Protokoll der Sitzung vom 27.02.2013

Nein, ich habe in der Erklärung und in anderen Erklärungen, die ich dazu abgegeben habe, gesagt, dass wir uns auf der Grundlage des geltenden Rechts verhalten. Das bedeutet auch, rechtlich garantierte Zusagen, wo es sie gibt, einzuhalten.

Trotzdem geht es darum, dass ich im Kontakt mit der NRW.BANK, im Kontakt mit dem Vorstand der Portigon dafür zu sorgen habe, dass wir zu Dritt die Gesamtbelastung, die sich dadurch für das Land insgesamt ergibt, minimieren und dass dadurch auch Gespräche geführt werden. Es geht aber nicht um Aufweichen. Es geht darum, dass sich, bitte schön, auch diejenigen, die langlaufende Verträge haben und sich darauf berufen können, sicher auch daran erinnern, dass sie insgesamt mit uns zusammen etwas zu lösen haben, was ansonsten zulasten der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler geht.

Das machen Sie in jedem anderen Unternehmen auch. Wenn es da Veränderungen auf der Grundlage bestehender Verträge gibt, dann setzen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer auch zusammen. Das hat aber mit Aufweichen und Nichteinhalten von geschlossenen Verträgen nichts zu tun. Zu denen stehen wir selbstverständlich.

Vielen Dank. – Herr Kollege Dr. Stamp mit seiner zweiten und letzten Nachfrage.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, ich habe noch eine sehr konkrete Nachfrage. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, haben Sie vorhin ausgeführt, dass Sie für 2016 mit 1.400 Vollzeitkräften planen. Der Vorstandsvorsitzende Voigtländer hat hier im HFA Ende 2012 980 Kräfte für 2016 angekündigt. Warum rechnen Sie mit 400 Stellen mehr?

Herr Minister.

Die 1.400 bestehen aus zwei Teilen. Die Auflage der EU-Kommission heißt, dass die Servicegesellschaft maximal 1.000 Stellen haben darf. Ich kann das im Moment nur so interpretieren, dass mit den 980 diese 1.000 Stellen der Servicegesellschaft gemeint sind. Diese 1.000 Stellen und diese Servicegesellschaft sind 2016 zu veräußern.

Auch für die Teile, für die die Portigon quasi als Holding fortbestehen muss, bleibt ein Bestand von 400 Stellen in der Planung. Ein Grund ist beispielsweise der, dass von den Papieren, die auf die Abwicklungsanstalt übertragen worden sind, zum Teil eine rechtliche Übertragung nicht möglich ist. Das heißt, sie sind faktisch zwar in das Management der Abwicklungsanstalt übergegangen, rechtlich darf man sie aber gar nicht aus der alten WestLB herausnehmen. Das heißt, wir werden nach wie vor einen Teil haben, der in diesem Bereich bleiben muss.

Darüber hinaus gibt es noch andere Tätigkeiten, die da noch verbleiben können. Die 980, die von Herrn Voigtländer genannt worden sind, beziehen sich auf die Servicegesellschaft. Ich habe 1.000 genannt. Da kann es sein, dass die Feinplanung der Portigon etwas anders aussieht, und man dann auf 980 kommt. Bei Herrn Voigtländer sind es auf jeden Fall nicht 980 für beide Teile gewesen.

Vielen Dank. – Die definitiv letzte Frage der heutigen Fragestunde darf jetzt mit seiner letzten Nachfrage Herr Kollege Witzel stellen.

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Finanzminister, die letzte Frage gilt dem, was wir auch in unserer Beantragung erwähnt hatten und wo ich Sie noch um eine Einschätzung bitten würde, weil Sie das bislang mit der Beantwortung leider noch nicht geleistet haben.

Wir haben angesprochen die ökonomischen Risiken und möglicherweise gravierenden finanziellen Belastungen, die sich bei einer rechtlichen Durchsetzung des Rückkehranspruchs der Doppelvertragler für die NRW. BANK ergeben könnten. Da möchte ich Sie bitten, hier doch darzustellen, wie Sie die finanziellen Belastungen für die NRW.BANK einschätzen. Die NRW.BANK hat 1.250 Beschäftigte. Bei der Anzahl der Doppelvertragler, die Sie eben noch genannt haben, wären das ja rund 40 % der Gesamtbeschäftigten. Das wird ja ökonomisch nicht realistisch sein, dass die zeitnah aufgenommen werden. Aber wenn die sich jetzt alle einklagen, wie geht die NRW.BANK ökonomisch mit der Situation um?

Herr Minister, bitte.

Dazu kann ich im Augenblick nur so viel sagen, dass wir natürlich auch zu diesen Punkten in Gesprächen mit beiden sind. Es ist völlig klar, dass mein Ziel ist, auf der einen Seite Verträge und Verpflichtungen einzuhalten sowie Rechte zu gewähren und auf der anderen Seite nicht aus einem Problem, das bei

Portigon entstehen könnte, am Ende ein Problem bei Portigon und der NRW.BANK zu machen. Deswegen sind wir da in Gesprächen, wie man das eine mit dem anderen verbinden kann, also das Entgegenkommen zu allen bestehenden Rechten mit einer Lastentragungsfähigkeit der NRW.BANK. Ich glaube, dass es da Lösungen gibt. Da sind wir auch in guten Gesprächen.

Aber eines ist auch klar, nämlich dass das Modell NRW.BANK eine ganz wichtige Stütze in der gesamten Förderpolitik des Landes ist und dass ich mit Sicherheit auch nicht zulassen werde, dass man jetzt die Lasten des einen so auf das andere überträgt, dass am Ende beide darunter leiden. Aber dazu – noch einmal – sind wir in wirklich engem Kontakt und guten Gesprächen.

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Minister. – Ich stelle fest, dass die Mündliche Anfrage 12 damit beantwortet ist, und schließe die heutige Fragestunde.

Meine Kolleginnen und Kollegen, wir kommen zu:

4 Kommunale Daseinsvorsorge sichern: Wasser

ist keine Handelsware – die kommunale Wasserversorgung darf nicht gefährdet werden

Antrag der Fraktion der SPD, der Fraktion der CDU, der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/2197

Ich verweise auf die in der Tagesordnung ausgewiesenen Anträge der Fraktion der Piraten Drucksache 16/2040, der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen Drucksache 16/2098 und der Fraktion der CDU Drucksache 16/2129, die sich damit erledigt haben und zurückgezogen worden sind.

Ich eröffne die Beratung und erteile zunächst für die Piratenfraktion Herrn Kollegen Kern das Wort. Bitte, Herr Kollege.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Zuschauer hier im Saal und zu Hause! Vor über einem Jahr hat die EU-Kommission ihre Richtlinie zur Konzessionsvergabe vorgelegt und damit europaweit eine Welle des Protests ausgelöst. Im Zentrum der massiven Kritik stehen Regelungen, die eine Zwangsliberalisierung und -privatisierung der öffentlichen Wasserversorgung befürchten lassen. Private Wirtschaftsteilnehmer würden in weiten Teilen der

EU die Trinkwasserversorgung übernehmen und zur reinen Profitmaximierung betreiben.

Für uns Piraten ist Wasser aber kein übliches Handelsgut. Es darf nicht allein Marktregeln unterworfen werden. Der Zugang zu Wasser ist ein Menschenrecht.

(Beifall von den PIRATEN)

Wir Piraten treten der forcierten Liberalisierung und Privatisierung des Wassersektors und der damit verbundenen Herauslösung aus dem Bereich der kommunalen Daseinsvorsorge entschieden entgegen.

(Beifall von den PIRATEN)

Allgemeinwohl geht für uns immer vor einzelnen Wirtschaftsinteressen, in Nordrhein-Westfalen und anderswo.

Wir Piraten freuen uns über die vielen zivilgesellschaftlichen Initiativen, die europaweit in kürzester Zeit über 1 Million Stimmen gegen die Zwangsprivatisierung gesammelt und damit eine europäische Öffentlichkeit geschaffen haben. Denn bei so vielen Brüsseler Entscheidungen stehen die Bürgerinnen und Bürger in der EU als Zuschauer am Spielfeldrand. Wir wollen eine aktive europäische Zivilgesellschaft, die am Meinungsfindungs- und Gesetzgebungsprozess der EU teilhat.

Nur in diesem Hohen Hause scheinen die Liberalisierungs- und Privatisierungstendenzen bei der kommunalen Wasserversorgung bisher keine Partei so richtig interessiert zu haben. Erst jetzt haben alle eine gemeinsame Haltung gefunden. Wir meinen: Besser spät als nie.

Einzige Ausnahme ist natürlich die FDP, die ihrer neoliberalen Grundhaltung treu bleibt, auch wenn Sie, Herr Lindner, dem Antrag, wie ich gehört habe, eigentlich zugestimmt haben. Auch die Macht eines Sonnenkönigs scheint manchmal begrenzt zu sein. Vielleicht können Sie dann als Parteivize Ihren Parteikollegen Rösler in einem Vier-Augen-Gespräch von Ihrer persönlichen Meinung überzeugen. Wir schreiben Ihnen gerne die wichtigsten Argumente gegen die Wasserprivatisierung noch einmal auf.

(Vorsitz: Vizepräsident Oliver Keymis)

Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss. Wir freuen uns, dass es nicht bei einzelnen Anträgen geblieben ist, sondern zu einem fraktionsübergreifenden Antrag gekommen ist, der die zentrale Forderung der Piraten zur Grundlage hat, die explizite Ausnahme der Wasserkonzessionen von der Ausschreibungspflicht, um jegliche Form von Liberalisierung und Privatisierung insbesondere durch die berühmte Brüsseler Hintertür zu verhindern.

Wir Piraten bleiben dabei: Für uns ist Europa mehr als eine ökonomische Gleichung. Mit uns wird es nicht zum Ausverkauf der kommunalen Wasserversorgung kommen.

(Beifall von den PIRATEN)

Kurz möchte ich noch auf die entstandene Konfusion rund um unsere Pressemitteilung von heute Nachmittag eingehen. Ich räume gerne ein, dass es bessere Zeitpunkte für die Veröffentlichung einer solchen PM gibt. Gleichzeitig gibt es aber auch bessere Zeitpunkte, um so wichtige Themen wie die Wasserprivatisierung im Landtag zu debattieren. Das findet nämlich hier zu so später Stunde quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. – Vielen Dank.

(Beifall von den PIRATEN)

Vielen Dank, Herr Kern. – Nun spricht für die SPD-Fraktion Herr Kollege Töns.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! In seiner überall gelobten Rede zu Europa hat der Bundespräsident in der letzten Woche mehr Engagement für Europa gefordert. Er hat gleichzeitig auch auf das Defizit einer fehlenden europäischen Öffentlichkeit hingewiesen. Ich teile diese Bemerkung des Bundespräsidenten ausdrücklich.

Wir haben es in den letzten Wochen aber erleben dürfen, dass es durchaus erste zarte Pflänzchen dieser organisierten Öffentlichkeit gibt. Innerhalb kürzester Zeit ist es der Initiative „Right2Water“ gelungen, über 1,2 Millionen Unterstützer gegen den Richtlinienentwurf der Kommission zur Konzessionsabgabe im Hinblick auf die Einbeziehung der kommunalen Trinkwasserversorgung zu gewinnen. Es ist die erste erfolgreiche europäische Bürgerinitiative; denn die Menschen wissen: Trinkwasser ist das Lebensmittel Nummer eins. Der Zugang zu sauberem Trinkwasser ist ein Menschenrecht.

Das Engagement für ein besseres Europa hat, wie wir letzte Woche erfahren haben, jetzt schon Wirkung gezeigt. Zugegeben: Es waren sicherlich nicht nur die 1,1 Millionen Unterschriften, die die Kommission dazu bewogen haben, den Entwurf der Dienstleistungskonzessionsvergaberichtlinie – so heißt sie nun einmal – nunmehr zu entschärfen. Die heftige Kritik über alle Parteigrenzen hinweg, auch von Politikverbänden und der Wissenschaft, hat deutlich gemacht, dass die Menschen nicht gewillt sind, alle Lebensbereiche den Gesetzen des freien Marktes zu unterwerfen, auch wenn dies von den Vertretern des Neoliberalismus immer wieder versucht wird.

Gerade beim Trinkwasser hat sich doch gezeigt: Liberalisierung bedeutet schlechtere Versorgung, niedrigere Standards und letztlich höhere Kosten. Wenn in Großbritannien geschätzte 25 %, also ein Viertel allen Trinkwassers, durch marode Leitungen verloren geht, spricht das doch Bände.

Die Kompromissformel des Binnenmarktkommissars Barnier, die er dem Europäischen Parlament nun vorgelegt hat, kommt den deutschen Interessen in weiten Teilen entgegen. Sie erlaubt unter bestimmten Voraussetzungen weiterhin, die kommunale Wasserversorgung ausschreibungsfrei in den bewährten Strukturen zu belassen.

Damit ist zwar ein erster Schritt getan, aber das Hauptproblem dieses Vorschlages bleibt trotzdem bestehen. Es bleibt immer noch ein Spalt in der Tür auf dem Weg zur Liberalisierung der kommunalen Trinkwasserversorgung offen. Diese Tür muss aber endgültig geschlossen werden.

Dass fast alle Fraktionen des Hauses sich heute hinter diesem Antrag versammeln können, ist ein gutes und deutliches Zeichen. Ich verweise auch auf den entsprechenden Antrag, den der Landtag in Baden-Württemberg mit den Stimmen der CDU verabschiedet hat. Auch der Bundesrat hat sich in dieser Angelegenheit eindeutig positioniert.

Heute hat sich der Wirtschaftsausschuss im Bundestag positioniert. Nun ist nach meiner Überzeugung die Bundesregierung am Zuge. Sie muss ihre Untätigkeit im Rat schnellstens beenden. Wir erwarten, dass die Bundesregierung und vor allem der Wirtschaftsminister sich klar und deutlich dazu bekennen, dass die Trinkwasserversorgung zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehört und nicht den Gesetzen des Binnenmarktes unterworfen werden darf.

Die kommunale Wasserversorgung muss aus dem Geltungsbereich der Richtlinie herausgenommen werden. Dass die Bundesregierung bisher nichts in dieser Richtung unternommen hat, ist mehr als bedauerlich. Da helfen auch Verweise des Bundes auf angebliche Missverständnisse und Beteuerungen nichts, man wolle von europäischer Seite auf keinen Fall in kommunale Freiräume eingreifen. Genau das aber wird geschehen, wenn diese Richtlinie so verabschiedet werden sollte.

Die Bürgerinnen und Bürger haben ein sehr gutes Gefühl dafür, dass die Bedürfnisse der kommunalen Daseinsvorsorge nicht auf dem Markt der Marktgläubigkeit geopfert werden dürfen. Dies haben in der Vergangenheit zum Beispiel die Kämpfe um den Erhalt der Sparkassen und um den öffentlichen Nahverkehr gezeigt.