Ihr Konzept eines bedingungslosen Grundeinkommens wird von mir überhaupt nicht geteilt. Dafür bin ich vielleicht auch zu protestantisch erzogen.
Geld ohne Arbeit – das kann ich mir schwerlich vorstellen. Das geht auch rein ökonomisch nicht auf. Ich bin sicher, wir werden diese Fragestellungen an unterschiedlichen Orten in diesem Parlament noch diskutieren.
Meine Damen und Herren, zu unserem Haushalt: Ich denke, dass die Notwendigkeit einer Schwerpunktbildung angesichts der nun schon vielfach dargestellten Haushaltszwänge sichtbar ist. Deshalb will ich auch an dieser Stelle einige Anträge der CDU ansprechen.
Wenn zum Beispiel bei der Erstattung der Fahrgeldausfälle für die Beförderung der Menschen mit Behinderungen so mir nichts, dir nichts 8 Millionen € weniger eingesetzt werden, dann hat das nichts, aber auch gar nichts mit Seriosität zu tun.
Wir überprüfen kontinuierlich die Zahlungen und die dafür von den Verkehrsverbünden geleisteten Aktivitäten im Hinblick auf Fahrgeldausfälle. Wir haben erst vor Kurzem mit den Verkehrsverbünden verabredet, dass wir wiederum eine quantitative Erhebung durchführen lassen werden, um das tatsächliche Ausmaß der Beförderung von Menschen mit Schwerbehinderungen auszuloten und festzustellen. Erst dann wird die haushalterische Konsequenz einer solchen Erhebung seriös feststellbar sein.
Ich muss Ihnen auch sagen: Der Antrag zur Abschaffung des hauptamtlichen Landesbehindertenbeauftragten ist ebenso falsch wie kurzsichtig. Wir haben das Jahrhundertthema der Inklusion zu bearbeiten; das kann man nicht ehrenamtlich. Dazu bedarf es hauptamtlicher Kraft und Kompetenz. Im Übrigen ist der Landesbehindertenbeauftragte auch gesetzlich abgesichert und kann deshalb nicht einfach so Gegenstand einer Einsparungsaktivität sein.
Meine Damen und Herren, im Mittelpunkt unserer Sozialpolitik wird in den nächsten Jahren die Schaffung einer inklusiven Gesellschaft stehen. Dies ist nicht nur ein behindertenpolitisches Projekt; nein, hierbei geht es um eine gesellschaftspolitische Aktion, um einen gesellschaftspolitischen Entwurf. Es geht um die Teilhabe aller Menschen, unabhängig von ihrem jeweiligen Handicap, ihrem Geschlecht, ihrer Herkunft oder auch ihrem Einkommen.
Ein zweiter Teil, der sicherlich eine größere Rolle spielen wird, ist die umfassende Bekämpfung von Armut. Hierzu arbeiten wir über eine interministerielle Arbeitsgruppe an einem Konzept, das wir in einigen Monaten auch dem Landtag vorstellen werden. Dabei spielt natürlich das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes eine große Rolle. Es kommt doch nicht von ungefähr, dass die Mittel aus diesem Paket sehr unterschiedlich abfließen. Ich war in der letzten Woche in der Gemeinde Heek, 5.000 Einwohner. Da fließt natürlich mehr Geld als in Gelsenkirchen, in Dortmund oder in Duisburg ab, weil die Bedingungen völlig unterschiedlich sind.
Im Übrigen sollten wir an dieser Stelle auch einmal die Mitarbeiter in einem Ministerium loben. Nordrhein-Westfalen hat anerkannterweise die bundesweit beste Handlungshilfe für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes. Auch das sollte in diesem Zusammenhang einmal dargestellt werden.
Eine letzte Bemerkung: Meines Erachtens befinden wir uns auf unterschiedlichen Ebenen in einem guten Diskussionsprozess mit den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege, um hier manche Irritation der letzten Monate aus dem Weg zu räumen. Wenn Sie uns mangelnde Sensibilität vorwerfen, nehme ich das zur Kenntnis, auch als Person. Die Liberalen zeichneten sich immer durch große Sensibilität aus; denken wir an solche Persönlichkeiten wie Herrn Niebel oder Herrn Brüderle. An ihnen wird deutlich, wie wichtig und wie ausgeprägt gerade diese Eigenschaft bei den Liberalen ist.
Stimmen Sie dem Haushalt zu; dann werden wir gemeinsam auch in der Sozialpolitik vorankommen. – Danke schön.
Vielen Dank, Herr Minister Schneider. – Verehrte Kolleginnen und Kollegen, zu diesem Teilbereich liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich schließe die Beratung zum Einzelplan 11.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 11. Der Haushalts- und Finanzausschuss empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2111, den Einzelplan 11 unverändert anzunehmen. Zum Einzelplan 11 ist für die Teilbereiche „Arbeit und berufliche Weiterbildung“, „Integration“ und „Soziales“ Einzelabstimmung gemäß § 41 der Geschäftsordnung beantragt worden.
Wir kommen deshalb zur Einzelabstimmung über den Teilbereich „Arbeit und berufliche Weiterbildung“. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt
dem nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist der Teilbereich „Arbeit und berufliche Weiterbildung“ mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen der Fraktionen der CDU und der FDP bei Enthaltung der Fraktion der Piraten angenommen.
Wir kommen zur Einzelabstimmung über den Teilbereich „Integration“ des Einzelplans 11. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt nicht zu? – Gibt es Enthaltungen? – Damit ist der Teilbereich „Integration“ mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gegen die Stimmen von CDU und FDP angenommen.
Wir kommen zur Einzelabstimmung über den Teilbereich „Soziales“ des Einzelplans 11. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Teilbereich „Soziales“ mit den Stimmen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und Piraten gegen die Stimmen der Fraktionen von CDU und FDP angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Einzelplan 11. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um ein Handzeichen. – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Damit ist der Einzelplan 11 mit den Stimmen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen gegen die Stimmen von CDU und FDP sowie einer Gegenstimme aus der Fraktion der Piraten bei Stimmenthaltung der Fraktion der Piraten im Übrigen angenommen.
Ich weise hin auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Haushalts- und Finanzausschusses Drucksache 16/2104.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir beraten den Justizhaushalt, also darüber, was das Land für die Rechtspflege und den Justizvollzug im Jahr 2013 ausgeben soll bzw. ausgeben darf. Um es vorwegzunehmen: Der Justizhaushalt ist ein Paradebeispiel dafür, dass die rot-grüne Landesregierung kein Interesse daran hat, die katastrophale Finanzlage des Landes Nordrhein-Westfalen zu verbessern. Trotz Mindereinnahmen in Höhe von knapp 20 Millionen € wollen Sie die Ausgaben im Geschäftsbereich des Justizministeriums um über 38 Millionen € erhöhen. Angesichts Ihrer stabilen Regierungsmehrheit ist diese Schuldenmacherei ein Armutszeugnis.
Insgesamt reden wir beim Einzelplan 04 des Landeshaushalts über ein Volumen von rund 3,6 Milliarden €. Das ist viel Geld. Der größte Posten sind mit ca. 60 % die Personalausgaben in Höhe von rund 2,2 Milliarden €.
Meine Damen und Herren, angesichts der prekären Haushaltslage in Nordrhein-Westfalen hat sich die CDU Gedanken darüber gemacht, in welchen Bereichen wir sparen können und wollen. Um es vorwegzusagen: Beim Personal wollen wir auch in diesem Geschäftsbereich nicht sparen. Wir schätzen die gute Arbeit der Beschäftigten im Justizbereich. Sie leisten wertvolle Arbeit. Wir danken ihnen dafür.
Wenn mehr als 60 % des Haushaltsvolumens Personalausgaben sind und überhaupt nicht angetastet werden, stellt sich die Frage, was wir machen können, um zu sparen. Im Gegensatz zu den anderen Fraktionen in diesem Hohen Hause haben wir bei dieser Frage nicht resigniert. Als Antwort hat die CDU-Fraktion einige zugegebenermaßen schmerzhafte Änderungsanträge vorgelegt. Wir können damit insgesamt rund 2 Millionen € einsparen.
Wir schlagen vor, vor allem bei den Zuwendungen an freie Träger für die Arbeit mit Sexualstraftätern zu sparen. Außerdem wollen wir die Zuwendungen der Straffälligenhilfe und die Täterarbeit im Allgemeinen kürzen. Dabei habe ich Verständnis für die Klagen der Betroffenen. Sicher wird auch dort sehr gute Arbeit geleistet. Leider haben wir davon jedoch nichts erfahren. Uns als Haushaltsgesetzgeber liegen die Tätigkeitsberichte der freien Träger nicht vor. Es fehlt somit an einer Wirksamkeitsanalyse für den Einsatz dieser Steuergelder. Ebenso wenig liegen uns Erkenntnisse über die Wirtschaftlichkeit des Mitteleinsatzes vor. Die Landesregierung weist diese Daten nicht aus.
Ein Beispiel für Geldverschwendung möchte ich Ihnen nennen. Für Zuschüsse an Beratungsstellen für Straffällige und deren Bezugspersonen wurden im vergangenen Jahr rund 1,1 Millionen € ausgegeben. Die Landesregierung will den Ansatz für dieses Jahr um weitere 30.000 € erhöhen. Es werden jedoch nur sieben Projekte gefördert. Dann muss es auch mit weniger Geld gehen. Wir schlagen deshalb vor, den Ansatz um eine halbe Million Euro zu kürzen. Für die Entlassenenhilfe steht dann immer noch genügend Geld zur Verfügung.
Angesichts der Zeit will ich auf die weiteren Kürzungsvorschläge nicht im Detail eingehen. Aber die Zeit, um das Geld mit der Gießkanne zu verteilen, ist vorbei.
Im Haushalts- und Finanzausschuss haben die regierungstragenden Fraktionen von SPD und Grünen alle unsere Sparvorschläge abgelehnt. Deshalb sind Sie nun an der Reihe, uns zu erklären, an welchen Stellen Sie im Justizhaushalt sparen wollen: bei welchen Programmen, bei den Richtern, den Staatsanwälten, bei den Rechtspflegern, den Ge
richtsvollziehern, den Strafvollzugsbediensteten? – Wir sind gespannt, an welcher Stelle des Justizhaushalts Sie einen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts leisten wollen.
Meine Damen und Herren, bei der Abstimmung über den Haushalt des Landes Nordrhein-Westfalen geht es um die Zukunft unserer Kinder. Deshalb kann es mit der maßlosen Verschuldungspolitik der rot-grünen Regierung Kraft nicht so weitergehen. Wir haben auch im Justizbereich zahlreiche Einsparvorschläge gemacht. Die Landesregierung sollte sich hiermit auseinandersetzen und auf die wesentlichen Herausforderungen konzentrieren: zu wenig Personal, zu alte Gefängnisse, zu viele Ausbrüche und Entweichungen. Das sind die Herausforderungen, an denen Sie sich messen lassen müssen, Herr Minister. Wir erwarten, dass Sie endlich handeln.
Leider haben wir für unsere Anträge im Ausschuss keine Mehrheit gefunden. In der vorliegenden Fassung ist der Haushalt für uns nicht zustimmungsfähig. Die CDU-Fraktion wird daher den Einzelplan 04 ablehnen. – Vielen Dank.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Bereits nach relativ kurzer Zeit diskutieren wir heute erneut den Landeshaushalt im Bereich der Justiz. Die Rahmenbedingungen haben Sie, Herr Kollege Kamieth, zutreffend aufgegriffen. Ein Großteil der Ausgaben verteilt sich auf Personalkosten und die Mieten für Vollzugseinrichtungen und Gerichtsgebäude.
Aber, Herr Kollege Kamieth, Sie haben gerade gesagt, Sie hätten die große Lösung gefunden, wie Sie den Haushalt sanieren wollen. Ich will aus all den Änderungsvorschlägen, die die CDU vorgetragen hat, zwei herausgreifen. Ich kann durchaus verstehen, Herr Kollege Kamieth, dass Sie diese Anträge erst im Haushalts- und Finanzausschuss gestellt haben. Bei solchen Anträgen wäre ich einer rechtspolitischen Debatte auch ausgewichen.
Ich greife zwei Vorschläge heraus. Sie schlagen vor, die Mittel für die Behandlung von Sexualstraftätern durch freie Träger zu streichen. Sie wollen diese Mittel nicht reduzieren, sondern komplett streichen, weil Sie angeblich nicht nachvollziehen können, wie Sie gerade sagten, dass diese Mittel helfen. – Sie hätten einmal in den FinanzcontrollingBericht, der uns vorliegt, schauen müssen.
Ich erinnere auch an die Diskussion, die wir im letzten Rechtsausschuss zu dieser sehr empfindlichen
Frage, die in der Öffentlichkeit sehr aufmerksam beobachtet wird, geführt haben. Der Minister hat sehr deutlich ausgeführt, die Rückfallquote dieser Tätergruppe – das wird Ihnen jeder Sachverständige bestätigen – ist dann besonders hoch, wenn diese Täter nicht behandelt werden. Hier helfen – das hat seinerzeit sogar die Vorgängerregierung erkannt – intensive engmaschige Betreuung, fortlaufende Kontrolle und eben Therapie der Täter.