Protokoll der Sitzung vom 22.03.2013

Ich freue mich sehr, dass wir heute den Anfang gemacht haben und vom Reden zum Handeln kommen, blicke der bevorstehenden Anhörung und den weiteren Lesungen positiv entgegen und lade Sie ein, liebe Kolleginnen und Kollegen, sich den konstruktiven Beratungen anzuschließen, sich einzubringen und mit uns gemeinsam ein gutes Gesetz auf den Weg zu bringen. Glück auf!

(Beifall von der SPD und den GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Abgeordnete. – Für die CDU-Fraktion spricht Kollege Kaiser.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Natürlich fragen wir uns als Opposition zunächst, was an diesem Gesetzentwurf gut ist. Dabei sind wir nur in einem Punkte fündig geworden. Gut ist, dass der Entwurf endlich vorgelegt wurde und ins parlamentarische Verfahren eingebracht wird. Seit drei Jahren warten alle Betroffenen auf diesen Gesetzentwurf.

Das, was in diesem Entwurf steht, ist allerdings eine große Enttäuschung. Für die CDU steht fest: RotGrün vertut die Chance, die berechtigte Forderung nach gleichberechtigter gesellschaftlicher Teilhabe für alle Menschen mit Behinderungen zu einem Gewinnerthema für alle, für Menschen mit und ohne Handicaps, zu machen. Stattdessen löst Rot-Grün weitere Unsicherheit, Ängste und Frustrationen aus. Das Gegenteil müsste mit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz erreicht werden.

Ein erster Blick macht deutlich: Der Gesetzentwurf wirft mehr Fragen auf, als er beantwortet. Der Rechtsanspruch zur Inklusion wird ebenso wenig festgeschrieben wie die Aufteilung der finanziellen Verantwortlichkeiten. Weder wird ein Stufenplan vorgelegt, noch werden Etappenziele definiert. Auch eine unabhängige Beratung der Eltern, die wir als unerlässlich für den weiteren Prozess ansehen, wird nicht gewährleistet. Nicht einmal die Kosten für den Bustransfer sind geklärt. Im Zweifel bleiben sie an den Eltern hängen.

Wir alle wissen, Inklusion kann nur gelingen, wenn die Kommunen aktiv dabei sind. Hier hat die Landesregierung kein gutes Fundament gelegt. Zwischen Kommunen und Landesregierung herrscht in

dieser Frage schon lange Funkstille – für die Komplexität der Aufgabenstellung eine schlichte Unmöglichkeit. Diese Funkstille ist allein durch die Regierungskoalition verursacht, weil ihre Position aberwitzig ist. Bei der Inklusion kann die Konnexität schlichtweg nicht ignoriert werden.

(Beifall von der CDU)

Dieses schlechte Klima in Bezug auf die Kommunen als einem der wichtigsten Beteiligten in diesem Prozess schadet der Sache und kann in der Konsequenz zu einer Inklusion nach Kassenlage führen nach dem Motto: Die reichen Kommunen können es sich leisten, die armen eben nicht. Denn nur so kann man die Regelungen in Art. 20 Abs. 5 verstehen.

Nebenbei: Dieser Gesetzentwurf atmet nicht die Luft einer staatlich-kommunalen Verantwortungsge

meinschaft im Sinne eigenverantwortlicher oder selbstständiger Schulen, Frau Ministerin Löhrmann. Hier weht durchgängig der Wind des Von-obenDurchdrückens, was wir eigentlich im Schulmanagement als überwunden angesehen hatten.

Um es klar zu sagen: Dieser Gesetzentwurf ist alles, nur keine Einladung an die Kommunen, diesen wichtigen gesellschaftlichen Prozess aktiv mitzugestalten. Für uns ist klar: Inklusion steht und fällt mit den bereitgestellten Ressourcen. Da ist dieser Gesetzentwurf das Unkonkreteste, was man dazu verfassen konnte. Hier ist das Land in der Pflicht. Die CDU-Fraktion wird nicht hinnehmen, dass Sie die Kosten auf die Kommunen abwälzen.

Wie wenig es Ihnen gelingt, die Lehrerinnen und Lehrer in diesem Prozess mitzunehmen, wird deutlich durch einen Leserbrief an die GEWZeitung „Neue deutsche Schule“ – zugegebenermaßen nicht gerade die bildungspolitische Hauspostille der CDU –, in dem Folgendes zu lesen ist – ich zitiere –:

Während die konzeptionelle und faktische Überforderung der Lehrkräfte in den Klassen verbale Proteste auslöst, werden durch die Liquidierung der Förderschulen Fakten geschaffen. Im Wesentlichen spart NRW eine Menge Geld auf Kosten unserer Gesundheit.

Mit gewerkschaftlichen Grüßen

Nach unseren Schulbesuchen in der letzten Woche wird deutlich, welche Qualitätsverschlechterungen durch schlechtere Ressourcenausstattung für die bisher integrativ arbeitenden Schulen zu erwarten sind. Die integrativen Lerngruppen laufen ja bekanntlich 2013 aus. Bei dem Besuch haben wir mitbekommen, dass damit auch ein Sparmodell verbunden ist.

Der unumstrittene Bildungsexperte Heinz Klippert betont:

Viele Pädagogen fühlen sich hoffnungslos überfordert. „Viele Lehrer sind ja noch nicht einmal geübt, Kinder mit ganz unterschiedlichen Leistungsniveaus gemeinsam zu unterrichten. Wie sollen sie da behinderten Kindern gerecht werden?“ Erst müsse es verpflichtende Fortbildungen für Lehrerinnen und Lehrer geben.

So weit Prof. Klippert. – Ich glaube, daran wird deutlich, dass da vieles eben gut gemeint, aber nicht gut gemacht ist.

Wir werden den Gesetzentwurf im Rahmen der Beratungen sehr genau unter die Lupe nehmen. Wir werden mit Änderungsanträgen versuchen, Verbesserungen zu erreichen. Denn eines ist klar: Die CDU-Fraktion steht uneingeschränkt hinter der Inklusion. Wir wollen aber, dass sie gelingt.

Wie erforderlich das ist, wird deutlich bei der Lektüre der Übergangsvorschriften. Danach findet das Gesetz Anwendung für das Schuljahr 2014/2015. Darin heißt es – ich zitiere –:

„… zum Schuljahr 2014/2015 für Schülerinnen und Schüler, bei denen erstmals ein Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung festgestellt wurde oder die eine Förderschule besuchen und in die Klasse 5 einer weiterführenden Schule oder die Eingangsklasse einer gymnasialen Oberstufe wechseln wollen; ….“

Herr Kollege, auch Ihre Redezeit ist abgelaufen.

Ich komme sofort zum Schluss.

Wenn ich das richtig lese, heißt das ja wohl, dass alle Kinder, die bereits jetzt im gemeinsamen Unterricht auf den Grundschulen sind, von diesem Gesetz nicht profitieren könnten, sondern zur Förderschule gehen müssten. Wenn das nach dreijähriger Vorbereitungszeit jetzt so wäre, wäre das schlichtweg schlampig und auch ein Skandal. Wenn das die Qualität des Gesetzes ist, sind wir in unserer Skepsis gestärkt. Denn viele sagen: Dieses ist ein Riesenexperiment auf dem Rücken unserer Kinder.

So kann Inklusion nicht gelingen. Deshalb hoffen wir, dass im Rahmen der Beratungen noch manche substanzielle Verbesserung erreichbar ist. – Schönen Dank.

(Beifall von der CDU)

Vielen Dank, Herr Kollege Kaiser. – Für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen spricht jetzt Frau Kollegin Beer.

Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich will ein

mal mit dem Positiven in dem Beitrag von Herrn Kaiser anfangen. Er hat gesagt: Die CDU will die Inklusion.

(Klaus Kaiser [CDU]: Ja!)

Das kann ich nur begrüßen. – Dann begrüße ich vor allen Dingen – das ist auch schon gesagt worden –, dass wir den Gesetzentwurf jetzt im Landtag haben. Das bietet uns nämlich die Gelegenheit, Herr Kaiser, gemeinsam hineinzuschauen und zu lesen. Das ist vielleicht hilfreich. Deswegen freue ich mich sehr auf die Beratungen miteinander,

(Lachen von Klaus Kaiser [CDU])

weil dann offensichtliche Missverständnisse aufgelöst werden können. Deswegen bitte ich alle, die versuchen, Ihren Beitrag nachzuvollziehen, nicht voreiligen Interpretationen aufzusitzen.

Sie müssen sich schon entscheiden, Herr Kaiser, was Sie wollen. Ist dieser Gesetzentwurf jetzt eine Anweisung von oben, die der selbstständigen Schule nicht entspricht, oder ist es auf der anderen Seite keine verbindliche Regelung, sondern alles bleibt ungeregelt? – Da haben Sie hier ja eine große Bandbreite aufgemacht.

(Zuruf von Klaus Kaiser [CDU])

Da werden wir vielleicht ja auch noch zu einer Klärung kommen. Aber so verstehen wir Schule, und so unterschiedlich ist die Ausgangslage in Nordrhein-Westfalen in Regionen, wo wir bereits gemeinsamen Unterricht im Umfang von fast 50 % haben.

(Zuruf von Klaus Kaiser [CDU])

Sie können gerne eine Zwischenfrage stellen. Ich freue mich dann über die Erweiterung meiner Redezeit, Herr Kaiser. Das wäre ganz lieb.

(Zuruf von Petra Vogt [CDU])

Oder machen Sie eine Kurzintervention, dann können wir auch noch eine Runde drehen.

(Beifall von den GRÜNEN)

Wenn Sie zur Kenntnis nehmen, dass wir Regionen haben, in denen fast 50 % der Kinder schon im gemeinsamen Unterricht in der Grundschule sind, über 30 % in den weiterführenden Schulen, und andererseits Regionen haben, in denen wir noch nicht einmal 20 % der Kinder im gemeinsamen Unterricht haben, dann sieht man, wie unterschiedlich die Ausgangslagen sind und wie dann die Instrumente sein müssen, damit die Inklusion endlich voranschreiten kann.

Trotzdem ist es auch richtig, was die Ministerin und auch die Kollegin gesagt hat: Wir fangen doch nicht bei null an; wir sind in einem Prozess.

(Zuruf von Klaus Kaiser [CDU])

Herr Kaiser, wollen Sie sich mit mir oder mit meinem Fraktionsvorsitzenden unterhalten? Ich würde gerne klären, ob wir in der Diskussion um Inklusion hier gemeinsam weiterkommen. Das wäre mir sehr, sehr wichtig.

(Beifall von den GRÜNEN)

Das ist ein Anliegen im Sinne aller: der Kinder, der Eltern, und der Lehrkräfte. – Vielleicht kann ich Sie, Herr Kaiser, auch zum gemeinsamen Filmschauen einladen. Auch das bildet. Sie kennen sicherlich den Film „Berg Fidel“, um zu zeigen, wie Inklusion in Schulen in Nordrhein-Westfalen jetzt schon gelingt.

(Zuruf von Petra Vogt [CDU])

Das ist wunderbar. Dort sehen Sie auch, wie es gelingt und wie man es begleitet und dass man jetzt nicht vor dem Prozess Ängste schüren darf, wie Sie es gerade gemacht haben.