Ich komme zur Abstimmung über die Ziffer 2 aus dem Antrag der Piraten. Wer Ziffer 2 zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Piraten und die CDU. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Ziffer 2 ebenfalls abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 3 des Forderungskataloges des Antrags der Piraten. Wer möchte Ziffer 3 zustimmen? – Das sind die Piraten, die CDU und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Ziffer 3 ebenfalls abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 4 des Forderungskataloges. Wer möchte ihr zustimmen? – Das sind die Piraten, die CDU und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Ziffer 4 ebenfalls abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 5 des Forderungskataloges aus dem Antrag der Piraten. Auch hier frage ich, wer Ziffer 5 zustimmt. – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und die FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Ziffer 5 ebenfalls abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 6 des Antrags der Piraten. Wer stimmt zu? – Das sind die Piraten, die CDU und die FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Möchte sich jemand enthalten? – Niemand. Damit ist Ziffer 6 ebenfalls abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 7 des Forderungskataloges aus dem Antrag der Piraten. Wer stimmt ihr zu? – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Möchte sich jemand enthalten? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Ziffer 7 ebenfalls abgelehnt.
Ich komme zur Abstimmung über Ziffer 8 des Antrags der Piraten. Wer stimmt hier zu? – Das sind die Piraten. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, CDU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist Ziffer 8 ebenfalls abgelehnt.
Wenn Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen, den Antrag zur Hand haben, werden Sie festgestellt haben, dass wir damit am Ende der Einzelabstimmungen sind. Da es sich um einen reinen Änderungsantrag handelt und in Einzelabstimmung alle Ziffern abgelehnt wurden, halte ich die abschließende Gesamtabstimmung in diesem Fall für verzichtbar. Sieht das jemand anders? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag der Piraten in Gänze abgelehnt.
Ich komme zum Änderungsantrag der Fraktionen von CDU und FDP Drucksache 16/1678. Wer möchte diesem Antrag seine Zustimmung geben? – Das sind die Fraktionen von CDU und FDP. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, Bündnis 90/Die Grünen und die Piraten. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Änderungsantrag von CDU und FDP ebenfalls abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Drucksache 16/126 in der Fassung des Neudrucks. Der Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk empfiehlt uns in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/1643, den Gesetzentwurf in der Fassung seiner Beschlüsse anzunehmen. Wer möchte dem zustimmen? – Das sind SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU, FDP und die Piraten. Stimmenthaltungen? – Das ist nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der uns vorliegenden Empfehlung aus dem Ausschuss in zweiter Lesung angenommen.
Ich eröffne die Beratung und erteile für die antragstellende Fraktion Frau Kollegin Spanier-Oppermann das Wort.
Warum werden homosexuelle Männer grundsätzlich von der Blutspende ausgeschlossen? Damit beschäftigt sich unser Antrag. Ich werde Ihnen einmal kurz erläutern, warum dieser Dauerausschluss grob diskriminierend, nicht mehr auf dem heutigen Stand der Wissenschaft und nicht mehr zeitgemäß ist.
In den Richtlinien der Bundesärztekammer werden folgende Personengruppen für einen Dauerausschluss aufgeführt:
Wie nun findet man heraus, ob ein potenzieller Spender zu dieser Personengruppe gehört? – Dies wird anhand eines vor der Spende auszufüllenden Fragenbogens erfasst. Wer also auf diesem Fragebogen offen zu seiner sexuellen Orientierung steht, wird von einer Blutspende ausgeschlossen. Das heißt, es darf ihm kein Blut entnommen werden.
Auf der Internetseite des Paul-Ehrlich-Instituts findet sich ein Erläuterungstext dazu. Warum bi- und homosexuelle Männer generell ausgeschlossen werden, wird dort damit erklärt, dass trotz Testverfahren der Ausschluss von der Blutspende die einzige Lösung sei. Denn kein Arzt sei aufgrund der eingehenden Befragung und des Fragebogens in der Lage, eine frische Infektion eines solchen Spenders auszuschließen. Auch sei nicht zu beurteilen, ob Safer Sex tatsächlich und wirksam praktiziert wird. Zudem kann es vorkommen, dass ein Spender in der Überzeugung, in einer stabilen und treuen Beziehung mit einem Mann zu leben, sich nicht als MSM zu erkennen gibt, aber doch von seinem nicht treuen Partner infiziert wurde.
Meine Damen und Herren, jetzt frage ich mich, was diese Erläuterung mit dem generellen Ausschluss von homosexuellen Männern von der Blutspende zu tun hat. Die dargestellten Gründe nämlich können doch genauso auf jede heterosexuelle Person zutreffen, die verschweigt, dass sie oder er häufig wechselnde Partner oder ungeschützten Verkehr hat.
Der demografische Wandel führt uns in eine immer älter werdende Gesellschaft. Und es zeigt sich bereits jetzt, dass die Anzahl der blutspendenden Personen nicht ausreichen wird, um die Anzahl der Empfänger zu versorgen. Blutspenden von gesunden Menschen werden dringend benötigt. Und es ist selbstverständlich, dass es der größtmöglichen Sicherheit für Blutspenden bedarf. Aber in Zeiten modernster Testverfahren und einer aufgeklärten Gesellschaft können wir es nicht zulassen, dass eine spendenwillige Gruppe von Personen allein wegen ihrer sexuellen Orientierung von vornherein ausgeschlossen wird.
Vielmehr bedarf es hier der generellen Unterteilung nach dem sexuellen Risikoverhalten. Einen Menschen allein wegen seiner sexuellen Orientierung unter einen Generalverdacht zu stellen, ist diskriminierend und entspricht nicht unseren Vorstellungen von Gleichberechtigung.
In der Richtlinie der Europäischen Kommission ist der diskriminierende Teil daher auch nicht zu finden. Hier gilt als dauerhafter Ausschlussgrund für
„Personen, deren Sexualverhalten ein hohes Übertragungsrisiko für durch Blut übertragbare schwere Infektionskrankheiten birgt.“
Dies wären also alle Personen, die häufig wechselnde Partner und ungeschützten Geschlechtsverkehr haben. Eine solche von der sexuellen Orientierung unabhängige und allein auf das sexuelle Verhalten ausgerichtete Richtlinie würde den Sicherheitsaspekten entsprechen und die Diskriminierung homo- und bisexueller Männer bei der Blutspende durch generellen Ausschluss beenden. Maßstab für die Spendereignung ist somit das individuelle Risikoverhalten und nicht die sexuelle Orientierung.
Die diskriminierende Passage, die homosexuelle Männer unter Generalverdacht stellt und von der Blutspende ausschließt, muss endlich der Vergangenheit angehören. Denn Blutspenden retten Leben, und jeder gesunde Liter Blut kann einem Menschen helfen, egal, welche sexuelle Orientierung der Spender dabei hatte.
Darum bitte ich Sie, meine Damen und Herren, unseren Antrag zu unterstützen und an die anderen Fraktionen gemeinsam ein Zeichen zu setzen. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Frau Kollegin. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Paul.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Blut bedeutet Leben. Viele Menschen sind auf eine Blutspende angewiesen, um ihr Leben zu retten. Doch leider herrscht in Deutschland immer wieder Mangel an Blutkonserven, weshalb Vereine und Verbände immer wieder die Menschen darauf aufmerksam machen und sie darum bitten, Blut zu spenden und so möglicherweise Menschen zu helfen und Leben zu retten.
schiedlichsten Alters, Geschlechts oder sozialer Schicht kommen bei den Blutspendediensten zusammen, um Blut zu spenden und Menschen zu helfen. Allerdings ist die Gruppe, um die es in unserem Antrag geht, pauschal von der Blutspende ausgeschlossen. Das Transfusionsgesetz ermöglicht es, Personen von der Spendeentnahme auszuschließen, wenn die Personen nach den Richtlinien der Bundesärztekammer von der Spendeentnahme
Generell ausgeschlossen werden durch diese Richtlinie homosexuelle Männer bzw. Männer, die Sex mit Männern haben. Aber auf welcher Grundlage? Diese Richtlinie atmet immer noch den Geist einer Zeit, in der HIV und Aids als „Schwulenseuche“ galten. Denn diese Begründung der Ärztekammer verweist auf das erhöhte HIV-Risiko von Männern, die Sex mit Männern haben, und erklärt sie deswegen per se zur „Risikogruppe“. Aber ist dies heute noch gerechtfertigt? – Bündnis 90/Die Grünen und SPD sind der Meinung: Nein, das ist heute nicht mehr gerechtfertigt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, selbstverständlich steht die Minimierung von Infektions- und Gesundheitsrisiken bei Bluttransfusionen im Mittelpunkt aller Überlegungen. Unstrittig ist, dass individuelles Risikoverhalten, im Übrigen unabhängig von der sexuellen Orientierung, Auswirkungen auf die Virussicherheit von Blutprodukten haben kann. Und auch wenn die Anfang des Monats veröffentlichten Zahlen der Aids-Hilfen in der Tat zeigen, dass Männer, die Sex mit Männern haben, eine höhere Infektionsrate haben als heterosexuelle Männer, und auch wenn sie nach wie vor den größten Anteil an HIVPositiven stellen, so stellen die derzeitigen Richtlinien dennoch eine diskriminierende Unterstellung und eine Pauschalverurteilung von homosexuellen Männern dar.
Homosexuellen Männern wird hier nämlich unterstellt, sie hätten häufig wechselnde Sexualpartner und generell ein stark risikobehaftetes Sexualverhalten. Abgeleitet wird dies einzig und allein aus ihrer sexuellen Orientierung, nicht etwa einer persönlichen Erklärung oder individuellen Betrachtungen. Dies befördert nicht nur Diskriminierung, sondern zusätzlich auch noch Vorurteile gegen homosexuelle Menschen.
Ohne Zweifel geht es uns allen gemeinsam um die größtmögliche Sicherheit bei Blutspenden; aber diskriminierende Vorstellungen dürfen dafür mit Sicherheit nicht die Grundlage bilden.