Ich bin aus der Sicht von heute sicher, dass die Sicherheitsarchitektur in Deutschland auch in den nächsten Jahren auf der Tagesordnung bleiben wird, weil wir schon vor ca. zehn Jahren eine ähnliche Debatte hatten. Es ist in der Tat eine Daueraufgabe.
Die Rechtsextremismus-Datei bzw. das Rechtsextremismus-Datei-Gesetz unter Beteiligung von 36 Behörden des Bundes und der Länder ist eine Reaktion auf die haarsträubenden Ermittlungspannen in der Mordserie der rechtsextremistischen Terrorzelle NSU.
Mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung soll die Teilnahme des Landes Nordrhein-Westfalen an einer neu errichteten Verbunddatei ermöglicht werden. Anlass hierfür ist das am 20. August 2012 ausgefertigte Bundesgesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Rechtsextremismus, mit dem eine bundesgesetzliche Grundlage für eine entsprechende Verbunddatei nach dem Vorbild der AntiTerror-Datei für den Bereich des Islamismus geschaffen wurde.
Die Teilnahme der nordrhein-westfälischen Polizei an dieser Verbunddatei ist aus Sicht der CDUFraktion ein richtiger und auch wichtiger Schritt, um den Kampf gegen den Rechtsextremismus bundesweit besser zu vernetzen.
Dass diese Vernetzung dringend geboten ist, dass sie in der Tat verbessert werden muss, belegten nicht zuletzt die kürzlich bekannt gewordenen Versäumnisse des früheren Innenministers Fritz Behrens im Zusammenhang mit dem NSU-Nagelbombenanschlag 2004 in Köln. Minister Behrens hatte nur eineinhalb Stunden nach der Tat einen rechtsextremistischen Anschlag ausgeschlossen
Damit solche Fehler mit den verheerenden Folgewirkungen zukünftig nach Möglichkeit ausgeschlossen werden, unterstützen wir als CDU-Fraktion vorliegenden Gesetzentwurf.
Die Polizisten und die Verfassungsschützer in einem Bundesland sollen wissen, was bei den Kollegen im anderen Bundesland in den Akten steht. Pflichtgemäß und geordnet sollen alle Informationen, die in den Ländern vorhanden sind, in diese Verbunddatei eingebracht werden, die Ermessensspielräume und subjektive Entscheidungen von Behörden ausschaltet und eine systematische Aufarbeitung durch das Zusammenschließen von Informationen ermöglicht.
Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich hat in der zweiten und dritten Lesung des RED-Gesetzes am 28. Juni 2012 im Deutschen Bundestag von einem Meilenstein im Kampf gegen den Rechtsextremismus gesprochen. Dieser Bewertung schließe ich mich ausdrücklich an. Die CDU-Fraktion stimmt vorliegendem Gesetzentwurf zu. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Danke schön, Herr Kollege Kruse. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht nun die Kollegin Schäffer.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Bekanntwerden des rechtsterroristischen NSU hat schonungslos offengelegt, wie katastrophal fehlerhaft die Sicherheitsbehörden hier gearbeitet haben, welche Auswirkungen mangelnde Sensibilität im Bereich Rechtsextremismus und das Gerangel um Zuständigkeiten, das Sitzenbleiben auf Informationen, ganz konkret auf Menschenleben hatten.
Herr Kruse, die Frage der WE-Meldung haben wir im Ausschuss ausreichend diskutiert und meines Erachtens geklärt. Nichtsdestotrotz werden wir uns die Ergebnisse des Untersuchungsausschusses in Berlin in Bezug auf Nordrhein-Westfalen, wenn der Abschlussbericht vorliegt, genau angucken. Deshalb – das möchte ich hier noch einmal betonen – ist es gut, dass die grüne Bundestagsfraktion damals dafür gesorgt hat, dass es diesen Untersuchungsausschuss in Berlin überhaupt gibt.
In unserer ersten Diskussion über den NSU, die wir vor etwas über einem Jahr geführt haben, habe ich den norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg zitiert, der nach den Anschlägen in Oslo und Utoya gesagt hatte: „Unsere Antwort wird mehr Demokratie und Offenheit sein.“ Ich habe das damals sehr bewusst zitiert, weil nach dem Aufdecken des NSU sehr schnell der Ruf nach mehr Sicherheit, mehr Kontrolle, mehr Eingriffsbefugnissen laut geworden ist.
Für uns Grüne gilt der Grundsatz: Für ein vermeintliches Mehr an Sicherheit – das ist es häufig, wenn wir über bestimmte Maßnahmen diskutieren – wer
den wir die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger nicht aufgeben. Die Balance zwischen Sicherheit und Freiheit muss immer gewahrt bleiben.
Alle Sicherheitsmaßnahmen, die mit Eingriffen in die Bürgerrechte verbunden sind, müssen sich an zwei verfassungsrechtlichen Bedingungen messen lassen: Erstens müssen sie erforderlich und zweitens verhältnismäßig sein.
Bürgerrechte gelten nun einmal auch für Verfassungsfeinde. Das ist in einem Rechtsstaat so, und das ist auch gut so. Deshalb schauen wir als Grüne auf die Verbunddatei Rechtsextremismus unter den Gesichtspunkten der Bürgerrechte und der Verhältnismäßigkeit, aber auch der Wahrung des Trennungsgebotes von Polizei und Verfassungsschutz. Das sind Grenzen, die für uns unbedingt auch gewahrt bleiben müssen.
Die Errichtung der Verbunddatei macht deutlich, worin ein Fehler der Sicherheitsbehörden im Falle NSU lag. Die Verfassungsschutzämter und Polizeibehörden der Länder und des Bundes haben mangelhaft miteinander kooperiert und schlichtweg Informationen nicht weitergegeben. Es ist richtig, wenn dieser Informationsaustausch im Bereich Rechtsextremismus nun gefördert wird, wie das auch beim Gemeinsamen Abwehrzentrum Rechtsextremismus bereits der Fall ist. Auch die Verbunddatei kann hier aus unserer Sicht Sinn machen, solange das Trennungsgebot und die Verhältnismäßigkeit gewahrt bleiben.
Ich hätte mir aber vom Bundesgesetzgeber gewünscht, dass er das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sowie die Evaluation der Antiterrordatei abwartet. Denn die Rechtsextremismus-Datei – das hat Herr Kruse bereits gesagt – ist nach dem Vorbild der Antiterrordatei im Bereich Islamismus aufgebaut worden.
Beim Bundesverfassungsgericht – Sie werden die Debatte verfolgt haben – liegt gerade eine Verfassungsbeschwerde gegen die Antiterrordatei, insbesondere bezogen auf das Trennungsgebot sowie die Bestimmtheit und die Verhältnismäßigkeit hinsichtlich der Daten von Kontaktpersonen.
Die Evaluation der Antiterrordatei hätte es schon längst geben müssen. Die Frist ist bereits abgelaufen.
Aber auch hier sieht man, dass die schwarz-gelbe Regierung in Berlin anscheinend die Bürgerrechte nicht so hoch bewertet – so viel zum Thema FDP und liberale Partei.
Ich finde, man hätte auf die Evaluation und das Urteil warten müssen, denn bei den Fragen, die wichtige Grundsätze unseres Rechtsstaates berühren, sollte der Gesetzgeber immer gründlich prüfen und vorgehen.
Der Fehler der Sicherheitsbehörden liegt aber nicht nur in der mangelnden Kooperation begründet – auch das wissen wir im Prinzip seit einem Jahr –, sondern auch in der fehlenden Sensibilität hinsichtlich der Gefahr von Rechtsextremismus. Deshalb ist es mit einer Verbunddatei alleine nicht getan. Denn eine Verbunddatei wird immer von Menschen mit Informationen gefüttert. Das sind Personen, die geschult sein müssen, die sensibilisiert sein müssen, damit sie auf der einen Seite die Verbunddatei auch wirklich mit relevanten Informationen versorgen und auf der anderen Seite nicht so viele unwichtige Daten eingeben, dass man einen undurchsichtigen Datensumpf schafft, durch den nachher niemand mehr durchblicken kann.
Betreffend die Sensibilisierung – das vielleicht noch als Anmerkung – sehe ich den vielleicht größten Handlungsbedarf – nicht nur in Bezug auf die Behörden, sondern auch was Gesellschaft, was uns, die Politik, angeht, aber auch beispielsweise die Medien. Denn nur dann, wenn wir für dieses Thema Sensibilität schaffen, werden wir Rassismus, Menschenfeindlichkeit und Rechtsextremismus effektiv bekämpfen können.
Nichtsdestotrotz werden wir als grüne Fraktion der Änderung des Polizeigesetzes zustimmen, damit die nordrhein-westfälische Polizei an der Rechtsextremismus-Datei teilnehmen kann.
Die entsprechende rechtliche Grundlage für die Rechtsextremismus-Datei ist auf Bundesebene geschaffen worden. Wir hätten uns da noch striktere Regelungen in Bezug auf den Eilfall oder die Kontaktpersonen gewünscht.
Ja, ich komme zum Ende. – Aber natürlich werden wir es der Polizei in Nordrhein-Westfalen ermöglichen, an dem Verbund von 35 anderen Behörden auf Bundes- und auf Länderebene teilzunehmen. Deshalb werden wir dem Gesetzentwurf zustimmen. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wenn man gerade zugehört hat, dann muss man schon überlegen, ob hier eine Koalition redet oder ob einzelne Fraktionen reden. Das Gesagte war nicht so ganz deckungsgleich.
Wir haben von der SPD eine Rede gegen den Rechtsextremismus gehört, obwohl es hier ganz konkret um die Verankerung einer Möglichkeit im Polizeigesetz geht. Wir haben von der Kollegin Schäffer gehört, dass sie eigentlich gegen das Ganze ist, aber trotzdem zustimmt.
Das alles hat sich mir nicht erschlossen. Sie haben sehr viel Zeit darauf verwandt, das Ganze zu kritisieren – was man auch tun kann. Da bin ich in vielen Punkten bei Ihnen. Nur dann seien Sie doch so konsequent und heben Sie nicht das Händchen aus Koalitionsräson, meine Damen und Herren.
Und wenn Sie dann mal eben so in den Raum werfen, das sei doch alles die böse Bundesregierung mit der Antiterrordatei: Rot-Grün hat Schily I, hat Schily II verantwortet.
CDU und SPD haben die Vorratsdatenspeicherung auf den Weg gebracht. Viele Leute haben vieles gemacht, was wir als Liberale alles nicht mitgetragen haben.
Sie sollten nicht einfach immer nach hinten zeigen, sondern Sie müssen sich an dem messen lassen, was Sie hier tun. Und Sie erklären heute hier vor wenigen Minuten, Sie fänden das alles nicht richtig, aber Sie stimmten zu.
Auch wir sind dafür, dass man eine Anpassung im Polizeigesetz vornimmt. Wir haben allerdings auch in der Debatte im Ausschuss nachgefragt, wie das der Landesdatenschützer sieht. Der wurde anscheinend gar nicht gefragt; das war jedenfalls die Aussage im Ausschuss.
Wir haben uns gefragt: Was passiert eigentlich mit den Daten, wenn sie in der Verbunddatei drin sind? Wie kommen die da wieder heraus? NRW stellt etwas ein, aber Sachsen löscht das, was es einmal herausgezogen hat, nicht.
Also, es gibt jede Menge ungeklärte Fragen, sodass wir für uns entschieden haben, dass wir diesem Gesetzentwurf heute nicht zustimmen können und dass wir uns enthalten werden.