Andreas Bialas

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Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Ziel, dass mehr kreative Menschen diese alternativen Lizenzen kennenlernen, ist gut. Wir hatten auch bereits im Ausschuss darüber gesprochen, warum das so ist. Wir glauben, dass das durchaus einen Beitrag zur Künstlerinnen- und Künstlerförderung darstellt.
Es ist die Frage, inwieweit Künstler hierdurch anderweitige Darstellungsmöglichkeiten haben, inwieweit sie an die Öffentlichkeit gelangen können und inwieweit dadurch die Wirtschaftlichkeit erhöht werden kann. Vor allen Dingen geht es aber auch darum, die Handlungsmöglichkeiten am Markt zu verbessern. Weiterhin geht es darum, inwieweit Künstlerinnen und Künstler durch die Kenntnis der alternativen Lizenzen ein Stück weit mehr in die Realitätsnähe rücken, was die Wahrnehmung ihres künstlerischen Daseins angeht.
Lizenzen müssen allerdings kennengelernt werden. Sie müssen verständlich sein. Auch müssen sie, was ihre Form angeht, handlungssicher wahrgenommen werden. Ich glaube, da fehlt noch einiges. Insoweit ist es, glaube ich, richtig und wichtig, wenn wir sagen: Es ist nicht unklug, das in den Bereich der Künstlerinnen- und Künstlerförderung hineinzunehmen, was – ohne dass ich etwas Großartiges verrate – vermutlich im nächsten Kulturförderplan ein Schwerpunkt sein wird, beispielsweise im Hinblick auf die Darstellung von Ausbildungsinhalten an Kunsthochschulen, Musikhochschulen und anderweitigen Ausbildungsinstituten, aber genauso reingehen in den Bereich Beratung durch Verbände. Insoweit glaube ich – wir haben auch inhaltlich darauf Bezug genommen –, dass wir keinen Preis dafür positiv bewerten werden. Wir werden den Antrag diesbezüglich ablehnen.
Ihre Forderung aber im dritten Punkt unter III. – dabei geht es um die Aufforderung des Landtags an die Landesregierung, die Bekanntheit alternativer Lizenzierungsmodelle in der Kunst- und Kulturlandschaft Nordrhein-Westfalens durch weitere Maßnahmen zu fördern – werden wir als Auftrag in die Diskussion mitnehmen. Das wird, wie gesagt, bei der Beratung des Kulturförderplans im Bereich der Künstlerinnen- und Künstlerförderung geschehen. – Insoweit darf ich Ihnen danken, und Ihnen ebenfalls.
(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Was haben wir alles für Geschichten gehört? Was haben wir alles für Kampfrhetorik erlebt in den Sitzungen und auch hier? Welche Kausalketten wurden da aufgemacht? Und wurde auch weitschweifend über Sachverhalte gesprochen, die mit der Kölner Silvesternacht nichts zu tun hatten?
Lassen Sie mich auch etwas erzählen. Aber ich erzähle nicht die Geschichte eines Bundesinnenministers, der noch nicht einmal willens war, anzuerkennen, dass die Hälfte der Sexualdelikte innerhalb des Bahnhofs oder unmittelbar vor dem Eingang des Bahnhofs stattfand
doch, lesen Sie mal Ihren Egg nach; da steht das drin – und damit in seinem Zuständigkeitsbereich. Er schob einzig und allein die Verantwortung auf NRW ab, eine Taktik, die scheinbar beliebt ist und gerade in anderen Zusammenhängen wieder beobachtet werden kann.
Ich erzähle auch nicht die Geschichte einer Oberbürgermeisterin von Köln, die meinte, die Landespolizei sei alles schuld, weil das ja so in der Zeitung stünde und sie ihr umfangreiches Wissen auch aus dieser allein bezog.
Ich erzähle auch nicht die Geschichte des höheren Dienstes, der höheren Führungsbeamten der Kölner Behörde. Da gibt es nämlich keine Geschichte. Die waren in der ganzen Nacht überhaupt nicht da; die waren zu Hause.
Ich erzähle auch nicht die Geschichte eines Einsatzleiters, der, als der Mob schon über drei Stunden in vollem Gange war, immer noch die Einschätzung vertrat: Das ist doch alles nur Kindergeburtstag.
Lassen Sie mich etwas anderes erzählen, und zwar drei Kurzgeschichten von drei anderen in der Nacht Beteiligten.
Erste Geschichte – von einer städtischen Mitarbeiterin, die für die Hohenzollernbrücke zuständig war und mit ca. 70 Personen unter der Brücke steht. Sie hören richtig: zuständig für die Sicherheit auf der Brücke, sie steht mit ihren Kräften darunter und bekommt nichts mit. Die Folgen kennen wir: Enge und Panik auf der Brücke, Überklettern der Gitter zu den Gleisen, Entfluchtungsmaßnahmen über die Gleise, Einstellung des Bahnverkehrs, Volllaufen des Bahnhofs, entsetzliche Enge und Stauungen im Bahnhof, Übergriffe in allen gestauten und verengten Bereichen, auch Vergewaltigungen auf dieser Brücke.
Zweite Geschichte – die eines Kriminalbeamten an neuralgischer Stelle, dem in der Nacht etliche und scheußliche Fälle sexueller Übergriffe geschildert wurden und der sie schlicht nicht wahrnahm, bagatellisierte, nicht sachgemäß weiter bearbeitete, nicht an die Kräfte an der Straße meldete. Und er stand auf dem Standpunkt, das waren doch gar keine Vergewaltigungen. Das Wort „Vergewaltigung“ hat er aus seiner Gedankenwelt schlicht und ergreifend gestrichen. Bei der Übergabe am nächsten Morgen hat er noch nicht mal eines dieser Delikte an seinen Nachfolger benannt.
Dritte Geschichte – eines Polizisten, der auch für die Sicherheit auf der Hohenzollernbrücke zuständig ist und aussagt, dass er dem Auftrag nicht nachgekommen sei, da ein Böller auf seine Kleidung hätte fallen können und dies unangenehm für ihn sein könnte. Auf die Idee, dass dann doch wohl erst recht eine Gefahr für die Bürgerinnen und Bürger anzunehmen sei und daher Maßnahmen ergriffen werden müssten, kam er noch nicht einmal. Der hat den Ort der Katastrophe schlicht nicht aufgesucht.
Was waren die Fehler? Wer hat die gemacht? – Einsatzbefehle wurden nicht befolgt. Frühzeitige Aufklärung fand nicht statt. Über Stunden – ca. fünfeinhalb Stunden – keine Führungsentscheidung getroffen. Grundlegende Führungseinsatzgrundsätze wurden eklatant missachtet, Lagebeurteilungen wurden lange Zeit nicht durchgeführt oder waren hinterher schlichtweg falsch. Mitteilungen von sexuellen Übergriffen wurden nicht ernstgenommen. Reservekräfte wurden nicht angefordert. – Die Liste ist lang.
Und eines ist auch klar: Eine Lage, die ausufert, bekommt man nicht mehr oder nur noch schwer in den Griff. Man kommt quasi nicht mehr vor die Lage, sondern immer nur zu spät und läuft meilenweit hinterher. Das ist den meisten eingesetzten Polizeikräften
in der Nacht geschehen. Sie trifft keine Schuld. Insoweit ist klar, zu unterscheiden. Nicht die Stadt Köln, nicht die Bundespolizei, nicht die Landespolizei in Gänze haben Fehler gemacht, wohl aber einzelne Mitarbeiter aus allen drei Bereichen, gerade auch in ihrem Zusammenspiel.
Die Kölner Silvesternacht wird es so nicht wieder geben. Die Frage ist aber, ob ab jetzt jedes Mal mit Personalmasse gearbeitet wird oder die Fehler, die der Bericht auflistet, umfassend angegangen werden, um eine sichere und ressourcenschonende Aufgabenerfüllung weiterer Silvester- und anderweitiger Großeinsätze zu gewährleisten.
Lassen Sie mich zum Abschluss noch etwas hinzufügen. Wenn die Kölner Silvesternacht etwas bewirken kann, dann, dass endlich Schluss sein muss mit der Bagatellisierung und Leugnung einer immensen Anzahl von sexuellen Übergriffen gegenüber Frauen, die nicht nur in der Silvesternacht geschehen, sondern ständig.
Das richtet sich besonders an uns Männer. In dieser Nacht waren es Migranten. Aber es ist nicht etwas sie spezifisch Betreffendes. Bei so vielen Festen und Feiern am Arbeitsplatz, in der Familie und im Freundeskreis und bei anderen Gelegenheiten: Sexuelle Übergriffe an Frauen stehen ständig auf der Tagesordnung: für die Frauen als Opfer, leider nicht für uns Männer als Handlungsdruck.
Nein, nicht alle Männer tun dies, beileibe nicht, aber ja, viel zu viele überschreiten die Grenze der sexuellen Selbstbestimmung der Frauen. Und gerade wir Männer müssen uns fragen, wo und wie wir weggucken, nicht wahrnehmen, nicht bemerken, wie lange wir dies noch tun wollen.
Wir können die Nacht nicht ungeschehen machen. Wahrscheinlich können wir kaum einen Täter überführen, aber wir können und wir müssen etwas tun: das Leid der Frauen endlich umfassend wahr- und ernstnehmen. Lassen Sie uns daraus ein gesellschaftliches Thema und eine Aufgabe machen, der wir uns mit aller Kraft stellen, indem wir dieses bekämpfen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie sah es am Anfang aus? Welche Situation haben wir damals vorgefunden und kritisiert? Es waren ca. 11.500 unbearbeitete Fälle – ja, 11.500 unbearbeitete Fälle –, aber von 17.000. Das heißt, es gab 75 % nicht bearbeitete und abgearbeitete Anträge. 75 %! – Das war die erste Zahl.
Die zweite Zahl ist: Wir haben in diesem Bereich einen Anstieg von den genannten ca. 17.000 Anträgen auf mittlerweile ca. 60.000 Anträge. Das ist das Vierfache. Die Anzahl der Anträge sagt zunächst noch nichts über die Anzahl der tatsächlich zu untersuchenden Spurenträger aus. Hier haben wir im Durchschnitt ca. drei pro Antrag. Das heißt, in einem Jahr sind ca. 150.000 Untersuchungen zu leisten.
Um es sehr deutlich zu sagen: Wir haben hier eine ganz andere Größenordnung. Während Sie sogar noch im Bummelzug getrödelt haben, beklagen Sie sich nun über leichte Verspätungen im ICE.
Womit hat der Anstieg zu tun? Mir ist klar, dass Sie immer ganz schnell mit höheren Deliktzahlen argumentieren.
Daher will ich Ihnen sagen: Bei den Delikten gab es im Bereich der Gewaltkriminalität einen deutlichen Rückgang, 10 % weniger als in Ihrem Verantwortungszeitraum oder ca. 5.000 Fälle, damit einmal greifbar wird, was die Prozentzahlen bedeuten. Die Gesamtkriminalität hat sich in den letzten 15 Jahren wenig verändert. Und wir haben eine nach wie vor sinkende Anzahl an Diebstahlsdelikten. Das ist die derzeitige Realität bei den Delikten.
Womit hat der Anstieg also zu tun? Ja, auch mit einem Teil aus dem Bereich der Diebstähle, nämlich mit den Wohnungseinbrüchen. Man muss die Zahlen einmal nennen, die ich ja nicht nach eigenem Wohlgefallen interpretiere, sondern das sehen wir uns schon seit Jahren sehr genau und sehr kritisch an.
Aber vor allem hat der Anstieg mit zwei Faktoren zu tun: erstens mit einer deutlichen Sensibilisierung und einer deutlichen Intensivierung der Spurensuche seitens der Polizei, die in den letzten Jahren veranlasst worden ist, zweitens mit der Anzahl der Polizisten, die diese endlich auch wieder machen können, da sie tatsächlich wieder vor Ort arbeiten können.
Eines – das muss ich sagen – ist in Ihrem Antrag aber schon ein wenig unanständig. Denn Sie schreiben aus einer Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage ab, und zwar verkürzt, nämlich:
„Bei dem weit überwiegenden Anteil dieser Spuren handelt es sich um DNA-Spuren.“
Das schreiben Sie hinein, das haben Sie auch hier benannt. Vergessen haben Sie aber ganz zufällig den zweiten Halbsatz, der danach kommt. Der lautet nämlich: „… bei denen Gründe für eine vorrangige Untersuchung nicht bestehen …“
Was sind jetzt die vorrangigen Gründe? Schwere Delikte, Sexualdelikte, Wohnungseinbrüche oder Anfragen der Staatsanwaltschaft zur beweissicheren Strafverfolgung und justiziablen Ahndung, also, wenn Täter mittels der Forensik mit den Taten in Zusammenhang gebracht werden können.
Ich darf es noch einmal formulieren: „… bei denen Gründe für eine vorrangige Untersuchung nicht bestehen …“ Das heißt, alles andere wird zeitgerecht abgearbeitet, und es gibt gerade keine Nachteile bei der beweissicheren Strafverfolgung.
Übrigens machen Sie immer wieder, wie so häufig in Ihren Anträgen, schluderige Fehler. Sie berufen sich
beispielsweise sogar auf eine falsche Drucksachennummer. Ich möchte Ihnen damit nur sagen: Ich lese Ihre Anträge immer sehr sorgfältig,
und ich wünschte mir, dass Sie die mit der gleichen Sorgfalt schreiben würden.
Fazit: Wieder einmal ein ziemlich untauglicher und fast schon verzweifelter Versuch oder – ich nutze einmal Ihre Worte aus dem Antrag – ein eklatantes Versagen bei Ihrem Versuch der Skandalisierung im Bereich der inneren Sicherheit. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich darf direkt zum Kern kommen.
Ich und die Fraktion der SPD haben keinerlei Verständnis dafür, wenn der Polizei, wenn den Polizistinnen und Polizisten bei ihrem steten Kampf gegen Verkehrsunfälle und deren Ursachen unterstellt wird, sie setzten falsche Prioritäten und diskriminierten damit Cannabiskonsumenten. Auf eine derartige Äußerung muss man erst mal kommen. Ich darf Ihnen sehr deutlich sagen: So eine Unverschämtheit muss einem erst mal einfallen.
Der Polizei diskriminierendes Verhalten vorzuwerfen, wenn sie gegen Unfallursachen wie Alkohol und Drogenkonsum vorgeht, insoweit, dass der Überwachsungsdruck auf Cannabiskonsumenten scheinbar höher sei, die Polizei durch diesen Aufwand Alkoholsünder unbehelligt lassen würde und damit höhere Unfallzahlen und deren Folgen zu verantworten hätte, all das – das darf ich sagen – ist ein absolutes Tollstück aus Ihrem Antragsoeuvre. Ich darf hinzufügen: ein sehr schlechtes.
Wörtlich schreiben Sie:
„Der niedrige Ermittlungsdruck bei Alkoholfahrten im Vergleich zu Cannabisfahrten wirkt sich direkt auf die Anzahl der Unfälle unter Alkoholeinfluss aus und gefährdet somit die Verkehrssicherheit.“
Weiter schreiben Sie:
„Die Diskriminierung von Cannabiskonsumenten auf Kosten der Verkehrssicherheit ist unverantwortlich.“
Weiter fantasieren Sie über eine damit einhergehende Aushebelung von Grundrechten durch die Polizei.
Ich sage Ihnen: Das ist schlicht und ergreifend eine völlig unbegründete und unbewiesene Darstellung und darüber hinaus eine Frechheit und eine Ohrfeige für unsere Polizistinnen und Polizisten.
Polizistinnen und Polizisten kontrollieren Fahrzeuge bzw. deren Führer und hinterfragen Ausfallerscheinungen beim Fahren oder gehen Anhaltspunkten während der Kontrollen nach, wie beispielsweise Gerüche oder Eindrücke von der zu kontrollierenden Person, und stellen dann fest, ob hier eine mögliche Fahruntüchtigkeit vorliegt.
Wenn Polizistinnen und Polizisten ihrer Arbeit nachgehen, Menschen vor Tod und Verletzungen durch Unfälle zu bewahren und zu schützen, nennen Sie das ernsthaft ein Aushebeln von Grundrechten. Ich darf das wiederholen: Wenn Polizistinnen und Polizisten ihrer Arbeit nachgehen, Menschen vor Tod und Verletzungen durch Unfälle zu bewahren, nennen Sie das Aushebeln von Grundrechten.
Ich kann hier nur konstatieren, dass Sie ein recht seltsames Verhältnis zu der Grundordnung und ihren Organen zu haben scheinen. Mit ernsthafter Politik
hat das meines Erachtens definitiv nichts mehr zu tun. Ich hoffe, Sie nutzen Ihre Redezeit, um sich bei den Polizistinnen und Polizisten für ihren Antrag zu entschuldigen.
Länger brauche ich nicht zu reden. Wir lehnen den Antrag ab. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben hier ein Kulturgesetz vorgelegt. Darin haben wir genau gesagt, was wir tun wollen, sowohl inhaltlich als auch formal.
In § 3 des Gesetzentwurfs haben wir unsere Schwerpunkte benannt: Teilhabemöglichkeit und Teilhabegerechtigkeit, die Möglichkeit der freien künstlerischen Entfaltung für jeden, selbstverständlich auch für die Künstler.
Wir haben dabei rekurriert auf die gesellschaftliche Dimension der Kultur und der Kulturpolitik im Hinblick auf eine offene Gesellschaft, in der Vielfalt gelebt wird, in der man damit in Kontakt kommt, in der eine kritische Auseinandersetzung der Menschen mit ihrem Staat stattfindet – ebenso der Menschen untereinander –, aber auch eine wertschätzende, anders als wir es zum Teil in unseren tagesaktuellen Bezügen erleben müssen.
Ein wesentliches Ziel ist auch die Förderung des Zusammenhalts in unserer Gesellschaft, wie immer sie sich auch neu zusammensetzt oder neu darstellt. Kulturpolitisch aktueller, aber auch aktueller im Tagesalltag können die Schwerpunkte kaum sein.
Der Kulturförderplan bedeutet jetzt die Konkretisierung dieser wichtigen Ziele. Er ist auf den Weg gebracht worden in einem breiten Dialog mit den Interessenvertretern, auch mit den Künstlern und mit der Politik. Das ist die Rückkehr der Kulturpolitik auf die große Bühne. Dafür darf ich mich sehr herzlich beim Ministerium bedanken.
Der Kulturförderplan ist stark im Dialog, verlässlich und transparent in seinen inhaltlichen Aussagen. Darin werden Schwerpunkte benannt. Sie sind im Plan zunächst einmal für zwei Jahre angelegt, danach auf fünf Jahre. Das heißt, wir besprechen und verabschieden hier und heute den Prototypen, den wir uns im Verlauf der weiteren Debatten natürlich noch genauer anschauen müssen, um dann den nächsten Kulturförderplan, der für fünf Jahre gilt, aufstellen zu können.
Wie sieht es jetzt schwerpunktmäßig mit der Umsetzung der Ziele nach § 3 aus? Es geht weiter um kulturelle Bildung, weil sie ganz viel damit zu tun hat, wie Teilnahme und Teilnahmegerechtigkeit hergestellt werden können. Weiterhin geht es im Schwerpunkt um Künstlerförderung, weil das ganz viel damit zu tun hat, in welcher Form gute Arbeit angeboten wird, aber auch damit, wie die Sicherung der künstlerischen Entfaltung stattfindet.
Ein weiterer Schwerpunkt ist die Digitalisierung. Wir müssen schauen, wie wir den Weg hin zur neuen Situation der künstlerischen Darstellung schaffen. Das ist auch sehr wichtig für die Frage, wie Digitalisierung zur Sicherung, Bewahrung und breiten Bereitstellung des kulturellen Erbes beitragen kann.
Es gab eine umfangreiche Anhörung mit sehr positiven Rückmeldungen zu den Anregungen, die im Laufe der Anhörung gegeben wurden. Auch dort wurde immer wieder gesagt: Inhaltlich ist das gut. Ihr seid auf dem richtigen Weg. Der Plan ist gut, und die
Inhalte sind gut – aber ihr müsst stärker in den Fokus nehmen, wie es dann mit der formalen Umsetzung aussieht, also mit der Bürokratie, aber auch mit den finanziellen Potenzen.
Dazu ist von uns ein Entschließungsantrag vorgelegt worden, der auf diese beiden Bereiche eingeht und vorsieht, parallel zum Förderplan die Instrumentarien sehr genau zu evaluieren und zu schauen, ob die Absichten, die wir dem Plan untergelegt haben, im Verwaltungshandeln tatsächlich erfüllt werden.
Darüber hinaus haben wir sehr deutlich gemacht, dass die Zahlen, die jetzt im Kulturförderplan stehen, die Zahlen eines Haushaltsjahres sind. Sie sind jedoch nicht der Dynamik und der Dynamisierung unterworfen, die notwendig wäre, um die Ziele in Gänze umsetzen zu können; denn wir sind hier an die Jährlichkeit des Haushaltsprinzips gebunden. So weit zum Kulturförderplan und zum Entschließungsantrag, den wir heute verabschieden werden.
Da es die letzte Sitzung in diesem Jahr ist, darf ich Ihnen allen und vor allem den Kulturpolitikern herzlich für das sehr interessante, dialogische und teilweise streitbare Jahr – aber immer auf hohem Niveau – danken.
Außerdem darf ich Ihnen frohe Weihnachten wünschen. Darüber hinaus wünsche ich mir, dass die Diskussionen im nächsten Jahr in gleicher Qualität und inhaltlicher Strenge fortgeführt werden. – Herzlichen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir kommt es so vor, als hätten Sie eine Gesamtstandardrede für diese Haushaltsverhandlungen entwickelt, die Sie dann herunterbrechen. Das merkt man daran, dass Fakten häufig schlicht und ergreifend nicht stimmen. Zumindest bei diesem Haushalt hätte ich mich allein aus ästhetischen Gründen gefreut, wenn es ein wenig anders gewesen wäre.
Der Haushalt für Kultur ist auf dem historisch höchsten Stand. Wir werden mehr als 200 Millionen € für diesen Bereich ausgeben. Dabei geht es um die Anträge der Fraktionen, aber auch um die Ergänzungsvorlage und die weitere Fortschreibung der Integrationsmittel. So viel gab es schlicht und ergreifend noch nie.
Es geht aber nicht nur um Masse, sondern ebenfalls um Klasse. Daher handelt es sich hierbei nicht nur um eine klare und konsequente Handschrift in der Fortschreibung, sondern es werden auch neue Impulse gesetzt. Die NRW-Kulturpolitik ist hier auch weiterhin Impulsgeber für die bundesweite Kulturpolitik.
Was geschieht im Haushalt? Einmal geht es um die weitere Umsetzung des Kulturfördergesetzes. Weiter geht es um die Sicherung der – so nenne ich sie einmal abgekürzt – Portigon-Kunst. Außerdem geht es auch um die Tarifsicherheit bei den landeseigenen Einrichtungen. Nordrhein-Westfalen ist auch weiterhin verlässlicher Partner der Kommunen.
Welche weiteren Schwerpunkte werden nun in dem Bereich Kunst und Kultur gesetzt? Einige wurden gerade angesprochen.
Ich nenne die Sicherung der Museumsinsel Hombroich und entsprechende Renovierungsmöglichkeiten. Ich nenne die Aufstockung der Mittel für die Landesmusikakademie in Heek, die hervorragende Arbeit macht und diese Mittel braucht. Wir nehmen eine deutliche Stärkung der Literaturbüros vor. Wir leisten einen Beitrag zum Gelingen des Museums in Bottrop.
Des Weiteren nenne ich die Weiterentwicklung und Neuaufwertung des Otto-Pankok-Museums in
Hünxe, damit dessen Stellenwert für die Kultur in Nordrhein-Westfalen herausgestellt werden kann. Wir stärken Kornelimünster mit der Neueinrichtung eines Büros für bildende Kunst. Wir stärken das Frauenkulturbüro NRW und, und, und.
Es geht also um sehr viele Dinge. Dabei wird nicht einfach nur ausgeschüttet, vielmehr sind sehr wohl –
und das geschieht sehr genau – inhaltliche Zielsetzungen damit verbunden.
Einer der wesentlichen Schwerpunkte besteht darin, schlicht und ergreifend eine Antwort auf die Frage zu finden, inwieweit Kunst und Kultur in Bezug auf die Herausforderungen unserer Zeit einen guten und angemessenen Beitrag leisten können. Denn die Aufgaben und Chancen von Kultureinrichtungen gegen die Entsolidarisierungs- und Entdemokratisierungstendenzen in unserer Gesellschaft sind in der Tat nicht zu unterschätzen. Das ist von immenser Bedeutung. Insoweit haben wir das im Haushalt klar und deutlich niedergelegt: Unsere Kultureinrichtungen sind schlicht und ergreifend Bollwerke der Demokratie.
Ihr Erhalt und ihre Stärkung sind keine Freundlichkeit, kein Gunstbeweis, sondern schlicht und ergreifend unsere Pflicht und eine Notwendigkeit.
Daher fördern wir zum einen sehr klar den Bereich „Stärkung der Städte“.
Wir fördern zum anderen aber auch einen Bereich, von dem wir wissen, dass dort die gerade skizzierten Aufgaben hervorragend umgesetzt werden können. Das sind die Bibliotheken, die Musik, aber auch Theater und Tanz. Es werden zahlreiche Projekte mit dieser internen Ausrichtung aufgelegt, nicht zuletzt das Projekt des Westfälischen Landestheaters oder die Verortung von Weltmusik in Essen. Das gilt für den Einstieg von JeKits in Seiteneinsteigerklassen, die ebenfalls besonders für diese Arbeit geeignet sind.
Ich darf weiterhin – leider befindet sich das nicht im Kulturhaushalt, sondern in einem anderen Haushalt – die Landeszentrale für politische Bildung erwähnen.
Unser Haushalt ist in den letzten Jahren nicht nur gewachsen – in diesem Jahr um über 7 %, das war deutlich mehr als die Steigerungsrate des Bundes in diesem Jahr –, leider wurden auch einzelne Bereiche aus dem Einzelplan 07 herausgenommen. Dabei handelt es sich beispielsweise um die Gedenkstättenarbeit und die Erinnerungskultur.
Für Elisabeth Müller-Witt darf ich noch einmal das Demokratieprogramm und die Salafismus-Prävention ansprechen, die darüber angelegt werden. Ich zitiere:
„Mit unseren Änderungsanträgen zum Haushalt setzen wir ein starkes Zeichen für die politische Bildung. Die Mittelerhöhung“
um 750.000 € –
„ist für die Verstärkung der Maßnahmen zur sogenannten aufsuchenden politischen Bildung ge
dacht. Sowohl in Quartieren als auch an Berufskollegs sollen Demokratietrainings in Zusammenarbeit mit Einrichtungen der politischen Bildung durchgeführt werden.“
Sie sehen also: Auch in diesem Bereich strahlt der Haushalt schlicht und ergreifend aus, dass er eine Idee verfolgt, dass wir uns unserer Verantwortung sehr wohl bewusst sind und uns auch in den letzten Jahren bewusst waren. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann mir keine Polizei in Nordrhein-Westfalen vorstellen, die nicht gewillt und geeignet ist, das staatliche Gewaltmonopol in jeder Ecke und in jedem Winkel unseres Landes durchzusetzen.
Ich brauche mir das auch nicht vorzustellen, denn es gibt in Nordrhein-Westfalen keine rechtsfreien Räume.
Es gibt keinen Ort, an welchem der Staat und an welchem die Polizei nicht vorkommt. Es gibt keinen Fleck, zu dem die Polizei nicht hingehen würde.
Es gibt keinen Zipfel Landes, den Sie oder wir aufzugeben bereit oder genötigt wären. Es gibt keinen Zipfel, in dem das Recht in unserem Land nicht gilt oder nicht durchgesetzt wird.
Es gab schon immer und es gibt auch weiterhin Einsätze, zu denen nicht eine einzige Streife allein fährt oder die eine einzige Streife allein bewältigen kann: ausufernde Feiern, meistens mit Alkohol, besonders häusliche Gewalt, Streitigkeiten am Samstag in der Disco – immer nicht gut –, Rockerkriminalität. Und es gibt in der Tat auch räumliche Unterschiede in unserem Land.
Kolleginnen und Kollegen, ich kenne solche Einsätze. Ich war Polizist unter einer damals schwarz-gelben Regierung in Wuppertal. Da gab es sie auch regelmäßig. Sie sind nicht schön. Wenn man Maßnahmen trifft und auf einmal sieht, dass eine Menschenmenge angestiftet wird, sich solidarisiert und droht, auch gegen die Polizei vorzugehen. Diese Einsätze nicht angenehm.
Aber ich kann Ihnen sagen: Das würde uns niemals auf die Idee bringen, von einer Maßnahme abzusehen oder sie nicht durchzusetzen. Gerade dahin gehen wir. Gerade da werden die Maßnahmen des Staates mit Hochdruck umgesetzt.
Es gibt eine – ich darf das vorwegnehmen – entsprechende Berichterstattung. In den „Ruhr-Nachrichten“ wurde geschrieben: „CDU-Abgeordnete lösen Streit über Nordstadt aus“. Dann kommt ein Bericht. Direkt im Anschluss kommt der nächste Bericht: „Straßenkriminalität in der Nordstadt geht stark zurück“. – Ja, warum denn? Weil die Polizei darauf reagiert und dort hingeht.
Das ist wie bei einem guten Witz: Manchmal dauert das zwei Minuten. – Seien Sie gewiss, dass die Polizei ihre Maßnahmen durchziehen wird. Die Fälle, die Sie anführen und derentwegen Sie eine Aktuelle Stunde beantragt haben, belegen dies sogar ausdrücklich. In beiden Fällen haben die eingesetzten Kräfte ihre Maßnahme klar getroffen, klar durchgezogen und klar das Recht durchgesetzt.
Sie kommen nun mit dieser Aktuellen Stunde, geben Interviews, reden von No-go-Areas, von Aufgabe des Machtmonopols, von Orten, an denen Polizei nicht
vorkomme oder zu denen sie nicht hintraue. Sie beziehen sich auf Fälle, in denen die Polizei wie selbstverständlich ihre Maßnahmen getroffen und das Recht durchgesetzt hat.
Die Polizei Dortmund sagt dazu Folgendes:
„In Dortmund gibt es keine rechtsfreien Räume. Die Polizei ist in der Nordstadt präsent wie nie zuvor. Der personelle Ansatz ist in den letzten Jahren immer wieder erhöht worden. Immer dort, wo Probleme offenkundig werden, reagiert die Polizei sofort und konsequent. Die Beamten der Polizeiwache Nord sind an allen neuralgischen Punkten präsent …“
Da frage ich mich: Welche Geschichten erzählen Sie uns immer? Was für Anträge stellen Sie? Welche Interviews geben Sie?
„No-go-Area“ ist ein Begriff aus dem Krieg. Er bezeichnet einen Ort, bei dem Zivilisten gewarnt werden, dorthin zu gehen, weil sie Gefahr laufen, getötet zu werden.
Danach wurde der Begriff „No-go-Areas“ in Deutschland 2006 zur WM eingeführt, als man gerade farbige Ausländer davor warnte, in bestimmte Viertel zu gehen, weil sie aufgrund von Rechtsextremismus dort ihres Lebens nicht sicher seien. Das waren weitestgehend der Osten und Teile Bayerns. Nun wird er benutzt, um scheinbar rechtsfreie Räume zu bezeichnen. Ich darf sagen: Hier wird er nun deutlich inflationär verwendet und mehr und mehr auch zu einer Kampfrhetorik.
Meine Heimatstadt Wuppertal steht übrigens wohl mittlerweile in verschiedenen Listen auf Platz drei der No-go-Areas. Ich würde darüber gerne einmal mit der Polizeipräsidentin sprechen.
Kolleginnen und Kollegen der CDU, Sie zünden hier ein Feuerchen nach dem anderen an. Warum ist das so gefährlich, was Sie machen? Sie schüren Ängste bei den Menschen. Leider scheinen Sie dabei – das darf ich Ihnen in der Tat konstatieren – erfolgreich zu sein; denn Ihnen ist damit immer eine mediale Präsenz gewiss.
Ich höre mittlerweile in Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern, dass es insgesamt so gefährlich geworden sei. Frage ich nach konkreten, persönlich erlebten Anlässen, höre ich keine konkreten Fakten, sondern immer nur: Es wird doch so viel darüber geredet und berichtet.
Sie rühren damit an den Grundfesten der Machtlegitimation von Regierungen. Das ist nicht gut. Sie sind Opposition und natürlich daran interessiert, dass die Bürger der aktuellen Regierung ihr Vertrauen entziehen. Das ist Ihre Aufgabe. Das ist Ihr gutes Recht. Sie wollen sich als bessere Regierung anbieten. Das
ist völlig in Ordnung. Ich glaube das zwar nicht, aber es ist natürlich in Ordnung.
Nur, wenn das grundlegende Vertrauen der Bürger in die Sicherheit ihres demokratischen Staates grundlos beschädigt ist, werden auch Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, nicht mehr davon profitieren. Norbert Lammert hat gestern an dieser Stelle gesagt: Diskutieren Sie, streiten Sie orientiert an der Sache! Diffamierungen und Übertreibungen sollten unterbleiben. – Sie säen seit Jahren im Bereich der Innenpolitik eine Saat, die nicht für Sie aufgehen wird. Sie wird möglicherweise woanders aufgehen, womöglich bei denen, die wir uns hoffentlich beide nicht wünschen.
Die Fakten sind übrigens anders. Bei Emotionen übersieht man sie gerne. Bundesweit gab es vor acht Jahren deutlich mehr Widerstandshandlungen. Seitdem sinken die Zahlen. Der aktuelle Bericht liegt vor. Es gibt seit Jahren deutlich weniger verletzte Polizistinnen und Polizisten in NRW, 40 % weniger als noch vor fünf Jahren. In anderen Ländern wie Bayern sieht das drastisch schlechter aus.
Wir geben mehr Personal in die betroffenen Wachen und unterstützen dort mit Hundertschaften. Ich habe Ihnen den Bericht gerade vorgelesen. Es gibt einen radikalen Rückgang in den Bereichen der Straßenkriminalität. Wir leben in Nordrhein-Westfalen in einer der sichersten und gewaltfreiesten Regionen weltweit und in einer Zeit, die kaum je sicherer war.
In einer Anhörung vor zwei Wochen hat Herr Feltes, Professor für Kriminalität der Ruhr-Universität Bochum, dies ausgesagt: Unsere Polizei in NordrheinWestfalen wird auch heute und morgen an jeder Stelle unseres Landes für Recht, Sicherheit und Ordnung sorgen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Vielen Dank an die Piratenfraktion für den Antrag. Er beschreibt in weiten Teilen das Handeln und die Haltung der Landesregierung. Einzige Ausnahme, die ich hier auf Anhieb sehe, ist, dass die Informationen an die Bürger nicht über das CERT NRW, sondern über das BSI laufen.
Wir lehnen den Antrag inhaltlich ab, denn er ist überflüssig aufgrund von aktuellem Regierungshandeln. Der Überweisung stimmen wir zu. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! NRW ist eines der sichersten Länder dieser Welt. Wir leben in NRW in einer immer gewaltloser werdenden Zeit. Das ist gut für die Bürgerinnen und Bürger in NRW. NRW war sicher, ist sicher und bleibt sicher.
NRW hat nach der vorgelegten Statistik bundesweit den drittniedrigsten Zuwachs an Kriminalität. Übrigens: Ihr Klassenprimus Bayern hatte in 2015 mit 23 % den deutlich höchsten Zuwachs.
Nein, ich habe ja noch nicht einmal richtig angefangen. – Bayern hat einen Zuwachs auch bei der Aufklärungsquote zu verzeichnen, in der Tat. Das kam dadurch, dass über 211.000 illegal Eingereiste sofort eine Anzeige bekommen haben. Da man die Namen festgestellt hat, konnte man auch sofort sagen, dass es sich um ein aufgeklärtes Delikt handelt.
Auf solch eine Idee muss man erst einmal kommen: die Leute direkt an der Grenze abzufangen, Anzeigen zu schreiben und hinterher die Aufklärungsquote zu feiern. Übrigens: Die Aufklärungsquote bei Einbruchsdiebstahl in Bayern geht gerade in den Keller.
Trotzdem haben wir in NRW immer wieder besondere Herausforderungen, denen wir uns stellen müssen und auch stellen. Wir müssen achtsam sein. Horrorszenarien und Angstmacherei brauchen wir nicht. An erster Stelle möchte ich hier den Extremismus benennen. Hier gilt es, durch Verfassungsschutz und polizeiliches Handeln den Sicherheitsstandard zu gewährleisten. Das ist in diesen Zeiten eine sehr herausfordernde Aufgabe. Der Minister hat in den letzten Tagen umfangreich informiert.
Ja, wir haben auch einen weiteren Anstieg bei den Diebstahlsdelikten Taschendiebstahl und Wohnungseinbruch. In zahlreichen Deliktbereichen sinken die Zahlen, hier steigen sie leider an.
NRW verfolgt seit Jahren ein ausgewogenes, direktionsübergreifendes Konzept mit Repression und Prävention. Wenn Prävention dazu führt, dass hinsichtlich des Versuchsstadiums beim Einbruch mittlerweile 43 % erreicht werden, dann ist das schon aller Ehren wert.
Die CDU legt nun ein Maßnahmenpaket vor. Ich darf im Einzelnen darauf eingehen.
Eine Verdopplung der Ermittlungskommissionen wird gefordert. Dazu darf ich sagen: Die Ermittlungskommissionen liegen im originären Zuständigkeitsbereich der Behörden. Um diese Kommissionen einzurichten, braucht man aber Personal. Und wir sorgen dafür, dass die Polizei deutlich mehr Personal hat.
Ich darf immer wieder auf diese Zahlen zu sprechen kommen, damit man einmal sehr deutlich Ihre innenpolitische Bilanz sieht. In Ihrem Verantwortungsbereich – 2005 bis 2010 – wurden 4.300 Polizisten eingestellt, in den anschließenden fünf Jahren unter Rot-Grün 8.000. Zusätzlich wurden in den letzten zwei Jahren noch einmal 4.000 Kräfte eingestellt.
Wer Kommissionen anmahnt, muss den Behörden das Personal dafür geben. Das tun wir.
Der erste Zugriff soll durch feste Teams und nicht durch Polizisten im Wach- und Wechseldienst geschehen. Dazu kann ich nur sagen: Das beruht auf einer eklatanten Unkenntnis der unterschiedlichen Aufgabenbereiche.
Selbstverständlich wird die Tatortarbeit nach dem ersten Zugriff von Fachkommissariaten durchgeführt. Das bedeutet aber nicht, dass der erste Zugriff im Bereich des Wach- und Wechseldienstes dazu führt, dass keine Spuren mehr aufgenommen werden können oder dass wesentliche Ermittlungsanfänge verhindert werden. Holen Sie sich da also bitte erst einmal Fachexpertise ein. Dann wissen Sie auch, was ein erster Zugriff ist und was Tatortaufnahme bedeutet.
Über Schleierfahndungen haben wir in der letzten Zeit genügend gesprochen. Anlassbezogene Kontrollen sind Standard – gerade im Zusammenhang mit „Mobile Täter im Visier“.
Dann kommen Sie mit „Predictive Policing“. Es gibt derzeit keinen Beleg dafür, dass sich dieses System bewährt hat. Es ist reine Unterstellung, wenn hier von Erfolg gesprochen wird. Wir haben entsprechende Pilotprojekte.
Und noch einmal: Wir werden keine Handlungsfähigkeit – wie Sie suggerieren – anhand neuer Projekte nachweisen wollen, die nicht nachweislich ihren Nutzen gezeigt haben. Das wäre zwar ein bequemer Weg, aber er ist unseriös. Und Handeln ohne Erkenntnis ist nicht unser Ding.
Zudem sind die Sicherheitskooperation mit anderen Bundesländern und die Zusammenarbeit mit der Euregio angemahnt. Auch das haben wir gerade umfangreich im Ausschuss behandelt. Ich darf Ihnen sagen: Nehmen Sie bitte zur Kenntnis, dass es bereits eine gute, jahrelange und enge Kooperation gibt.
Der letzte Punkt, den Sie immer wieder anbringen, ist der Verzicht auf den Blitzmarathon. Ich muss Ihnen wirklich sagen: Das ist eine gefährliche Äußerung. Tun Sie mir bitte einen Gefallen: Hören Sie auf, die unterschiedlichen polizeilichen Schwerpunktaufgaben gegenseitig aufzurechnen.
Wir tun gut daran, massiv vorzugehen, damit es keine Schwerverletzten und Toten auf unseren Straßen gibt. Zahlreiche Tote und Milliardenschäden durch überhöhte Geschwindigkeit – hier sind dringend Maßnahmen geboten. Und der Blitzmarathon ist ein Bestandteil dieses Konzepts.
Ich hoffe nur, Sie schließen sich auch der Bundesratsinitiative an, beispielsweise Autorennen im Straßenverkehr auch mit freiheitsentziehenden Maßnahmen zu belegen. Das wäre einmal eine Strafschärfung, die Sinn machen würde.
Im Jahr 2007 gab es noch 743 Tote auf den Straßen, 2015 sind es 521. Ihr Klassenprimus Bayern hat ungefähr die doppelte Anzahl von Toten auf den Straßen. Auch in dieser Hinsicht ist Nordrhein-Westfalen eine der sichersten Regionen, und zwar bundesweit, europaweit und auch weltweit.
Da Sie das immer aufrechnen wollen, obwohl die einzelnen Direktionen dafür zuständig sind, darf ich Ihnen noch ganz persönlich Folgendes sagen: Lieber nehme ich hin, dass in mein Haus eingebrochen wird, als dass ein Polizist vor der Tür steht und mir die Mitteilung macht, dass meine Tochter von einem Raser getötet worden ist.
Also: Es ist eine Schwerpunktaufgabe auch der Polizei, hiergegen vorzugehen. Unser Vorgehen bleibt …
Unser Vorgehen bleibt, genügend und gut ausgebildete Kräfte einzustellen, auf Billigpolizei zu verzichten, eine weiterhin konzeptbasierte Arbeit der Polizei, Repression und Prävention sowie eine gute Zusammenarbeit mit unseren Nachbarn. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Ich darf zunächst im Namen der SPD-Fraktion den Polizistinnen und Polizisten meinen Dank und meinen Respekt für ihre Arbeit aussprechen –
gerade auch dafür, dass sie sich den schwierigen und gefährlichen Einsätzen täglich mit großer Selbstverständlichkeit stellen. Unsere Sicherheit ist in ihren Händen sehr gut aufgehoben. Dafür gebühren ihnen unser Dank und unser Respekt. Und daraus ergibt sich unsere Pflicht, sie selbst so gut es geht zu schützen.
Ich komme doch gleich zu Ihnen. – Seien Sie versichert: Wir machen eine Menge, um unsere Polizistinnen und Polizisten zu schützen.
Was sind die Aufgaben der Polizei? Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung, Kriminalitätsvorbeugung, Kriminalitätsbekämpfung.
Wir schicken – ich darf Ihnen das Bild einmal aufmachen – unsere Polizistinnen und Polizisten nicht zum Blumenpflücken auf die Wiese. Wir haben eine Klientel, der sie gegenüberstehen, die nicht gezeichnet ist, als wären es Besucher einer Oper in der Großstadt. Sondern wir schicken sie in unangenehme und gefährliche Einsätze – Tag für Tag. Wir werden das auch weiter tun, weil wir es tun müssen.
Ich sage dies nicht als Politiker, der hier an einem sicheren Pult steht, sondern ich sage Ihnen das als ehemaliger Polizist einer Innenstadtwache mit einem Drogenschwerpunkt vor der Tür. Einen Finger kann ich aufgrund eines Sehnenabrisses nicht mehr richtig bewegen. Ich höre auch ein bisschen schwerer, weil mein Trommelfell gerissen ist. Ich habe etliche blaue Flecken und Blessuren gehabt – zum Glück nichts Schlimmeres.
Dies ist für uns eine der wichtigsten Referenzgrößen: Polizistinnen und Polizisten müssen gesund aus dem Einsatz herauskommen können.
Sie haben das Recht – und das ist unsere Pflicht –, dass sie nach ihrem Dienst gesund nach Hause gehen können.
Nun, verehrte Kolleginnen und Kollegen der CDU, schauen wir uns einmal Ihre großen Sandstreuer an, die Sie seit Jahren gern benutzen.
Ihr erster Slogan lautet: Es wird in NRW immer alles schlimmer. – Dazu kann ich Ihnen sagen: Nein, das ist nicht so. Wir haben sogar weniger Fälle, auch wenn Sie das nicht wahrnehmen wollen.
Nehmen wir die Referenzgröße des Schutzes – wie gesagt, wir können nicht darauf verzichten, Polizisten in gefährliche Einsätze zu schicken, wir müssen alles Menschenmögliche tun, damit sie dort heil herauskommen und nicht verletzt werden – und sehen uns einmal die Zahlen in Nordrhein-Westfalen der letzten Jahre an:
Wir haben endlich deutlich weniger verletzte Polizistinnen und Polizisten – deutlich weniger! –: von im Jahre 2012 über 1.800 Fälle auf die Fallzahl, die Sie gerade genannt haben, 1.024. Das sind über 40 % weniger Fälle an verletzten Polizistinnen und Polizisten.
Ich gestehe Ihnen eines zu: Es ist kein internes Papier, nämlich das Lagebild des LKA; denn das liegt uns nicht vor. Insoweit muss ich mich auf die Zahlen beziehen, die Sie selbst genannt haben, obwohl ich
da eher gern penibel bin und die Zahlen aus dem Landeskriminalamt hätte.
Die Zahlen sinken permanent. Ich sage: Jeder verletzte Polizist ist einer zu viel, ja, aber Sie müssen wahrnehmen, dass die Zahlen deutlich sinken, weil das die Realität ist.
Der zweite Slogan, der von Ihnen immer kommt: In Nordrhein-Westfalen ist alles immer besonders schlimm. – Auch da darf ich Sie aufklären.
Ich darf auch hier die Referenzgröße Bayern anführen.
In Bayern sind die Zahlen wie folgt: Im August 2015 vermeldete das Staatsministerium des Innern, dass 14.310 Polizisten in Bayern 2014 physischen und psychischen Angriffen ausgesetzt waren.
Das ist ungefähr die gleiche Zahl, die Sie für Nordrhein-Westfalen genannt haben. Die kommt aber dadurch zustande, dass nicht auf die Fallzahlen, sondern auf die Opferzahlen abgestellt wird. Da ist alles drin. Da ist Beleidigung enthalten: Wenn ein Täter einer zehnköpfigen Polizeigruppe gegenübersteht und sagt: „Ihr seid alles Schweine“, sind das direkt zehn Delikte, die da gezählt werden. Das ist die Magie der hohen Zahl.
Deswegen gehe ich herunter und sage: Was ist denn mit den verletzten Polizisten? Denn da können wir eine wirklich vergleichbare Größe haben. Wie sieht es nun aus?
1.887 Polizisten erlitten in 2014 in Bayern Verletzungen. Heute meldet die „Süddeutsche Zeitung“ die Zahlen für 2015: 2.051 verletzte Polizistinnen und Polizisten. Das ist das Doppelte von dem, was in Nordrhein-Westfalen zu verzeichnen ist, obwohl die Polizei in Bayern nur ca. 26.000 Personen umfasst, bei uns 42.000.
Nehmen Sie die Realitäten in der Bundesrepublik bitte einmal wahr, bevor Sie sagen: „Nordrhein-Westfalen ist derartig schlecht aufgestellt“! Das sind wir nicht.
Es ist fast das Vierfache: Viermal so hoch ist die Gefahr eines Polizisten in Bayern, verletzt zu werden, als in Nordrhein-Westfalen. Ich kann den Polizisten nur sagen: Kommen Sie nach Nordrhein-Westfalen! Hier sind Sie sicherer als woanders. – Ich bin Ihnen dankbar, dass Sie diese Aktuelle Stunde beantragt haben, damit man auch darüber einmal reden kann.
Was Sie hier machen, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist schlicht unanständig. Sie zünden einen Strohhaufen der Angst nach dem anderen an.
Sie sehnen sich geradezu nach einem schlechten Land, das nicht der Realität Nordrhein-Westfalens entspricht.
Im Bereich der Innenpolitik haben Sie heute mit Ihrer Aktuellen Stunde eindrucksvoll Ihre erodierende Kompetenz im Bereich der Innenpolitik nachgewiesen.
Was kann Schutz gewähren? Was machen wir? Was ist seit Jahren Realität in diesem Land?
Was kann die Gewalt gegenüber Polizistinnen und Polizisten weiter eindämmen? Denn dies ist unser erklärtes Ziel. Es ist die kluge Einsatztaktik und es ist eine gute Vorbereitung gerade für den Bereich der häuslichen Gewalt, gerade für das Nachtleben in Innenstadtbereichen, gerade für Einsätze größerer Lagen.
Es ist richtig, dass wir die entsprechenden Einsatzstärken haben. Auch ist es ist gut und richtig, dass wir einen derartig hohen Frauenanteil bei der Polizei haben. Es geht um gute Aus- und ständige Weiterbildung. Es geht um die konsequente Anwendung des Leitfadens zum Eigenschutz. Es geht um gute Ausstattung und um ständig verbesserte Schutzkleidung. Es geht auch um das konsequente Tragen der Schutzwesten. Es geht um den guten Einsatz, den sinnvollen Einsatz der Hilfsmittel der körperlichen Gewalt, also Pfefferspray, Tonfa, RSG und Waffe.
Ein großes Plus im Vergleich zu vielen anderen Ländern ist unser deeskalierendes Kommunikationsmodell in Nordrhein-Westfalen. Das wird übrigens in vielen anderen Ländern des Bundes hoch geschätzt.
Es geht um eine stete und gute Einsatzvor- und nachbereitung. Es geht auch um einen guten Technikeinsatz.
Ich darf Ihnen auch sagen, dass wir in NordrheinWestfalen – anders als Rheinland-Pfalz und Hessen – die Einführung von Bodycams als Pilotprojekt angehen werden.
Anders als Rheinland-Pfalz und Hessen geht es uns dabei auch spezifisch um die Abwehr einer der größten Gefahren, bei denen es zu Verletzungen von Polizistinnen und Polizisten kommen kann …
… – jawohl –, nämlich im Bereich der häuslichen Gewalt. Hierfür werden wir ebenfalls eine Ausrichtung finden.
Ich darf Ihnen sagen: Wir setzen darauf, dass wir ausreichend Polizeikräfte haben. Wir werden auch wieder in großem Umfang Polizisten einstellen. Das ist für uns nämlich die Grundkomponente des Schutzes für die Bürger und die Polizisten.
Und seien Sie versichert: Wir machen eine Menge, um unsere Polizistinnen und Polizisten zu schützen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Eines muss man doch mal festhalten: Sie sagen, Sie hätten hier massenweise angeboten. In der Tat: Sie haben frühzeitig gesagt, Sie wollten Bodycams. Und das Zweite war: Sie haben Jahr für Jahr den Antrag vorgelegt, dass die Mindeststrafe geschärft wird. Ich weiß das ja. Aber ich darf Sie darauf hinweisen, dass das ein Bundesgesetz ist. Und seit 2005 stellen Sie im Bund die Kanzlerin. Es ist nicht so, dass das Parlament, das dort beschließen könnte, völlig leergefegt sei, was Abgeordnete der CDU anbelangt. Ich fände es zwar gut, aber es ist ja nicht so.
Dann zu sagen, die Länder müssten das machen, ist eine seltsame Auffassung.
Ich schildere Ihnen mal einen ganz normalen Morgen als Polizist. Ich habe mich mal um ca. 7 Uhr morgens früh auf dem Weg zum Brötchenholen befunden, habe schon Uniform getragen. Da kam mir eine Frau entgegen, die ziemlich betrunken war.
Herr Präsident, ich darf mich schon mal entschuldigen, aber ich zitiere wörtlich, es waren wirklich nicht
meine Worte. Die Frau kommt also auf mich zu und sagt: Na, du blöde Sau, du Scheißbulle, heute schon gewichst? – Sie hat eine Flasche gehabt, hat diese gegen die Wand geschmissen, dabei ist auch eine Scheibe kaputtgegangen.
Da wusste ich: Der Tag fängt nicht gut an.
Die Frau sollte jetzt auch nicht mehr weiter dort bleiben. Also habe ich gesagt: Bitte mitkommen, ausweisen! – Das wollte sie nicht. Daraufhin habe ich sie genommen und wollte sie auf die Wache führen. Sie hat mich dann geschlagen; ich hatte einen blauen Fleck.
Jetzt frage ich Sie: Wollen Sie, dass diese Frau für ein halbes Jahr ins Gefängnis geht? Das ist die Kernfrage. Wollen Sie, dass diese Frau für ein halbes Jahr ins Gefängnis geht?
Oder meinen Sie das, was wir beim letzten Mal hatten, mit Respektlosigkeit, was der Polizeipräsident von Frankfurt vorgestellt hat. Er sagte wörtlich: Es wird vieles hinterfragt; es wird diskutiert; es wird gefilmt; es wird Unterstützung herbeigezogen; es wird sich renitent verhalten. – Wollen Sie, dass bereits diese Personen für sechs Monate weggeschlossen werden? Das ist doch der Kern der Frage.
Es ging also um eine Mindeststrafe von sechs Monaten, beispielsweise auch bereits für das Auto-Zuhalten, um die Papiere zu einer Kontrolle nicht vorzuweisen. Das sind Ihre Vorschläge zur Verbesserung bei Gewalttaten gegenüber Polizisten. Das sind Ihre Kernvorschläge.
Da frage ich mich wirklich, ob das helfen soll, die Fälle von gefährlicher und schwerer Körperverletzung zu verhindern. Denn eine Straftat gegenüber einem Polizisten wird nicht nur geahndet gemäß den §§ 113 und 112, sondern die gesamten Strafrechtsnormen stehen zur Verfügung. Das bedeutet: Auch diese Taten sind eingebettet in das gesamte Strafrecht.
Sie sagen zu Recht, es könnten nicht solche Vorfälle wie beispielsweise bei den Blockupy-Auseinandersetzungen in Frankfurt – Steinewerfen und Sonstiges – ungeahndet bleiben. Das ist aber auch eingeordnet in die Strafrechtssystematik der Paragrafen zur körperlichen Unversehrtheit, sprich: nicht nur Körperverletzung, sondern auch schwere Körperverletzung und gefährliche Körperverletzung. Diese Paragrafen sehen bereits strafrechtliche Mindestnormen wie das Wegschließen für sechs Monaten bzw. bis zu einem Jahr vor. Das heißt, Sie haben diese Mindeststrafen bei schwereren Delikten gegen Polizisten bereits im Strafrecht.
Ich stehe Ihnen übrigens immer gerne zur Verfügung, wenn es darum geht, über eine schärfere
Strafsystematik bei Verletzungen der körperlichen Integrität im Vergleich zu Eigentumsdelikten zu sprechen. Was ich aber nicht verstehe – das sage ich Ihnen auch als ehemaliger Polizist –, ist, dass ein Unterschied gemacht werden soll zwischen einer alten Frau oder einer Mitarbeiterin bei der ARGE, die geschlagen wird, und einer Polizistin oder einem Polizisten.
Ich sehe dort keinen Unterschied. Ich finde beides gleich verwerflich, beides gleich schlimm.
Übrigens: Das, was es früher einmal gegeben hat, dass es nämlich weniger strafbewehrt ist, einen Polizisten zu schlagen – früher gab es diese Privilegierung nämlich in den §§ 112 und 113 –, das haben wir aus dem Strafrecht herausgenommen, und zwar sehr zu Recht.
Also lassen Sie uns bei der Diskussion um Gewalt gegen Polizisten bitte darüber reden, was kein Placebo ist, sondern den Kräften im Einsatz effektiv hilft, anstatt über Strafrechtsverschärfungen zu sprechen, die in ihrer Wirkung äußerst fragwürdig sind und die übrigens auch in ihrer verfassungsrechtlichen Bewertung sehr fragwürdig erscheinen. Das war im Übrigen auch ein sehr breiter Konsens bei den Anhörungen, die wir bisher regelmäßig durchgeführt haben. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mir war klar, dass mein Vorredner seine Rede zumindest zum Teil in Niederdeutsch halten wird. Ich kann das leider nicht. Sehen Sie es mir nach! Damit ist der Bruch bereits am Anfang der Rede begangen.
Aber als kulturpolitischer Sprecher darf ich mich am Bühnenhochdeutsch orientieren, ohne dass mir das negativ ausgelegt wird.
Durch diese hohle Gasse muss er kommen. Ich hätte jetzt viele Möglichkeiten, das interpretativ darzustellen. Aber ich lasse es.
Relativ schnell sind wir beim Kern. Denn das Bühnendeutsch ist eine einheitliche Ausspracheregelung für die deutsche Schriftsprache im Theaterbetrieb des deutschen Sprachraums, die sich im 19. Jahrhundert etablierte. Gemäß Theodor Siebs soll – ich darf zitieren – die „Bühnensprache … eine edle und darum sehr rein gesprochene Sprache sein. Keinesfalls darf aber die Sorgfalt der Aussprache, die Lebendigkeit des Ausdrucks stören …“.
Das wünschen wir uns regelmäßig auch im plenaren Streitgespräch.
Diese Sprache hat sich mehr und mehr im allgemeinen Sprachgebrauch durchgesetzt – natürlich weiterhin mit vielen regionalen Spielarten und zum Teil parallel zu anderen in der Tat auch eigenständigen Originalsprachen wie dem Niederdeutschen.
Ziel war es aber vor weit über 100 Jahren, eine Sprache zu schaffen bzw. die Aussprache zu regeln, die im gesamten deutschen Sprachraum auf allen Bühnen in diesem Sprachraum verstanden wird. Es gab in Bayern, in Sachsen, in Ostfriesland, in Westfalen, in Schwaben, aber auch in Köln oder beispielsweise in Aachen der Wunsch, dass überall die gleiche Sprache gesprochen wird.