Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

Diese sehr intimen Fragen werden wie beantwortet? – Richtig: mit einem Ja- oder Nein-Kreuzchen. Damit, liebe CDU, fällt Ihre Argumentation eigentlich in sich zusammen; denn das ist einfach nicht überprüfbar.

Um zu verstehen, was dieser Quatsch eigentlich soll, müssen wir einmal in die Vergangenheit schauen. Noch in den 80er-Jahren war ein zuverlässiger Test einer Blutspende auf HI-Viren nahezu unbezahlbar bzw. hätte das Spenderblut für die Blutspendedienste unrentabel gemacht. Seit Anfang der 90er-Jahre wurden aber nicht nur die ersten HIV-Tests marktfähig; sie wurden auch immer günstiger. Heute bekommt man diese Tests schon für 3 bis 4 €. Inzwischen gehören gleich mehrere extrem zuverlässige HIV-Testverfahren zu einer Standarduntersuchung jeder einzelnen abgegebenen Blutspende.

Es gibt wirklich keinen Grund, homosexuelle Männer von der Blutspende auszuschließen.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN)

Denn die Fragen nach dem Sexualverhalten bei einer Blutspende sind einfach in der heutigen Zeit nur diskriminierend und bringen überhaupt gar nichts.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN)

Daher wird auch die Piratenfraktion diesem Antrag zustimmen bzw. freut sich über die Überweisung an den Ausschuss und die dortige Anhörung. Denn wir möchten auch homosexuellen Männern in Zukunft den Zugang zur Blutspende ermöglichen. – Vielen Dank, meine sehr geehrten Damen und Herren, für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall von den PIRATEN, der SPD und den GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Herr Abgeordneter Lamla. – Für die Landesregierung spricht Ministerin Steffens. Bitte schön.

Barbara Steffens, Ministerin für Gesundheit,

Emanzipation, Pflege und Alter: Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Viel ist schon gesagt. Deswegen kann ich es relativ kurz machen.

Ich bin froh über die Überweisung in den Ausschuss, auch wenn aus meiner Sicht inhaltlich der Abstimmung heute nichts im Wege gestanden hätte. Aber vielleicht macht es Sinn, auch die CDUFraktion noch überzeugen zu wollen und mit dem einen oder anderen Experten noch einmal über das Thema zu reden.

Denn, Herr Kern, klar ist: An allererster Stelle muss stehen, dass der Gesundheitsschutz für die Menschen eine ganz zentrale Rolle spielt. Das heißt, es muss die größtmöglichen Sicherheitssysteme geben, damit Blut nicht infiziert für Transfusionen zur Verfügung gestellt werden kann. Das ist klar. Das steht über allem.

Aber es ist auch klar, dass wir vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung einen massiven Bedarf an Spenderblut haben. Auch das ist heute in der Diskussion schon mehrfach gesagt worden. Das Potenzial an Spendebereitschaft wird vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung derzeit nicht mehr, sondern leider weniger. Deswegen kann man nur alle Menschen ermuntern und ermutigen, Blut zu spenden.

Aber deswegen muss auch klar sein, dass wir alle spendebereiten Menschen, die ihr Blut zur Verfügung stellen wollen, auch in die Lage versetzen wollen, das tun zu können – ohne eine Erhöhung des Risikos.

Auch das ist eben gesagt worden: Es ist klar, dass nicht die sexuelle Orientierung das Risiko einer Infektion birgt, dass aber das Risiko bei Promiskuität im Gegensatz zu einem monogamen Leben erhöht ist. Das heißt, häufig wechselnde Sexualpartner erhöhen das Risiko einer Infektion, aber nicht alleine die Tatsache, wer denn der oder die Sexualpartner sind.

Von daher ist es auch ersichtlich, dass – wie auch auf EU-Ebene vom ehemaligen EU-Kommissar Dalli kritisiert – die Rechtslage eindeutig nicht mit EURecht kompatibel ist, weil die Regelung einen Menschen wegen seiner Orientierung diskriminiert – und nicht wegen seiner Praxis. Deswegen müssen wir dafür eintreten, dass diese Kriterien nicht zum Ausschluss führen können.

Herr Kern, Sie haben aus anderen Ländern Beispiele angeführt, wo die Sicherheit über andere Lösungswege erhöht wird, nämlich mit Rückstellungen. Auch dies ist durchaus möglich und durchaus denkbar.

Klar ist – auch das ist in der Diskussion heute schon gesagt worden –, dass die Sicherheit heute höher ist als noch zu der Zeit, als diese Regelung eingeführt worden ist, nämlich eine höhere Sicherheit dadurch, dass es andere Testverfahren gibt und wir auch schneller zu Ergebnissen kommen.

Die einzige Zeit, in der wir ein Problem haben, ist die sogenannte Fensterphase. Problematisch ist auch das Risiko durch Testversagen, aber dies kann bei allen Personen eintreten. Von daher müssen wir die Verfahren weiter optimieren und müssen natürlich Lösungen für diese Fensterphase finden. Ich denke, dass die Diskussion im Ausschuss hier mit Sicherheit zu Lösungen führen wird.

Mein letzter Hinweis gilt dem Aktionsplan für Gleichstellung und Akzeptanz in Nordrhein

Westfalen: Diejenigen, die in Nordrhein-Westfalen dazu diskutiert haben, haben sich auch mit solchen Themen auseinandergesetzt. Klar ist, dass sich Menschen mit einer anderen gleichgeschlechtlichen sexuellen Orientierung, aber einem monogamen Sexualverhalten zu Recht als Spender diskriminiert fühlen.

Ich denke, dass wir vielleicht in der Diskussion zu einem gemeinsam getragenen Ergebnis kommen können, um uns dann auch auf Bundesebene für die entsprechenden notwendigen Änderungen einzusetzen. Wir in Nordrhein-Westfalen allein werden das nicht ändern können. Es wird sicherlich aber eine breite Unterstützung dafür geben, dieses auch im Bund versuchen umzusetzen. In diesem Sinne werden wir bei der Diskussion im Ausschuss dem Ergebnis und dem Ziel hoffentlich doch näherkommen.

(Beifall von der SPD, den GRÜNEN und den PIRATEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Steffens. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind am Schluss der Beratung zu diesem Tagesordnungspunkt.

Wir kommen zur Abstimmung. Entgegen der Ihnen vorliegenden Tagesordnung wollen wir den Antrag nicht direkt abstimmen. Sie haben es in den Redebeiträgen schon gehört. Die Fraktionen haben sich untereinander verständigt, den Antrag Drucksache 16/1627 federführend an den Ausschuss für Arbeit, Gesundheit und Soziales und mitberatend an den Ausschuss für Frauen, Gleichstellung und Emanzipation zu überweisen. Ich darf in die Runde fragen, wer dieser Überweisungsempfehlung folgen kann. – Ist jemand dagegen oder enthält sich seiner Stimme? – Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisungsempfehlung angenommen.

Wir kommen zum Tagesordnungspunkt

8 Gesetz zur Änderung des Polizeigesetzes des

Landes Nordrhein-Westfalen

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/1183

Beschlussempfehlung und Bericht des Innenausschusses Drucksache 16/1582

zweite Lesung

Ich eröffne die Beratung und erteile für die SPDFraktion dem Kollegen Bialas das Wort.

Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir werden heute das Polizeigesetz ändern, und zwar mit dem Ziel der Bekämpfung des Rechtsterrorismus, und das gerade im Lichte der Taten einer NSU und das auch im Lichte eines aktuell versuchten Bombenanschlags, bei dem wir noch gar nicht wissen, welcher Gruppierung wir dieses zuzuordnen haben.

Daher werden wir § 33 des Polizeigesetzes ändern, um an einer Verbunddatei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus teilzunehmen. Die Möglichkeit eines Datenabgleichs, eines Austausches sieht § 33 des Polizeigesetzes bereits vor, nur bisher nicht bezogen auf das vom Bund am 20. August 2012 beschlossene RechtsextremismusDatei-Gesetz. Das Landesparlament hat das Recht, über die Teilnahme zu entscheiden. Wir werden mit einem überzeugten Ja zustimmen.

Wir wollen an der bundesweiten RechtsextremistenDatei teilnehmen, da Terrorismus nicht an Ländergrenzen haltmacht. Wir sind der Überzeugung, dass das wichtige System des Föderalismus nicht als

Schutzraum für Rechtsterroristen, Mörder, Verbrecher missbraucht werden darf.

Wir wollen und werden der Polizei dieses Arbeitsinstrumentarium geben. Denn eine Seite ist immer die Forderung nach der Qualität der Arbeit, die andere Seite immer die Frage, was wir der Polizei zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung stellen. Das sind neben Geld und Personal selbstverständlich auch Ermächtigungsgrundlagen.

Ja, die Erweiterung des Gesetzes ist ein Eingriff in das Grundrecht der informationellen Selbstbestimmung, und wenn es ein derartiger Eingriff ist, muss er auch gut begründet sein und einer Güterabwägung standhalten.

Doch kein individuell aus der Verfassung abgeleitetes Recht ist schrankenlos. Sartre sagte einmal zur Begrenzung der Freiheit: Die Grenze des Ich ist die Nase des Du.

Um welche Nase geht es hier? Wie sieht diese Nase aus? – Die Nase ist das Recht des Menschen auf Leben und auf Unversehrtheit. Es ist das Recht eines jeden Menschen, egal welcher Religion, welcher Staatszugehörigkeit, welcher Ethnie, egal, ob von vermeintlichen Verbrechern aufoktroyierten Stigmata, das Recht jedes Menschen jenseits von Verbrechern, die Menschen in lebenswert und lebensunwert einteilen, ein Leben in körperlicher und seelischer Integrität zu gestalten.

Es ist auch das Recht des Staates, wenn es ihm schon nicht gelingt, die Straftaten zu verhindern, so doch die Straftaten aufzuklären – auch als eine Warnung an die Täter, dass sie nicht weiterhin im Verborgenen unentdeckt ihre Taten begehen können.

Wir wenden uns gegen Verfolgung, gegen Drangsalierung, Verletzung und Ermordung von unseren Mitbürgern, von uns selbst, begangen durch Täter, die ihre Taten durch rassistische Ideologien, durch Differenzierung in Lebenswertigkeiten begründen wollen.

(Vereinzelt Beifall von der SPD)

Wir haben gedacht, wir haben gemeint und wir haben gehofft, dass diese Zeiten vorbei sind. Wir stehen mit Scham vor den Taten der Rechtsextremisten. Wir stehen mit Scham vor Verbrechen, von denen wir meinten, sie in Deutschland nie wieder erleben zu müssen.

Wir wenden uns gegen eine zukünftige Horrorvorstellung, dass wir nicht alle rechtlich verträglichen Möglichkeiten ergriffen und nichts aus den schrecklichen Taten gelernt hätten. Daher: Mit zahlreichen Mitteln gegen Rechtsterrorismus. Dieses Gesetz ist ein Baustein davon. Es geht um Bekämpfen, um Schützen, um Aufklären. Wir senden als Gesetzgeber hier auch ein ganz klares Zeichen. Wir sagen dieser widerlichen verbrecherischen braunen Mörderbande den Kampf an: Ihr seid Vergangenheit, ihr

habt in unserer Gesellschaft nichts zu suchen. Unsere Demokratie wehrt sich. – Vielen Dank.

(Beifall von der SPD)

Vielen Dank, Herr Kollege Bialas. – Für die CDU-Fraktion spricht nun Herr Kollege Kruse.

Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Verbesserung der Zusammenarbeit der Sicherheitsbehörden im föderalen Aufbau der Bundesrepublik Deutschland ist eine klassische hoheitliche Daueraufgabe in der Zuständigkeit der Länder und des Bundes.

Ich bin aus der Sicht von heute sicher, dass die Sicherheitsarchitektur in Deutschland auch in den nächsten Jahren auf der Tagesordnung bleiben wird, weil wir schon vor ca. zehn Jahren eine ähnliche Debatte hatten. Es ist in der Tat eine Daueraufgabe.