Es gibt eine allgemeine Tendenz bei Vereinbarungen zwischen Wirtschaft und Staat, die zeigt, dass rein freiwillige Modelle ohnehin nicht wirklich funktionieren.
Im Gesetzentwurf ist eine Kombination ausgesetzt, Freiwilligkeit vorgesehen. Wir hoffen, dass diese Kombination besser funktioniert als eine reine Freiwilligkeit.
Wenn sich die Wirtschaft jetzt zurückzieht, dann gibt sie ihr Mitspracherecht auf. Das wäre dann zwar auch freiwillig, aber nicht zielführend, und das wissen die natürlich auch.
Der Gesetzentwurf in seiner ursprünglichen Form, also ohne diesen Entschließungsantrag, nimmt in § 6 Abs. 2, in dem es um freiwillige Mitgliedschaft und freiwillige Beiträge laut Satzung geht, in § 8 Abs. 3, wo steht, dass die Satzung die Details bestimmt, Verflechtungen und Beitragshöhe, und in § 20 Abs. 3, wo es um freiwillige Beiträge geht, Stellung dazu und lässt ausreichend Freiheiten, eine einvernehmliche Lösung zu finden für diejenigen aus der Wirtschaft, die weiter an einer Zusammenarbeit interessiert sind.
Es gibt also keine Notwendigkeit, eine Kopplung zwischen Beitrag und Stimmrecht festzuschreiben. Diese Regeln, die hier vorgeschlagen werden, lassen im ursprünglichen Entwurf mehr Optionen offen
und erhöhen damit die Chance auf eine einvernehmliche Kooperation. Dieser Entschließungsantrag ist einfach obsolet. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass derjenige, der mehr Geld investiert, auch mehr Kompetenz hat. Es gibt keinen Grund anzunehmen, dass derjenige, der mehr Geld investiert, um sich Stimmrechte zu kaufen, das tut, weil ihm das Gemeinwohl am Herzen liegt. Vielmehr besteht die Gefahr, dass er das tut, um Lasten von sich auf andere abzuwälzen.
Deshalb kann ich nur sagen: Wir werden diesen Entschließungsantrag ablehnen, dem Gesetzentwurf insgesamt in der zweiten Lesung natürlich zustimmen.
Ich möchte wirklich darum bitten, sich das noch einmal zu überlegen, was im ersten Punkt des Entschließungsantrags Drucksache 16/2431 zum
Stimmrechtskauf steht. Das, finden wir, geht so nicht, während die beiden anderen Punkte, das Rederecht für nicht Beitrag zahlende Mitglieder und die Aufforderung, erstmals 2014 einen jährlichen Bericht über die Beitragsentwicklung abzuliefern, unsere Zustimmung finden können. Damit haben wir kein Problem. – Ich danke Ihnen.
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Für die Landesregierung erteile ich nun Herrn Minister Remmel das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich freue mich, dass eine Beratung zu dem wichtigen Gesetz zum Flächen- und Bodenschutz zum Abschluss kommt. Wir beenden heute einen Prozess, der viel Mühe bereitet und der viele Menschen in diesem Land beschäftigt hat.
Deshalb danke ich an erster Stelle allen, die mitgewirkt haben: den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in den verschiedenen Ministerien, den Abgeordneten in diesem Hause, den Vertreterinnen und Vertretern der Kommunen, den Vertretern und Vertreterinnen der Wirtschaft – allen, die guten Willens waren und anderthalb Jahre lang gewerkelt haben, damit dieses Ergebnis herausgekommen ist. Herzlichen Dank von dieser Stelle! Das war und ist ein Gemeinschaftswerk. So stellen wir uns kooperative Politik weiterhin in diesem Land vor.
Worum geht es? Wir haben – ich will die Problembeschreibung kurz skizzieren – gut 80.000 Altlastenverdachtsflächen in Nordrhein-Westfalen. Gut 10 % davon sind erst bearbeitet und saniert. Der Rest wartet darauf. Wir haben gleichzeitig einen hohen Druck auf die Fläche. Wir haben in NordrheinWestfalen – ich hatte das bereits erwähnt – die höchsten Pachtpreise im landwirtschaftlichen Bereich und nach wie vor einen unglaublichen Flä
chenverbrauch. Mit dem AAV haben wir die Möglichkeit, Altlastenflächen, die industriell überformt waren, wieder in den Kreislauf bringen – ein anerkanntes Instrument, das wir weiter pflegen und hegen sollten.
Wir haben – das ist der Punkt – einen Systemwechsel. Wir kommen weg von einer Konstellation, in der die öffentliche Hand sowie die Kommunen darum gebeten und gebettelt haben, entsprechende Beiträge der Wirtschaft zu bekommen, und gehen mit einer Vorleistung nach vorn, indem wir sagen: Die Kommunen erhöhen ihren Anteil, die öffentliche Hand erhöht ihren Anteil, um auf die Wirtschaft als Einladung zuzugehen: nicht auf diejenigen, die schon dabei sind – denn denen muss man danken –, sondern auf diejenigen, die sich verabschiedet haben, bzw. diejenigen, die neu kommen sollen, um bei dieser wichtigen Aufgabe mit einzuschlagen.
Herr Rohwedder, ich habe an dieser Stelle überhaupt kein Problem, wenn damit auch zukünftig möglicherweise zusätzliche Stimmrechte verbunden sind. Ich würde dann wieder vor das Parlament treten und sagen: Jetzt ist es so weit; die Wirtschaft ist bereit, mehr zu investieren und mehr dabei zu sein. Liebes Parlament, lass uns unseren Anteil entsprechend erhöhen, um gleiche Augenhöhe herzustellen!
Aber dabei geht es gar nicht um gleiche Augenhöhe. Wer die Arbeit des Verbandes in der Vergangenheit intensiv beobachtet hat, wird feststellen: Es gab keine kontroverse Entscheidung innerhalb des Vorstands. Es gab auch keine Querelen, sondern alle haben an einem Strang gezogen. Ich gehe davon aus, dass bei dieser Aufgabe auch in Zukunft alle Beteiligten das so tun und handhaben werden. Deshalb sehe ich hier nicht das Problem.
Es geht darum, dass die Arbeit zukünftig gesichert wird und dass wir mit neuen Komponenten aufwarten. Eine dieser Komponenten wird sein, dass wir den Unternehmen, die sich auf Altlastenflächen ansiedeln, eine zusätzliche Möglichkeit geben, sich gegen das Risiko abzusichern. Auch das ist eine Innovation.
Darüber hinaus wollen wir Kompetenz anbieten, wenn es darum geht, an der Schnittstelle zwischen Wasser, Boden und Umwelt auch technologische Innovationen nach vorn zu bringen. Ferner wollen wir das Feld von Altlasten hin zu einem integrierten Konzept des Flächenrecyclings erweitern.
Also: Innovation verbunden mit einer Neuaufstellung, aber trotzdem mit dem verbleibenden Werben um zusätzliche Beteiligung.
Ich würde, wenn es um die offenen Fragen geht, die auch von der CDU angesprochen worden sind, anbieten, dass wir in einem Jahr eine entsprechende
Berichterstattung im Ausschuss machen, um zu schauen, ob das, was Sie als Problem sehen, tatsächlich zu einem Problem geworden ist. Ich gehe davon aus, dass sich das in Luft auflösen wird. Im Übrigen ist es auch Haltung der Wirtschaft, dass wir hierbei zu keinen Veränderungen kommen sollen.
Also: Einladung an alle. Dank an alle, die mitgewirkt haben. Ich wünsche uns einen großen Erfolg für die Arbeit, die noch vor uns liegt. – Herzlichen Dank.
Vielen Dank, Herr Minister Remmel. – Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Wir sind damit am Schluss der Beratung.
Wir kommen zur Abstimmung. Wir haben zwei Abstimmungen vorzunehmen. Wir stimmen erstens über den Gesetzentwurf Drucksache 16/1821 ab. Der Ausschuss für Klimaschutz, Umwelt, Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz empfiehlt in der Beschlussempfehlung Drucksache 16/2295, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, Grünen, FDP und den Piraten bei Enthaltung der CDU in zweiter Lesung angenommen.
Wir kommen zweitens zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen und der Fraktion der FDP Drucksache 16/2431. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht zustimmen? – Wer enthält sich? – Damit ist dieser Entschließungsantrag mit den Stimmen von SPD, Grünen und FDP bei Gegenstimmen der Piraten und Enthaltung der CDU angenommen.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Jäger das Wort.
Das ist eine große Hilfe. Minister Jäger hat gesagt, dass er seine Rede zu Protokoll gibt. (Siehe Anlage 2)
Unabhängig von der Rede muss dieser Gesetzentwurf überwiesen werden, damit er weiter beraten werden kann. Der Ältestenrat empfiehlt die Überweisung des Gesetzentwurfs Drucksache
16/2255 an den Innenausschuss – federführend – sowie an den Ausschuss für Kommunalpolitik. Wer dem seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Wer kann dem nicht seine Zustimmung geben? – Wer enthält sich? – Damit ist die Überweisung der Drucksache 16/2255 einstimmig erfolgt.
Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich für die Landesregierung Herrn Minister Jäger das Wort.
Auch hier das gleiche Verfahren. Die Rede des Ministers wird zu Protokoll gegeben. (Siehe Anla- ge 3)