Ina Spanier-Oppermann
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Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, wir haben gerade schon von Frau Schmitz einen schönen Aufschlag bekommen. Den möchte ich gerne, so weit es geht, ein bisschen retournieren.
Der Übergang von der Schule in den Beruf liegt uns allen – da sind wir uns einig – sehr am Herzen. Und wir haben nicht nur mit unserem erfolgreichen Programm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ richtige und wichtige Pflöcke gesetzt. Um nun aber den Übergang Schule/Beruf erfolgreich zu gestalten, muss auch der Einstieg in die berufliche Bildung klappen.
Eine umso mehr besondere Aufgabe ist dies im Fall junger Geflüchteter, die mit ganz unterschiedlichen Voraussetzungen und Kenntnissen nach Deutschland gekommen sind. Und Bildung – das wissen wir alle – ist die beste Integration. In diesem Punkt stimmen wir sicherlich ohne Frage Ihrem Antrag zu.
Das Bildungsniveau vieler dieser jungen Menschen, die zu uns kommen, ist nicht mit dem in Europa zu vergleichen. Daher ist es wichtig und richtig, Jugendliche, die bei uns im Normalfall keiner Schulpflicht mehr unterliegen, mit auf den Weg zu nehmen und entsprechende Bildungsangebote zu schaffen.
Mit der Einführung von „Fit für mehr!“ haben wir das Angebot an Bildungschancen für junge Geflüchtete, auch was das Alter angeht, erweitert. Gleichzeitig weisen wir darauf hin, dass es in einer gemeinsamen Initiative gelungen ist, dass die Weiterbildungskollegs für junge Geflüchtete geöffnet werden. Wir schaffen also wiederum mit diesem Angebot auch eine Beschulungsoption unabhängig von der Schulpflicht und der Bleibeperspektive der jungen Zugewanderten.
Vergessen wir eben nicht, dass wir nun ein Paket haben: Weiterbildung, Weiterbildungskollegs mit der Öffnung der Berufskollegs. Der erste Zugang zur Bildung wird sicherlich in den meisten Fällen an den allgemeinbildenden Schulen ermöglicht.
Ihr Antrag ist womöglich der nahenden Landtagswahl geschuldet, denn ich wundere mich darüber, dass kaum vier Wochen
ja, ich will es auch begründen – nach der Einführung dieser Option bereits ein solch ausführlicher Antrag erfolgt. Lassen Sie uns doch abwarten, wie sich dieses Angebot entwickelt.
Ich möchte auch noch einmal betonen, dass wir sicher im Schulausschuss dieses Angebot begleiten und, wenn nötig, gemeinsam nachsteuern. Dass Sie diesen Antrag dazu benutzen, um einen ganzen Abschnitt für die Haushaltspolitik zu verwenden, schiebe ich ebenfalls auf die besondere Situation, in der wir alle im Moment sind. Hierüber wurde ausreichend in den Sitzungen und in den Ausschüssen gesprochen.
Nun hat Frau Ministerin Löhrmann in der Sitzung des Schulausschusses am 8. Februar zum aktuellen Sachstand der Einführung dieses Bildungsangebotes „Fit für mehr!“ berichtet. Beachten wir bitte – ich betone das noch einmal –, dass es sich um die Einführung zum 1. Februar 2017 handelt und nicht um 2014, 2015 oder 2016.
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir haben heute den 15. März, anderthalb Monate nach der Einführung des Angebotes, welches noch nicht einmal, wie wir gehört haben, an allen Berufskollegs stattgefunden hat. Das an den Pranger zu stellen, ist doch einfach ein bisschen verfrüht.
Lassen Sie uns in einer konstruktiven Diskussion über „Fit für mehr!“ auch weiterhin diskutieren, aber
bitte zu gegebener Zeit und mit entsprechender Unterfütterung durch Auswertungen. In diesem Sinne verstehen Sie sicherlich, dass wir von der SPDFraktion den Antrag ablehnen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit vielen Teilen des Antrags, den Sie gestellt haben, stimme ich überein, doch nicht mit den Schlussfolgerungen.
Unstrittig ist, dass die Weiterbildung drei zentrale Ziele und Funktionen zu erfüllen hat: Sie fördert und unterstützt das politische Bewusstsein und das bürgerschaftliche Engagement der Bevölkerung. Sie fördert und unterstützt den Erwerb beruflicher Kompetenzen und Qualifikationen. Und sie fördert und unterstützt die persönliche Entwicklung eines jeden einzelnen Individuums.
Diese Funktionen werden seit zwei Dekaden immer intensiver in einen übergreifenden Bildungskontext gestellt – unter dem Begriff „lebenslanges Lernen“, den Sie alle kennen.
Es ist festzuhalten, dass wir in Nordrhein-Westfalen eine politisch gewollte plurale Weiterbildungsland
schaft haben, die für die Versorgung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vorteilhaft ist, da sie eine große Vielfalt an Zugängen verschiedener Personen und Zielgruppen zur Weiterbildung gewährleistet.
Über den Bildungsscheck fördert das Land NRW zudem kleine und mittlere Unternehmen, die eine Arbeitsstätte bei uns in NRW haben. Diese können über den Bildungsscheck einen Zuschuss für die berufliche Weiterbildung ihrer Mitarbeiterschaft erhalten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen der Piraten, lieber Torsten Sommer, eine Ihrer Forderungen im Antrag ist, die Ortsgebundenheit aus dem Arbeitnehmerweiterbildungsgesetz zu streichen sowie im Gesetz explizit die Möglichkeit einer Onlineweiterbildung zu verankern.
Zu Ihrer ersten Forderung – schauen wir uns einmal die Ausgangslage an –: Die Gesetzesänderung 2009 wurde notwendig, weil die Europäische Kommission die Ortsgebundenheit in § 9 Abs. 3 des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes bemängelte. Und das ist richtig. Denn vor dieser Gesetzesänderung musste der Weiterbildungsort für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in NRW oder in einem angrenzenden Land liegen. Eine Anpassung wurde also notwendig und geschah mit der Änderung.
Nun gilt ein Richtwert von 500 km ab der Landesgrenze von NRW. So sind alle Beneluxstaaten, Teile Frankreichs, Dänemarks und Teile Osteuropas mit inbegriffen.
Bereits im Gesetzentwurf der Landesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerweiterbildungsgesetzes stellte die Landesregierung dazu fest:
„Das Änderungsgesetz vom 8. Dezember 2009 hat die Anforderungen an das EU-Recht erfüllt. Das Vertragsverletzungsverfahren wurde eingestellt. Schwierigkeiten in der Anwendungspraxis … in wesentlichem Ausmaß sind nicht bekannt geworden.“
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich war lange Zeit, fast 20 Jahre, Gesamtbetriebsratsvorsitzende und habe in meiner aktiven Zeit selbst dafür gesorgt, dass unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen bestmöglichen Zugang zu Weiterbildungsmaßnahmen erhielten, egal ob vor Ort oder online. Schon vor 20 Jahren richteten wir Online-Workplaces ein. Ich weiß ziemlich genau, wenn ich so die Jahre zurückschaue, wovon ich spreche.
So kann ich sagen, dass die Unternehmen und Mitarbeiter genau wissen, in welcher Art und Weise sie Weiterbildung durchführen. Es muss immer beachtet werden, welche Art der Durchführung zum Unternehmen und zur Belegschaft passt. Es gibt eine so große Bandbreite an Weiterbildungsmaßnahmen. Das, was Sie fordern, ist längst gelebte Praxis.
Im Übrigen haben weder die Sachverständigenanhörungen noch die Auswertung, die wir im Ausschuss vorgenommen haben, Erkenntnisse geliefert, die im Sinne Ihres Antrages Handlungsbedarf aufgezeigt hätten. Daher sehen wir von der SPD-Fraktion eine Änderung des Gesetzes für nicht erforderlich an und lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank.
Ich bedanke mich. – Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! „Pflichtfach Informatik an allen Schulformen einführen“ – das fordert die Fraktion der Piraten in ihrem Antrag. Wir haben bereits im Ausschuss und im Zuge der Anhörung ausführlich darüber gesprochen und sind beide Male zu dem Schluss gekommen, dass der Antrag leider etwas zu kurz greift und wir ihn daher ablehnen werden.
Ich stimme zu, dass die Lebens- und Arbeitswelt immer mehr von Informationstechnologie geprägt ist; das ist ja auch kein Geheimnis. Das heißt aber noch lange nicht, dass jetzt jede Schülerin, jeder Schüler oder sogar jedes Grundschulkind Programmierkurse verpflichtend besuchen müsste.
Vielleicht war meine Formulierung etwas überspitzt; aber wir haben bereits in der Anhörung erlebt, dass die genaue Definition des Fachs Informatik schwierig ist. Vielmehr wurde deutlich, dass Informatik mittlerweile ein Teilbereich der meisten Lebenswelten ist.
Das von der KMK vorgeschlagene Modell „Kompetenzen in der digitalen Welt“ halte ich für richtig. Informatik ist eben ein gesamtgesellschaftlicher Teilaspekt. Dieser Bereich darf nicht von anderen wichtigen Bereichen abgekoppelt werden. Dass es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und damit nicht nur die Aufgabe von Eltern und Schule ist, Jugendliche an die Grundlagen der Informatik heranzuführen, ist insoweit klar.
In der Anhörung wurde auch deutlich, dass diejenigen, die ein Pflichtfach Informatik fordern, nicht darlegen, auf Kosten welcher anderen Fächer dies geschehen soll. Ziel unserer Schulpolitik ist es, langfristig zentrale Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler an allen Schulformen zu stärken. Daher ist der Ansatz der fächerübergreifenden verbindlichen Medienkompetenz hin zur erweiterten informatischen Kompetenz aus unserer Sicht genau der richtige.
Aus diesem Grunde passt es auch, wenn ich noch einmal aus unserem Leitbild 2020 für Bildung in Zeiten der Digitalisierung zitiere; denn daran wird das sehr schön deutlich:
„Im Unterricht aller Bildungsgänge, Schulstufen und Fächer sollen digitale Aspekte fachlicher Kompetenzen aufgegriffen und dazu in allen künftigen Bildungs- und Lehrplänen verankert werden.“
Statt den Ansatz eines Pflichtfachs Informatik zu verfolgen, sollten wir unser Augenmerk lieber darauf legen, digitale Kompetenzen nicht von den jeweiligen Fachkompetenzen zu trennen, sondern sie eben als integralen Bestandteil zu begreifen und zu fördern, um eine bestmögliche Kontextualisierung zu ermöglichen. Auch informatische Grundkenntnisse sollen auf diese Weise in den bestehenden Fachunterricht integriert werden. Der Kompetenzrahmen des bereits erfolgreich entwickelten Medienpasses NRW dient hierbei als Orientierungsrahmen.
Lassen Sie mich zum Schluss kommen. Sicherlich könnte man auch etwas überspitzt sagen: Wir brauchen keine Kindergartenprogrammierer, sondern junge Menschen, die mit Interesse und hoher Motivation die Welt der Informatik erkunden und erlernen.
Über das Wecken von Interesse und Neugier – auch das wurde in der Anhörung deutlich; aber das sehen wir ja auch in unserem Alltag – erreichen wir die Schülerinnen und Schüler viel besser als über die Auferlegung einer Pflicht. Zusammen mit einer kontinuierlichen Fortbildung und Sensibilisierung der Lehrkräfte ist dies für uns ein wichtiger Beitrag zum Eintritt in die digitale Welt. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Man hört es schon im Titel dieses Antrages: Stichworte rund um eine neue Form der Arbeitswelt: Microworking, Collective Knowledge, Creative-Content-Marktplätze, Clickworking und vieles mehr.
All das sind Formen des Crowdworking. Unter dem Begriff Click- und Crowdworking versteht man Projekte, die von Unternehmen in einzelne Arbeitsaufgaben, sogenannte Microtasks, zerlegt werden und – das ist neu – über das Internet eine Konkurrenz zwischen den Beschäftigten schaffen – weltweit, sieben Tage, 24 Stunden am Tag. Die Crowdworker sind also eine Vielzahl voneinander unabhängiger, quasi anonym arbeitender Beschäftigter, die sich online um Aufträge bewerben. Das ist ein Paradebeispiel für die Digitalisierung der Arbeitswelt.
Wie in den meisten Bereichen existieren aber auch hier sowohl Licht- als auch Schattenseiten. Besonders die Kreativbranche und die Startup-Unternehmen profitieren durch das Crowdworking von der kreativen Power der Crowds. Die Möglichkeiten und Ressourcen sind beinahe unbegrenzt. Allerdings besteht die Gefahr, dass sich Unternehmen die Masse der Crowd und die weitgehende Anonymität zunutze machen und sozialversicherungspflichtige Jobs durch Microtasks ersetzen.
Auch ist nicht wirklich klar, welchem Daten-, Gesundheits-, Rechts- und Eigentumsschutz die Arbeiten und Daten der Crowdworker unterliegen, da diese über unterschiedlichste Plattformen angeworben und angeboten werden. Die rechtlichen Rahmenbedingungen des Crowdworking wurden in der Rechtsprechung bislang nur ansatzweise beleuchtet. Weder das Arbeits- noch das Sozialversicherungsrecht sind auf die Besonderheiten des Click- und Crowdworking eingestellt.
Crowdworking hat das Potenzial, die Arbeitswelt erheblich zu verändern und tut dies teilweise auch schon. Das Potenzial, das es birgt, darf jedoch nicht zu einer „Ausbeutung 4.0“ werden.
Es ist hier doch ein bisschen laut, muss ich Ihnen ehrlich sagen. Im Moment stört es mich. Ich bin sonst nicht so empfindlich.
Okay.
Okay. Das war jetzt doch etwas störend. – Sollten Unternehmen massenhaft auf die Arbeitskraft der Crowd und der Community zurückgreifen, muss auch sichergestellt werden, dass die Arbeit mit geltendem Recht vereinbar ist und die Arbeitnehmer entsprechend entlohnt werden. Ansonsten bekommen wir mit den Click- und Crowdworkern eine weitere Gruppe, die prekär beschäftigt sein wird.
Grenzenlose Vernetzung von freien Kapazitäten und Ressourcen darf nicht zu einer grenzenlosen Ausnutzung von Humankapital führen. Nach meiner Erfahrung ist diese Arbeitswelt schon fast am Punkt der maximalen Flexibilität angekommen, die von Unternehmen oft gefordert, von den Menschen jedoch häufig aus der Not heraus gewählt wird. Ich persönlich habe über 25 Jahre in einem ähnlichen Bereich gearbeitet und weiß: Menschen brauchen Anker. Sie können nicht auf Dauer diese maximale Flexibilität leben, denn sie macht sie krank. An dieser Stelle haben wir als Gesetzgeber dafür zu sorgen, Pflöcke einzuschlagen und Grenzen zu setzen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, mit diesem gemeinsamen Antrag wird ein wichtiger Aspekt im Rahmen der digitalisierten Arbeitswelt angesprochen, den wir im politischen Fokus behalten müssen. Die SPDFraktion stimmt daher dem Entschließungsantrag zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer! Liebe Kollegin Birkhahn, ich habe gerade gedacht: Es ist gut, dass wir uns im Ausschuss noch einmal darüber austauschen. Vieles von dem, was Sie gerade gesagt haben, hat gepasst. Aber bei einigem wäre es wichtig, uns noch einmal im Detail darüber zu unterhalten.
Zunächst einmal möchte ich mich jedoch für den Antrag in Gänze bedanken; denn er gibt mir noch einmal Gelegenheit, auf das Landesprogramm Bezug zu nehmen und, da Sie Ihren Fokus auf die inklusive Berufs- und Studienorientierung legen, deutlich zu machen, dass dieses Konzept genau das auch mitdenkt.
Ihrem Antrag entnehme ich keine direkte Kritik am Konzept, sondern eher – wie von unserer Schulministerin heute Morgen im Ausschuss so passend formuliert – eine Art indirekte Anerkennung unserer Leistung. Das habe ich mir natürlich gemerkt. Ich fand es auch sehr passend und wertschätzend zugleich.
Es geht darum, im ersten Flächenland ein verbindliches, strukturiertes, transparentes, geschlechtersensibles, kultursensibles und nicht zuletzt die Inklusion berücksichtigendes Gesamtsystem einzuführen. Somit ist das Ziel klar – ich denke, das muss man auch noch einmal ganz deutlich benennen –, damit allen jungen Menschen eine Berufs- und Studienwahl zu ermöglichen und eine Begleitung herzustellen.
Das bedeutet: alle Schülerinnen und Schüler ab Klasse 8 und der Sekundarstufe II einschließlich der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie, wie von meiner Kollegin angesprochen, der Zielgruppe STAR.
Vor genau einer Woche wurden in der Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Umsetzungsstand 2016 und die weitere Ausbauplanung von „Kein Abschluss ohne Anschluss“ vorgestellt. Hier heißt es unter anderem:
Die STAR-Angebote Potenzialanalyse, Berufsfelderkundung, Praktikum und Elternarbeit sollen ohne Mengen- und Qualitätsverluste in KAoA überführt werden. Bewährte Strukturen, zum Beispiel die Organisation und Begleitung durch die Integrationsfachdienste, bleiben bestehen. Eine engere Vernet
zung zwischen den Fachdiensten und den kommunalen Koordinierungsstellen wird notwendig, um ein passgenaues Angebot für jeden Jugendlichen zu erhalten.
Dies zeigt mir, dass Sie in Ihrem Antrag auch etwas anmahnen, was wir aus meiner Sicht längst in Schritten umsetzen.
Sie äußern weiterhin in Ihrem Antrag die Befürchtung, dass das System bestehende und bewährte Konzepte der inklusiven Berufsorientierung nicht aufnehmen kann. Natürlich hat es auch vor KAoA viele Berufs- und Studienorientierungsmaßnahmen gegeben. Viele Schulen haben hier im Laufe der Jahre erfolgreiche und innovative Konzepte entwickelt, wie Sie ja auch betont haben.
Diese Expertise darf natürlich nicht verloren gehen. So ist auch das Landesprogramm angelegt – als ein flexibles, lernendes System, welches sich immer weiterentwickelt.
An dieser Stelle erlaube ich mir, Ihrer Bildsprache in Ihrem Antrag zu widersprechen. KAoA ist aus meiner Sicht genau das nicht. Es ist kein starres Korsett. Erfolgreiche Arbeit mit viel Erfahrung findet sich bei KAoA wieder. Bei der Implementierung von Standardelementen haben die Schulen die Möglichkeit, auf bereits bestehende Konzepte aufzubauen. Denn die Einbindung der Erfahrungen in den einzelnen Schulen ist wichtig und richtig. Sie muss aber systematisch erfolgen, insbesondere im Hinblick auf Qualitätsstandards und Qualitätssicherung.
Mit dem Landesvorhaben KAoA will die Landesregierung gewährleisten, dass jede Schülerin und jeder Schüler – egal, welche Schule sie besuchen, und egal, wo sie herkommen – den gleichen Mindeststandard erhalten und so eine fundierte Berufswahlentscheidung für sich treffen können. Das nenne ich inklusiv.
Ich verweise jetzt auch ein Stück auf das in Sachen STAR Gesagte. Aus meiner Sicht ist es so, dass sich STAR als inklusiver Baustein in KAoA wunderbar einfügen wird. Auch unter diesen Gesichtspunkten sollten wir alle gemeinsam anerkennen, dass wir mit KAoA – diesen Kraftakt sollten wir doch nicht vergessen – eine Erfolgsgeschichte in Nordrhein-Westfalen geschrieben haben und noch weiter schreiben werden. Schließlich handelt es sich um ein lebendiges System, das ein ständiges Justieren an den Stellschrauben erforderlich macht.
Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss. Dort können wir noch detaillierter darüber sprechen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ja, Frau Gebauer, Sie haben es gerade gesagt – da stimme ich mit Ihnen überein –: Wir haben bei dem Thema „Förderschwerpunkt Sprache“ die höchste und beste Rückführungsquote. Das zeigt uns auch, dass dieser Förderschwerpunkt gut therapierbar ist. Das erlebe ich auch vor Ort – und Sie sicherlich auch. Wenn wir in diese Förderschulen gehen, stellen wir fest, dass sie eine hervorragende und gute Arbeit machen. Dafür können wir den Akteuren vor Ort nur Danke sagen.
Ihr Antrag las sich zunächst wie ein allgemeiner kritischer Rundumschlag zum Thema „Inklusion“. Doch dann, beim weiteren Lesen, fokussieren Sie sich auf den Förderschwerpunkt Sprache. Ich möchte nur
kurz zu einigen Punkten, weil wir ja weiter im Ausschuss debattieren werden, Stellung nehmen.
Sie sprechen zunächst die Festlegung eines einheitlichen Wertes bei der Schüler-Lehrer-Relation für die drei Förderschwerpunkte der Lern- und Entwicklungsstörung an und beklagen letztendlich eine damit einhergehende Verschlechterung der Bedingungen für den Bereich Sprache, wie Sie ja auch eben ausgeführt haben.
In Anbetracht der Abgrenzungsschwierigkeiten der drei Förderschwerpunkte Lernen, emotionale und soziale Entwicklung sowie Sprache als Teil der Lern- und Entwicklungsstörung ist es aus meiner Sicht doch nur folgerichtig, in der Gesamtbetrachtung einen einheitlichen Wert anzusetzen. So tritt insbesondere in Summe für diese Förderschulen, die im Verbund diese drei Schwerpunkte unterrichten, aus unserer Sicht, aus meiner Sicht keine Verschlechterung ein.
Weiterhin fordern Sie in Ihrem Antrag eine Erweiterung der sonderpädagogischen Förderung in der Sekundarstufe II. Da sollten wir uns meines Erachtens noch einmal vor Augen halten, welchen Zweck die sonderpädagogische Förderung überhaupt haben soll. Die Förderung soll Schülerinnen und Schülern dabei helfen, mit ihren Einschränkungen umgehen zu können, und soll einen Weg aufzeigen, wie sie erfolgreich am Unterricht teilnehmen und lernen können. Die Förderung kann nicht eine Behinderung heilen.
Die Schülerinnen und Schüler, die ihren Schulabschluss geschafft haben, sind mithilfe der erlernten Strategien in der Lage, erfolgreich zu lernen. Sollten sich bis in die Sekundarstufe II die Probleme nicht mittels der Förderung kompensieren lassen, sprechen wir unter Umständen auch über ein medizinisches Problem, welches andere Unterstützung erfordert und nicht durch den Förderunterricht behoben werden kann.
Diese Rückmeldung habe ich mir bewusst, nachdem wir Ihren Antrag gelesen haben, noch einmal von den Förderschulleitern aus der Praxis vor Ort geholt.
Letzter Punkt zum Thema „Nachteilsausgleich“ – auch da besteht noch einmal der Bezug zu Sekundarstufe II –: Nachteilsausgleich setzt zunächst einmal zielgleiches Lernen voraus; da wird er gewährt und ist beim Förderschwerpunkt Sprache, wenn wir uns unser Schulgesetz ansehen, rechtlich an den zehnjährigen Bildungsgang gekoppelt.
Darüber hinaus muss man, wenn man tief in der Praxis verwurzelt ist, auch sagen: Das kommt doch nur sehr selten vor. Wenn man unsere gesetzlichen Grundlagen betrachtet, ist es rechtlich auch nicht ausgeschlossen, dass aufgrund einer Behinderung, die auch eine sprachliche Behinderung sein kann, ein individueller Nachteilsausgleich gewährt wird.
Kurzum, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP: Ich vermute einmal, dass der uns allen vor Kurzem zugegangene Brief eines Verbandes Grundlage Ihres Antrages war. Sicher ist es gut, auf Schreiben der Verbände zu reagieren. Doch manches Mal denke ich: Statt eines Antrags für die Galerie hätte es vielleicht auch ein Gespräch mit den Verbandsvertretern getan, um noch einmal ganz klar die gesetzlichen Voraussetzungen zu erläutern.
Selbstverständlich stimmen wir der Überweisung zu. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich habe gerade so gedacht: Eigentlich brauche ich gar nicht mehr viele Worte zu machen, denn die Frau Ministerin hat schon vieles vorweggenommen. Aber auf eine Sache würde ich ganz gerne noch einmal eingehen, nämlich auf das, was
wir in Nordrhein-Westfalen an wirklich Positivem zu vermelden haben.
Ich weigere mich bei dem vorliegenden Antrag, ständig hinterherzugaloppieren, immer wieder zu sagen, was wir haben, und mich ein Stück weit zu rechtfertigen. Wir haben eine ganze Menge, und eine ganze Menge ist richtig gut.
Bereits im Oktober letzten Jahres haben wir eine Expertenanhörung zu diesem Thema durchgeführt. Die Experten haben uns bei der Anhörung sowie in ihren Stellungnahmen bestätigt, dass die Aufklärung zum Thema „Datenschutz“ sicher ein ganz wichtiger Bereich ist. Das wurde ja auch von meinen Vorrednern schon mehrfach gesagt. Angesichts der Dynamik, die dieses Thema hat, ist es unerlässlich, hier permanent am Ball zu.
Zwei Bereiche möchte ich noch einmal differenziert darstellen: Das ist auf der einen Seite der Datenschutz als Bildungsauftrag und auf der anderen Seite der Datenschutz als Organisationsfrage – das geht immer so ein bisschen durcheinander – in den Schulen.
Zum einen ist in den Lehrplänen die Vermittlung von medienpädagogischen Inhalten in den Bereichen Gesellschaftslehre, Politik und Informatik festgeschrieben. Dabei überprüfen wir die Lehrplaninhalte ständig und wollen uns da auch keiner Aktualität verschließen.
Zum anderen bestehen auf organisatorischer Ebene bereits die entsprechenden Angebote und Stellen, die die Schulen und die Lehrkräfte in Fragen rund um Mediennutzung und Datenschutz auch unterstützen. Hierbei sind insbesondere die Medienberaterinnen und -berater des Kompetenzteams NRW zu nennen. Auch das wurde heute in einer der Reden schon erwähnt.
Dass wir in Nordrhein-Westfalen wirklich angekommen und weiter auf einem guten Weg sind, zeigt auch folgender Abschnitt, den ich gerne von der Seite www.medienpass.nrw.de zitieren möchte.
„Über 2000 Schulen haben mittlerweile den Medienpass NRW bestellt. Dieser erhielt auf der didacta 2015 in Hannover den Deutschen Bildungsmedienpreis digita 2015. Die Jury bezeichnete den Medienpass als ‚herausragende Gesamtkonzeption, die bis ins Detail stimmig ausdifferenziert ist.‘ Der Medienpass NRW sei ‚beispielgebend in der deutschen Bildungsmedienlandschaft‘.“
Auch wenn der Medienpass nicht verpflichtend ist, sehen wir doch, dass das Angebot zunehmend in Anspruch genommen wird. Meines Erachtens sind Top-down-Verordnungen überhaupt nicht angebracht, wir müssen vielmehr für dieses Thema generell die Menschen, alle Akteure, mitnehmen und sensibilisieren.
Dass das gelingt, sehen Sie auch daran, dass immer mehr Schulen freiwillig die bestehenden Angebote wie zum Beispiel zum Datenschutz an Schulen in NRW abrufen. Zusätzlich wird ihnen mit LOGINEO NRW eine Basis-IT-Infrastruktur zur Verfügung gestellt.
Es existieren also viele gute Initiativen im Bereich Datenschutz. Das hat uns auch die Anhörung im Schulausschuss gezeigt. Unser Ziel muss es nun sein, die vielen Kompetenzen und Ideen zu nutzen und unsere Schulen, die Lehrerinnen und Lehrer, die Schülerinnen und Schüler, aber auch die Eltern für diese Themen weiter zu sensibilisieren und so auf einen lebenslangen Lernprozess vorzubereiten. Nur wenn alle Beteiligten aus eigenem Willen mitspielen, können wir sie für dieses Thema auch gewinnen.
Noch ein Wort zur Einsetzung eines Datenschutzbeauftragten: Einen solchen für jede Schule zu fordern, ist eben auch kein Allheilmittel. Die Aufgabe der Fortbildung in den betrachteten Themenbereichen ist grundsätzlich bei den Medienberaterinnen und -beratern der Kompetenzteams angesiedelt und nicht die Aufgabe von Datenschutzbeauftragten.
Ich komme zum Schluss. Wir schließen uns dem Votum des Ausschusses noch einmal an, diesem Antrag hier nicht zu folgen. Es wurde deutlich, dass der Datenschutz ein wichtiges Thema ist. Das haben wir auch verstanden. Lassen wir doch einmal diesen Satz nachklingen: Wir sind in NRW bei diesem Thema vorbildlich. Und darauf können wir stolz sein. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Lieber Herr Alda, seit der Gesundheitsreform 2004, auf die auch mein Vorredner hingewiesen hat und die von einer breiten Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet wurde, müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner unter anderem auf Betriebsrenten und Direktversicherungen den vollen Kassenbeitrag zahlen.
Bis zu dieser Neuregelung waren diese Bezüge bei den pflichtversicherten Rentnern mit dem halben Krankenkassenbeitrag und bei freiwillig versicherten Rentnern mit dem vollen Beitragssatz belegt. Ziel der Neuregelung war es, verschiedene Alterseinkünfte möglichst gleich zu behandeln. Dies gebietet der Anspruch, in einem sozialen Versicherungssystem Beiträge auch solidarisch aufzubringen.
Das GKV-Modernisierungsgesetz stellte mit Sicherheit, wie wir es gerade schon gehört haben, eine Zäsur dar, wurden doch nun alle Kapitalleistungen, die der Altersversorgung dienten, bei pflichtversicherten Rentnern der vollen Beitragspflicht in der Kranken- und Pflegeversicherung unterworfen. Viele Menschen, die von dieser Veränderung betroffen waren, klagten dagegen. Doch das Bundesverfassungsgericht hat die gesetzlichen Regelungen bestätigt. Die Verfassungsrichter entschieden, dass der volle Beitragssatz zugemutet werden könnte. Weder sei der allgemeine Gleichheitsgrundsatz noch der Grundsatz des Vertrauensschutzes verletzt.
Angesichts der Bemühungen des Gesetzgebers, das gesetzliche Versicherungssystem zu stabilisieren – ich denke, wir alle erinnern uns da noch an die heftigen Diskussionen –, hätten die Versicherten in den Fortbestand ihrer privilegierten Regelungen nicht uneingeschränkt vertrauen dürfen. Das Gemeinwohlziel zur Erhaltung des Systems der gesetzlichen Krankenkassen stand über allem.
Ich zitiere aus der Urteilsbegründung:
„Während auf das Arbeitsentgelt und die Renten schon seit langem der volle allgemeine Beitragssatz erhoben werde, habe für Versorgungsbezüge [bei pflichtversicherten Rentnern] nur der halbe Beitragssatz gegolten, weil der Gesetzgeber darauf Rücksicht habe nehmen wollen, dass auch Arbeitnehmer nur die Hälfte der Beiträge aus ihrem Arbeitsentgelt zu tragen hätten. Unausgewogen sei diese Regelung insbesondere im Verhältnis zu den freiwillig Versicherten gewesen, die auch auf Versorgungsbezüge stets Beiträge nach dem vollen allgemeinen Beitrags
satz hätten zahlen müssen. … Die Erhöhung der Beitragslast für Versorgungsbezüge sei durch das legitime Ziel gerechtfertigt, Rentner mit Versorgungsbezügen in angemessenem Umfang an der Finanzierung der Leistungsaufwendungen zu beteiligen, …“
Es stand auch immer das Damoklesschwert der Lohnnebenkosten durch weitere Beitragssatzanhebungen im Raum.
„Der Gesetzgeber habe davon ausgehen können, dass die Neuregelung dem Prinzip der Finanzierung im Solidarsystem nach dem Grundsatz der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit eher entspreche und im Regelfall auch nicht den größeren Betrag der Alterseinkünfte betreffe. Ein schutzwürdiges Vertrauen der Rentenbezieher auf den Fortbestand der für sie günstigen Beitragslastregelung habe nicht bestanden.“
Ich kann mich sehr gut erinnern: Das hat auch nicht jeder verstanden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, auch von der FDP, lieber Herr Alda, ich habe den Antrag gelesen und muss sagen: Der Antrag ist ein einziger Blick zurück. – Auch gerade habe ich das wieder gedacht. Er betrifft eine Regelung, die längst entschieden und abschließend durchprozessiert ist.
Zu betonen ist nicht zuletzt, dass auch alle Rentnerinnen und Rentner von dem umfassenden und qualitativ hochwertigen Leistungskatalog der Kassen profitieren.
Das Thema „Altersvorsorge“ ist ein wichtiges Thema und entwickelt sich mit der Gesellschaft immer weiter. Daher stimmen wir auch der Überweisung in den Fachausschuss zu.
Ich freue ich mich darauf – diesen Seitenhieb kann ich mir doch nicht ganz verkneifen –, dass ich in dem Fachausschuss einmal die Intention dieses Antrags erläutert bekomme. Ich hoffe nämlich nicht, dass zum Ausdruck kommt, dass dies doch ein für eine ganz bestimmte Gruppe gemachter Antrag ist. Wenn das nicht so ist, muss ich davon ausgehen, dass es sich erneut um einen – wenn auch untauglichen – Versuch handelt, unser Solidarsystem wieder einmal infrage zu stellen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Ich werde – wir haben das gerade schon gehört – auf den doch sehr umfangreichen Antrag der CDU-Fraktion in vollem Umfang gar nicht eingehen können und auch nicht wollen. Vieles ist bekannt. Es ist ein Bauchladenantrag: von jedem ein bisschen, aber nichts Ganzes,
verschiedene Anträge der letzten drei Jahre wieder aufgenommen und in eine neue Verpackung gebracht.
Die in Ihren Anträgen immer wieder vorgenommene Trennung der Bildungslandschaft – das muss man vorab sagen – wird von uns so nicht geteilt. Das ist auch kein Geheimnis. Wir müssen aufhören, den alten Bildern von Schule zu folgen. Gymnasien tragen ebenso zur beruflichen Bildung bei, wie es alle anderen Schulformen tun, genauso, wie alle anderen Schulformen dem pädagogischen Auftrag nachkommen. Sie schreiben selbst in Ihrem Antrag: Die Zahl derer, die den Weg des Abiturs und anschließend zur Hochschule gehen, steigt stetig.
Aber Sie machen es vor, indem Sie zum Beispiel in dieser Antragsreihe das Gymnasium erneut aus dem Gefüge herausnehmen. Denn der erste Antrag von Ihnen in einer Reihe von Anträgen war nicht übertitelt „Schulen in ihrem pädagogischen Auftrag stärken“, sondern „Gymnasien in ihrem pädagogischen Auftrag stärken“.
Das unterstützt doch die Gedanken der Eltern, ihr Kind könne nur erfolgreich sein, wenn es den gymnasialen und im Anschluss den akademischen Weg einschlägt.
Ich denke, über die Bedeutung der dualen Ausbildung für den Wirtschaftsstandort Nordrhein
Westfalen sind wir uns einig. Der drohende Fachkräftemangel ist ein Thema, das wir bereits seit
Langem intensiv diskutieren. Richtigerweise angesprochen, auch von meinem Kollegen Kaiser, wurde die Wertschätzung und Bedeutung einer dualen Ausbildung in unserer Gesellschaft. Gott sei Dank haben wir – das ist auch Aufgabe von Politik – einen Diskussionsprozess angestoßen, mit dem wir versuchen, bestimmten Mangelerscheinungen im Ausbildungsmarkt entgegenzuwirken.
Ihren Vorschlag zur Zusammenfassung der Schulaufsichten nehmen wir mit Interesse zur Kenntnis. Es ist sicher dem Zeitmangel geschuldet, dass wir dazu hier noch nichts gehört haben. Wir werden auch an anderer Stelle Gelegenheit haben, das zu diskutieren.
Einen interessanten Weg – über den wir auch sprechen sollten – schlägt übrigens die Handwerkskammer zu Köln ein, die in Zusammenarbeit mit der Fachhochschule des Mittelstands mittlerweile ein triales Studium anbietet, eine Kombination aus Gesellenbrief, Meisterprüfung und Bachelorstudium.
Ich teile die Einschätzung, dass ein reiner Fokus auf ökonomische Bildung in der schulischen Ausbildung falsch ist. Erinnern wir uns doch alle an das Thema „Verbraucherbildung“ bzw. „Wirtschaft an Realschulen“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es besteht in der Tat die Tendenz, dass immer mehr Schüler den Weg des Abiturs mit Studium gehen. Das ist auch nachvollziehbar. Den Eltern wird gebetsmühlenartig vorgetragen, dass ihr Kind nur eine Chance im Berufsleben haben wird, wenn es den gymnasialen Weg plus Studium geht. Deshalb haben wir mit dem Landesprogramm „Kein Abschluss ohne Anschluss“ genau den richtigen Weg eingeschlagen.
Nicht nachvollziehen kann ich Ihre Behauptung, dass die Potenzialanalyse im Rahmen dieses Landesprogramms zu früh angesetzt ist. Sie liefert doch gerade zur richtigen Zeit einen wichtigen Grundstein für die weiteren Schritte. Auf der einen Seite ist Ihnen die Potenzialanalyse zu früh, auf der anderen Seite fordern Sie, dass die Berufsorientierung auch dahin gehend gestärkt werden soll, dass bereits nach dem mittleren Schulabschluss eine duale Ausbildung aufgenommen werden kann. Das ist schon sehr widersprüchlich.
Im Hinblick auf die Zeit möchte ich nur kurz das Netzwerk „MINT SCHULE NRW“ mit insgesamt 76 Schulen in NRW hervorheben, und die Zahl ist steigend. Wie Herr Kaiser ausführte, gab es zur Lehrerversorgung letzte Woche eine Anhörung, deren Auswertung wir abwarten sollten, um dann weiter darüber zu sprechen.
In diesem Sinne freue ich mich auf eine weitere Beratung im Ausschuss. Es gibt noch viele Punkte. Darüber können wir debattieren. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Besuchertribüne! Wer kennt nicht diese Sätze: In guten und in schlechten Zeiten. Bis dass der Tod euch scheidet. Ja, ich will. – Nicht nur für heterosexuelle Ehepaare gilt dieser Satz. Wer kann von sich behaupten, zu wissen, dass gleichgeschlechtliche Paare eine schlechtere Ehe führen oder sich in der Art und Weise des Zusammenlebens von anderen Paaren unterscheiden? Auch homosexuelle Paare streiten, lachen und weinen. Auch sie stehen zueinander in guten und in schlechten Zeiten. Auch bei Schwulen und Lesben kann eine Ehe ein Leben lang halten oder im sprichwörtlichen siebten Jahr zu Bruch gehen.
Wir in Nordrhein-Westfalen sind bunt und vielfältig, und das ist auch gut so. Darauf sind wir stolz. Wir begegnen gesellschaftlichen Entwicklungen offen und mit großer Toleranz. Familie hat für uns viele Gesichter. Beispielhaft seien das tradierte Familienbild oder das schwule oder lesbische Ehepaar von nebenan genannt. Für uns gehört jeder dazu. Das leben wir authentisch und glaubhaft.
Nicht von ungefähr haben wir hier in NordrheinWestfalen eine konsequente Haltung zum Abbau von Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Partnerschaften. Mit diesem Antrag fordern wir die Landesregierung auf, sich auch weiterhin für die vollständige rechtliche Gleichstellung von Lesben und Schwulen einzusetzen. Damit sind wir in guter Ge
sellschaft. Immer wieder hat das Bundesverfassungsgericht bestehende Ungleichbehandlungen von Ehe und Eingetragenen Lebenspartnerschaften für verfassungswidrig erklärt. Man muss kein Hellseher sein, um zu wissen, dass diese Rechtsprechung konsequent fortgesetzt werden wird.
Nun wende ich mich an Sie, liebe Kollegen der Piraten. Es ist schade, dass Sie ein so wichtiges Thema in Ihrem Antrag so weit ausdehnen, dass wir diesen nur ablehnen können. Wie Sie darauf kommen, unter einer Ehe für Alle auch die polyamourösen Lebensgemeinschaften – also nicht nur monogame – zu verstehen, ist mir schleierhaft und schießt momentan doch weit über das Ziel der Debatte hinaus.
Wir sollten uns nun erst einmal gemeinsam dafür einsetzen, dass eine gleichgeschlechtliche Ehe ermöglicht wird. Auch ist ein solcher Antrag einfach nicht zielführend – weder politisch noch fachlich –, denn die rechtlichen Voraussetzungen werden auf Bundesebene geschaffen, weshalb wir uns ja auch dort dafür einsetzen.
Liebe Kollegen von der CDU, schade, dass doch recht wenige der Debatte heute folgen können. Es wäre ein sehr positives und zukunftsorientiertes Zeichen gewesen, wenn auch von Ihrer Seite die Ehe zwischen gleichgeschlechtlichen Paaren anerkannt worden wäre und Sie so den NRW-Weg unterstützt hätten. Auch Ihnen, denke ich, muss doch eine diskriminierungsfreie Gesellschaft, immer wieder attestiert vom Bundesverfassungsgericht, wichtig sein.
Schade, dass das bisher nicht gelungen ist. Ich bedaure das sehr und ermuntere diejenigen in Ihrer Partei, von denen ich weiß, dass sie ebenso für dieses Anliegen kämpfen: Geben Sie den Kampf nicht auf! Die Realität hat Ihre Partei längst eingeholt. Nein, ich erlaube mir zu sagen: Sie hat sie überholt!
Die Debatte über die Gleichstellung von homosexuellen Paaren, die vor 25 Jahren mit einem Antrag im Bundestag begonnen hat, muss endlich beendet werden. Danke sage ich im Namen meiner Fraktion deshalb allen Akteuren, die sich mit großem Engagement über all die Jahre dafür eingesetzt haben und das immer noch tun.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich möchte mit dem Satz enden, den auch viele von uns kennen: Wir sind heute zusammengekommen, um diese Fraktionen zueinander zu bringen. – Bitte unterstützen Sie unseren Antrag und sagen Sie Ja. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich erlaube mir, nach der hitzigen Debatte von gerade zu sagen: Endlich kommen wir zur seriösen Schulpolitik zurück,
zu seriösen Grundlagen. – Es ist immer noch ein bisschen laut. Ich lege aber einfach los.
Danke schön. – Die schulische und berufliche Ausbildung junger Menschen ist die Grundlage unseres gesellschaftlichen Systems. Ein jeder hat einen Anspruch auf eine adäquate Ausbildung, ob mit oder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf.
Als Teil des schulischen und beruflichen Ausbildungssystems stellen die Berufskollegs eine tragende Säule dar. Ausdrücklich möchte ich an dieser Stelle die hervorragende Arbeit der Lehrkräfte vor Ort loben und ihnen für ihren unermüdlichen Einsatz und ihr Engagement danken.
Wir alle wissen, dass das gemeinsame Lernen von Kindern und Jugendlichen mit und ohne Förderbedarf unsere Gesellschaft vor eine besondere Herausforderung stellt. Diese Prozesse zu implementieren, ist für niemanden einfach – weder für die Lehrerinnen und Lehrer noch für die Schülerinnen und Schüler und ihre Familien.
Mit unserem gemeinsamen Antrag nehmen wir nun explizit die Berufs- und Förderberufskollegs in dieses System auf. Dabei setzen wir auf permanente Begleitung und Weiterentwicklung.
Besonders junge Menschen, die aus den verschiedensten Gründen in ihrer Entwicklung oder in ihrem Lernverhalten beeinträchtigt sind, brauchen unsere Unterstützung. Mit „Kein Abschluss ohne Anschluss“, dem Übergangssystem Schule/Beruf in Nordrhein-Westfalen, verfolgen wir in diesem wichtigen Bereich der beruflichen Bildung und Ausbildung ein besonderes Ziel und haben damit ein hervorragendes, sehr erfolgreiches Instrument geschaffen.
Im Fokus steht dabei insbesondere der präventive Ansatz. Andere Bundesländer orientieren sich bereits an unserem Vorbild. Zentraler Punkt dieses Vorhabens ist es, keinen jungen Menschen auf dem Weg zwischen Schule, Ausbildung und dem Übergang in den Beruf zu verlieren. Das beinhaltet auch eine kontinuierliche Förderung der Jugendlichen, wenn diese benötigt wird. Diese Förderung darf nicht an den Schnittstellen abreißen; denn wir brauchen ungebrochene Bildungsbiografien.
Wir stellen daher in unserem Antrag richtigerweise fest, dass es im Bereich des Übergangs zwischen schulischer und beruflicher Ausbildung oftmals zu unnötigen Schranken kommt, die den Weg in ein selbstständiges und selbstbestimmtes Leben unnötig erschweren.
Als eine dieser Schranken hat sich beispielsweise die Zuständigkeit von Akteuren und Doppelstrukturen herausgestellt.
Somit stellen wir in unserem gemeinsamen Antrag richtigerweise auch fest, dass wir die Vernetzung der Entscheidungs- und Kostenträger aus den Be
reichen Schule, Arbeitsagentur und SGB optimieren und besser koordinieren müssen.
Die schon an einigen Stellen praktizierte Bündelschule aus Förderberufskollegs und Berufskollegs hat bereits dazu geführt, dass wir einem erweiterten Kreis von Schülerinnen und Schülern den Zugang zu Ausbildung auf dem Arbeitsmarkt ermöglichen konnten, was auch in besonderem Maße an dem bereits betonten Engagement der Akteure vor Ort liegt. Dies wollen wir weiterhin unterstützen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, kein Jugendlicher darf durch das Netz fallen. Um dies auch für den Bereich der beruflichen Bildung zu gewährleisten, lassen Sie mich noch einmal die hervorragende Arbeit der Förderberufskollegs sowie der multiprofessionellen Teams an den allgemeinen Berufskollegs hervorheben. Diese Zusammenarbeit wollen wir weiter fördern und begleiten, um so auf die verschiedenen Bedürfnisse der unterschiedlichen Förderbedarfe einzugehen. Wir spannen ein engmaschiges Bildungsnetz, in dem Zuständigkeiten und Verfahren besser austariert werden.
Unser Antrag zeigt somit die fundamentale Bedeutung eines neuen Konzepts der berufsbildenden Inklusion, in dem Kostenträgervernetzung und Kooperation der Akteure die Schwerpunkte sind, um die Kontinuität von Bildungsbiografien sicherzustellen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Zuschauertribüne! Jedes kranke Kind und jeder Jugendliche hat das Recht auf Unterricht, auch im Krankenhaus oder Zuhause. Ziel des Unterrichts für kranke Kinder und Jugendliche ist die Fortführung von Bildung und Erziehung sowie die Erhaltung ihrer Stellung als Schüler.
Hinter diesem sachlichen Satz aus der Europäischen Charta für Erziehung und Unterricht von kranken Kindern und Jugendlichen verbirgt sich eine Schulform, die seit Jahren einen gesellschaftlichen Beitrag zur Prävention und Inklusion leistet, den man nicht hoch genug wertschätzen kann. Multiprofessionelle Teams vermitteln Kindern und Jugendlichen ein Stück Normalität des Schulalltags im Zeichen von Krankheit und schlimmstenfalls Tod.
Schülerinnen und Schüler trotz Krankheit zu fördern und zu fordern, sie möglichst optimal als ihre Heimatschule zurückzuführen oder einen neuen Ort für sie zu finden, ist nur eine der Herausforderungen. Die Schülerschaft ist sehr heterogen. Sie wechselt ständig und stellt alle Beteiligten jeden Tag vor neue Probleme. Jeder hier im Plenarsaal kann erahnen, was das den Pädagogen, den Eltern und nicht zuletzt den Kindern abverlangt.
Wie wir gerade schon von Frau Birkhahn gehört haben, gibt es in Nordrhein-Westfalen 44 solcher Schulen für Kranke, die den Kliniken angegliedert sind. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich persönlich halte es nach dem Besuch einer solchen Schule für die Pflicht eines jeden Abgeordneten, solch eine Schule einmal zu besuchen. Damit bringen Sie den Lehrern und den Kindern die Wertschätzung entgegen, die sie wirklich verdienen.
Alle Beteiligten tragen neben der Unterrichtsarbeit ein Stück der Ängste und Sorgen der Kinder mit und sind bemüht, sie sicher in das normale Leben zurückzuführen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, Sie fordern, dass diese Schulen für Kranke sich auch für Kinder und Jugendliche aus anderen Bundesländern öffnen. Dabei beziehen Sie sich auf einen Erlass, der dies untersagt. Richtig ist zunächst, dass Kinder und Jugendliche, die ihren Wohnsitz bei uns hier in Nordrhein-Westfalen haben, der Schulpflicht unterliegen und somit ein Anrecht auf eine Beschulung im Krankheitsfall haben. Der Krankheitsfall meint schwere Krankheiten, die langfristig medizinisch oder psychologisch behandelt werden müssen. Diese Kinder und Jugendlichen werden nach Absprache mit den begleitenden Ärzten und dem Lehrpersonal vor Ort in den Schulen für Kranke oder am Krankenbett unterrichtet.
Gängige Praxis bei der Beschulung erkrankter Kinder aus anderen Bundesländern, die einen Klinikaufenthalt in einer NRW-Fachklinik haben, ist es, dass sie ebenfalls in dieser Schule unterrichtet werden. Wir in NRW begleiten auch Schülerinnen und Schüler aus anderen Bundesländern auf ihrem schwierigen Weg und stützen sie. Eine Anweisung des Ministeriums für Schule und Weiterbildung, diese Kinder nicht zu beschulen, kenne ich nicht.
Über dieses Thema wurde vor der parlamentarischen Sommerpause auch in einigen Medien berichtet. Zur Klarstellung möchte ich hier mit Erlaubnis des Präsidenten aus einem Artikel der „Neuen Westfälischen“ vom 1. Juli zitieren. Darin heißt es:
„Es gebe ‚ausdrücklich kein Beschulungsverbot‘ für diese Kinder in einem Erlass des Schulministeriums...“
Gemeint sind Kinder aus anderen Bundesländern. – Dieses Zitat bezieht sich auf eine Stellungnahme der Bezirksregierung Detmold. Ich kann also den Sinn des Antrages nicht ganz nachvollziehen, wenn es ein solches Verbot doch gar nicht gibt. Es ist bisher gängige Verwaltungspraxis, auch solche Kinder zu beschulen. Dementsprechend handeln im Übrigen auch alle anderen Bundesländer.
Nein. Ich bin sowieso etwas enttäuscht, dass es so ein Gemurmel bei einem Thema gibt, bei dem man wirklich einmal zuhören sollte und bei dem jeder Abgeordnete einmal in sich gehen sollte. Wir reden hier jetzt nicht über einen technokratischen Fall, den ich jetzt hier irgendwie lösen muss. – Ich mache das hier jetzt erst einmal zu Ende.
Ich kann also den Sinn des Antrages nicht ganz nachvollziehen, wenn es ein solches Verbot doch gar nicht gibt.
Die bisherige Einberechnung dieser Schülerinnen und Schüler, die nicht in NRW wohnen, wurde seitens des Rechnungshofes kritisch begleitet, da das Land NRW keine Beiträge von den jeweiligen Heimatbundesländern eingefordert hat. Allerdings werden auch vonseiten NRWs keine Beiträge an andere Bundesländer überweisen. Die Bundesländer gehen davon aus, dass sich die Anzahl der unterrichteten Schülerinnen und Schüler gegenseitig ausgleicht. Somit wird im Sinne der Kinder auf eine bürokratisch aufwändige Einzelberechnung verzichtet.
Letzten Satz: Um aber Irritationen vorzubeugen, wird die Landesregierung den Erlass präzisieren und Vorgaben zur Berechnung der Schülerinnen und Schüler, die ihren Wohnsitz nicht in NRW haben, überprüfen und somit Rechtssicherheit für die Berechnung der Lehrerstellen an den Schulen für Kranke schaffen. Dies begrüßen wir in unserem Entschließungsantrag ausdrücklich.
Denn auch bezüglich dieses Themas werden wir kein Kind zurücklassen. – Ich bedanke mich.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Bereits im vergangenen Jahr habe ich zu diesem Thema an dieser Stelle noch einmal auf die Ziele unserer Schulpolitik hingewiesen. Ziel unserer Schulpolitik ist es nämlich, langfristig die ökonomischen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler an allen Schulformen zu stärken, und zwar im Rahmen einer verantwortungsvollen Verbraucherbildung im Unterricht aller Schulformen unter Berücksichtigung der gesamtgesellschaftlichen Aspekte.
Der Ihnen nun vorliegende Antrag führt uns genau zu diesem Ziel. Moderne Verbraucher- und Lebensbildung sowie die Stärkung der Alltagskompetenzen bereiten junge Menschen auf ein immer komplexer werdendes gesellschaftliches Leben vor. Wir befinden uns nicht mehr in einer Zeit, in der es nur das eine oder andere gibt, in der nur Wirtschaft oder Verbraucherbildung, Finanzjongleure oder Arbeiter existieren.
Natürlich wäre es schön, wenn ein jeder genaue volks- oder betriebswirtschaftliche Kenntnisse hätte. Aber was für einen Nutzen bringen die besten Kenntnisse, wenn diese nicht in einen gesamtgesellschaftlichen Kontext eingeordnet werden können?
Was passiert, wenn die alleinige Fokussierung auf den Bereich der Wirtschaft liegt, das haben uns die letzten Jahre seit 2008 deutlich gezeigt. Besonders den jungen Schülerinnen und Schülern muss bewusst sein, dass die vielfältigen Prozesse miteinander verknüpft, ja sogar global vernetzt sind, und zwar nicht auf einer wirtschaftlichen Ebene, sondern auch gesamtgesellschaftlich.
Es geht uns übrigens nicht um ein Lehrverbot von Wirtschaftskompetenzen an den Schulen. Wir wollen dafür sorgen, dass unsere Kinder und Jugendlichen auch den Blick über den Tellerrand erlernen.
Bereits in der Anhörung im Dezember wurde von vielen Seiten betont, dass sich Wirtschaft und Verbraucherbildung nicht ausschließen und dass diese starre Differenzierung nicht mehr zeitgemäß ist. Für eine Profilbildung einer Schule lässt die Verbraucherbildung sogar einen weitaus größeren Spielraum zu als die alleine Konzentration auf das Fach „Wirtschaft“.
Ich bedaure an dieser Stelle im Übrigen, dass die lieben Kolleginnen und Kollegen von der FDP politische Bildung und ökonomische Bildung nur als einen Trostpreis gegenüber dem Fach „Wirtschaft“ darstellen. Ich möchte mir nicht erlauben, diese Begriffe gegeneinander zu werten, da doch alle Bereiche wichtig sind. Aber eben solche Wertungen zeigen, dass wir genau den richtigen Weg einschlagen und hier nicht mehr stur separieren.
Mit unserem Antrag sind wir auf der Höhe der Zeit und reagieren auf gesellschaftliche Notwendigkeiten.
Für alle Schülerinnen und Schüler ist es ein Gewinn. Denn sie erlernen weitreichende Kompetenzen in den verschiedenen Querschnittsbereichen der Verbraucherbildung.
Neben der notwendigen Verbraucherbildung kümmern wir uns auch um die Weiterentwicklung der Konsum-, Ernährungs- und Gesundheitsbildung, indem wir das bisherige Fach „Hauswirtschaft“ innovieren und mit aktuellen Inhalten füllen.
Unbestritten ist, dass die Lehrerinnen und Lehrer im Fach Hauswirtschaft gute und von uns allen hochgeschätzte Arbeit leisten und ihren Schülerinnen und Schüler mehr als nur das von Ihnen genannte fachgerechte Putzen von Karotten beigebracht haben. Ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis aus einer Pressemitteilung der FDP:
Was es jungen Menschen bei dringend benötigten Kenntnissen zum Finanzsystem, beim Abschließen von Versicherungs- oder Handyverträgen nutzen soll, zu wissen, wie man Karotten fachgerecht putzt, wird wohl das Geheimnis der Grünen bleiben.
Mit dieser aus meiner Sicht unpassenden Bemerkung, mit der Sie die Kolleginnen und Kollegen der
Grünen offensichtlich ansprechen wollten, treffen Sie nach meiner Ansicht die engagierten Lehrerinnen und Lehrer an den Schulen. Das dürfte doch sicher nicht in Ihrem Interesse gewesen sein.
Wirtschaften im Haushalt beinhaltet auch die Vermittlung von wirtschaftlichen Kompetenzen, und dem tragen wir Rechnung. Jeden Tag werden zum Beispiel etliche Tonnen an Lebensmitteln einfach vernichtet. Den Schülerinnen und Schüler die Hintergründe hierzu zu erklären und nach Lösungen zu suchen, hat beim besten Willen nichts mit veralteter Öko-Politik zu tun, sondern mit dem nachhaltigen Umgang mit Ressourcen. Auch wird hier kein Lebensstil diktiert. Die Jugendlichen sollen sensibilisiert werden, wozu heutiges Konsumverhalten führen kann.
Im komme, weil ich meine Redezeit sehe, zum letzten Satz. Wir müssen uns im Sinne der jungen Menschen von einem eindimensionalen Denken verabschieden und mit einem präventiven Bildungsansatz auch im Bereich der Verbraucherbildung die Weichen für die Zukunft stellen. – Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Gäste auf der Tribüne! Kein Kind zurücklassen und einem jeden die besten Bildungschancen ermöglichen – das ist ein Grundsatz unserer Politik in Nordrhein-Westfalen.
In der vergangenen Woche war ich zu Gast bei einer Familie in meinem Betreuungswahlkreis, die diesen Grundsatz zum Anlass nahm, mit mir über ihre neunjährige Tochter zu sprechen, bei der sowohl ADS als auch Dyskalkulie diagnostiziert wurden. Vor Ort konnte ich mir einen Einblick verschaffen und auch von Betroffenen erklären lassen, welche verschiedenen Formen von Teilleistungsschwächen und deren Folgen es gibt.
ADS oder ADHS, LRS sowie Dyskalkulie sind keine Nischenerscheinungen, sondern mittlerweile in fast allen Schulen Thema. Das liegt jedoch nicht daran, dass plötzlich immer mehr Menschen an diesen Symptomen erkranken, sondern ist auch darauf zurückzuführen, dass sich in den letzten Jahren die Diagnosemöglichkeiten deutlich verbessert haben. Die typischen Anzeichen werden nicht mehr wie früher als einfaches Zappelphilipp-Syndrom abgetan, sondern professionell als Erkrankungsbild erkannt und behandelt.
Viele Lehrerinnen und Lehrer, Eltern, vor allem die Kinder sind aber nach wie vor mit den Auswirkungen überfordert und konnten und können die Erkrankung oft weder einordnen noch damit umgehen. Mit zunehmender förderpädagogischer Kompetenz an allen Schulen des Landes dürften sich die Fördermöglichkeiten für Kinder jedoch zukünftig noch verbessern.
Die Erkenntnisse der letzten Jahre zeigen, wie unterschiedlich die Formen der Erkrankungen auf die Kinder wirken. Das ist mir auch bei meinem Besuch der betroffenen Familie deutlich geworden. Die Geschichte ihrer kleinen Tochter zeigte mir, wie sehr die ganze Familie unter den Folgeerscheinungen leidet und dabei versucht, ihrem Kind das Beste zu ermöglichen.
Die psychischen Folgen, die oftmals entstehen, weil die Kinder den Leistungsanforderungen nicht gerecht werden können, belasten die Entwicklung der Betroffenen schwer. Ob einzeln oder in Kombination auftretend, sind ADS, ADHS, LRS oder Dyskalkulie sehr verschieden in ihrer Auswirkung auf das Verhalten und die Lernfähigkeit der Kinder.
Leider wird der Begriff der Teilleistungsstörung in Ihrem Antrag etwas unscharf gefasst, liebe Kollegen von den Piraten. Für Sie zählen dazu sowohl die eben genannten Erkrankungen als auch die chronischen Krankheiten plus solche, die aufgrund von Nebenwirkungen durch die Einnahme von Medikamenten entstehen. Allerdings macht gerade diese undifferenzierte Betrachtung besonders deutlich,
dass jeder Fall einzigartig ist und auch so behandelt werden muss.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Möglichkeit von Nachteilsausgleichen für Schülerinnen und Schüler mit Teilleistungsschwächen ist ein wichtiger Bestandteil einer individuell fördernden Schule, um gleiche Bildungschancen zu gewähren und eben kein Kind zurückzulassen.
Anders als in Ihrem Antrag formuliert, fehlt es in Nordrhein-Westfalen meines Erachtens nicht an Rechtsklarheit. In den Ausbildungs- und Prüfungsordnungen der Schulformen, in denen Abschlüsse vergeben werden, sind Regelungen zum Nachteilsausgleich beschrieben. Diese gelten schulform- und schulstufenübergreifend für die gesamte Bildungslaufbahn.
So entscheidet während der Schullaufbahn die jeweilige Schule über die Gewährung und Form eines Nachteilsausgleichs, und zwar in enger Abstimmung mit den Eltern. Dieses Vorgehen ist auch unerlässlich, da nur über einen intensiven Austausch zwischen Lehrerinnen und Lehrern, Eltern und Schülerinnen und Schülern eine optimale individuelle Förderung stattfinden kann.
Das Lehrerausbildungsgesetz und die Lehramtszugangsverordnung von 2009 sehen für alle Lehramtsstudiengänge entsprechende Lernmodule vor. Ebenfalls werden die Lehramtsanwärterinnen
und -anwärter in ihrem Vorbereitungsdienst seit 2011 auf der Grundlage eines neuen Kerncurriculums vorbereitet.
Daher ist das hier bemängelte Fehlen solcher Inhalte in der Ausbildung des Lehrpersonals nicht nachvollziehbar. Das Fachpersonal in den Schulen und den zuständigen Behörden kann aufgrund der vorhandenen Rechtslage, Ausbildung und Information eine individuelle Förderung der Kinder herstellen.
Ja, gerne.
Frau Pieper, ich habe das gerade versucht deutlich zu machen. In dem konkreten Fall, den ich angesprochen habe, habe ich selber festgestellt, dass es tatsächlich unterschiedlich gehandhabt wird. Schulleitungen sind über manche Dinge oftmals auch nicht so informiert, wie wir beide uns das wünschen.
Leider haben Sie Ihre Zwischenfrage vor meinem letzten Satz gestellt. Der lautet nämlich, dass wir uns im Ausschuss weiter darüber unterhalten sollten, gerade was die Bereitstellung von Informationen über alle diese Dinge angeht. Schließlich haben wir das alles vorliegen. Die Schulen können das alles machen. Insofern sollten wir noch einmal zusammenkommen und gegebenenfalls auch über Änderungen bei der Informationsbereitstellung sprechen.
Das wäre also ohnehin mein letzter Satz gewesen. Ich freue mich also auf die Diskussionen im Ausschuss, die sicher sehr wichtig sind. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kolleginnen und Kollegen der FDP-Fraktion, ich möchte gern auf Ihren Antrag stellvertretend für die SPD-Fraktion antworten.
Sie sprechen ein wichtiges Thema an, jedoch zum falschen Zeitpunkt. Gerade wurde der Modellversuch um ein weiteres Jahr verlängert, und heute liegt uns Ihr Antrag vor. Was ist die Erwartungshaltung von Ihrer Seite? Soll das Ministerium den Modellversuch abbrechen und ohne eine abschließende Evaluation Entscheidungen treffen, die Schule, Lehrerinnen und Lehrer sowie Schülerinnen und Schüler nachhaltig betreffen? Das scheint mir nicht der richtige Weg zu sein.
Durch den Modellversuch sollen Erkenntnisse darüber gewonnen werden, ob die ökonomischen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler durch ein eigenständiges Fach Wirtschaft verbessert werden können. Den Jugendlichen müssen Wege aufgezeigt werden, wie sie die wechselseitigen Bezüge zwischen den Disziplinen Politik, Geschichte, Recht, Sozialwissenschaft und Wirtschaft effektiver verstehen lernen.
Gerade im Hinblick auf die finanzwirtschaftlichen Krisenereignisse der vergangenen Jahre ist es immens wichtig zu beachten, dass Wirtschaft ein gesamtgesellschaftlicher Teilaspekt ist und dass dieser Bereich nicht von anderen wichtigen Bereichen abgekoppelt werden darf. Weiterhin ist es gesamtgesellschaftliche Aufgabe – und damit nicht nur Aufgabe der Eltern und der Schule –, Jugendliche an Finanz- und Wirtschaftskompetenzen heranzuführen. Das ist wohl auch herrschende Meinung.
Es gilt bei diesem Modellversuch, eine Vielzahl von Aspekten zu berücksichtigen. In vielen Gesprächen auch mit den Verbänden wurde deutlich, dass es durchaus noch erhebliche Unterschiede in einer endgültigen Bewertung des Modellversuchs gibt. Unter anderem geht es darum, ob die Stärkung der ökonomischen Kompetenzen durch ein Pflicht-, ein Wahlpflichtfacht oder durch ein integriertes Fach erfolgen soll. Daher war die Verlängerung der Laufzeit die richtige Entscheidung.
An dieser Stelle hebe ich das große Engagement und die hoch einzuschätzende Unterstützung der Lehrerinnen und Lehrer der beteiligten Schulen hervor. Auch der Aspekt der Profilbildung der Realschulen wird zum Ende des Modellversuchs zu erörtern sein. Demnach wird dies keineswegs, wie im Antrag unterstellt, seitens der Politik und des Schulministeriums ignoriert. In Zusammenarbeit der Beteiligten und des eingerichteten Beirats werden abschließend die Erfahrungen ausgewertet.
Ziel unserer Schulpolitik ist es, langfristig die ökonomischen Kompetenzen aller Schülerinnen und Schüler an allen Schulformen zu stärken, und zwar im Rahmen einer verantwortungsvollen Verbraucherbildung im Unterricht aller Schulformen unter Berücksichtigung der, wie ich eben schon sagte, gesamtgesellschaftlichen Aspekte.
Im Interesse der Schulen, der Lehrerinnen und Lehrer, aber besonders unserer Schülerinnen und Schüler sollten wir von voreiligen Anträgen wie dem vorliegenden absehen und uns doch darauf konzentrieren, die verbleibende Zeit zu nutzen, Erkenntnisse zu sammeln und daraus dann hoffentlich gemeinsam die richtigen Entscheidungen zu treffen.
Meine Damen und Herren, wir brauchen keine kleinen Volkswirte oder Betriebswirte, wir brauchen junge Menschen, die Wirtschafts- und Finanzkompetenzen erlernen und in einem gesamtgesellschaftlichen Kontext einordnen können. Auch das ist eine Form der Prävention, der präventiven Politik. – Vielen Dank.