Daneben wird eine Aufklärungskampagne gefordert, welche die Öffentlichkeit über inklusiven Unterricht informiert. – Neben der Tatsache, dass das durchaus bereits passiert, muss ich mich fragen, welchen Sinn eine solche Kampagne zu diesem Zeitpunkt macht. Erst wenn ein tragbares Konzept transparent erarbeitet wurde, sollte man dieses öffentlich bewerben und erklären. Zum jetzigen Zeitpunkt würde eine solche Kampagne nur zu weiterer Verunsicherung führen.
Das soll nicht heißen, dass die Diskussion jetzt nicht öffentlich geführt werden soll und muss. Aber um zu informieren und aufzuklären, scheint es angebracht, genau zu wissen, worüber informiert und aufgeklärt werden sollte.
Der Antrag benennt eine Reihe von wichtigen Punkten, über die gesprochen werden muss. So finde ich es durchaus sinnvoll, gemeinsam mit den Kommunen einen Plan für Schwerpunktschulen zu erarbeiten. Hier fordere ich genauso wie Sie, dass verhindert wird, dass bis dahin weiter kalte Inklusion betrieben wird. Kalte Inklusion ist für betroffene Schüler, Lehrer und Eltern eine Zumutung und wirkt dem Gelingen von qualitativ hochwertiger Inklusion massiv entgegen.
Ich unterstütze auch Ihre Forderung nach mehr genauen Definitionen und klaren Aussagen im Gesetz. Die Landesregierung soll die personellen Voraussetzungen für gelungene Inklusion definieren. Dem stimme ich uneingeschränkt zu. Dabei ist jedoch klar, dass eh nicht ausreichend Personal vorhanden ist. Es gibt nicht genügend Sonderpädagogen, die eine schnelle Umsetzung von qualitativ hochwertiger Inklusion ermöglichen würden.
Auch das Erstellen eines Stufenplans mit festgeschriebenen Zwischenschritten finde ich sinnvoll. An dieser Stelle ist von der Zusammenarbeit mit den Betroffenen die Rede. Ich hoffe, Herr Kaiser, Sie meinen damit nicht nur die Verbände, sondern auch die betroffenen Schüler und Lehrer. Denn diese wurden meiner Meinung nach bisher viel zu wenig in den Prozess eingebunden.
Nun geht dieser Antrag in den Ausschuss. Das finde ich gut. Denn man muss sich auch fragen, welchen Stellenwert der Ausschuss und das Parlament in diesem Prozess zur inklusiven Schule eigentlich einnehmen.
Frau Ministerin Löhrmann, Sie beschwören stets die Wichtigkeit der konstruktiven Zusammenarbeit. Sie werden nicht müde, zu erklären, dass Inklusion eine gemeinsame Aufgabe von uns allen ist. Doch leider beziehen Sie das Parlament nicht wirklich aktiv mit ein.
Ich war doch sehr verwundert, dass ich von der Verzögerung des Gesetzgebungsverfahrens und der Verschiebung des Rechtsanspruchs aus den Medien erfahren habe. Wäre es nicht eigentlich selbstverständlich gewesen, wenigstens die Ausschussmitglieder – wenn nicht schon beratend, so doch zumindest informell – mit einzubeziehen?
Schon eine kurze Mail hätte genügt, um uns auf den aktuellen Informationsstand zu bringen. Das hätte Ihre Glaubwürdigkeit sicherlich gestärkt. Ihnen scheint es jedoch wichtiger zu sein, hier die Medien zu bedienen, statt auf Kooperation mit dem Parlament zu setzen.
Vor allem erwarte ich, dass Sie die Einwände und Bedenken der Betroffenen ernst nehmen. Den Stein der Weisen für die Umsetzung der Inklusion haben Sie mit dem Referentenentwurf nicht gefunden. Die Diskussion ist wieder eröffnet. Die Vorstellungen und Konzepte sind auf dem Prüfstand; dazu haben wir hier schon Anfang Juli unsere Kritik vorgebracht. Und auch der Entschließungsantrag der FDP bringt einige gute Ansatzpunkte.
Wir meinen, dass dem Elternwillen umfassend Geltung eingeräumt werden muss. Er erschöpft sich nicht im Rechtsanspruch auf einen Platz in der allgemeinen Schule. Dazu gehört auch das Recht auf Eröffnung eines Verfahrens auf Feststellung zum sonderpädagogischen Förderbedarf.
Zum Thema „Beteiligung“. Beim Gesprächskreis „Inklusion“ im Oktober monierten viele Teilnehmer die geringen Möglichkeiten, sich wirklich zu beteiligen. Einen überzeugenden Dialog hat es bisher nicht wirklich gegeben. Vor allem müssen Sie auf die Betroffenen zugehen. Es reicht nicht, hinter verschlossenen Türen zu verhandeln. So gewinnen Sie nicht die notwendige Akzeptanz der Eltern und der Lehrer für die Inklusion an unseren Schulen. Dazu ist die Verunsicherung im Moment zu groß.
Ich möchte noch einmal ausdrücklich betonen, dass das Thema „Inklusion“ am allerwenigsten für Parteigeplänkel und Wahlkampfrhetorik geeignet ist. Es ist die Aufgabe aller Beteiligten, gemeinsam um Lösungen zu ringen, damit wir wirklich kein Kind zu
rücklassen. Wenn ich jedoch sehe, dass hier permanent beteuert wird, dass wir das alles gemeinsam machen und dieses Thema nicht für Parteigeplänkel geeignet ist, um dann zwei Minuten später aufeinander einzudreschen, dann, meine Damen und Herren – mit Verlaub, Herr Präsident –, kotzt mich das an!
Vielen Dank, Frau Kollegin. Dass Sie gerade einen unparlamentarischen Ausdruck verwendet haben, ist Ihnen augenscheinlich selbst bewusst. Ich bitte, das demnächst zu bedenken. – Jetzt erteile ich für die Landesregierung Frau Ministerin Löhrmann das Wort.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Frau Pieper, zu Ihrem vorletzten Gedanken: Ich habe schon in der letzten Dezemberwoche den Gesprächskreis „Inklusion“ über den Stand der Dinge informiert. Meines Wissens sind auch die Fraktionen des Landtags im Verteiler. Ich habe also sehr transparent über die schwierigen Gespräche informiert, auch das Parlament. Wenn es irgendeinen Haken in der Zusendung geben sollte, dann tut mir das leid. Aber ich habe informiert, und Sie sind in dem Verteiler. Darauf lege ich großen Wert, weil wir nichts zu verbergen haben.
Meine Damen und Herren, während wir hier über die Inklusion diskutieren, bekommt die Kettelerschule aus Bonn den Jakob Muth-Preis. Unter dem Motto „Gemeinsam lernen – mit und ohne Behinderung“ zeichnet der bundesweit ausgeschriebene Preis für inklusive Schule pro Jahr drei Schulen aus. Auch von mir herzliche Glückwünsche nach Bonn!
Es ist nicht die erste Schule aus NordrheinWestfalen, die diesen Preis bekommt. Im Gegenteil, es ist das dritte Jahr in Folge. 2010 ging der Preis an die Montessori-Gesamtschule in Borken, im letzten Jahr an die Gemeinschaftsgrundschule Eitorf im Rhein-Sieg-Kreis und nun an die Ketteler-Grundschule in Bonn. Das zeigt: Vielleicht ist der Begriff „Inklusion“ neu, aber sein Inhalt, sein Anliegen, die Herausforderung sind überhaupt nicht neu.
Meine Damen und Herren, auch die Wiege des gemeinsamen Lernens in unserem Land liegt in Bonn. Die Bodelschwingh-Schule war vor 30 Jahren deutschlandweit eine von vier Schulen, die als erste gemeinsamen Unterricht anboten. Seitdem ist viel passiert, besonders – darauf sind wir stolz – in den gut zwei Jahren unserer Minderheitsregierung. Dass unsere Politik erfolgreich ist, erkennen Sie unter anderem daran, dass der Anteil der Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die allgemeine und öffentliche Schulen be
suchen, allein in einem Jahr um rund fünf Prozentpunkte oder um 25 % zugenommen hat und damit mehr als in Ihrer gesamten Regierungszeit. Das passiert nicht, weil wir das vorgeben oder erzwingen, sondern weil wir dem Elternwunsch eine höhere Bedeutung eingeräumt haben, als Sie das getan haben. Aus dem Grund steigen die Zahlen.
Von den 42 neuen Sekundarschulen, die zu Beginn des Schuljahres ihre Arbeit aufgenommen haben, arbeiten zwei Drittel integrativ und von den neuen Gesamtschulen sogar drei Viertel. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, das, was diese Schulen machen, was viele Grundschulen, aber auch die weiterführenden Schulen aller – ich betone: aller – Schulformen machen, was die Jakob Muth-Preisträgerschulen machen, nennen Sie
„graue Inklusion“. Sie titulieren damit nämlich die Arbeit dieser Schulen, die in den ganzen Jahren entstanden ist. Sie glauben, Sie treffen mich. Sie treffen die Arbeit dieser gesamten Schulen.
Nein, Inklusion ist nicht grau, Inklusion ist bunt. Grau steht für Einfalt, bunt steht für Vielfalt. Inklusion gestalten, leben und annehmen heißt, der Vielfalt unserer Kinder und Jugendlichen gerecht werden. Das wollen wir, und das wollen die vielen Schulen in unserem Land, die sich schon heute – teilweise seit Jahrzehnten, teilweise seit einem Jahr – dieser Aufgabe mit großem Engagement widmen.
Und eines noch, liebe Kolleginnen und Kollegen von CDU und FDP: Inklusion ist die Vollendung von individueller Förderung. Gerade darauf sind Sie doch so stolz,
dass Sie 2006 die individuelle Förderung in das Schulgesetz geschrieben haben. Das war mit das Einzige, was wir damals daran gut gefunden haben. Es reicht aber nicht, etwas ins Gesetz zu schreiben, liebe Kolleginnen und Kollegen. Dann bleibt es nämlich grau, lieber Herr Kaiser. Sie wissen doch ganz genau – nach Goethe –: „Grau, teurer Freund, ist alle Theorie.“
Gesetzliche Aufträge müssen durch Maßnahmen begleitet werden. Genau das tut diese Landesregierung seit gut zwei Jahren nach fünf Jahren Pause unter Schwarz-Gelb. Insofern, Herr Kollege Kaiser: Wenn etwas grau war, dann Ihr hohles Versprechen bei dem wichtigen Ziel der individuellen Förderung.
Meine Damen und Herren, dass wir so viele ausgezeichnete Schulen auch mit dem Deutschen Schulpreis, dem Jakob Muth-Preis haben, das ist nicht mein Verdienst.
Im Grunde hat es in den 70er-Jahren des vergangenen Jahrhunderts mit der Krüppelbewegung angefangen. In Nordrhein-Westfalen waren es Verbände wie „Gemeinsam leben lernen“ und „Mittendrin e. V.“, die diesen Prozess im Bereich Schule angestoßen und vorangetrieben haben. Diese Bewegung von unten hat in den Kommunen den Veränderungs- und Ausbauprozess ausgelöst und begleitet, oft gegen massivste Widerstände in der Schulaufsicht, in vielen Kommunen und in vielen Schulen. Dennoch haben sich engagierte Kräfte in Schulen und Kommunen auf den Weg gemacht.
Und es ist auch das Verdienst dieser Schulen, die in den 80er- und frühen 90er-Jahren oft ohne Unterstützung den Weg des gemeinsamen Lernens geebnet haben, sodass wir in Nordrhein-Westfalen eine so lange und bewährte Tradition haben. Diesen Akteuren, zu denen natürlich inzwischen auch viele engagierte Kräfte in der Schulaufsicht und in den Kommunen zählen, fühle ich mich verpflichtet. Das treibt mich an.
Weil ich endlich erreichen wollte, dass aus dem Wunsch nach gemeinsamem Lernen ein Recht wird, hatten wir als Regierung das Ziel, dass das Gesetz zum 1. August 2013 in Kraft tritt, wohl wissend, dass es seine volle Wirkung für die Betroffenen erst zum Schuljahr 2014/2015 entfalten würde. Das ist der Hintergrund.
Das Gesetzgebungsverfahren hat sich jetzt bekanntermaßen verzögert. Der Gesetzentwurf soll aber, wenn es nach der Landesregierung geht, dem Landtag so rechtzeitig zugeleitet werden, dass das Gesetz für die Grundschulanmeldungen im November und für die Anmeldung zu den weiterführenden Schulen im Februar greift. Und: Ein Gesetz verabschiedet ein Parlament, nicht eine Regierung!
Meine Damen und Herren, wir wissen auch, dass wir trotz dieses Ziels das System nicht überfordern dürfen. Das ist die Lehre aus Bremen und Hamburg, wo der Prozess der Inklusion zu ehrgeizig angelegt war. Wenn das für Stadtstaaten gilt, umso wie viel mehr gilt es für ein so großes heterogenes Flächenland wie Nordrhein-Westfalen! Meine gestern vorgelegten Zahlen haben auch deutlich gemacht, an welch unterschiedlichen Stellen die Kommunen bei diesem Vorhaben stehen.
Daher setzen wir den Rechtsanspruch stufenweise und aufwachsend um. Es gibt auch einen Umsetzungsvorbehalt, falls es in dezidiert zu begründenden Einzelfällen noch nicht möglich sein sollte, die sächlichen und personellen Voraussetzungen zu schaffen. Das sagen wir den Betroffenen. Das gebietet die Ehrlichkeit. Wir müssen aushalten, dass sie damit nicht zufrieden sind.
mein Erlass vom Dezember 2010 entfaltet hat, trägt der Gesetzentwurf weiter. Mein Ansatz „Der Elternwille zählt“ wird im Gesetz gefestigt.
Zum Verfahren: Aus einem Referentenentwurf wird im Prozess ein Gesetzentwurf. Dieser Prozess hat die Funktion, dass die Stellungnahmen ausgewertet werden. So machen wir das zumindest. Sie haben sich früher immer schon vorher geeinigt. Dann durfte nichts mehr geändert werden, weil der Burgfriede, den CDU und FDP manchmal geschlossen hatten, sonst zerbrochen wäre. Wir meinen die Beteiligungsverfahren ernst und ziehen daraus entsprechende Schlüsse.
Die CDU möchte mit dem Antrag den Ausbauprozess des gemeinsamen Lernens stoppen. Sie verlangt tatsächlich, ich solle den Ausbau nicht fortsetzen. Es gebe keine Rechtsgrundlage, haben Sie gesagt, Herr Kaiser. Offenbar kennen Sie trotz fünfjähriger Regierungszeit und einer weitreichenden Überarbeitung des Schulgesetzes von 2006 nicht die Grundlagen. Neben der Verankerung der individuellen Förderung ist im Schulgesetz auch der Ausbau des gemeinsamen Unterrichts angelegt. Ich zitiere den § 20 Abs. 7:
„Gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf kann die Schulaufsichtsbehörde mit Zustimmung des Schulträgers an einer allgemeinen Schule einrichten, wenn die Schule dafür personell und sächlich ausgestattet ist.“
Nicht 2009, Herr Kollege Kaiser, sondern 2006! An der Ausgestaltung dieser Umsetzung haben Sie dann aber nicht gearbeitet, wie meine gestern vorgestellten Zahlen eindeutig belegen.