Die betroffenen Familien und vor allen Dingen Kinder in Nordrhein-Westfalen brauchen jetzt Ihre Hilfe. Hörende Kinder gehörloser Eltern haben oft mit massiven schulischen Problemen zu kämpfen. Eltern können oft nicht in das normale Schulleben integriert werden, worunter die Kinder leiden und dann psychisch auffällig werden.
Deshalb fordern wir Sie auf: Nehmen Sie jetzt Geld in die Hand zum Wohle der Kinder und ihrer Eltern! Hören Sie auf mit fadenscheinigen Ausreden! Schaffen Sie die notwendigen gesetzlichen Rahmenbedingungen! Leiten Sie die in Ihrem Aktionsplan angekündigten Maßnahmen umgehend ein! Weiten Sie die Kostenübernahme für Gebärdendolmetscher schnell und unbürokratisch aus! Verschaffen Sie so den Gehörlosen Gehör! Holen Sie mit einer verantwortungsvollen Inklusionspolitik die Kinder aus der Stille! Ich freue mich auf die Diskussion mit Ihnen im Ausschuss. – Danke schön.
Vielen Dank, Frau Kollegin Doppmeier. – Für die SPD-Fraktion erteile ich Herrn Kollegen Neumann das Wort.
Herr Präsident! Kolleginnen und Kollegen! Meine Damen und Herren! In Nordrhein-Westfalen leben 2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen. Davon sind 1,7 Millionen Menschen schwerbehindert.
Die NRW-Landesregierung hat bereits 2010 mit der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention für diese 2,5 Millionen Menschen in diesem Lande begonnen. Jeder, der hier heute früh sagt, dass Baden-Württemberg 2008 und 2009 Geld zur Verfügung gestellt hat, hätte natürlich die Chance gehabt, das während der eigenen Regierungszeit auch schon zu tun.
Der Aktionsplan der Landesregierung NordrheinWestfalen umfasst mehr als 100 Maßnahmen, die in den nächsten Jahren zur Umsetzung der UNKonvention in unserem Lande beitragen sollen.
Eine dieser Maßnahmen ist die Überprüfung der Kommunikationshilfsmittelverordnung, in der geregelt ist, welche Kommunikationsmittel Menschen in Nordrhein-Westfalen bekommen.
2,5 Millionen Menschen mit Behinderungen sind sehr unterschiedlich. Auch Menschen, die hörgeschädigt sind, sind unterschiedlich.
Das ist der Grund, warum das Land NordrheinWestfalen eine Studie in Auftrag gegeben hat, um die Lebenssituation von hörgeschädigten Menschen zu überprüfen und daraus Maßnahmen ableiten zu können, die insbesondere in diese Kommunikationshilfsmittelverordnung einfließen.
Uns nützt derzeit kein Aktionismus, aber uns hilft ein nachhaltiger Aktionsplan, der schrittweise nach und nach umgesetzt wird, in dem wir klar und deutlich regeln, dass die Kommunikationsmittel nicht nur für den Bereich Schule, sondern auch für andere Bereiche der Lebenslagen von diesen Menschen in Anspruch genommen werden können.
Wir diskutieren nicht nur über die Frage von Verwaltungsakten. Es geht um die Frage der Einschulung. Es geht um die Frage von Elternsprechtagen. Es geht um die Frage Kindertagesstätten und sonstiges.
Sich jetzt auf eine einzige dieser vielen Maßnahmen zu beschränken, würde letztendlich bedeuten, doch keine nachhaltige Hilfe zu leisten. Das sollten wir nicht tun, sondern unseren konkreten konsequenten Weg gehen, diesen Aktionsplan nachhaltig für diese 2,5 Millionen Menschen umzusetzen.
Wir haben natürlich – das muss man anerkennen – die Situation, dass wir selbstverständlich in Kürze vor einem Einschulungsjahr stehen. Wir müssen im Ausschuss darüber diskutieren, wie wir mit so einer Problematik umgehen. Ich denke, da werden wir nachhaltig im Ausschuss diskutieren.
Lassen Sie mich zum Abschluss – das ist heute der letzte Tagesordnungspunkt – ein Ereignis aus einer Schule erzählen, die ich vor ein paar Tagen besucht habe. Dort gab es eine Weihnachtsaufführung. Für die Weihnachtsaufführung hat die 6. Klasse dieser Schule alle Schülerinnen und Schüler gebeten, eine Rolle zu übernehmen. Und alle Schülerinnen und Schüler haben die Rolle übernommen. Eine Rolle blieb offen, die vom Herbergsvater. Aber da hat man den kleinen Tim gefunden. Tim hat gesagt: Ja, ich übernehme die Rolle.
Dann kam die große Vorstellung in der großen Schulaula. Es war sehr voll. Josef und Maria betreten diesen Raum und stehen vor der Herberge. Josef klopft an das Fenster und fragt: Ist in dieser Herberge ein Platz frei? – Herbergsvater Tim macht das Fenster auf und sagt: Ja, sehr gerne.
Ja, meine Damen und Herren, wie wären wir vor 2.000 Jahren weitergekommen, wenn schon damals das Fenster aufgegangen wäre? Was hätte sich im Zuge dieses inklusiven Ansatzes für die Menschen ändern können? – Vielen Dank.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht Frau Kollegin GrochowiakSchmieding.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Dass wir hier eine Gebärdensprachdolmetscherin sehen, ist ein weiterer Schritt in Richtung „barrierefreier Landtag“.
Bei unseren grünen Parteitagen und weiteren grünen Veranstaltungen ist das schon zu einem selbstverständlichen Bild geworden.
Übrigens haben wir uns als guten Vorsatz für das neue Jahr vorgenommen, allen unseren Fraktionsmitgliedern die Teilnahme an einem Gebärdensprachkurs anzubieten. Damit wollen wir uns ein Stück weit für die inklusive Gesellschaft fit machen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, es ist schön, dass Sie dieses Thema im Jahre 2012 nun auch für sich entdeckt haben. Sie haben hier einen Antrag vorgelegt, dessen Thema wir bereits ausführlich im Sozialausschuss beraten haben. Eigentlich sollten Sie deshalb auch wissen, dass ein sorgfältiger Arbeitsprozess stattfindet, der im Übrigen durch die vorliegenden Petitionen angeregt wurde. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal darauf hinweisen, dass es ein Kollege der FDP und meine Kollegin Martina Maaßen waren, die dieses Thema überhaupt erst in den Ausschuss und die parlamentarische Debatte gebracht haben.
Immerhin freue ich mich, dass Sie inzwischen davon abgerückt sind, Ihren Antrag heute hier kontrovers zur Abstimmung zu stellen; denn das wäre der Sache nun wirklich nicht dienlich.
Worum geht es, meine Damen und Herren? – In Deutschland gibt es schätzungsweise 80.000 gehörlose Menschen. Etwa 1,5 Millionen sind schwerhörig oder postlingual ertaubt. Dazu kommt die Gruppe der Altersschwerhörigen.
Der soziale Kontakt der gehörlosen Menschen mit der hörenden Umwelt wird erschwert, weil die Verwendung der Lautsprache in der Gesellschaft vorherrschend ist. Nicht hören zu können, bedeutet daher im Allgemeinen einen sehr weit gehenden Ausschluss von der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Für gehörlose Eltern stellt darüber hinaus die Erziehung ihrer hörenden Kinder eine ganz besondere Herausforderung dar. Aufgrund ihrer Kommunikationssituation sind sie oftmals von anderen Bildungs- und Beratungsangeboten für Eltern ausgeschlossen. Dennoch wollen natürlich auch diese Eltern ihre Pflichten und Rechte – insbesondere dann, wenn es um ihre Kinder geht – wahrnehmen.
Meine Damen und Herren von der CDU, ich möchte das nun wirklich nicht auf die gesunde Entwicklung der Kinder beschränken, was auch immer Sie darunter verstehen, und schon gar nicht auf die von Ihnen bemühten Schulmitwirkungspflichten.
Unter Schulmitwirkungspflichten versteht man zum Beispiel die Pflicht einer Schülerin oder eines Schülers zur Teilnahme am Unterricht und dazu, sich dort Leistungsüberprüfungen zu stellen. Ich vermute, dass das dem- oder derjenigen, der oder die diesen Antrag formuliert hat, nicht ganz klar war. Solche Feinheiten können wir im Ausschuss aber gerne noch klären.
Meine Damen und Herren, gehörlose Menschen verfügen über visuelle Sprache, nämlich die deutsche Gebärdensprache. Darüber hinaus gibt es als eine weitere Möglichkeit das Schriftdolmetschen.
Zurzeit ist die Bereitstellung – das ist bereits gesagt worden – geeigneter Kommunikationsmittel per Gesetz auf die sogenannten Verwaltungsverfahren begrenzt. In NRW wird das im Moment noch durch Kannbestimmungen oder freiwillige Maßnahmen in Kita und Schule abgemildert. Diese Hilfestellungen sind ein erster Schritt zur Unterstützung gehörloser Eltern und Kinder.
Mit der Aufstellung des Aktionsplans „Eine Gesellschaft für alle – NRW inklusiv“ hat die rot-grüne Landesregierung einen wichtigen Schritt zur Umsetzung der Vorhaben der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung getan. Hierin wird unter anderem die Normenkontrolle aller Gesetze festgeschrieben. Es wird auch das Recht der Menschen auf Assistenz zur uneingeschränkten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben festgestellt.
Das Normenprüfverfahren ist bereits in Arbeit. Änderungs- und Anpassungsbedarfe der Kommunikationshilfeverordnung und des Behindertengleichstellungsgesetzes wurden bereits erkannt.
Darüber hinaus hat die Landesregierung schon im Jahr 2011 bei der Universität zu Köln eine wissenschaftliche Untersuchung in Auftrag gegeben. Sie haben sie eben als gar nicht so wichtig bezeichnet. Wir sehen das völlig anders. Diese Untersuchung wird die Lebenslagen gehörloser und schwerhöriger Menschen analysieren und uns Handlungsempfehlungen für unsere landespolitische Tätigkeit geben. Das Gutachten wird Ende Mai 2013 vorliegen.
Auch dies müsste bei Ihnen in der CDU bekannt sein; denn alles das wurde bereits im Fachausschuss diskutiert. Dort wurde auch mehrheitlich anerkannt, dass die Problemstellung insgesamt sehr komplex ist und die Lösung zunächst einer fundierten Analyse bedarf. Mit einer solchen Analyse als Basis wollen wir dann eine zielgenaue Lösung erarbeiten.
Ich werde jetzt zum Schluss kommen, Herr Präsident. – Dabei können sicher auch Erfahrungen und Lösungen aus anderen Bundesländern einfließen. Die von Ihnen genannte Lösungsmöglichkeit ist mit Sicherheit noch nicht einmal die praktischste und schon gar nicht die unbürokratischste. Selbstverständlich werden wir auch die Betroffenen zu den Beratungen hinzuziehen.
Die rot-grüne Koalition wird sich dem Thema „Inklusion“ mit der gebotenen Sorgfalt und Ernsthaftigkeit widmen. Wir werden also nicht unausgegoren herumwursteln, sondern mit Hand und Fuß handeln. – Ich freue mich auf konstruktive Beratungen im Ausschuss und danke für Ihre Aufmerksamkeit.