Ohne Zweifel geht es uns allen gemeinsam um die größtmögliche Sicherheit bei Blutspenden; aber diskriminierende Vorstellungen dürfen dafür mit Sicherheit nicht die Grundlage bilden.
Meine Damen und Herren, die wissenschaftlichen Testverfahren sind heute sehr viel zuverlässiger. Natürlich ist jede Infektion – da sind wir uns wohl alle einig –, die durch eine Bluttransfusion entsteht, eine zu viel. Aber in den Jahren von 2000 bis 2010 sind nur fünf Fälle nachgewiesen worden, in denen eine HIV-Infektion durch Blutprodukte hervorgerufen wurde. Die neuen Testverfahren schließen also Infektionen unterschiedlichster Krankheiten nahezu aus.
Selbstverständlich maßen wir uns nicht an, als Politik schlauer zu sein als die Expertinnen und Experten. Nichtsdestotrotz wollen wir sehr wohl ein Zei
Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Generalverdacht gegenüber homosexuellen Männern muss von einer diskriminierungsfreien Regelung abgelöst werden, die statt der sexuellen Orientierung das individuelle Risikoverhalten in den Blick nimmt. Denn ist es unserer Gesellschaft wirklich würdig, homosexuelle Männer, die spenden wollen und dazu auch geeignet sind, zur Verleugnung ihrer sexuellen Identität zu zwingen, damit sie anderen Menschen helfen können? Ich denke nicht.
Können wir es uns leisten, auf irgendjemanden zu verzichten, der Blut spenden will und damit unter Umständen Leben retten kann? Auch hier denke ich, dass wir das nicht können. Nicht nur deshalb müssen wir Regelungen finden, die den hohen Sicherheitsanforderungen Rechnung tragen, ohne dabei eine Gruppe pauschal auszuschließen und zu diskriminieren. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir brauchen jede Blutspende. Aber eines vorab: Es geht nicht darum, homosexuelle Männer unter Generalverdacht zu stellen, sondern es geht in dem derzeit gültigen Verfahren ausschließlich um den Schutz der Empfänger von Blutprodukten.
Neben landesspezifischen gesetzlichen Kriterien, in Deutschland festgelegt von den Landesärztekammern, können einzelne Blutspendedienste individuelle Gründe benennen, warum für eine Person die dauerhafte Blutspende nicht möglich ist. Aufgrund der medizinischen Daten hält es das Redaktionskomitee „Richtlinien Hämotherapie“ derzeit fachlich weiterhin für notwendig, am dauerhaften Ausschluss von Männern, die Sexualverkehr mit Männern haben – MSM –, festzuhalten.
Aus den Daten des Robert-Koch-Instituts lässt sich ableiten, dass HIV-Neuinfektionen bei MSM im Vergleich zu heterosexuellen Männern ca. 100-fach häufiger sind. Diese Risikoeinschätzung wird durch die Analyse der tatsächlich stattgefundenen HIVÜbertragungen durch Blutprodukte bestätigt. Der Ausschluss von MSM von der Blutspende ist eine seit Langem in den Richtlinien der Bundesärztekammer und des Paul-Ehrlich-Instituts festgelegte
Vorsichtsmaßnahme zum Schutz der Empfänger von Blutprodukten, also ein Maßstab von ausgewiesenen Fachleuten. Diese haben ihre Auffassung bisher nicht verändert.
Den Diskriminierungsvorwurf, der leicht gesagt ist, können wir nicht gelten lassen. Der Ausschluss ist eine medizinisch nachvollziehbare Vorsichtsmaßnahme mit fachlich begründeten Ausschlusskriterien. Im WHO-Report 2002 sind ethische Prinzipien zur Risikominimierung veröffentlicht. Insbesondere in der Resolution des Europarats wird auf das Recht der Empfänger zum Schutz ihrer Gesundheit hingewiesen, das andere Betrachtungen – wie insbesondere den Wunsch einzelner Personen zur Blutspende – überragt. Diese Veröffentlichungen unterstreichen die Rechtmäßigkeit des Ziels, durch den Ausschluss von Risikogruppen gesundheitliche Risiken der Empfänger von Blutprodukten zu minimieren.
„Vorkehrungen für einen möglichst sicheren Ausschluss von Risikogruppen standen auch nicht etwa Persönlichkeitsrechte der Blutspender entgegen. … Im Spannungsverhältnis mit den ebenfalls grundrechtlich geschützten Lebensgütern der Empfänger von Blutkonserven sowie deren Kontaktpersonen kommt jedoch angesichts des erheblichen Gefahrenpotenzials und des überragenden Schutzes menschlichen Lebens deren existenziellen Belangen grundsätzlich der Vorrang vor einer Belastung der Intimsphäre der Blutspender und der Möglichkeit einer öffentlichen Diskriminierung als Angehöriger der Risikogruppe zu.“
Hinzu kommt: § 1 des Transfusionsgesetzes hat das Ziel und den Auftrag, für eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Blutprodukten zu sorgen.
Wie gehen eigentlich andere Länder vor? Dazu ein Blick in andere Länder. Weltweit erfolgt der dauerhafte Ausschluss von der Blutspende nach einmaligem Sexualkontakt unter Männern unter anderem in den USA, in Kanada, in Österreich, in der Schweiz und in den Niederlanden. Neuseeland, Australien und Südafrika haben eine ein- bis zehnjährige Rückstellung für MSM nach letztem Sexualkontakt unter Männern eingeführt. Spanien hat eine zeitlich begrenzte Rückstellung nach letztem Sexualkontakt für MSM eingeführt.
Wir sehen, die Ärztekammern sind mit ihrer Auffassung keinesfalls allein. Besonders zu bemerken ist: Der Ausschluss von MSM von der Blutspende wird auch von der Deutschen AIDS-Hilfe unterstützt. Hier hilft leider auch die Sichtweise „Das mag zwar alles stimmen, aber ich sehe das anders“ nicht weiter.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, notwendig ist eine wissenschaftliche Bewertung, ob homosexuelle Männer ausgeschlossen oder im noch festzu
legenden medizinisch begründeten Umfang zur Blutspende leichter zugelassen werden können und damit eine neue Sichtweise möglich ist. Einer solchen Entscheidung muss eine sorgfältige Bewertung der verfügbaren Daten vorgeschaltet werden.
Von daher ist Ihr Antrag meines Erachtens heute zu früh und springt zu kurz. Ich wiederhole: Das Transfusionsgesetz und die Rechtsprechung stellen jedenfalls in diesem Zusammenhang das grundrechtlich geschützte Lebensgut des Empfängers vor die Interessen des Blutspenders. Aids ist noch nicht aus der Welt. Nun ist einsehbar, dass wir die Gesamtsituation einmal gemeinsam untersuchen sollten.
Deswegen möchte ich Ihnen heute vorschlagen: Ein Expertengespräch zum Thema bringt uns vielleicht weiter. Wir fordern Sie daher auf, heute nicht abzustimmen, sondern den Antrag noch einmal in den Ausschuss zu überweisen. Wenn wir heute abstimmen, müssen wir als CDU-Fraktion ablehnen, weil wir die Risikolage, die medizinisch offensichtlich besteht, nicht durch parlamentarische Entscheidungen ausschließen können. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! 15.000 Blutspenden werden hier bei uns in Deutschland tagtäglich benötigt – Tendenz steigend.
Gegenüber stehen dem aber nur 3 bis 4 % der Deutschen, die regelmäßig zur Blutspende bereit sind. Das ist knapp.
Nicht nur deshalb ist es erstaunlich, dass eine ganze Gruppe unserer Mitmenschen von einem zutiefst menschlichen, hilfsbereiten Verhalten ausgeschlossen ist; denn in den von der Bundesärztekammer und dem Paul-Ehrlich-Institut gemeinsam formulierten Richtlinien zur Gewinnung von Blut und Blutbestandteilen und zur Anwendung von Blutprodukten steht, dass Männer, die Sexualverkehr mit Männern haben, generell keine Blutspenden abgeben dürfen.
Es ist sicherlich richtig und wichtig, bei dem gesundheitlich sensiblen Thema der Blutspende von vornherein möglichst viele Risikofaktoren auszuschließen. Der gerade erwähnte Ausschluss besagt allerdings nichts anderes, als dass ein homosexueller Mann – Gleiches gilt in diesem Zusammenhang auch für bisexuelle Männer – allein aufgrund seiner
sexuellen Orientierung ein gesellschaftliches Risiko darstellt. Bei heterosexuellen Personen wird ein Risikoverhalten jedoch eindeutig als Geschlechtsverkehr mit häufig wechselnden Partnern definiert. Bei den einen ist das Kriterium also die Quantität, bei den anderen – Stichwort: sexuelle Orientierung – die Qualität.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, das war und ist, mit Verlaub, eine bürokratische Unverschämtheit.
Diese Richtlinien gehen davon aus, dass Homosexualität grundsätzlich ein höheres Risiko darstellt. Das ist jedoch das berühmte Vergleichen von Äpfeln mit Birnen. Was hier zählen muss, sind die Lebensumstände.
Weil die Bundesärztekammer den Ausschluss immer noch mit dem höheren Infektionsrisiko dieser Gruppe begründet, seien an dieser Stelle zwei entscheidende Gegenargumente vorgebracht.
Erstens. Einen absoluten Schutz, der durch Abfragen der sexuellen Präferenz erreicht werden soll, kann es niemals geben. Die Verantwortung für eine wahrheitsgemäße Angabe obliegt dem Spender – und nur ihm. Eine tatsächliche Sicherheit erreichen wir nicht durch bürokratisches Abfragen sexueller Präferenzen, sondern durch umfangreiche, wirksame Kontrollen der Blutspenden. Das gilt für jede Spende, egal, von wem sie kommt.
Zweitens. Die schwule Gemeinde ist wohl die mit am besten aufgeklärte Bevölkerungsgruppe in diesem Land. Mit solchen Unterstellungen konterkariert man die langjährige Arbeit vieler Selbsthilfe- und Community-Gruppen. Ich möchte hier nur beispielhaft die „ICH WEISS WAS ICH TU“-Kampagne der AIDS-Hilfe und die langjährige Arbeit des Schwulen Netzwerks NRW erwähnen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, die Vorstellung, dass man verantwortungsbewusstes Handeln einem schwulen Mann nicht zutrauen kann, gehört vor allem heute im Jahr 2012 ins Regal der dreisten Unterstellungen der Menschheitsgeschichte. Dieses verstaubte Relikt sollten wir abschaffen – wobei hier eigentlich gar nicht von einem Relikt gesprochen werden kann; schließlich sind die Richtlinien der Ärztekammer tatsächlich auf dem Stand von 2010. Hier scheint aber der Staub der 50er-Jahre eine neue Ablagerungsfläche gefunden zu haben.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, lassen Sie uns heute die Gelegenheit nutzen, diesen Staub gemeinsam wegzuwischen. Die FDPFraktion sieht sich in diesem Haus als konstruktive Oppositionsfraktion.
Die FDP-Fraktion unterstützt deshalb diesen Antrag. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit, und: Gehen Sie mal wieder Blut spenden! – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Schneider – auch für den wichtigen Aufruf am Ende. – Für die Piratenfraktion spricht nun der Kollege Lamla.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Zuschauer zu Hause! Unsere moderne medizinische Versorgung ist auf Blutspenden angewiesen – Punkt.
Leider kann man Blut nicht künstlich herstellen. Daher ist man tagtäglich auf das Engagement Tausender freiwilliger Blutspender angewiesen.
Die Blutspendedienste, aber auch viele Kliniken selbst werben mühevoll um Blutspender. Trotzdem kommt es häufig zu Engpässen in der Versorgung mit Spenderblut. Im schlimmsten Fall müssen lebensrettende Operationen und Therapien hinausgezögert werden.
Vor der Blutspende durchläuft jeder, aber auch wirklich jeder potenzielle Spender eine ärztliche Voruntersuchung, bei der neben einer Vielzahl von messbaren Vitalparametern auch Risikofaktoren festgestellt werden. Dazu gehören infektiöse Vorerkrankungen, Auslandsaufenthalte in Regionen mit erhöhtem Infektionsrisiko und im Rahmen einer HIV-Risikobewertung eben auch die Fragen nach häufig wechselnden Sexualpartnern, Tätigkeiten als männliche oder weibliche Prostituierte sowie bei männlichen Spendern die Frage nach männlichen Sexualpartnern.
Diese sehr intimen Fragen werden wie beantwortet? – Richtig: mit einem Ja- oder Nein-Kreuzchen. Damit, liebe CDU, fällt Ihre Argumentation eigentlich in sich zusammen; denn das ist einfach nicht überprüfbar.