilpraktikergesetzes sehr viel gesagt. Deswegen muss ich das nicht zu dieser späten Stunde wiederholen.
Viele Menschen sehen die Behandlung bei Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern als eine alternative ganzheitliche Behandlung – ganz egal, ob wir das wollen oder nicht. Millionen Menschen begeben sich bei Heilpraktikern in Behandlung. Grundsätzlich sehen wir in dieser komplementären Medizin eine Ergänzung zur Schulmedizin.
Tatsächlich sind im SGB V Arznei- und Heilmittel besonderer Therapierichtungen anerkannt. Sehr viele Krankenkassen haben ihre Leistungsangebote in der Richtung weiterentwickelt. Mittlerweile verschreiben sehr viele Ärztinnen und Ärzte solche alternativen Medikamente. So gesehen müssen wir, wenn wir das diskutieren, all diese Realitäten natürlich mitberücksichtigen.
Wichtig ist allerdings für uns, die hohe Qualität der Behandlung und die Patientensicherheit in den Vordergrund zu stellen. Natürlich ist es auch Aufgabe des Bundes, bundesgesetzlich einheitliche Regelungen zu erlassen. Das Heilpraktikergesetz ist ein Bundesgesetz.
Die Durchführung wird den Ländern, den Kommunen und den Gesundheitsämtern übertragen. Aber grundsätzlich muss man auf der Bundesebene darüber diskutieren, wo und in welcher Richtung das geändert werden muss.
Das Problem liegt auch darin, dass das Bundesheilpraktikergesetz keine Vorgaben enthält, welches Grundwissen und welche Kompetenzen Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker haben müssen. Auch Zugangsvoraussetzungen sind eigentlich nicht erwähnt.
So gesehen regelt das beste Heilpraktikergesetz weder die bestehende Ausbildung noch die Anforderungen, die eine Ausbildungsstätte erfüllen muss. Auch die staatliche Anerkennung von Heilpraktikerschulen existiert in der Bundesrepublik nicht. Das sind private Schulen, die man freiwillig besucht, damit man diese Prüfung im Gesundheitsamt besteht. Das kann unterschiedliche Ausmaße haben. Allein im Psychotherapiebereich gibt es Schulen, die Heilpraktiker in sechs Monaten so weit ausbilden, dass sie diese Prüfung bestehen können. Danach nennen sie sich Psychotherapeuten.
Das ist ein Problem. Denn um in der Bundesrepublik regelgerecht Psychotherapie anbieten zu können, muss man entweder Medizin, Psychologie oder Sozialpädagogik studieren. Danach muss man eine fünf- bis sechsjährige Zusatzausbildung entweder in Verhaltenstherapie oder Psychoanalyse machen sowie ein klinisches Jahr absolvieren. Dann darf man sich Psychotherapeut nennen.
Wenn man eine Praxis eröffnen will, muss man nach dem neuen Psychotherapeutengesetz – sie sind den Ärzten gleichgestellt – noch eine Approbation bekommen. Diese Diskrepanz zwischen Heilpraktikerinnen bzw. Heilpraktikern und den medizinisch ausgebildeten Ärztinnen und Ärzten sowie PsychotherepautInnen ist enorm. Deswegen ist ein Handlungsbedarf vorhanden.
Aber man sollte keine Schnellschüsse machen, um die Gesundheitsministerin anzugreifen, sondern eine Anhörung durchführen, um darüber zu diskutieren: Wo besteht Änderungsbedarf? Was kann man Sinnvolles machen? Dann können wir gemeinsam im Gesundheitsausschuss einen Konsens darüber herstellen.
Ich freue mich auf die Diskussion im Gesundheitsausschuss. Wir werden der Überweisung des Antrags natürlich zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Unser Land NRW hat in seiner 70-jährigen Geschichte immer mit Migration zu tun gehabt. Jeder vierte Einwohner in NRW hat einen Migrationshintergrund. So gesehen sind Multikulturalität und Multireligiosität gelebte Realität in unserem Land. Jede kleine Stadt und jede kleine Einrichtung ist eine Abbildung davon.
Einige wollen diese Realität nicht sehen, andere versuchen, diese Realität für ihre politischen Zwecke zu missbrauchen. Die aktuelle Debatte über die Flüchtlingspolitik zeigt, wie schwierig der Umgang mit den geflüchteten Menschen in unserem Land zumindest für einen Teil der Bevölkerung ist.
Meine Damen und Herren, 2015 zogen ungefähr 2,1 Millionen Menschen nach Deutschland. Zugleich zogen aber auch fast eine Million Menschen aus Deutschland fort. So gesehen haben wir einen Wanderungsüberschuss von 1,1 Millionen Menschen. Es gehört zur Realität, auch das hier zu erwähnen.
Für die Aufnahme der vielen Flüchtlinge in Deutschland haben wir weltweit wirklich sehr großen Respekt und Anerkennung bekommen. Deutschland war das einzige europäische Land, das die Menschen, die ihr Leben retten konnten, die unter unmenschlichen Bedingungen zum Teil jahrelang auf der Flucht waren und es letztendlich geschafft haben, nach Deutschland zu kommen, aufgenommen und ihnen eine Heimat geboten hat. Darauf können wir zusammen alle stolz sein.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, nicht nur die Regierung und staatliche Institutionen, sondern auch einzelne Personen, Wohlfahrtsverbände, Initiativen und Kirchengemeinden haben eine in dem Maße noch nie dagewesene Unterstützung und Hilfeleistung organisiert und durchgeführt. Ohne deren Unterstützung hätten wir es überhaupt nicht geschafft, diese
Mammutaufgabe zu bewältigen. Dafür danke ich allen Verbänden, Kirchengemeinden und ehrenamtlichen Einzelpersonen von Herzen.
Trotz dieser Bereitschaft zu helfen gibt es in der öffentlichen Debatte eine Grenzverschiebung, wodurch völkische und menschenfeindliche Gedanken wieder Raum finden. So konnte eine Partei ohne Wahlprogramm in den Ländern, in denen kaum Migranten leben, mit ausländerfeindlichen Parolen 10 bzw. 20 % der Stimmen bekommen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz aller Gemeinsamkeiten haben wir eine große Chance in diesem Landtag verpasst. Wie Sie wissen, wollten wir den Integrationsplan für NRW vor der Sommerpause verabschieden. Nach der Anhörung und Diskussion im Integrationsausschuss habe ich als Vorsitzender alle Fraktionen eingeladen, über diesen Integrationsplan zu diskutieren und einen gemeinsamen Antrag zu formulieren. Dass das nicht gelungen ist, bedauere ich sehr; denn ich hatte nach den ersten Gesprächen eigentlich den Eindruck, dass wir wirklich eine solche Atmosphäre hatten, dass wir inhaltlich in der Lage gewesen wären, diesen Antrag gemeinsam zu verabschieden.
Meine Vorrednerinnen und Vorredner haben ziemlich lange über die Gründe diskutiert, weswegen ich sie hier nicht noch einmal erwähnen möchte. Aber erlauben Sie mir, dass ich meine Enttäuschung darüber kundtue.
Es gibt naturgemäß unterschiedliche Vorgehensweisen, wie man mit den Flüchtlingen umgeht. Das ist auch legitim. Wir werden auch weiterhin über die beste Integrationspolitik diskutieren und miteinander konkurrieren. Wir wollen die Unterschiede auch gar nicht wegdiskutieren. Wir wollten gemeinsam ein Signal nach außen senden, dass wir diese Menschen in diesem Land aufnehmen und ein Integrationsland sind. Aber diese Chance haben wir verpasst. Das bedauere ich sehr.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, erlauben Sie mir, ein kurzes Zitat vorzutragen:
„Wenn auch wir anfangen, in unserer Sprache zu eskalieren, gewinnen nur die, die es immer noch einfacher und noch klarer ausdrücken können. Ich warne vor einem Populismuswettbewerb mit der AfD.“
Das sagte Erzbischof Kardinal Woelki. Dem habe ich nichts hinzuzufügen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Zunächst sei gesagt, dass auch wir den in Ihrem Antrag angesprochenen Vorgang sehr problematisch finden. Danach hat das Bundesgesundheitsministerium angekündigt, den Krankenkassen aus dem bestehenden Gesundheitsfonds 1,5 Milliarden € zukommen zu lassen.
Begründet wird das unter anderem mit den Kosten für die Gesundheitsversorgung der Flüchtlinge. Die Krankenkassen übernehmen hier einen Teil der Kosten. Die Flüchtlinge sind nach 15 Monaten krankenversichert, und weil sie keine Vorversicherungszeiten haben, erfolgt zum Teil eine Übernahme durch die Krankenkassen.
Zudem würde ein einmaliger Eingriff in die Rücklagen des Gesundheitsfonds zu keiner langfristigen Problemlösung bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung führen. Wir sagen schon seit Jahren, dass wir eine stabile Finanzierung der GKV benötigen. Es besteht weiterhin eine einseitige Belastung der Versicherten bei den Beitragssatzsteigerungen aufgrund der Festschreibung des Arbeitgeberbeitrages; denn dieser bleibt auch bei steigenden Kosten und Ausgaben gleich. Auf diese Weise werden alle Risiken sowie die Kosten und Kostensteigerungen im Gesundheitswesen einseitig bei den Versicherten abgelegt.
Wir begrüßen deshalb die Initiative der Landesregierung, die sie hierzu gemeinsam mit anderen Bundesländern Anfang dieses Jahres im Bundesrat gestartet hat. Ich hoffe, dass wir wieder zu einer paritätischen Finanzierung kommen.
Herr Yüksel hat Ziffer II.2. des Antrags erwähnt, wonach wir im Bundesrat keinem einzigen Gesetz zustimmen sollten, mit dem weitere Ausgabensteigerungen verbunden sind. Allerdings gibt es durchaus sinnvolle Verbesserungen, die eine Kostensteigerung verursachen. Einige Beispiele haben Sie selber erwähnt: den Pflegebedürftigkeitsbegriff, das Zweite Pflegestärkungsgesetz, eine Verbesserung bei der
Hospiz- oder Palliativversorgung oder die häusliche Pflege im Krankenhausbereich.
Das alles verursacht Kostensteigerungen in der gesetzlichen Krankenversicherung. Weil wir diesen Steigerungen im Hinblick auf die Zielsetzung gelegentlich auch zustimmen, kann man nicht pauschal fordern, dass wir keinem Gesetz zuzustimmen haben, wenn es zu einer Kostensteigerung führt. In dieser Pauschalität ist das eigentlich verantwortungslos.
Richtig ist doch, dass die FDP in den vier Jahren, in denen sie den zuständigen Minister gestellt hat, nichts für die Stabilität des Gesundheitsfonds getan hat. Das müssen wir in diesem Zusammenhang auch erwähnen. So wurden in dieser Zeit …
Natürlich nicht. Zudem hatten Sie damals eine schwarz-gelbe Regierung.
Ich habe akustisch nicht verstanden, was Sie gesagt haben. – Die schwarz-gelbe Regierung hat damals diesen hälftigen Beitrag – 14,6 % – eingefroren, was die Versicherten einseitig belastet hat. Diese große Belastung für die Versicherten müssen wir beseitigen.
Wir Grüne wollen zu einer paritätischen Finanzierung bei der gesetzlichen Krankenversicherung zurückkehren. Die FDP hat selber zu diesem Zustand beigetragen und klagt jetzt darüber, dass die Versicherten belastet sind. Das kann natürlich nicht angehen.
Insgesamt muss man sagen, dass wir sehr wohl einen Reformbedarf der gesetzlichen Krankenversicherung sehen. Diesen Reformbedarf diskutieren wir seit Jahren. Ich bin sicher, wir werden eine stabile Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf Basis der Bürgerversicherung hinbekommen.
Abschließend muss man zu Punkt 3 des Antrags eigentlich nichts sagen. Herr Yüksel hatte im Zusammenhang mit dem Beziehen von ALG II erwähnt, dass hier eine Bundesratsinitiative gestartet wurde; die Bundesregierung wurde entsprechend beauftragt. Sie präsentieren also auch in diesem Punkt nichts Neues. Das ist erledigt, dafür brauchen wir keinen FDP-Antrag.
Wir werden Ihren Antrag deshalb ablehnen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie Sie wissen, ist das Gesetz über den Rettungsdienst und die Notfallrettung in NordrheinWestfalen nach längeren Diskussion im März 2015 in Kraft getreten.
In den Beratungen über das Rettungsgesetz haben die Kosten der Ausbildung der Notfallassistentinnen und -assistenten eine sehr große Rolle gespielt. Wir haben mit der Verabschiedung des Gesetzes in § 14 festgeschrieben, dass die Kosten der Ausbildung im Rahmen der Rettungsgesetze festgeschrieben werden. Die gesetzliche Grundlage ist dafür da.
Der Runderlass vom 19. Mai 2015 gibt ein Verfahren für die Regelungen zur Finanzierung der Ausbildung zu Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitätern vor. Voraussetzung hierzu waren auch eine längere Beratung und Diskussion mit den Kostenträgern und mit den kommunalen Spitzenverbänden. In diesem Erlass sind auch Grundwerte für die Finanzierung der Ausbildung formuliert und wird ausgeführt, welche Kosten in welcher Höhe anerkannt werden. Dabei handelt es sich aufgrund fehlender Erfahrungen in der Notfallsanitäterausbildung nur um Richtwerte, die gegebenenfalls korrigiert werden müssen. Das ist selbstverständlich. Die wurde mit einem neuen Erlass vom 5. April 2016 noch einmal konkretisiert und dargestellt.
Natürlich gern. Bitte schön.
Vielen Dank für die Frage. – Es ist tatsächlich so: In diesem Runderlass ist genau definiert, wie diese Kosten übernommen werden müssen. Auch in dem Erlass vom 5. April 2016 wird es noch einmal konkretisiert. So gesehen ist auf der gesetzlichen Ebene geregelt, wie die Kostenübernahme passieren soll. Was die Gesetzeslage angeht, gibt es im Moment keinen Korrekturbedarf, was Sie hier behaupten.
Zu den Prüfungen: Sie haben in Ihrem Antrag ein paar Punkte genannt. Zum einen wird die Möglichkeit eingeräumt, dass die Vorsitzenden des Prüfungsausschusses auch Ärztinnen und Ärzte sein können, wenn die Kommunen überhaupt keine Möglichkeiten haben, diese selber zu stellen. Das ist in diesem Erlass genau definiert.
Zum anderen wird den Kommunen die Möglichkeit gegeben, die interkommunale Zusammenarbeit zu gestalten, wenn sie selber nicht dazu in der Lage sind. Das ist alles in diesem Erlasswege geregelt.
Sie fordern in Ihrem Antrag, auf Bundesebene für eine Verlängerung der Frist zur Abnahme von Ergänzungsprüfungen bis Ende 2020 einzutreten. Im Moment sehe ich keinen Anlass dafür, dass wir diese Bundesratsinitiative starten sollen. In dieser Anlage zum Runderlass vom 19. Mai 2015 ist vorgegeben: 1. Januar 2019 müssen alle Beteiligten gemeinsam eine Bedarfs- und Kostenplanung vorlegen. Nach dieser Planung werden Mehr- oder Minderausgaben über 3 % noch einmal abgerechnet.
Wenn diese Bedarfs- und Kostenplanung vorliegt und Bedarf besteht, kann man über eine Verlängerung reden. Aber zum jetzigen Zeitpunkt gibt es überhaupt keinen Anlass dafür, dass wir diesen Zeitpunkt nach hinten verschieben.
Bis jetzt haben in NRW 1.200 Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten an dieser Ausbildung teilgenommen. Das heißt, sie haben von diesem Recht Gebrauch gemacht. In NRW gibt es 13.400 Rettungsassistentinnen und -assistenten. 36 % dieser Rettungsassistentinnen und -assistenten arbeiten mehr als fünf Jahre in diesem Beruf. Das heißt, sie haben eine verkürzte Ausbildung bzw. Nachqualifizierung durchlaufen.
Aus diesem Grund bin ich sehr optimistisch, dass wir diese Nachprüfung bzw. Nachqualifizierung bis 2020 hinbekommen. Deshalb sehe keinen Anlass dafür, diesen Zeitrahmen jetzt schon nach hinten zu verschieben.
Trotzdem stimmen wir der Überweisung in den AGS zu. Ich bin sehr gespannt, wie wir im AGS darüber diskutieren werden. Ich glaube, alle Punkte, die Sie in Ihrem Antrag anführen, werden auf dem Erlassweg geregelt. Über die Umsetzung können wir uns dann im Ausschuss austauschen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die Stärkung gemeinsamer Kompetenzen durch eine gemeinsame Ausbildung ist angesichts der starken Zunahme der Zahl älterer und pflegebedürftiger Menschen und den sich daraus ergebenden Anforderungen an Pflegende und auch die Pflegeberufe mehr als sinnvoll.
Denn für eine gute Versorgung kranker und pflegebedürftiger Menschen werden wir in Zukunft mehr und qualitativ gut ausgebildete Fachkräfte brauchen. Der Bedarf der Anforderungsprofile in der Pflege wird weiter steigen. Die Zahl erkrankter Menschen in der Altenpflege und älterer Menschen in den somatischen Kliniken wird zunehmen. Auch den Ansprüchen an die kultursensible Pflege und die Wahrung der sexuellen Identität in der Pflege gilt es nachzukommen. Schließlich müssen wir auch die Vorgaben, die die UN-Behindertenrechtskonvention an uns bezüglich der Pflege stellt, berücksichtigen.
Die Pflege muss in Zukunft mehr als heute die Ressourcen und Potenziale der kranken und pflegebedürftigen Menschen fördern, um so zur Teilhabe am gesellschaftlichen Leben beizutragen.
All dies zeigt, dass die Weiterentwicklung der Pflegeausbildung mit einer gemeinsamen Ausbildung und einem gemeinsamen Abschluss in den Pflegeberufen ein Schritt in die richtige Richtung ist.
Her Burkert, Sie haben unsere Gesundheitsministerin in dem Sinne kritisiert. Aber sie hat immer zum Ausdruck gebracht, dass die gemeinsame Ausbildung die richtige Richtung ist. Da gab es sehr viele Fragezeichen dazu, was wir als Land besonders in der Altenpflege geschafft haben. Sie hat auch unsere Sorgen zum Ausdruck gebracht. Darüber muss man
diskutieren. Deswegen ist Ihr Angriff gegenüber unserer Gesundheitsministerin eigentlich unangebracht gewesen. Denn wir bringen die gemeinsame Ausbildung seit Jahren in dieser Richtung voran. Alle diese Entwicklungen zeigen, dass wir in diese Richtung gehen müssen.
Mit dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Reform der Pflegeberufe sollen aber jetzt alle diese Ausbildungsgänge – Kranken- und Kinderkrankenpflege und Altenpflege – zusammengefasst werden. Grundsätzlich sind wir Grünen für diese gemeinsame, generalistisch ausgerichtete Pflegeausbildung. Ich sage noch einmal, dass wir grundsätzlich dafür sind.
Allerdings hätten wir uns gewünscht, im letzten Drittel der gemeinsamen Ausbildung eine Möglichkeit zur Spezialisierung zu eröffnen. Das haben wir zum Ausdruck gebracht. Wir halten es für notwendig, dass weitere spezifische Kompetenzen besonders in der Kinderkrankenpflege zum Beispiel beim Berufseintritt vorhanden sind. Das haben wir immer zum Ausdruck gebracht.
Zudem brauchen wir Rahmenbedingungen, die es für Pflegeeinrichtungen attraktiv machen, auszubilden. Es darf kein Nachteil sein, ein Ausbildungsbetrieb zu sein. Diese Sorgen haben wir. Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass bestimmte Wettbewerbsverzerrungen in diesem Bereich stattfinden können. Diese Fragen müssen wir erläutern und diskutieren. Wir halten es beim Pflegeberufegesetz für notwendig, diese Attraktivität für Ausbildungsbetriebe zu behalten.
Lassen Sie mich einige Sätze zum Antrag der FDPFraktion und zur Situation in Nordrhein-Westfalen sagen. Sie wissen, Herr Burkert, dass wir in NordrheinWestfalen in der Altenpflege eine Spitzenstellung haben. Wir haben seit 2010 die Ausbildungszahlen um fast 90 % erhöht. Heutzutage haben wir 18.000 Ausbildungsplätze. Wir haben die Investitionen dafür verdoppelt. Mittlerweile haben wir 64 Millionen € im Bereich der Altenpflege investiert.
Zudem hat die Einführung der Umlagefinanzierung im Jahr 2012 maßgeblich zu steigenden Ausbildungszahlen beigetragen. Durch diese 100%ige Refinanzierung und Erstattung der tatsächlich gezahlten Ausbildungsvergütungen haben wir es erreicht, einen maximalen Anreiz für die Ausbildung und tarifgebundene Bezahlung zu schaffen. Deshalb erhalten die Altenpflegeschülerinnen und -schüler in Nordrhein-Westfalen heute eine viel höhere Ausbildungsvergütung, als sie in den meisten Bundesländern gezahlt wird.
Diese Tatsachen wollen wir beibehalten. Diese Erfolge wollen wir weiterführen. Wir sagen: Der Pflegeberuf ist ein Zukunftsberuf auch für unsere Gesellschaft. Deshalb wollen wir diese Errungenschaften, die wir in Nordrhein-Westfalen erreicht haben, beibehalten und bundesweit weiterführen.
Daher werden wir der Überweisung an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales zustimmen. Ich freue mich auf die Diskussion im Ausschuss. Wir werden wahrscheinlich eine gemeinsame Lösung finden. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Die zunehmende Digitalisierung der Krankenhäuser, die immer stärker werdende Vernetzung zwischen verschiedenen Abteilungen und die Tendenz, alle Abläufe zu digitalisieren, können natürlich den Klinikbetrieb verbessern, machen ihn aber auch angreifbar und risikobehaftet.
In unserer heutigen digitalisierten Welt sind Cyberangriffe leider kein neues Phänomen, auch in Krankenhäusern nicht. Es gibt bundesweit immer mehr Fälle, in denen Computersysteme von Krankenhäusern mit Schadsoftware angegriffen werden. Im vergangenen Jahr waren nach der Meldung der Krankenhausgesellschaft NRW auch hier Krankenhäuser davon betroffen.
28 Krankenhäuser sind tatsächlich betroffen. Damit aber keine Legendenbildung entsteht: Nur zwei Krankenhäuser waren von diesen Angriffen so weit betroffen, dass sie die Notfallversorgung teilweise abmelden mussten. Das klingt sehr dramatisch. Aber im Krankenhausalltag ist die Abmeldung der notfallmedizinischen Versorgung nichts Dramatisches. Sehr viele Krankenhäuser melden sich ab, wenn sie keine Kapazitäten mehr haben, damit die Patienten in andere Krankenhäuser transportiert werden.
So gesehen muss man sich sehr sachlich mit diesem Thema auseinandersetzen.
Ja, auch in anderen Krankenhäusern, auch in privaten Einrichtungen und natürlich in sehr vielen Firmen gibt es ständig solche Angriffe. Dagegen gibt es keine hundertprozentige Sicherheit. Man kann nur die Systeme ständig erneuern, aufrüsten, damit man das Risiko minimiert.
Allerdings gibt es nicht in allen Krankenhäusern, wie Sie pauschal gesagt haben, eine IT-Ausstattung von 1980, sondern nach Meldung der Krankenhausgesellschaft haben sie sehr viele Krankenhäuser auch erneuert. Sie sind gezwungen, ihre Systeme zu erneuern, weil sie alle Abläufe digitalisieren. So gesehen, meine Damen und Herren, geht man in den Krankenhäusern, die in erster Linie selber zuständig sind, aber auch in der Krankenhausgesellschaft sehr sensibel mit dem Thema um.
In den letzten Jahren ist Folgendes passiert: Die Landesregierung hat die Mittel für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter um 24 Millionen € erhöht. Im Moment stehen den Krankenhäusern Landesmittel in Höhe von 317 Millionen € zur Finanzierung kurzfristiger Anlagegüter zur Verfügung. Aber jedes Krankenhaus ist – entweder durch Aufsichtsrat oder Vorstand – selber dafür verantwortlich, wohin diese finanziellen Mittel fließen und welche ITSysteme sie im Krankenhaus aufbauen. Angesichts der vielfältigen Trägerschaft der Krankenhäuser kann das Gesundheitsministerium des Landes nicht alles selber bestimmen. Das Geld ist bereitgestellt. Die Krankenhäuser müssen selber entscheiden, welche IT-Systeme sie einführen.
Ich glaube, wir werden sachlich im Ausschuss darüber diskutieren. Wenn Sie gestern bei der Krankenhausgesellschaft gewesen sind, dann wissen Sie, dass die Krankenhausgesellschaft sensibilisiert ist. Alle Krankenhäuser sind angeschrieben worden. Die Mitarbeiter sind sensibilisiert, wie sie bei solchen Angriffen reagieren müssen. So gesehen ist das Notwendige eingeleitet.
Wir stimmen natürlich der Überweisung zu. Ich freue mich auf die Diskussionen im Fachausschuss. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Eine faire Lastenverteilung der Kosten für die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zwischen Arbeitnehmerinnen und Arbeitneh
mern sowie Arbeitgebern ist für uns ein wichtiges Thema.
Eine Wiederherstellung der paritätischen Beteiligung an den Beiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung ist angezeigt, sonst tragen ausschließlich die Versicherten die Last steigender Versicherungsbeiträge. Dabei ist die paritätische Finanzierung ein hohes Gut, das bereits 1951 in der Finanzierung der Sozialversicherungen verankert worden ist.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine Reihe gesetzlicher Änderungen hat dazu geführt, dass wir heutzutage überhaupt keine paritätische Finanzierung der Krankenversicherungen mehr haben. Zuerst wurde 2015 der allgemeine Beitragssatz auf 14,6 % festgesetzt. Somit ist der Arbeitgeberanteil auf 7,3 % festgelegt.
Aber mit diesen Änderungen haben die Kassen die Möglichkeit bekommen, dass sie, wenn sie mit diesen Beiträgen nicht klarkommen, einkommensunabhängige Zusatzbeiträge erheben. Einige Krankenkassen haben diese Zusatzbeiträge entweder jetzt schon erhoben oder angekündigt, das zu machen. So gesehen ist es nicht gerecht, dass man einseitig die Versicherten mit diesen Zusatzbeiträgen belastet.
Ohne diese Änderung würde die einseitige finanzielle Belastung der Versicherten in der Zukunft zunehmen; denn in den kommenden Jahren werden auch die Zusatzbeiträge erheben. Der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen rechnet mit Zusatzausgaben von bis zu 12 Milliarden € bis 2019. Diese 12 Milliarden € müssen alleine die Versicherten tragen. Das ist ungerecht. Deswegen muss man wieder zu der paritätischen Finanzierung zurückkehren.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, bereits mit dem Koalitionsvertrag in NRW haben die Grünen und die SPD das Thema der gerechten und solidarischen Finanzierung der Krankenversicherung auf die Agenda gesetzt. Hierzu gehört neben der paritätischen Finanzierung auch die Weiterentwicklung der solidarischen Krankenversicherung und Pflegeversicherung in Richtung einer Bürgerversicherung.
Die Landesregierung in NRW hat deshalb folgerichtig die Forderungen nach einer fairen Lastenverteilung bei der Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung längst aufgegriffen und gemeinsam mit anderen Bundesländern einen entsprechenden Entschließungsantrag vorgelegt, wie die Kollegin Warden vorgetragen hat.
Damit vollzieht die rot-grüne Landesregierung einen wesentlich weitergehenden und konsequenteren Schritt, als es der Herr Abgeordnete Schwerd in seinem Antrag vorgeschlagen hat. Diese parlamentarische Initiative ist gut gemeint, aber auch überholt. Wir werden die Landesregierung natürlich bei der Bundesratsinitiative unterstützen und in diese
Richtung weitergehen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Meine Vorrednerinnen haben dargestellt, dass Krebs heutzutage die zweithäufigste Todesursache in der Bundesrepublik ist. Dadurch ist es dringend notwendig, dass wir auf der Landesebene die Krebsregistrierung noch einmal verabschieden. Deswegen war es erforderlich, neben dem epidemiologischen Krebsregister ein klinisches Krebsregister zu errichten.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch dem Geschäftsführer des epidemiologischen Krebsregisters, Dr. Heidinger, und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr herzlich für ihre gute Arbeit danken. Wir haben in NRW mit 8,5 Millionen Meldungen europaweit das beste epidemiologische Krebsregister. Das ergänzen wir jetzt noch einmal mit dem klinischen Krebsregister. Damit wollen wir die onkologische Versorgung der an Tumoren erkrankten Menschen verbessern.
Meine Damen und Herren, wir haben sowohl in der Anhörung als auch im Ausschuss mehrmals dar
über diskutiert. Trotzdem kommen diese Bedenken von der CDU.
Die Verlagerung des epidemiologischen Krebsregisters von Münster nach Bochum ist 2009 beschlossen worden. Mehrmals haben wir auch im Aufsichtsrat darüber diskutiert, wie diese Verlagerung sozialverträglich gestaltet werden kann. Heutzutage ist dies weder bei den Mitarbeitern noch bei der Fachöffentlichkeit ein Thema. Deswegen bitte ich Sie, noch einmal darüber nachzudenken, ob diese Bedenken tatsächlich Sinn machen oder nicht.
Mit dieser Neuregelung wollen wir nicht nur die Verteilung bestimmter Krebserkrankungen erfassen, sondern Behandlungsmethoden und Behandlungsverläufe festhalten. Wir hoffen, dadurch eine bessere Versorgung zu bekommen, damit sowohl behandelnde Ärztinnen und Ärzte als auch Patientinnen und Patienten selber von diesen Behandlungsmethoden profitieren können.
Bei unserem Änderungsantrag haben wir auch die in der Anhörung erwähnten Regionalisierungen in Betracht gezogen. Darin sagen wir, dass wir in NRW fünf verschiedene Regionen bilden werden. In der Anhörung habe ich aber – vielleicht erinnern Sie sich daran – die Experten selber gezielt gefragt, ob diese Regionalisierung unbedingt fünf verschiedene Geschäftsstellen benötigt oder ob sie im Gesundheitscampus angesiedelt sind und bestimmte Teams für diese Regionen zuständig sind. Alle Expertinnen und Experten in der Anhörung haben zugestimmt. Mit dieser Lösung können sie leben. Insofern ist diese Regionalisierung mit unserem Änderungsantrag erledigt. Darüber gibt es keine Diskussionen mehr. Alle beteiligten Fachreferenten haben diesem Modell zugestimmt.
Mit unserem jetzigen Antrag wollen wir auch die Öffentlichkeit daran teilnehmen lassen. Wir haben sehr großes Interesse, dass die Ergebnisse der Krebsregister nicht nur den Behandelnden, sondern auch den Patientinnen und Patienten zielgruppenspezifisch zukommen. Deswegen haben wir in unserem Entschließungsantrag gefordert, die Öffentlichkeit verständlich zu informieren und ihr zielgruppenspezifische Informationen zukommen zu lassen.
Diese Anhörung hat gezeigt, dass die Beratung über dieses Krebsregister sehr konstruktiv und beteiligungsfreudig abgelaufen ist. Alle Experten haben gesagt: Wir diskutieren seit Monaten mit der Ministerin bzw. mit den Fachabteilungen darüber, wie wir diese Krebsregistrierung in NRW besser gestalten können.
Meiner Ansicht nach sind alle offenen Fragen, die in der Anhörung thematisiert wurden, damit erledigt. Ich bitte alle Kolleginnen und Kollegen, im Interesse der Patientinnen und Patienten in NRW diesem Krebsregister zuzustimmen. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Ich kann es wirklich sehr kurz machen. Meine Vorredner haben anhand der Zahlen dargelegt, wie wichtig das ist.
Wie Sie wissen, sind auf der Bundesebene am 1. August 2012 das Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes und am 1. November 2012 das Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz in Kraft getreten. Wichtigste Regelungen waren in diesem Zusammenhang die Umsetzung der Entscheidungslösung, zum Beispiel die Aufklärungsmaßnahmen und die verpflichtende Bestellung von Transplantationsbeauftragten sowie die Regelung der wesentlichen Aufgaben, Pflichten und Qualifikationen der Transplantationsbeauftragten.
Vor diesem Hintergrund ist es erforderlich, ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Transplantationsgesetzes vorzulegen, um die Regelungen des Transplantationsgesetzes auf der Landesebene umzusetzen und einige Punkte zu konkretisieren.
Wir haben im Ausschuss öfters über den Rückgang der Spendenbereitschaft diskutiert. In diesem Zusammenhang haben wir die organisatorische Dreiteilung des Organtransplantationsprozesses immer begrüßt. Sie lautet: Organentnahme, Organvermittlung und die eigentliche Transplantation.
In diesem System spielt die Organentnahme natürlich eine wesentliche Rolle. Deshalb ist es dringend notwendig gewesen, Regelungen zu treffen, um die
Organentnahme und damit auch insgesamt den Organtransplantationsprozess zu unterstützen. Wir hoffen, dass damit die Bereitschaft der Bevölkerung zunimmt und Zehntausende Menschen, die auf ein Organ warten, behandelt werden können.
Im vorliegenden Gesetzentwurf werden besonders die Sicherstellung der Qualifikation der Transplantationsbeauftragten sowie die Sicherstellung des Erfordernisses nach aktuellen Daten und Transparenz geregelt.
Meine Damen und Herren, in der Verbändeanhörung gab es keine großen Änderungsvorschläge zum Gesetzentwurf. Deshalb haben wir im Fachausschuss einvernehmlich auf eine Anhörung verzichtet und dem Gesetzentwurf zugestimmt. Von daher gehe ich davon aus, dass wir diesen Gesetzentwurf heute einstimmig verabschieden werden. Ich hoffe, dass dadurch mehr Organe gespendet werden und Menschen geholfen werden kann, die seit Jahren auf ein Organ warten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren!
Die Opposition kann den Haushaltstitel 15 natürlich schlechtreden. Ich bleibe aber bei den Fakten. Ich werde Zahlen nennen, die Ihre Behauptungen widerlegen. Trotz der angespannten Haushaltssituation werden wir in eine präventive, vom Menschen her gedachte Gesundheitspolitik investieren. Sie wissen, dass wir im Einzelplan 15 rund 57 Millionen € mehr eingestellt haben als im Vorjahr.
Einen großen Schwerpunkt in diesem Haushalt stellen die Mittel für die Leistungen im Alter und für die Pflege dar. Ich weiß, dass Sie darüber nicht reden wollen, weil das ein Erfolgsprojekt in NRW ist.
Rot-Grün hat in den fünf Jahren seiner Regierung in NRW die Zahl der Ausbildungsplätze auf 17.850 erhöhen können. Erinnern wir uns daran, dass 2010, in der schwarz-gelben Regierungszeit, nur 9.300 Ausbildungsplätze zur Verfügung standen. So gesehen hat Rot-Grün innerhalb von fünf Jahren die Zahl der Ausbildungsplätze um 90 % erhöht. Nehmen Sie diese Zahlen zur Kenntnis, bevor Sie falsche Zahlen in die Welt setzen.
Für die Modellprojekte für die Altenpflegeausbildung und für die Gesundheitsfachberufe haben wir zusätzlich 200.000 € eingestellt, für die Forschung noch einmal 50.000 €. Damit stehen für die Pflegeausbildung und die fachliche Weiterentwicklung in NRW im Moment 64,4 Millionen € zur Verfügung. Damit sind wir im Vergleich mit anderen Bundesländern einsame Spitze. Kein anderes Bundesland investiert so viel Geld in die Altenpflege. Nehmen Sie diese Tatsachen bitte zur Kenntnis.
Meine Damen und Herren, nach der Verabschiedung des Altenpflegegesetzes und nach der Novellierung des Wohn- und Teilhabegesetzes ist der Wandel der Wohn-, Pflege- und Unterstützungsformen besonders im ambulanten Setting kontinuierlich voranzubringen. Gleichzeitig stehen wir vor der Aufgabe, die UN-Behindertenrechtskonvention in verschiedenen Lebensbereichen und Lebensphasen sukzessiv umzusetzen.
Zukunftsaufgabe ist es für uns tatsächlich, die Kommunen, die Gemeinden, die Stadtteile und Sozialräume so zu gestalten, dass jeder Mensch mit oder ohne Behinderung in seinem Quartier leben kann und am sozialen Leben ohne Behinderung teilnehmen kann.
Menschen mit Migrationshintergrund werden natürlich auch einmal in diese Altersgruppe hineinkommen, bei der der Unterstützungsbedarf zunehmen wird. Deswegen müssen wir auch in diesem Bereich Angebote für diese Zielgruppe entwickeln. Wir werden Kommunen in dieser Entwicklung natürlich fördern. Dafür steht der Landesförderplan „Alter und Pflege“. In diesem Jahr haben wir zusätzlich 1,25 Millionen € in diese Landesförderung „Alter und
Pflege“ hineingegeben. In den kommenden Jahren wird das noch einmal dadurch erhöht, dass wir auf annähernd 10 Millionen € aufgestockt haben. Das ist auch eine Aufgabe, die wir ernst nehmen.
Was die Gesundheitspolitik betrifft, so können wir aufgrund des Zeitmangels nicht alles aufzählen. Erlauben Sie mir aber, ein paar Stichpunkte zu erwähnen. Wir arbeiten bei der Gesundheitsversorgung im Interesse der Patientinnen und Patienten. Ich nenne die medizinische Versorgung im ländlichen Bereich. Um die Lage in bestimmten Stadtteilen zu verbessern, gibt es immer noch 2,5 Millionen € Förderung aus dem Landesetat.
Außerdem haben wir die Drogen- und Suchtpolitik. Die AIDS-Hilfe und natürlich die Präventionsarbeit, besonders bei der Aidsarbeit, und die Verbesserung der psychiatrischen Versorgung sind einige
Schwerpunkte, die man stichpunktartig nennen kann.
Meine Damen und Herren, Ihr Lieblingsthema Krankenhausförderung: Wir haben tatsächlich eine halbe Milliarde € für die Krankenhausförderung im Haushalt. Wir wissen, dass der Bedarf höher ist. Wir haben hundertmal im Gesundheitsausschuss darüber diskutiert. Kein einziges Bundesland kann alleine diesen Investitionsstau bewältigen. Deswegen müssen Bund und Krankenkassen bei der Investitionsförderung der Krankenhäuser mitspielen.
Wir kennen die Not. Wir haben 7 Millionen € mehr für die Krankenhausförderung eingestellt. In den kommenden Jahren 2017, 2018 werden nochmal 10 Millionen € allein für die Investitionskosten eingestellt, darüber hinaus 16,6 Millionen € für die Kofinanzierung. Das sind die Tatsachen, die Sie endlich zur Kenntnis nehmen müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, zum Abschluss gestatten Sie mir auch noch, ein Lob in Richtung unserer Gesundheitsministerin auszusprechen, die es mit einer Rahmenvereinbarung mit den Krankenkassen geschafft hat, dass die Kommunen die Gesundheitskarte für Flüchtlinge einführen können. Das ist nicht nur gesundheitspolitisch geboten, sondern bedeutet auch mittelfristig für die Kommunen wirklich eine finanzielle Entlastung. Deswegen sagen wir unserer Gesundheitsministerin vielen Dank. Ich hoffe, dass dieses Angebot mehr und mehr von den Kommunen in Anspruch genommen wird. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! Wie andere Kolleginnen und Kollegen auch, hatte ich heute Gelegenheit, mit den Pflegenden vor dem Landtag über ihre Probleme zu diskutieren. Von hier aus möchte ich besonders die Familienangehörigen, die 70 % der Pflegeleistungen in der Altenpflege erbringen, und die professionellen Mitar
beiterinnen und Mitarbeiter unterschiedlicher Einrichtungen begrüßen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Piraten haben mit ihrem Antrag sicher ein wichtiges Thema angesprochen. Allerdings sind die in ihrem Antrag geforderten Maßnahmen nicht geeignet, diesem Personalmangel – besonders im Bereich der Krankenhäuser – wirksam zu begegnen.
Ich möchte das mit zwei Beispielen verdeutlichen:
Die ausreichende Ausstattung von Krankenhäusern mit Personal ist eine bundesweite Problematik, die nur bundeseinheitlich gelöst werden kann. Anhaltspunkte für diese Lösung finden wir im Entwurf des Krankenhausstrukturgesetzes, der auf den Ergebnissen der Bund-Länder-Arbeitsgruppe von 2014 beruht.
Bereits jetzt ist vorgesehen, beim Bundesgesundheitsministerium eine Expertenkommission zu gründen. Das heißt, es hat keinen Sinn, auf der Landesebene eine Expertenkommission zu gründen, weil auf der Bundesebene diese Kommission auf der Planungsebene gegründet wird.
Diese Kommission muss auch den Pflegebedarf der demenzkranken Patientinnen und Patienten genau ermitteln. Dabei geht es auch um den Umgang mit den behinderten Menschen und darum, wie dies im DRG-System sachgerecht abgebildet werden kann. Im Moment werden nämlich besonders Demenzpatienten und schwer pflegebedürftige Menschen in der DRG-Abrechnung überhaupt nicht abgebildet. Das muss man aber ermitteln.
Allerdings bleibt festzuhalten, dass auch wir das im Gesetzentwurf der Bundesregierung enthaltene Pflegestellensonderprogramm in Höhe von 660 Millionen € alleine nicht für ausreichend halten. Deswegen hat der Bundesrat auf Initiative von NRW eine Verdoppelung dieser Mittel gefordert. Wir müssen jetzt abwarten, ob man mit diesem Sonderprogramm tatsächlich mindestens eine Notfalllösung finden kann. Deshalb ist der Bundesrat auch aktiv geworden, und wir unterstützen diese Vorgehensweise.
Sie haben es in Ihrem Antrag angesprochen: Die Investitionskostenförderung des Landes und die Personalkostenfinanzierung der Krankenkassen
haben überhaupt nichts miteinander zu tun. Frau Lück hat auch die Investitionskosten des Landes erwähnt, die zweckgebunden auf jede Personalfinanzierung nicht angewandt werden können, weil die Personalfinanzierung über die DRGs und über die Krankenkassen läuft.
So gesehen bringen Sie alles durcheinander. Hier wird jetzt auch über Pflegepauschalen geredet. Man muss genau sagen, ob wir über Altenpflege oder über Pflege im Krankenhaus reden. Denn das sind unterschiedliche Bereiche. Die Zuständigkeiten sind
anders, und die Voraussetzungen und – ich glaube – auch die Bedingungen sind ganz anders, besonders in NRW.