Protokoll der Sitzung vom 13.12.2012

und insofern die Verantwortung völlig klar verteilt ist.

Das Zauberwort dürfte „Indexmiete“ lauten und schnell klar machen: Der BLB hat noch einen weiteren Weg vor sich, um die damals formulierten Ziele und den Zweck seiner Errichtung zu erreichen.

Wir schauen insoweit auch ansonsten auf eine nüchterne Bilanz zurück. Der BLB steht wegen Korruptionsvorwürfen gegen führende Mitarbeiter seit geraumer Zeit im Zentrum staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen. Auch gegen private Bauprojektentwickler wird in diesem Zusammenhang ermittelt. Zwei Sonderprüfungen kamen zum Teil zu verheerenden Ergebnissen. Dort ist die Rede von Missachtung gesetzlicher Vorschriften, einer stark lückenhaften Dokumentation der Vorgänge, wirtschaftlich nicht nachvollziehbaren Entscheidungen zum Nachteil des Landes und von einem Kauf ohne vorherige Durchführung zum Beispiel von Wertermittlungen.

Weiter ist dem BLB in Berichten des Landesrechnungshofs attestiert worden, dass er bei den überprüften Bauvorhaben seiner Rolle als landeseigener Immobilienentwickler und Baufinanzierer, der letztlich durch unternehmerisches Handeln Erträge erwirtschaften und dadurch den Landeshaushalt entlasten soll, in gravierender Weise nicht gerecht geworden ist.

Meine Damen und Herren, im Fokus stehen unter anderem der Neubau des NRW-Landesarchivs in Duisburg, die Erweiterung des Polizeipräsidiums in Köln-Kalk, die geplante Umsiedlung der Fachhochschule Köln, der Ankauf der Liegenschaft Schloss Kellenberg, der Erwerb des Vodafone-Hochhauses in Düsseldorf sowie der Veräußerungsprozess des Landesbehördenhauses in Bonn.

Diese Sachverhaltskomplexe gilt es auf Missstände zu untersuchen und dabei zu klären, inwieweit solche auf rechtswidriges Verhalten Einzelner, fehlerhaftes Management, fehlende Kontrolle oder strukturelle Defizite zurückzuführen sind.

Es geht darum, zu untersuchen, inwieweit vonseiten des BLB wiederholt Entscheidungen getroffen und Verträge geschlossen wurden, die mit möglicherweise erkennbaren Risiken und Nachteilen für das Land Nordrhein-Westfalen verbunden waren und etwaige wirtschaftliche Schäden für das Land erst ermöglicht haben.

Es ist uns als FDP dabei ein großes Anliegen, neben der Klärung der Vorgänge und Verantwortlichkeiten rund um die einzelnen Projekte im Rahmen der Untersuchung nachzuschauen, ob und inwieweit die strukturelle Ausgestaltung der Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Landes in der Form des BLB etwa durch die Wahl der Rechtsform und die Ausgestaltung der Organisations- und Verantwortungsstrukturen vermutete Missstände ermöglicht bzw. begünstigt hat und

(Zuruf von Mehrdad Mostofizadeh [GRÜNE])

wie das zukünftig noch besser zu organisieren und zu regeln ist, auch wenn Veränderungen ja bereits stattgefunden haben.

Der Untersuchungsausschuss ist mit seinen weitreichenden Befugnissen ein scharfes Schwert des

Parlaments, solche Vorgänge zu erforschen und, wenn möglich, Wege zur Vorsorge für die Zukunft aufzuzeigen.

Es gilt, Antworten zu finden auf Fragen, die uns alle bewegen, das budgetverantwortliche Parlament und den kopfschüttelnden Bürger als Steuerzahler, um dessen Geld es am Ende geht.

Ein Parlamentarischer Untersuchungsausschuss ermöglicht und bedingt zugleich auch immer einen politischen Schlagabtausch. Ich denke, diese Debatte ist dafür Beweis genug. In welchem Maße dies erfolgt, liegt immer auch an uns als Handelnden. Ich hoffe hier auf eine ertragreiche sachliche Arbeit. Der Untersuchungsausschuss hat viel vor. Packen wir‘s an. – Vielen Dank.

(Beifall von der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Wedel. – Für die Fraktion der Piraten spricht der Abgeordnete Schulz.

Sehr geehrter Herr Präsident! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer auf der Tribüne und zu Hause! Ich kann mich hinsichtlich der Historie und hinsichtlich des Untersuchungsgegenstands bezüglich des einzusetzenden Untersuchungsausschusses im Wesentlichen auf meine Vorredner zurückziehen – möchte ich fast sagen – bzw. denen anschließen.

In letztlich erfreulicher Einmütigkeit haben sich die im Landtag vertretenen Parteien und ihre Fraktionen auf den nun vorliegenden Antrag auf erneute Einsetzung des BLB-Untersuchungsausschusses verständigt, dies – auf diese Feststellung muss ich im Namen meiner Fraktion schon Wert legen –, nachdem wir, die Piratenfraktion, initiativ mit Antrag vom 30. Oktober 2012 Drucksache 16/1259 die Wiedereinsetzung des BLB-Untersuchungsausschusses beantragt hatten.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir hatten dabei den der Einsetzung des BLBUntersuchungsausschusses zugrundeliegenden Antrag der im Landtag NRW in der 15. Legislaturperiode vertretenen Fraktionen mehr oder weniger übernommen, adaptiert und zur erneuten Entscheidung gestellt. Damit haben wir dasjenige Prozedere in Gang gesetzt, welches uns – erfreulicherweise – heute wenn auch wegen vieler weniger erfreulicher Umstände zum vorliegenden Tagesordnungspunkt zusammengeführt hat.

Heute finden wir einen Fragenkatalog über zu untersuchende Gegenstände und Grundlagen im Zusammenhang mit Projekten des Sondervermögens des Landes NRW, nämlich des Bau- und Liegenschaftsbetriebs, und im Zusammenhang mit den Strukturen desselben Betriebs vor, der es uns ermöglichen wird, politische Verantwortlichkeiten auf

zuklären und am Ende auch darzustellen. Dies gehört nun einmal zu den wesentlichen Aufgaben eines solchen Untersuchungsausschusses, gegebenenfalls auch über bereits identifizierte Gegenstände hinaus. Das wird und muss sich im Verlauf noch herausstellen, das wissen wir heute noch nicht. Letzteres gewährleistet die im Antrag enthaltene Öffnungsklausel, eine Klausel, welche es diesem Hohen Haus ermöglicht, auch nachträglich eine Erweiterung des Umfangs des BLB-Untersuchungsausschussauftrags zu beschließen, wenn dies für geboten erachtet wird. Ich gehe davon aus, dass alle hier im Hause vertretenen Parteien dies mittragen werden, wenn sie diese Notwendigkeit erkennen.

Aufklärungen im Sinne von Transparenz und letztlich Namhaftmachung derjenigen Verantwortlichen und Verantwortlichkeiten in Bezug auf Vermögen der öffentlichen Hand und damit letztendlich der Bürgerinnen und Bürger dieses Landes, auf welche gerade diese als Steuerzahler einen Anspruch haben, sind das Gebot der Stunde und der nächsten Zeit.

So ist es im anderweitigen Dunstkreis der Aufklärung und Verfolgung von Taten – nennen wir sie durchaus auch Straftaten, beispielsweise im Zusammenhang mit Steuern und Steuer-CDs – nur legitim, ohne Wenn und Aber auch geboten, fiskalisch relevantes Handeln der Verantwortlichen, der Sachwalter und solcher Personen, insbesondere Funktionsträger, die gegenüber den Bürgern eine Vermögensbetreuungspflicht haben, zu hinterfragen und der Erkenntnis von Juristen, des Parlaments und schließlich der Öffentlichkeit selbst in politischer Aufklärung jener Verantwortlichkeiten zuzuführen.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Dabei machen es sich die Mitglieder dieses dann bestellten Ausschusses und auch die Mitglieder dieses Hauses keineswegs leicht. Denn solche wie die anstehenden Untersuchungen und Ermittlungen bergen ein hohes Potenzial an Arbeitsaufwand und Aufwand an Mitteln – Mittel, die im Interesse offener, transparenter Staatskunst notwendigerweise immer einzusetzen sind, Arbeitsaufwand, der darauf gerichtet ist, Verantwortung nicht bloß zu tragen, sondern auch aufzuzeigen und nicht zuletzt zu leben – im Sinne von möglichst lückenloser Aufklärung dann auch vorbildhaft.

Nicht zu vergessen bleibt ferner, dass das Land NRW mit diesem Untersuchungsausschuss seinem verfassungsgemäßen Auftrag nachkommt, den zu erfüllen wir als unerlässliche und vor allem unvertretbare Pflichtaufgabe sehen müssen. Dabei verkennen wir als Piratenfraktion nicht, dass wir die einzige in diesem Parlament vertretene Kraft sein dürften, welche völlig unvoreingenommen hinsichtlich der parlamentarischen und sonstigen Betätigungen im Vorfeld und mit der höchstmöglichen Neutralität zur Aufklärung wird beitragen können.

Diesen Auftrag werden wir selbstverständlich auch wahrnehmen.

(Beifall von den PIRATEN)

Das ist im Übrigen ein Umstand, der aus Sicht meiner Fraktion – aus meiner Sicht insbesondere – auch hinsichtlich der weiteren Überlegungen bezüglich Verfahrensfragen des Untersuchungsausschusses vielleicht noch ein Überdenken erfordert. Darauf werden wir dann bei der Konstituierung und im Untersuchungsausschuss selbst zurückkommen.

Wie auch immer: Wir, das heißt die Piratenfraktion, wünschen den künftigen Mitgliedern und Mitarbeitern des BLB-Untersuchungsausschusses und der im Umfeld Beteiligten schon heute eine ruhige und von Weitsicht geführte Hand hinsichtlich der Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Landes. Möge also weitestmögliche rückhaltlose Aufklärung im Sinne von rückblickender Herstellung von Transparenz bezüglich politischer Entscheidungsprozesse die Maxime bilden.

Deswegen kann man nur sagen: Glück auf dem Untersuchungsausschuss! Möge er die Erkenntnisse finden, die erforderlich sind, um die entsprechenden Rückschlüsse zu treffen. – Danke schön.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Schulz. – Damit sind wir am Ende der Beratung.

Ich komme zur Abstimmung. Die fünf im Landtag vertretenen Fraktionen haben direkte Abstimmung beantragt. Wer stimmt dem Antrag Drucksache 16/1619 – zweiter Neudruck – zu? – Stimmt jemand dagegen? – Gibt es Enthaltungen? – Das ist nicht der Fall. War irgendwie auch nicht zu erwarten.

(Allgemeine Heiterkeit)

Damit ist so entschieden und beschlossen.

Tagesordnungspunkt

3 Wiedereinführung der bewährten Kurzarbei

terregelung schafft Planungssicherheit für Unternehmen und sichert Arbeitsplätze

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/1629

Entschließungsantrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/1673

Ich eröffne die Beratung. – Für die SPD-Fraktion spricht als Erster Herr Kollege Scheffler.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Lassen Sie mich vorab feststellen: Bei diesem Thema geht es nicht darum, dass wir eine neue Krise herbeireden wollen. Wir können festhalten, dass die deutsche Wirtschaft die letzte Wirtschafts- und Finanzkrise relativ gut überstanden hat, ohne dass allzu viele Arbeitsplätze verloren gegangen sind. Die Gründe hierfür liegen auf der Hand und zeigen die wohltuende sozialdemokratische Handschrift in der damaligen Großen Koalition, nämlich: Durch die Instrumente der Kurzarbeiterregelung und die Konjunkturpakete I und II konnte in unserem Land Schlimmeres verhindert werden.

Trotzdem darf man die Augen nicht verschließen, meine Damen und Herren. Die Konjunktur kühlt ab. Die aktuelle Krise in Europa wird auch an Deutschland nicht spurlos vorübergehen. Wenn die Menschen – um ein Beispiel zu nennen – in Europa weniger Geld in ihren Portemonnaie haben, wird sich das auch auf den Kauf von Autos und damit auf die Produktion in Deutschland auswirken.

Auch wenn Deutschland besser dasteht als viele seiner Nachbarn, wird sich eine verschlechternde wirtschaftliche Entwicklung mit zeitlicher Verzögerung auf dem Arbeitsmarkt bei uns durchschlagen – wenn keine Vorsorge getroffen wird. Ich habe gesagt: Wir bemerken das bereits bei der Automobilindustrie und den Zulieferern. Allein ThyssenKrupp beschäftigt derzeit rund 3.000 Arbeiter hauptsächlich in Duisburg in Kurzarbeit.

Meine Damen und Herren, im Mai 2009 haben in Nordrhein-Westfalen auf dem Höhepunkt der Krise 330.750 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in 12.797 Betrieben von der Kurzarbeit profitiert. In meiner Heimatregion, im Märkischen Kreis, mit einer großen Zuliefererindustrie im Sektor Automotive hat es in der letzten Krise bundesweit die größte Zahl an Kurzarbeiterinnen und Kurzarbeitern in einem Kreis oder einer kreisfreien Stadt gegeben. Im Mai 2009 haben dort 919 Betriebe mit 25.425 Beschäftigten Kurzarbeit gemacht.

Auch dort ist bereits jetzt eine Zunahme von Kurzarbeit und deren Ankündigung zu verzeichnen. Zwar sind wir heute noch von den Zahlen von 2009 entfernt, aber wir spüren, dass die Probleme und auch die Beben näherkommen. Deshalb ist es wichtig, bei weiteren Einschnitten handlungsfähig zu sein.

Die Kurzarbeiterregelung hat sich in der Krise mehr als bewährt. Sie ist ein geniales arbeitsmarktpolitisches Instrument, wenn man es richtig einsetzt. Die Unternehmen können im Rahmen der Kurzarbeit ihre Fachkräfte halten und bei anziehender Konjunktur sofort wieder einsetzen. Ohne diese Möglichkeit hätten wir eine große Entlassungswelle zu befürchten. Wir wollen lieber Arbeit und Qualifizierung bezahlen als Arbeitslosigkeit, meine Damen und Herren. Kurzarbeit spart auf lange Sicht auch

Geld. Es werden unter anderem die Ausgaben für Arbeitslosengeld und die volkswirtschaftlichen Kosten von Dequalifizierung während der Zeiten der Arbeitslosigkeit vermieden. Auch verbessern sich die steuerlichen Einnahmen des Staates, wenn Unternehmen am Ende der Krise nicht erst langwierig nach Fachkräften suchen müssen, sondern bei stabilisierter oder guter Auftragslage sofort wieder durchstarten können.

Arbeitgeber und Gewerkschaften haben gleichsam eine Verlängerung der Kurzarbeiterregelung von der Bundesregierung eingefordert. Zwar hat die Bundesregierung diese Regelung nun auf zwölf Monate verlängert; dieser Schritt – da sind sich alle Beteiligten einig – greift aber viel zu kurz. Wir müssen die Bezugsdauer für Kurzarbeitergeld auf mindestens 18 Monate verlängern, bei außergewöhnlichen Verhältnissen auch auf 24 Monate. Die Unternehmen brauchen Planungssicherheit sowie die Möglichkeit und die notwendige Zeit, damit sich die Auftragsbücher wieder füllen können.